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Unterhalt bei Heirat der minderjährigen Tochter?

 
(@tempiko)
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Hallo

gestern habe ich von meiner 17 jährigen, jüngeren Tochter eine SMs erhalten, daß sie ihren Freund heiraten möchte und meine Zustimmung bräuchte; ihre Mutter hätte bereits zugestimmt. Mein erster Gedanke war: auf keine Fall. Als ich ihr zurückschrieb, was denn der Grund für die Heirat wäre, Schwangerschaft, keine Lehrstelle etc. und das wohl ein Thema wäre, das man persönlich und ausführlich besprechen müsste, kam als Antwort zurück, das würde ihr Glück perfekt machen. Als ich immer noch nicht zustimmen wollten, kamen üble Beschimpfungen gegen mich und meine zweite Frau zurück, die ich aber wohl eher meiner Ex zuordnen muss, da sich der Schreibstil extrem verändert hat.

Hier im voraus meine Fragen:
Ihre Schulpflicht hat jetzt mit dem sog. berufsvorbereitungsjahr erfüllt, mit ihrem schlechten Hauptschulabschluß wird sie wohl keine Lehrstelle finden und sie hat auch nicht wirklich Lust dazu. Zum Arbeiten wohl auch nicht, immerhin hat sie von ihrer Mutter ja über die ganzen Jahre vorbelegt bekommen, daß man auch ohne Arbeit vom Geld anderer gut leben kann.
Muss ich noch Unterhalt zahlen, wenn sie nicht bereit ist zu arbeiten? Zahlt ggf. das Sozialamt oder kommen die auf jeden Fall auf mich zu? Ihre Mutter kann keinen Unterhalt leisten.
Sollte sie heiraten und sie beantragt mit ihrem Partner Sozialhilfe, bin ich dann noch in der Pflicht, ggf. sogar für beide? Wenn ja, In wie weit wird das Gehalt meiner Frau mit einberechnet?

Das klingt jetzt alles sehr egoistisch, aber ich habe über Jahre das Leben meiner Ex mitfinanziert, ohne das viel von dem Geld bei meinen beiden Kindern angekommen ist. Ich möchte nicht, dass das ewig so weitergeht......

Dem Ganzen geht ein längere Geschichte voran. Hier die Kurzform....
Scheidung vor 12 Jahren, Sorgerecht ging an beide Elternteile, die beiden Kinder blieben bei der Mutter. Danach das ganze Programm: Tlw. Verweigerung des Umgangrechts, Druck auf die Kinder, erneute Heirat, zwei Kinder mit dem neuen Partner, Gewalt in der Ehe, Alkohol, Tablettenmißbrauch. In meiner Not wandte ich mich an das Jugendamt, das sich Wochen vorher ankündigte und trotz aktenkundiger Polizeieinsätze bei der Familie keine Gefährdung der Kinder feststellen konnte. Für einen Kampf vor Gericht fehlte mir die Kraft und auch das nötige Kleingeld. Ich bekam die Kinder in unregelmäßigen Abständen zu sehen, sie wurden gegen mich bzw. meine zweite Frau aufgehetzt und wenn sie von uns nach Hause kamen, massiv unter Druck gesetzt. Irgendwann habe ich mehr oder weniger resigniert und auch zum Wohl der Kinder darauf verzichtet, ständig zu streiten. Und darauf gehofft, daß die Kindern, wenn sie älter sind, selbst entscheiden, ob sie mich besuchen wollen oder nicht.

Mit der älteren (20 jahre) habe ich jetzt regelmäßgen Kontakt und sie hat letztes Jahr eine Lehre als Altenpflegerin angefangen, die ihr sehr gefällt. Sie hat einen netten Freund und ist mit ihm zusammengezogen, außerdem geht sie zu einen Psychologen. Ich hoffe, daß sie trotz ihrer schweren Kindheit ihr Leben in den Griff bekommt. Zu ihrer Mutter hat sie mal mehr, mal weniger Kontakt, gerade wie die Mutter mal wieder gelaunt ist.

Die jüngere hat zwischendurch vor zwei Jahren ein Jahr bei uns gelebt, weil sie es bei ihrer Mutter nicht mehr ausgehalten hat. Ständig Streit, Trunkenheit, wieder ein neuer Partner, volles Programm. Zwischenzeitlich lebte die Familie von Sozialhilfe. Ihre Mutter hat sie dann die ganze Zeit, die sie bei uns war , unter Druck gesetzt, sie wäre schuld, wenn sie aus dem Haus ausziehen müsste, weil ihr jetzt das Geld fehlt, ihre Brüder nichts mehr zu essen hätten, etc. Sie hat sich dann recht gut von ihrer Mutter distanziert, neue Freunde gefunden und sich zum Positiven verändert. Wir hatten Hoffnung, dass sie die Kurve bekommt und wir ihr durch das stabilere Umfeld eine gute Zukunft bieten konnten. Leider hat sich dann nach 10 Monaten ihr Verhalten wieder umgekehrt, sie wurde wieder aufsässig, unverschämt und hat sich nicht mehr an die Regeln gehalten. Als sie merkte, daß usnere Geduld immer mehr nachließ und ihre mutter ihr mit Umzug drohte und daß sie ihre jüngeren Geschwister nicht mehr sehen dürfte, drohte, ist sie bei uns so schnell wieder ausgezogen wie sie eingezogen ist....innerhalt eines Tages. danach herrschte Funkstille, bis ihr Freund bei uns anrief, wäre im Heim, weil sie sich mit ihrer Mutter geprügelt hätte und bräuchte Hilfe. Ich war natürlich sofort zur Stelle, sprach mit der Heimleiterin und wir entschieden zusammen, dass erst mal dort bleiben würde. Mir war es wichtig, daß sie lernt, Regeln einzuhalten; ich hatte gehofft, nach einer gewissen Zeit könnte sie dann wieder zu uns zurück. Als sie merkte, daß im Heim doch recht strenge Regeln herrschen, ist sie nach ein paar Monaten wieder zu ihrer Mutter zurück. Dort lief das gleiche Programm, Alkohol, Streit, Schlägereien........sie ist dann mit 16 zu ihrem Freund abgehauen und wollte dort leben. Als dessen Familie erfahren hat, daß es aber nicht gleich Unterhaltszahlungen an sie geben wird, haben sie sie dort auch wieder rausgeschmissen. Wieder Heim und da sie 16 war in eine betreute Wohngruppe. Im ersten Moment dachte ich, gut, da lernt sie endlich Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, aber leider heisst das nur, daß sie in einer Art WG wohnt, wo jeder im Zimmer eine kleine Kochgelegenheit hat und für sein gesamtes Essen wie Einkaufen und kochen selbst verantwortlich ist. Letztendlich scheint sich dort auch keiner drum zu kümmern wie es ihr geht und was sie treibt. Meine mehrmaligen Bemühungen, mit dem zuständigen Bearbeiter beim Jugendamt zusammenzusarbeiten sind icm Sand verlaufen, weil er so viel zu tun hat.
Mit einer Lehrstelle für dieses Jahr sieht es schlecht aus, ihr Freund ist jetzt bei der dritten Lehrstelle rausgeflogen, weil er unzuverlässig und faul ist und meine Befürchtung ist, daß die beiden sich in Hartz4 einrichten wollen. Leider haben sie die einstellung dazu: wenn was da ist, ist gut, wenn nicht, ist es auch gut. So ist
aufgewachsen und ihr Freund scheinbar auch.
Daher kommt jetzt wohl auch die Idee mit der schnellen Heirat. Ihre Mutter musste auch dem Haus ausziehen und den beiden kleinen Kindern in eine 3-Zimmer Wohnung. Das wird ihr wohl nicht so richtig gefallen und meine Vermutung ist, daß sie sich zusammentun wollen, um vom Sozialamt wieder eine größere Wohnung oder ein Häuschen bezahlt zu bekommen.
Nun bin ich hin und hergerissen. Auf der einen Seite denke ich, soll sie doch machen, was sie will und ich gebe meine Zustimmung. In 10 Monaten wird sie eh 18 und kann dann machen was sie will. Oder ich verweigere sie und stelle mich wieder auf monatelangen Terror durch *** und meine Ex ein.

Ich hoffe, ich bekomme ein paar Antworten zu dem Thema.

Gruß
Volker


Anm.: Realnamen entfernt. Bitte Forenregeln beachten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2013 15:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Volker,

willkommen hier im Forum.

Durch eine Heirat geht die Pflicht zum Unterhalt im Regelfall auf den Ehepartner über. Das wäre schon mal positiv für Dich.

Es gibt aber meines Wissen wohl auch Rechtsprechung darüber, dass bei solchen "Sozialfällen" immer noch die Elternteile mit im Boot sind. Hier müsstest Du dich mal weiter einlesen bzw. haben ja noch andere Mitglieder ein paar Tipps für Dich.

Generell wäre es sicherlich sinnvoll mal ein Gespräch mit der Tochter zu führen und was sie sich für die Zukunft vorstellt. Ob bei der Vorgeschichte hier noch ein halbwegs vernünftiger Dialog möglich ist, ist schwer zu sagen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2013 16:43
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Wenn ich das so lese, glaube ich kaum, dass Töchterlein schon die Reife für eine Ehe besitzt. Zugegebenermaßen wird sie diese wohl mit 18 auch noch nicht haben, aber dann bist du außen vor.
Kurzum: Wäre ich an deiner Stelle würde ich sagen: NEIN NJET is nicht gibts nicht nicht mit mir usw usw

Was die Unterhaltsrechtliche Seite angeht, haben wir hier ein paar Leute, die dir sicher weiterhelfen können. Aber eines steht fest: Mit 18 ändert sich jeglicher Unterhaltsanspruch und Töchting ist verpflichtet alles zu unternehmen um einen Job zu finden oder eine Ausbildung zu beginnen.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2013 16:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich bin nicht hundertprozentig Jemmys Meinung, aber auch nicht der entgegengesetzten Meinung.

Ich schwanke, weil ich der Meinung bin, dass Kinder wie dieses erstmal selbst lernen müssen, was das Leben bedeutet und man Ihnen nicht hilft, indem man sie weiterhin vor dem Leben beschützt.

Das würde aber auch bedeuten, dass man sie nicht vor dem Fehler des heiratens bewahren sollte.
Zumal der Schaden, der ihr daraus entsteht, wohl auch eher gering ist.

Hast du mal deine Ältere gefragt, was sie darüber denkt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2013 16:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tempiko,

in Ergänzung zu den Vorschreibern: Die Schulpflicht der jungen Dame ist erfüllt. Solange sie keine allgemeinbildende Schule besucht oder eine Ausbildung macht, besteht sowieso keine Unterhaltspflicht Deinerseits; auch vor ihrem 18. Geburtstag dürfte und könnte sie einer ungelernten Tätigkeit nachgehen. Darauf, ob sie es tut, hast Du keinen Einfluss. Sofern es noch einen Unterhaltstitel gibt, müsstest Du den allerdings zurückverlangen (oder riskieren, dass irgendwer mit diesem Papier mal Geld von Dir haben will).

Der potenzielle Schaden ist tatsächlich nicht die Heirat an sich: Wenn die Ehe in die Hose geht, können die beiden sich für kleines Geld auch wieder scheiden lassen. Der erheblich grössere Schaden wäre, wenn zwei derart unreife Jungspunde in Erwartung zusätzlicher Geldquellen Nachwuchs auf Kiel legen - denn ein Kind kann man nicht rückgängig machen. Aber das können sie mit und ohne Trauschein tun; insofern verhinderst Du auch hier mit der Verweigerung Deiner Unterschrift nichts.

Und ja: Kinder kopieren das Verhalten (auch) ihrer Eltern. Irgendwo habe ich mal den Spruch gelesen "Papa und Mama sind immer zuhause - wenn ich gross bin, werde ich auch Hartz4!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2013 19:17
(@nadda)
Registriert

Grüß Dich,

ja ich bin auch dagegen das zwei so unreife Menschen heiraten - aber du wirst es nicht verhindern können nur verzögern.

In sofern wäre meine Ansage an Töchterchen: Klar kannst du diese Zustimmung haben, aber bitte komm doch vorher mal mit deinem künftigen Mann auf nen Kaffee vorbei und frag wie eine erwachsene Frau persönlich nach, anstatt das völlig unreif per SMS klären zu wollen. Sag ihr ganz klar, nach dem Gespräch kriegt sie die Unterschrift und gut.

Daran würde ich mich auch halten. Aber ich würde ihr in dem Gespräch auch erklären, dass ihre Unterhaltsansprüche sich damit erledigen, was Ehe bedeutet und wo die Risiken sind. Außerdem würde ich sie auch darüber aufklären was passieren kann und wird wenn sie jetzt ganz schnell schwanger wird. Ehe bedeutet ja nicht sich hier finanziell um nichts mehr kümmern zu müssen.

Ihr einmal sagen was deine Meinung ist, das würde ich mir nicht nehmen lassen. Wenn sie dann entgegen deines Rates heiraten will - bitte du hattest es ihr gesagt. Erwachsen werden bedeutet die Fehler selbst zu machen und daraus zu lernen. Es bedeutet aber auch die Reife zu besitzen sich andere Meinungen anzuhören und diese anderen Meinungen auch mal auszuhalten.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr gut. :thumbup:
Ich würde allerdings in dem Falll auf die Vorabzustimmng verzichten.
Die sollte am Ende stehen.
Das kann die Aufmerksamkeit erhöhen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 10:45
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Sorry, sehe ich anders. Es gehört ebenso zum Erwachsensein UND zum Vatersein, die Verantwortung zu übernehmen und klar und deutlich einzuschreiten, auch wenn die Entscheidung nicht besonders populär ist. Dafür sind Eltern da.
Es steht zu erwarten, dass Töchting einfach noch nicht reif genug ist, und wenn das so ist, ist es die Pflicht des Vaters die Heirat so lange zu verhindern, wie es irgendwie möglich ist und wenn es nur EIN Monat wäre, änderte das nichts.
Vielleicht kommt sie ja in drei Monaten an und sagt: Mann gut das du nicht eingewilligt hast, der Typ ist nicht ganz normal und wollte sonst was von mir...Ich danke dir Dad !
Vielleicht geht auch alles gut und die sind in 20 Jahren immernoch verheiratet, aber dann spielen die 10 Monate auch keine Mandoline mehr...

Nein, sorry, Kindliche Schwärmerei ( und danach sieht es hier aus ), ist keine Grundlage. Wenn sie 18 ist kannst du es nicht mehr verhindern, aber du kannst sagen: Ich wasche meine Hände in Unschuld, ich habe getan was möglich war.

Interessant finde ich auch, das der Schwiegersohn in spe anscheinend noch nichts von sich hat sehen und hören lassen.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 20:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

kurz in Ergänzung: Ein Jugendlicher (also unter 18), der beruflich nichts weiter macht, hat eine Berufsschulpflicht dergestalt, dass er wöchentlich an einem Schultag zur Berufsschule muss. Über Sinnhaftigkeit müssen wir nicht reden. Interessant wäre zu wissen, ob sie die Reife und Einsicht hat und dieser Regelung nachkommt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 21:50