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Unterhalt bei Haupt/Nebenjob

 
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich habe einen "normalen" Hauotjob, für welchen ich auch angemessen Unterhalt bezahle.... Da mir leider dann nicht so viel übrig bleibt, dass ich mir auch mal etwas leisten kann, würde ich gerne noch einen 400 Nebenjob machen (bitte versteht mich nicht falsch, das soll jetzt kein rumgehuele sein!)

Nun meine Frage: Angeben muss ich den Nebenjob ja bestimmt?

Wenn ich an einen Nebenjob komme, wo keine Steuerkarte erforderlich ist, kann das JA dann dieses spitz bekommen=?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 11:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi den21

Schwierige Frage.
Grundsätzlich muss der Mindestunterhalt gesichert sein. Darüber hinaus gibt es beliebigen Spielraum, allerdings meistens zu Ungunsten des (männl.) Unterhaltszahlers. Meine Annahme, hier könnte es tatsächlich sowas wie ein "überobligatorisches" und damit zumindest teilweise nicht zu berücksichtigendes Einkommen vorliegen, stützt sich auf eine Interpretation z.B. der >>URL des OLG Hamm<<, dort unter Pkt. 17. Wenn es bei einem Berechtigten sowas gibt  kann es umgekehrt beim Pflichtigen nicht verweigert werden. Leider lehrt die FamR-Praxis was anderes.

Als weitere grundsätzl. Voraussetzung dürfte ein Mindestmass an regelmässigen Arbeitsstunden pro Woche liegen, also mind. 44h.

Wenn ich an einen Nebenjob komme, wo keine Steuerkarte erforderlich ist, kann das JA dann dieses spitz bekommen=?

Es reicht vollkommen, wenn ICH das spitz bekomme. Du erwartest doch nicht etwa eine Antwort?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 12:42