Hallo,
heute mal an anderer Stelle. Bekam heut Post vom JA. Kurz: KM bittet Amt um Hilfe... Titel existiert, KU i.H.v. 97 €, komme Verpflichtung nicht nach, Rückstände entstanden,...
Folgende Situation: Kind ist 5 Jahre. Seit Oktober 2004 habe ich unregelmäßig bezahlt wg. Arbeitslosigkeit, so wie ich konnte habe ich KM Bargeld in die Hand gedrückt wenn ich zu Besuch war bei meiner Tochter (600 km Entfernung). Natürlich ohne Quittung weil ich richtig schon blöd war und erst diesen Sommer aufgewacht bin... (nachzulesen unter Sorgerecht "Hilfe. Wie bekomme ich mein Kind zurück???")
Bekomme seit Jan. 2005 Hartz 4, habe neue Partnerin und mit ihr ein gemeinsames Kind (7 Monate). Seit knapp einem Jahr gehe ich wieder arbeiten, habe 870 € mtl. raus, kriegen halt obendrauf noch Hartz 4.
Kind hat zwischendurch mal fast 3 Monate bei mir gewohnt, dann per Gerichtsbeschluss "KM zugeführt"... KM wollte nie Geld, wollte mir nie Kontodaten geben weil sie hätte es ja dann angeben müssen und es wären ihre Sozialleistungen gekürtzt worden... Jetzt nach dem ganzen Hin und Her der letzten Wochen/ Monate will sie mir nun weiter eins reinwürgen.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich wirklich die knapp 2 Jahre nachzahlen?
2. Wird ALG 2 noch zu meinem Einkommen drauf gerechnet?
3. Bin ich ein Magelfall oder was werd ich zahlen müssen wenn ich das ganze neu berechnen lasse?
Auf ein Gerichtsverfahren kann und will ich´s nicht ankommen lassen, das bringt nichts.
Danke schon mal für die Antworten.
Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...
Moin,
dein Einkommen (Verdienst und ergänzendes Hartz-IV) zählst du zusammen. Davon ab gehen 5% Arbeitsaufwand pauschalisiert, wenn mehr, muß nachgewiesen werden.
Dein Selbstbehalt ist, da erwerbstätig, 890 €. Diese ziehst du ab.
Da du ein zweites Kind hast, das ebenfalls unterhaltsberechtigt ist, wird der Rest dann auf diese Kinder verteilt. Da das älteste Kind in derselben Stufe wie das Neugeborene ist (noch: Stufe ändert sich mit 6), bekommen dann beide die Hälfte dieses Restes.
Da ein Titel besteht, muß der bedient werden oder per Abänderungsklage geändert werden. Nichtzahlung löst in der Regel eine Pfändung aus.
Gruß, Xe
Moin,
ergänzend: das HartzIV-Geld soll nach Kopfteilen angerechnet werden. Also wenn insgesamt drei Leute bedürftig sind (KV, KM und Kind) und zum Beispiel 450 Euro bekommen, dann wird anteilig 150 Euro als Hartz-IV-Einkommen des Vaters zur Berechnung weiterer Unterhaltspflichten angenommen.
ALG II zählt auch nur beim Unterhaltspflichtigen zum Einkommen, nicht beim Unterhaltsberechtigten.
So hatte Ronja das mal beschrieben, finde den thread momentan leider nicht :redhead:
Grußl
eskima
Danke erstmal,
mal gucken wie´s weiter geht.
Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

