Unterhalt bei Hälft...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt bei Hälfte der Betreuung des Kindes

 
(@kamolau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kurz zu meinem Fall: seit 6-7 Jahren von der Mutter getrennt (nicht verheiratet gewesen), gemeinsames Sorgerecht, Tochter acht Jahre (erste 3 Jahre mehr bei mir aufgewachsen), aktuell: 1x die Woche bei mir und jedes zweite WE, Mutter kümmert sich sehr nachlässig um das Kind, will aber nicht weiteren Tag einräumen, Mediationsgespräche bringen wenig- bei Blockade der Mutter werden "heisse Eisen" fallengelassen, bin seit Ende letzten Jahres selbständig/aber noch in Ausbildung- so bezahlt Jugendamt Unterhaltsvorschuss- ich gebe 50 Euro mtl. dazu.
Meine Frage: Wenn die Mutter den weiteren Tag einräumt, dann haben wir eine 50/50 Betreuung des Kindes- muss ich dann noch Unterhalt zahlen?
Beste Grüsse,
Karsten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 16:51
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Tipp mal in das Suchfeld unten links "Wechselmodell" ein....da dürftest du fündig werden.

Auf die Schnelle:

Gerade im Wechselmodell sollten/müssen die Kosten die KM und KV entstehen, auch zu 50/50 aufgeteilt werden.
(Kleidung / Schulbedarf / Sonderbedarf...etc.)
Meiner Meinung nach ist ein WM ohne wirkliche Bereitschaft das zu tun, nicht möglich.

Wenn das alles geklärt ist, kann der KU wegfallen.

Wenn es leicht zu Streitigkeiten kommt, ist es immer sinnvoll eine Veinbarung (schriftlich!) zu machen, aus der auch die Kosten und die genaue Umgangsregelung hervorgeht.

Erklär mal eure jetztige Umgangsregelung genauer...ich kapier da was nicht...!...oder kann nicht rechnen...

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 17:45
(@kamolau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
danke erstmal für die schnelle Antwort!
Umgangsregelung: Einen Tag pro Woche bei mir (mit Übernachtung) und jedes zweite Wochenende (also immer im Wechsel).
Beste Grüsse,
Karsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 18:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karsten,

bisschen Mathematik:

Umgangsregelung: Einen Tag pro Woche bei mir (mit Übernachtung) und jedes zweite Wochenende (also immer im Wechsel).

Ein Tag pro Woche = 4 Tage pro Monat
jedes zweite Wochenende = 2x2 = 4 Tage pro Monat

das gibt nach Adam Riese 8 Tage bei Dir und 22 bei der Mutter. Mal abgesehen davon, dass das schon das Doppelte von dem ist, was in Deutschland Umgangsvätern landläufig zuerkannt wird: Warum sollte die Mutter hier einer Erweiterung zustimmen, wenn sie dadurch den Kindesunterhalt verliert? Natürlich wird sie das nicht als Begründung anführen, sondern einfach mütterliche Sorge oder sonstwas Unwiderlegbares.

Auch eine gerichtliche Änderung wäre nicht aussichtsreich: Zum einen kann man eine 50:50-Regelung nie erzwingen oder einklagen; die funktioniert nur freiwillig, wenn beide Eltern das so wollen. Zum anderen würde auch eine von Dir vorgetragene "nachlässige Betreuung" kaum helfen. Zum einen bist Du als Ex-Partner nicht gerade die glaubwürdigste Instanz für die abschliessende Beurteilung eines solchen Sachverhalts; zum anderen müsstest Du Dich fragen lassen, warum diese angebliche Nachlässigkeit Dich denn nur die halbe Woche stört...

Mein Rat: Freu Dich über 8 problemlose Umgangstage im Monat und eröffne keine Nebenkriegsschauplätze.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 18:34
(@kamolau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin und BM RK,
jetzt habe ich es verstanden...habe mich bei der Umgangsregelung falsch ausgedrückt- meine Tochter kommt immer direkt schon am Freitag nach der Schule zu mir- deswegen käme es dann mit einem Tag mehr hin, dass wir das Wechselmodell hätten.
@Martin: Ich denke, dass ich den Nebenkriegsschauplatz eröffnen muss. Klar, mehr Konflikte sind nicht schön, aber so geht es mir auch nicht besonders gut, wenn ich sehe, wie meine Tochter schon fast ein wenig verwahrlost und ich als der Vater stehe passiv daneben...und sehe nebenbei auch noch, wie Kindergeld und Unterhaltsvorschuss eher der Mutter als dem Kind zugute kommen. Dann lieber die anfallenden Kosten halbieren, da weiss man wenigstens, dass es dem Kind zugute kommt....Nach dem Durchlesen der WM- Infos hier auf der Seite finde ich das immer plausibler.
Karsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 18:50
(@andreadd)
Registriert

Hallo kamolau,

mach dir dabei bewußt, dass deine Argumente hieb- und stichfest sein müssen.

Die Logik auf den Jugendämtern ist eine andere: wenn das Kind nicht verhungert und wenn es angezogen ist, ist alles ok und der armen Mutter muss sonst geholfen werden. Selbst Drogen- und Alkoholmißbrauch machen da nichts aus. Dann kannst du ungefähr einschätzen, wo ihr auf der Skala steht.

Du riskierst, dass du das Gegenteil von dem, was du erreichen möchtest, als Ergebnis erhälst. Normalerweise ist in Richterdenken der Umgang 14-tägig am Wochenende. Wenn die Eltern sich nicht anderweitig einigen können und das Kindeswohl bei der Mutter nicht gefährdet ist (wozu es Stellungnahmen und Gutachten bedarf), wird der Umgang gekürzt, damit Ruhe herrscht.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 18:58
(@kamolau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Andrea,
wir machen ja die Mediationsgespräche- meinst Du nicht auch, dass es sinnvoll ist, das in dem Rahmen anzusprechen und anzugehen?
Gruss,
Karsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 19:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Karsten,

zunächst, auch wenn es kleinkrämerisch klingt: Freitag nachmittag bis Sonntag abend sind nicht viel mehr als 2 Tage. Und wenn Du Deiner Ex unterstellst, sie würde weiteren Umgang nur wegen der Angst um den Unterhalt verweigern, kann sie jederzeit genauso gut erwidern: Der Karsten will den Umgang doch nur erweitern, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Aussage gegen Aussage.

Was die von Dir behauptete Verwahrlosung angeht, müsstest Du, wenn das ein ernst zu nehmendes Argument sein sollte, auf das alleinige Sorgerecht klagen und nicht nur auf einen oder zwei Tage mehr (die Du sowieso nicht bekommst, denn zum Wechselmodell wird niemand verurteilt). Und dann natürlich auch Antworten auf alle Fragen in Sachen Betreuung haben. Die Wahrscheinlichkeit, damit durchzukommen, ist in Deutschland sehr gering; Mütter dürfen eine Menge. Mit "schon fast ein wenig verwahrlost" als Klagegrund für das Aufenthaltsbestimmungsrecht würde man Dich wohl auslachen.

und sehe nebenbei auch noch, wie Kindergeld und Unterhaltsvorschuss eher der Mutter als dem Kind zugute kommen.

Ich vermute mal, dass vor allem hier der Hase im Pfeffer liegt.

Nach dem Durchlesen der WM- Infos hier auf der Seite finde ich das immer plausibler.

...und reine Utopie, wenn Deine Ex nicht mitspielt. Und ganz ehrlich aus ihrer Sicht: Warum sollte sie? Sie hätte ein wenig mehr Freizeit, aber deutlich weniger Kohle. Vor allem hat sie ein starkes Argument, alles (höchstens) so zu lassen, wie es ist: 5 Jahre Kontinuitätsprinzip als Betreuungselternteil. Auf juristischem Wege hebelst Du da nichts aus.

Deshalb nochmals mein Rat: Mach aus den (grosszügigen!) Gegebenheiten das Beste - und vor allem kein Fass auf!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 19:07
(@kamolau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,
mit den Tagen hast Du recht, aber es ging darum, dass es nicht plausibel war, dass mit einem Tag mehr, meine Tochter zur Hälfte bei mir ist.
Bei dem Rest gebe ich Dir auch recht, aber meine ursprüngliche Frage war ja auch, ob es bei einer eintretenden 50/50- Regelung zu Veränderungen in den Unterhaltszahlungen kommt. Und das habe ich durch die Beiträge so beantwortet gesehen, dass sich da was ändern würde. Korigier mich bitte, wenn ich etwas falsch verstehe...
Juristisch ist das Ganze aussichtslos, aber probieren in Gesprächen halte ich für sinnvoll.
Karsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 19:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Karsten,

meine ursprüngliche Frage war ja auch, ob es bei einer eintretenden 50/50- Regelung zu Veränderungen in den Unterhaltszahlungen kommt. Und das habe ich durch die Beiträge so beantwortet gesehen, dass sich da was ändern würde.

Wenn diese Regelung 50:50 (aber eben nicht 49:51) "eintreten" würde, würde sich die KU-Pflicht insoweit aufheben, dass Ihr beide gleich viel Bar- und Betreuungsunterhalt leistet. Sofern Deine Ex aber nicht gerade mit dem Klammerbeutel gepudert ist, wird sie (spätestens) bei 60:40 mit ihren Zugeständnissen aufhören. Wenn es ihr um's Geld geht, wäre das sogar das Optimum für sie: Dann erbringst Du grosse Teile der Unterhaltsleistungen in Deinem Haushalt - und lieferst zusätzlich den kompletten Kindesunterhalt an sie ab. Und bevor die Frage kommt: Nein, davon kann man deswegen nichts abziehen; der Lebensmittelpunkt Eurer Tochter wäre auch dann noch in Mutters Haushalt.

Ändern würde sich nur etwas, wenn sie von sich aus dem Wechselmodell und in diesem Zusammenhang dem Verzicht auf KU-Zahlungen zustimmt. Ansonsten bleibt alles genau so, wie es ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 19:41




(@kamolau)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,
ist es nicht ansonsten aber so, dass man Belege für die Verwendung des Unterhalts verlangen kann?
Gruss,
Karsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 20:04
(@andreadd)
Registriert

Hallo Karsten,

Belege für Unterhaltsausgaben kann man nicht verlangen.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 20:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, solche Belege kann man definitiv nicht einfordern.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 20:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karsten,

ist es nicht ansonsten aber so, dass man Belege für die Verwendung des Unterhalts verlangen kann?

Nein, die Mutter Deines Kindes ist Dir darüber keinerlei Rechenschaft schuldig und es gibt auch keine Rechte, hier Belege zu verlangen oder einzusehen. Das kann einem auf den Nerv gehen (vor allem in Fällen, in denen Mutter ständig neue Schuhe hat und das Kind keine vernünftigen), aber ändern kann man nichts daran.

Deshalb ist es das Beste, man hakt es einfach ab.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 20:12
(@bm-rk)
Registriert

Hallo brille007,

zwar nicht OffTopic...aber allgemein zum WM!

Wenn diese Regelung 50:50 (aber eben nicht 49:51) "eintreten" würde,

Hm...ich weiß nicht....
1. Wo kein Kläger, da kein Richter
Wenn also die KM damit einverstanden ist....

2. Sicherlich 49:51 ist nicht 50:50....aber, ...eine genaue halte Aufteilung ist reine Threorie.

An meinen Beispiel:
Woche 1: Donnerstag / Freitag  (2 : 5)
Woche 2: Donnerstag bis Sonntag (4 : 3)

Das Ganze heißt also für 2 Wochen  6 : 8

+ 2-4 Sondertage (in den 14 Tage) um eben mind. auf die 50% zu kommen.
Manchmal schaffe ich das nicht, ab und zu bin ich drüber.
Ich rechne mir den Donnertag VOLL an, weil die Kids (wie jeden Tag) im KiGa sind...die KM gibt sie da Do morgens ab...danach fühle ich mich verantwortlich.
Zurück bringe ich sie immer nach dem Abendessen...auch diese Tage rechne ich voll.

Sicherlich kann man noch die Übernachtungen mitberücksichtigen, dann sehe das schlechter für mich aus und ich müsste da "nachbessern".

Aber wie willst du das in Prozenten festhalten? Willst du in Stunden / Minuten und unter Berücksichtung der Übernachtungen rechnen??
Das klappt natürlich, wenn man wöchentlich wechselt...aber das geht auch nicht überall.

Mein Aufwand ist wesentlich höher das WM zu leisten, wie das der KM.

Ich bin mir aber mit der KM einig!! Und ich kann mir ihr über die Kids reden!!
DAS halte ich für das Wichtigeste beim WM.
Nicht ob es einige Übernachtunge mehr....oder ein paar Stunden weniger sind...

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 20:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BM RK,

das man das nicht in Einzelprozenten ausrechnen kann, ist mir schon klar. Ich bin ja auch der Ansicht, dass ein Wechselmodell (egal, ob starr oder flexibel) überhaupt nur funktionieren kann, wenn beide Eltern das wollen und sich über die zahlreichen Details einig sind, die dafür geklärt sein müssen. Deshalb muss auch eine halbwegs stressfreie Kommunikation zwischen ihnen möglich sein.

Was jedoch nicht funktioniert - und darauf bezog sich das "51:49"-Beispiel, ist, sich durch kleine Umgangserweiterungen an eine hälftige Betreuung "heranzuschleichen" und eines Tages triumphierend zu sagen "Ätsch, jetzt ham wir halbe-halbe und deshalb gips jetzt keinen KU mehr!" Denn dann kann Madame das (nur vermeintliche) Wechselmodell von heute auf morgen einfach kippen, indem sie den Umgang einfach wieder einschränkt. Begründen muss sie das nicht. Und dann hat man mit Zitronen gehandelt.

Deshalb - und nur deshalb - habe ich in diesem Fall davon abgeraten, in Sachen Umgang oder Unterhalt ein Fass aufzumachen. Da kommen manchmal nämlich Flaschengeister raus, mit denen man gar nicht gerechnet hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 20:58
(@kamolau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,
Super- Antwort nochmal. Hat mir weitergeholfen. Danke.
Beste Grüsse,
Karsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 21:45
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

zunächst mal zur Unterhaltspflicht beim Wechselmodell: Da der Unterhalt in beim WM als Betreuungsunterhalt geleistet wird, wird sich in der Regel der KU gegenseitig nicht geschuldet.

Anders verhält es sich aber, wenn es einen nennenswerten Einkommensunterschied der beiden Elternteile gibt. Da kann u.U. der mehr verdienende ET zusätzlich Barunterhaltverpflichtet sein.
Normalerweise, da man sich ja irgendwie auf das WM geeingt hat und damit meist auch die Unterhaltsthematik intern hat klären können, gibt ´s beim WM aber keine Unterhaltsprozesse.

Was die Berechnung des prozentualen Anteils der Betreuung angeht, finde ich es legitim ganz pragmatisch vorzugehen. Wir haben als eindeutige Mass-Einheit die eindeutig die Zeit (24 h, a 60 min). Ich kann, und so messe ich es persönlich mit unserem Sohn auch, jeweils die Stunden und Minuten, in denen sich das Kind in meiner Verantwortung befindet genau benennen. Danach kann ich meine prozentuale Betreuungszeit ganz exakt benennnen.
(Dafür habe ich mir mal eine Excel-Tabelle gebastelt, in die ich täglich die Stunden und Minuten eintrage - der Rest wird automatisch berechnet; so kann ich immer sehen wie hoch aktuell mein Anteil ist  - wer daran interessiert ist, schicke mir eine PN mit E-Mail-Addy, dann schick ich sie zu)

Ich finde es gibt keine qualitativ höher oder minderwertige Zeit, welche unterschiedlich gewertet werden kann - da käme man aus den Diskussionen ja nicht mehr raus. Das bedeutet für mich aber auch, wenn die Mutter das Kind nur morgens zur Kita bringt, oder ich das Kind abends nur zum Schlafen abliefere, hat sie doch trotzdem die Betreuung von 0:00 bis z.B. 08:00 Uhr, bzw. im 2. Fall von z.B. 20:00 bis 24:00 übernommen. Wenn die Kita-Kosten hälftig gezahlt werden, kann man die Kita-Zeit dann auch noch genau aufteilen. Ich denke mal, diese Zeit kann man nicht einfach wegrechnen.

Natürlich kann man keine genaue 50/50 Aufteilung in einerwoche oder z.B. einem Monat erreichen aber innerhalt eines größeren Zeitraumes - z.B. ein Jahr - ist das durchaus möglich.

Wollt ich noch allgemein bemerken.

Gruß
haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2006 12:31