Meine Tochter ist 19 Jahre alt und hat Ihre mittlere Reife erhalten. Nach einem Jahr Berufskolleg verließ sie die Schule ohne Abschluß.
Jetzt will sie Ihr Abitur in der Fernschule nachholen und geht nebenbei arbeiten(wieviel Stunden im Monat konnte ich nicht erfahren).
Meine Frage ist: muß ich bei Besuch einer Fernschule und einem nicht bekannten Verdienst überhaupt noch Unterhalt zahlen?
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben.
Vielen Dank
LG
Michael
Hi michael1958
Herzlich Willkommen
Als Schulausbildung gilt lediglich die Vollzeitform. Eine Fern- oder Abendschule ist Weiterbildung. Daher besteht kein UH-Anspruch.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.