Unterhalt außergeri...
 
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Unterhalt außergerichtlich regeln?

 
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo,

heute hatte ich einem Termin bei meinem Anwalt. Da meine "Ex" seit einiger Zeit wieder mit mir redet, hat sich auch der Umgang mit meiner Tochter deutlich entspannt. Ich durfte sie über Weihnachten und Neujahr bei mir haben:).
Aufgrund der derzeit entspannten Situation zwischen mir und meiner "Ex" hat mir mein Anwalt nahegelegt, eine außergerichtliche Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt zu verhandeln. Unter anderem hätte es den Vorteil, dass die endlosen Gerichtsstreitereien endlich beendet werden könnten.

Wer hat hier Erfahrungen mit solchen Vereinbarungen? Was sollte da alles mit aufgenommen werden?

Gruß

Martin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2006 01:45
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

für den Anfang:

Die Vereinbarung sollte mindestens die Bemessungsgrundlage, die zu zahlenden Beträge und den Zahlungszeitraum enthalten. Weiterhin halte ich es für wichtig, dass bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse um xy % die zu zahlenden Beträge angepasst werden. Wegfall des EU bei Zusammenleben mit einem neuen Partner, Heirat, Arbeitsaufnahme.

Es gibt ganz gute Muster im Internet, einfach mal googeln.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 02:50
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo sky,

leider habe ich beim "googlen" nichts brauchbares gefunden. Ist aber nicht so schlimm, dann muss ich halt selbst was formulieren. Oder hast du einen konkreten Link?

Was mir noch eingefallen ist:

  • Verpflichtung ihrerseits, die "Anlage U" für die Einkommensteuer zu unterschreiben
  • Verpflichtung meinerseits, ihr die dadurch entstehenden Steuernachteile zu erstatten
  • Keine Beteiligung seitens der "Ex" an Steuererstattungen meinerseits aufgrund der Unterhaltszahlungen
  • Verpflichtung, sich an den Fahrtkosten für den Umgang zu beteiligen, sollte sich durch einen weiteren Umzug die Fahrstrecke zum Umgang mit unserer Tochter erhöhen
  • Ein noch offener Kredit (Konto) wird von mir zurückgezahlt, "Ex" stimmt der Kontoauflösung zu

Oder gehört das nicht in eine solche Vereinbarung?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2006 03:25
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich meine, das kann da ruhig mit rein.

Hier ein Muster, mal so um einen ersten Eindruck zu bekommen, wie so was aussehen könnte. Müsste eben modifiziert werden.

Ich bin keine Spezi in Unterhaltsvereinbarungen was EU angeht, vielleicht rufst Du mal nach

elwu,

ihm macht so was bestimmt Spass (nur 'ne Vermutung) :).

Gruss
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2006 14:42