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Unterhalt - Auskunft über Einkommens und Vermögensverhältnisse

 
(@philipps1983)
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Hallo,

ich habe heute einen tollen brief bekommen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe einen Sohn der im Mai 2 Jahre alt wird. Ich bin nicht verheirat gewesen mit meiner ex und wir leben getrennt seit das Kind da ist.

Ich habe seither immer mein Kindesunterhalt von 242  € gezahlt.
Sie hatte am Anfang Elterngeld und bis jetzt Bafög weil Sie studierte.

Seit März hatte Sie sich arbeitslos melden müssen, da sie das studium abgebrochen hat und umgezogen ist.
Das Arbeitsamt meinte dann, dass ich einen Unterhalt für Sie auch bezahlen muss. Wenn ich das nicht mache bekommt sie kein Geld von der ARGE. Da wir uns noch gut verstehen haben wir uns geeinigt, dass ich 110 € im Monat Betreuungsgeld bezahle. Damals haben wir im Internet gelesen, dass dieses Betreuungsgeld nur von meiner Ex eingeforderet/eingeklagt werden kann. Und somit die ARGE die 110 € akzeptieren muss. Also zahle ich jetzt schon im März und April 110€.

Jetzt bekomm ich einen Brief mit Auskunft über Einkommens und Vermögensverhältnisse von der ARGE.
Was kann ich da jetzt machen? Nach §1 und §2 soll ich jetzt wohl für Sie Unterhalt gewären, dass ansonsten die ARGE eigentlich übernehmen müsste.

Muss ich das ganze Formular ausfüllen oder reicht es wenn ich zu meinem Anwalt gehe und nur die Gehaltblätter hinschicken lasse? Und das nicht vom Arbeitgeber unterschreiben lassen und mein Vermögen dann nicht angebe.
Muss ich überhaupt mein Einkommen und Vermögen angeben? Können die mich dann zwingen mehr Betreuungsgeld zu zahlen?

Verdiene zur Zeit 1800 € Netto, davon gehen 242 € KU und 110€ BU weg.

Kann ich da irgendwie drum rum kommen, sehe es nicht ein noch mehr Geld zu zahlen, obwohl das die ARGE eigentlich übernehmen müsste
und ich mit meiner Ex das eigentlich alles geregelt hatte und alles soweit ok war.

Danke schonmal im Voraus für eure Anworten

Gruß Philipp

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2009 00:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phillip,

dein Vermögen mußt du nicht angeben, wohl aber deinen Verdienst, Steuerrückzahlungen etc..

Kann ich da irgendwie drum rum kommen, sehe es nicht ein noch mehr Geld zu zahlen, obwohl das die ARGE eigentlich übernehmen müsste

Wie kommst du auf das schmale Brett das die ARGE und somit die Allgemeinheit zahlen muß?

Die ersten 3 jahre hat die KM nunmal ein Anrecht auf BU durch den Vater des Kindes. Dieser richtet sich zum einen nach dem Einkommen des KV, zum anderen nach dem vor der Schwangerschaft erzielten Einkommens der KM bzw. bei Arbeitslosen KM einem Bedarf vom 770 €.

Dein SB ggü. der KM beträgt 1.000 € Ganz grob über den Daumen gepeilt könntst du 500 € BU zahlen.

Seit März hatte Sie sich arbeitslos melden müssen, da sie das studium abgebrochen hat und umgezogen ist.

Das ist aber erstmal nicht das Problem eines Staates, sondern ihre Entscheidung. Seh's mal so: Hätten ihre Eltern ihr bisher Unterhalt bezahlt, da sie ja während der Ausbildung ggü. den Eltern unterhaltsberechtigt ist, würde sie jetzt auch keinen Unterhalt mehr bekommen, da sie ggü. ihren Eltern keinen Anspruch mehr hat, wenn sie keiner Ausbildung nachgeht.

Können die mich dann zwingen mehr Betreuungsgeld zu zahlen?

Nicht direkt, aber sie können die KM dazu "zwingen" dich zu verklagen. Evtl. zahlen sie auch erstmal und die Ansprüche die die KM eigentlich ggü. dir hat gehen auf die ARGE über.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 02:00
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina, danke für deinen Antworten

Wie kommst du auf das schmale Brett das die ARGE und somit die Allgemeinheit zahlen muß?

Naja wenn ich Arbeitslos werde oder andere ohne Kind und z.B. nicht verheiratet sind übernimmt das auch die ARGE, Ich habe mit der KM nichts am Hut,
nur weil ich ein Kind mit ihr hab muss ich dann für Sie auch noch aufkommen 🙁

Die ersten 3 jahre hat die KM nunmal ein Anrecht auf BU durch den Vater des Kindes. Dieser richtet sich zum einen nach dem Einkommen des KV, zum anderen nach dem vor der Schwangerschaft erzielten Einkommens der KM bzw. bei Arbeitslosen KM einem Bedarf vom 770 €.

Vor der Schwangerschaft hatte Sie eine Ausbildung gemacht (dann abgebrochen) wo Sie denke ich mal 500 - 600 € bekam.
würde es dann heißen, dass ich diesen Betrag mit dem BU Geld ausgleichen müsste? Oder würd pauschal gesagt, alles über meine 1000 € SB muss ich abgeben?

Nicht direkt, aber sie können die KM dazu "zwingen" dich zu verklagen. Evtl. zahlen sie auch erstmal und die Ansprüche die die KM eigentlich ggü. dir hat gehen auf die ARGE über.

Würde es dann heißen, dass wenn die KM mich nicht verklagt es die ARGE übernimmt und verlangt dass ich mehr zahle? Was passiert wenn ich das nicht an die ARGE zahlen?
Dürfen die dann vor Gericht gehen?

Gruß Philipp

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2009 14:43
 elwu
(@elwu)

Ich habe mit der KM nichts am Hut, nur weil ich ein Kind mit ihr hab muss ich dann für Sie auch noch aufkommen

Hallo,

ich habe mit der KM noch weit weniger am Hut, warum soll ich über meine Steuern für sie und ihr Kind aufkommen?

Oh Mann...

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 15:13
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

weil du für jeden anderen Arbeitslosen auch mit deinen Steuern aufkommst und selbst Arbeitslosengeld bekommst wenn du Arbeitslos werden würdest.
Für das Kind musst nicht aufkommen, dass sehe ich ja auch ein.

Egal dass ist nichts Thema, zahlen muss ich ja wohl eh.....die Frage ist nur wieviel? Und was sich da mit der ARGE machen lässt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2009 15:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Egal dass ist nichts Thema, zahlen muss ich ja wohl eh.....die Frage ist nur wieviel? Und was sich da mit der ARGE machen lässt.

Am einfachsten alles.

Einfacher als mit der ARGE laesst sich naemlich da mit dem Finanzamt was machen, Steuerabzug von Betreuungsunterhalt nach §33a EStG. Das bringt nochmal ca 230€ im Netto, kannst Du also durchaus neben dem KU noch die 770€ Mindestunterhalt bezahlen.

Und dann musst Du auch der ARGE keine Gehaltsnachweise vorlegen, brauchst keinem Anwalt Geld in den Rachen zu werfen und brauchst eigentlich überhaupt nirgends Bürokratie erzeugen, sondern kannst mit Deiner (Ex?-)Freundin Euer Leben selbst auf die Reihe bringen, wie das Millionen andere auch tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 16:21
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

Ah ok so ist das,

aber was ich noch nicht verstehe, woher kommen die 770 € ?
Ist das irgendwo fest geschrieben? Tina meinte oben dass ich soviel bezahlen müsste wie Sie vor der Schwangerschaft bekommen hat?
Woraus errechnet sich das BU Geld?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2009 17:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber was ich noch nicht verstehe, woher kommen die 770 € ? Ist das irgendwo fest geschrieben?

Die stehen als Mindestbedarf in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.

Das ist aber auch so ziemlich genau der ALG-"Bedarf". Wenn Du nämlich zu den 770 den KU und den KG dazuzählst kommst Du auf 770+242+164 = 1176€,  im Vergleich zu einem ALG-2-Bedarf fuer Mutter + Kleinkind, bei angenommen 500€ Warmmiete, von 1188€.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 18:50
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

was ist wenn Sie mit ihrer Mutter zusammen in einer 3 Zimmerwohnung wohnt
und die Mutter auch Geld von ARGE bekommt. Werden dann die 500 € durch 2 geteilt?
Oder ist das auch eine Pauschale? Wird das dann von den 770 € abgezogen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2009 14:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Philipps,

ob Deine Ex und ihre Mutter die Arge beschei$$en, ist nicht Dein Bier (mal abgesehen von der Beweisbarkeit; die Damen werden ja nicht ihre Kontoauszüge mit Dir diskutieren). Das hindert Dich zwar nicht daran, an passender Stelle einen entsprechenden Hinweis zu geben, wenn Du das für förderlich hältst; es ändert aber nichts an DEINEN Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Mutter Deines Kindes: Arge & Co. sind ja nicht dazu da, um DICH finanziell zu entlasten, sondern umgekehrt sollen Deine Unterhaltszahlungen die Sozialkassen nicht über Gebühr in Anspruch nehmen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2009 15:02




(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

naja so war des jetzt nicht ganz gemeint, ich glaub nicht dass die die ARGE bescheissen.
Ist ja auch garnicht so leicht möglich weil die ihre kontodaten auch offen legen mussten.

Fragte mich nur ob die 770 € fest sind oder ob das dann davon abgezogen wird, wenn z.B. dann nur 250 € Mietkosten da wären......
egal jetzt mal schauen was da raus kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2009 16:19