Hallo liebe Forumgemeinde,
:exclams: ich habe vor ein paar Monaten in Frankreich eine neue Stelle angenommen. Ich bin hier aussertariflich.
Jetzt ist meine Frau auf die Idee gekommen, sich zu trennen und lebt mir unserem Sohn in Deutschland.
:question: Und jetzt wird es kompliziert. Die Stelle habe ich genommen, weil ich schon seit einem Jahr in Deutschland gesucht aber nichts gefunden habe. Meine Arbeit ist sehr spezialisiert. Jetzt habe ich hier gut gefunden und mein Schatz rennt weg. Naja,
Aber ich habe hier keine sozialen Kontakte und fahre deshalb jedes Wochenende rund 500km zu meinen Eltern nach Deutschland, um dort Kontakte u haben. Ich kann mir nicht vorstellen, auch am Wochenende in Frankeich zu bleiben. Kann ich die 1000km / Woche zu meinen Arbeitsaufwendungen hinzuschlagen?
Wenn ja, dann wie?
Unter welchen Voraussetzungen?
Alle Erfahrungen und Infos helfen weiter - Danke
Hallo Weisnich
Also genaues kann ich dir da leider auch nicht sagen aber ich denke das es nicht machbar ist. An einigen Geschichten hab ich hier erlesen, das einem auch dann nur der Selbstbehalt bleibt wenn man arbeitsbedingt weiter weckziehen muß. Schlichtweck gesagt es ist dem Gesetzgeber egal ob du dir die Umgangskontakte keisten kannst. Hauptsache der Unterhalt wird gezahlt. So ist es Innerdeutschland auf jeden Fall.
MFG
PhoeniX ;(
Noch dazu wird er mehr Unterhalt zu zahlen haben, da man in Frankreich erheblich weniger Steuern zahlt als in Deutschland.
Auch der KU kann in Frankreich steuerlich abgesetzt werden.
Weiß das zufällig, da ich Freunde habe, die als Deutsche nach Frankreich ausgewandert sind.
Er zahlt für seinen Sohn aus erster Ehe mehr Unterhalt..bekommt aber diesen wieder in der Steuererklärung berücksichtigt.
Also die 1000 KM kannst knicken, mußt Glück haben, daß man Dir nicht nur die Pauschale anrechnet.
Gruß
Melly
Hey Phönix und Melly,
ihr macht mir ja Freude :cul:!
Ich habe jetzt also keinen Arsch hier, kann nur selten nach D fahren um meinen Kurzen zu besuchen... und meine Frau bekommt mehr als sie je verdiensn kann (sie hat gerade nämlich auch ihren Job gekündigt. Sie ist (bzw. war) Kindergärtnerin! Sie wollte eigentlich im Mai nach 18 Monaten wieder anfangen und den Kurzen mitnehmen. Ihr müsst jetzt nicht meinen, dass das nicht rechtich in Ordnung ist, oder so). Geil!
Ich glaube, ich wandere aus Europa aus und werde flüchtig!
Moin,
hier in Österreich ist der KU ebenfalls steuerlich absetzbar. Dieser erhöht aber damit das Netto, das damit im Jahresdurchschnitt ansteigt und über die Zeit zu immer höheren KU-Einstufungen führt, da er auf das Jahresmittel aufgeteilt wird.
Die "Heimfahrten" und Umgangskontakte mußt du vom Selbstbehalt zahlen, so auch bei mir.
@Melly:
"Noch dazu wird er mehr Unterhalt zu zahlen haben, da man in Frankreich erheblich weniger Steuern zahlt als in Deutschland."
Ist so nicht korrekt, es wird immer vom Netto gerechnet. Steuern sind auch in Deutschland nicht unterhaltsrelevant.
Mit dem Selbstbehalt ist übrigens noch eine Besonderheit:
Da es auch beim gemeinsamen Euro Lebenshaltungsindexe gibt, die die unterschiedliche Kaufkraft innerhalb der Länder der EU und auch der dortigen Einkommen berechnen, sollte der SB dementsprechend anpaßbar sein. Ein Fall aus der Schweiz ist mir bekannt, allerding bin ich grade auf der Suche nach dem Urteil.
Gruß, Xe
Xe, Du hast vergessen zu berichten, das KU hier in Ö aber auch in % vom Netto berechnet wird, 16, 18, 20 ( so richtig ? ) . Andere Länder, andere Sitten.
Da aber KU lt. Düsseldorfer Tabelle berechnet wird wenn das Kind in Deutschland lebt, wie verhält es sich denn mit dem Selbstbehalt, wenn z.B. der Vater im Ausland lebt ?
Gilt denn dann der Selbstbehalt der für den Staat verbindlich ist in dem man lebt ?
Gute Frage, gell 😀
Und wie verhält es sich mit Fahrtkosten etc. um aufs eigentliche Thema zu kommen ? Gilt da in dem Fall französisches Recht ?
Ich habe jetzt absichtlich nicht geschrieben das man gewisse Länder, damit meine ich nicht explizit Deutschland ( wirklich nicht ) in Verfahrensfragen behindern kann. Sowas macht man nicht, nicht das die noch auf die Idee kämen man könne Vorschläge einfach so hin nehmen, einfach so, ganz aussergerichtlich, das geht ja nicht.
Also ich hab mal mit meiner FReundin in Frankreich gesprochen.
Der KU wird nach DT berechnet, da das Kind im Saarland wohnt.
Auch der EU wird nach deutschen Recht berechnet.
Der Papa hat erst kürzlich eine erhebliche Unterhaltsnachzahlung leisten müssen, da der deutsche Richter meint, er hat ein höheres Netto, also muß er mehr zahlen 🙁
Was für die neue Familie ein Schlag ins Gesicht war.
Also ich geh mal davon aus, daß Deutschland den Selbstbehalt nicht erhöht, nur weil der Zahlvater in FRankreich lebt.
LG
MElly
Selbstzensur
[Editiert am 13/2/2005 von ts31]
Versteh ich irgendwie nicht so ganz. Wie kann da ein Deutscher Richter herkommen und mir nach Deutschem Recht einen Ehegattenunterhalt aufbrummen ? Meiner Meinung muss das mit dem Land zumindest abgestimmt werden, in dem der Zahlungspflichtige ( räusper in Sachen EU, TU hm ) lebt.
Ist der Opener in F fix gemeldet, also ist sein Hauptwohnsitz in F ?
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Heftig, oder ? Also wie würde es sich verhalten mit einem Index des Lebensstandards in dem aber vielleicht nichtmal die Mwst. berücksichtigt würde. Soll ja Länder geben in den die über der 16% liegen.
Verfahrensfragen gefällig, - siehe oben.
Hallo liebe Knechte und Knechtinnen,
also ich bin in F hauptwohnsitzgemeldet. In D geht nicht mals mehr ein Zweitwohnsitz.
Also wenn jetzt ein Franzose nach Deutschland geht ist er deutscher als ich.
@ts31. Nette Idee. Aber erst einmal will ich es leicht versuchen. Habe gerade mit meiner Ex gesprochen und angedeutet, dass ich kompromissbereit bin, das aber auch in dem nächsten Brief ihres Anwalts auf der Gegenseite sehen möchte. Trotzdem gute Idee.
Abzocken geht wahrscheinlich irgendwie, aber immer Ärger, wenn ich den Kurzen abhole? Nee. Dann lieber erst einmal Verhandlungslösung versuchen, wenn das Eis auf dem ich da bin, verdammt dünn ist.
Ich brauche halt ein paar gute Ideen zu Flankierung.
Danke für eure bisherigen Beiträge schon einmal!
[Editiert am 13/2/2005 von Weisnich]
Das Kind lebt mit Mutter in D.
Und Auto gib et nich. Zumindest auf meiner Seite. Mopped iss billiger, aber im Moment halt kalt. Egal. Das ist eine Herausforderung und nicht ein Problem. Hart sein!
[Editiert am 13/2/2005 von Weisnich]
Du wirst Dich bestimmt geweigert haben Deine Lohnzettel zu übermitteln, oder ?
Du wirst bestimmt gesagt haben, das ihr euch einigen könnt in Sachen KU, oder ?
Du wirst auch bestimmt gesagt haben, das, sofern man sich nicht einigen kann eine Klage erfolgen sollte, oder ?
Wenn denn da bloss nicht `ein` Kind/er im Spiel wären.... recht trostlos das ganze.
Lieber TS31,
so einfach ist es dann doch nicht.
Du glaubst doch nicht etwa das ein beschleunigtes Verfahren nicht schnell auch über die Grenze kommt. Hey. Sollten die Frauenverbände soo dumm sein und eine Lücke aufgemacht haben? Nein. Interessanterweise habe ich übrigens nur was über Nachteile durch Auslandsjob gefunden. Aber da steckt bestimmt kein System hinter 😀 .
Und in D war ich nicht aussertariflich. Wenn der Anwalt dann mal schnell bei der IG Metall nachfragt, weiß er ganz genau, was ich so verdienen kann. Und dann passiert, was Ramsch nicht für möglich halten würde. Der Jurist fängt zu rechnen an.
Macht sich gut so eine Gehaltspfändung hier im neuen Job.
Du musst irgendwas verkehrt gemacht haben. Allerdings seh ich Dein Gesicht direkt hier vor mir, so klar war das was Du geschrieben hast.
Kategorie Dumm gelaufen. Allerdings soll und muss es Massnahmen geben um sich wehren zu können. Würdest Du in Ö wohnen und nicht in F, so könnte ich dagegenschiessen. Allerdings nicht hier im Forum, weil es aus gewissen Gründen nicht möglich ist.
Aber es gibt Linien die unverbittert sind und nach einem erfolgtem Knieschuss nur den Kopfschuss überlassen.... muss man halt überlegen was man macht.
Ist nicht auf Dich gemünzt, sondern nur auf eine Vorgehensweise, wie gesagt, man drafs hier nicht so reinschreiben, die Dich aus allem raushält.
Jeder sollte seinen Weg finden, Du findest auch - Deinen .
Xe, Du hast vergessen zu berichten, das KU hier in Ö aber auch in % vom Netto berechnet wird, 16, 18, 20 ( so richtig ? ) . Andere Länder, andere Sitten.
Da aber KU lt. Düsseldorfer Tabelle berechnet wird wenn das Kind in Deutschland lebt, wie verhält es sich denn mit dem Selbstbehalt, wenn z.B. der Vater im Ausland lebt ?
Gilt denn dann der Selbstbehalt der für den Staat verbindlich ist in dem man lebt ?
Gute Frage, gell 😀
Das mit der Berechnung des KU in Österreich ist korrekt. Da das Kind aber in Deutschland lebt, ist auch nach österreichischem Recht der Wohnsitz des Kindes der Gerichtsstand und daher die DT anzusetzen.
Das mit dem Selbstbehalt ist zweischneidig: mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Unterhaltspflichtiger (deutscher Staatsbürger) in der Schweiz lebt, in der die Lebenshaltungskosten bedeutend höher sind als in Deutschland, allerdings auch dei Gehälter. Da aber nach DT der Zahlbetrag mit dem Gehalt steigt, der SB aber nicht, hat er Klage beim BGH eingelegt. Der SB wurde dann an den Lebenshaltungsindex der Schweiz gekoppelt und dementsprechend erhöht, da der SB nach dem deutschen Lebenshaltungsindex berechnet wird.
Ich suche momentan nach dem Urteil, denn dieser Sachverhalt ist nicht unwichtig. Bei mir wäre das eine Steigerung um 5%.
Und wie verhält es sich mit Fahrtkosten etc. um aufs eigentliche Thema zu kommen ? Gilt da in dem Fall französisches Recht ?
Da von deutschen Gerichten festgelegt ist, daß die Umgangskosten eine alleinige Sache des Umgangselternteiles sind, würde ich sagen, ja. Nur ist der SB wiederum durch dei DT definiert. Wenn ich das oben angesprochene Urteil wiederfinde inkl. AZ, könnte man eventuell darauf aufbauen. Eventuell hilft auch die Argumentation, daß die Entfernung von der Mutter geschaffen wurde, da der letzte Familienwohnsiotz ja ebenfalls in Frankreich war und somit von einem Einverständnis auszugehen ist.
Gruß, Xe
