Unterhalt auf fremd...
 
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Unterhalt auf fremdes Konto , da Kontopfändung bei KM

 
(@keithw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle miteinander,

ich habe mal wieder ein kleines Problem mit dem Unterhalt für meinen Kleinen. Die KM teilte mir letzten Monat mit das Ihr Konto gepfändet ist wegen irgendwelcher Schulden. Nun soll ich das Geld auf das Konto eines Typen überweisen. Das hab ich aber nun nicht getan, weil wer weiß wo das Geld dann ankommt.
Da sie berufstätig ist hat Sie (angeblich) keine Zeit um das Geld innerhalb der 6-Tage-Frist von Ihrem Konto abzuheben und auch keine Zeit um sich das entsprechende Schreiben vom Amtsgericht zu holen um die Pfändung des Unterhalts und Ihres Selbstbehalts abzuwehren.

Nun meine Frage. Ich kann doch ein Konto für den Kleinen eröffnen ( Geburtsurkunde etc. habe ich ja alles. ) und die KM wird als einzige Bezugsberechtigte eingetragen. Nur müßte sie dafür auch wieder sicherlich eine Unterschrift bei der Bank leisten, wozu sie ja wieder keine Zeit hat..  :exclam:

Wie löse ich das Problem am Besten? Was meint Ihr dazu.Möchte ja auch das der Kleine sein Geld bekommt...

Gruß und Dank
Christian

P.S.: Sie wohnt erschwerend 60km entfernt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2009 13:46
 elwu
(@elwu)

Nun meine Frage. Ich kann doch ein Konto für den Kleinen eröffnen ( Geburtsurkunde etc. habe ich ja alles. ) und die KM wird als einzige Bezugsberechtigte eingetragen. Nur müßte sie dafür auch wieder sicherlich eine Unterschrift bei der Bank leisten, wozu sie ja wieder keine Zeit hat..  :exclam:

Hallo,

das geht nicht denn du benötigst die Unterschrift der Kindsmutter für eine Kontoeröffnung (ich gehe da auch gerade durch, mal gespannt ob meine Tochter morgen vom Besuchswochenende bei ihrer Mutter zurückkommt mit Unterschrift unter den Kontoeröffnungsbeitrag plus Ausweiskopie...), zum anderen würde das auch nichts helfen - da ja die KM alleine Verfügnungsberechtigt wäre und somit auch dieses Konto gepfändet werden würde. Es läuft rechtlich tatsächlich so, dass du den Unterhalt auf das von der KM *schriftlich* angegebene Konto überweisen musst. Ob das ihrem LG gehört oder Josef Ackermann oder dem Dalai Lama geht dich nichts an. Und ob es gepfändet wird auch nicht. Deine Verpflichtung ist mit der -nachweisbaren- Zahlung des KU erfüllt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2009 13:56
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
mal ganz dumm gefragt:
Kann man das in so einem Fall nicht mit dem JA klären? So das der Unterhalt dorthin überwiesen wird.
MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2009 14:57