Unterhalt auch bei ...
 
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Unterhalt auch bei gleicher Betreuung??? Wer kann mir helfen???

 
(@torri)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Hoffe ihr könnt mir mit dem für mich schwierigen Thema Unterhalt weiter helfen. Nun zu meinem Anliege.... 🙂

Ich bin seit Januar von meiner Frau getrennt und zahle seitdem 450 Euro Unterhalt für meine 3 jährige Tochter. Das Kindergeld bekomme ich aber noch komplett ausgezahlt. Habe mich bisher noch nicht wirklich informiert und meine Ex-Frau erzählt was von einer Düsseldorfer Tabelle und danach habe ich dann bezahlt.

Ich verdiene ca. 2300 netto. (inklusive kompletten Kindergeld) Meine Frau verdient ohne Kindergeld ca. 2000 €
Werden meine monatlichen Abtragungen für mein eigenes Haus vom Gehalt und danach der Berechnung für den Unterhalt abgezogen ?? 900 Euro Abtragung und plus 300 Euro Nebenkosten
Im Moment bleiben mir nach dem Abzug aller Kosten (Versicherungen, Telefon, Auto,Kredit, Sprit) ca. 800 € davon zahle ich dann noch 450 Unterhalt und ich habe dann noch 350 zum Leben....mache also jeden Monat ordentlich Schulden zusätzlich
Kann mir vorgeschrieben werden, dass haus zu verkaufen und in eine kleine Wohnung zu ziehen??

Wir haben beide das Sorgerecht für unsere Tochter. Die Betreunugszeiten unserer Tochter liegen ungefähr bei 50 Prozent meine Frau und 50 Prozent ich..muß ich trotz der vielen Betreungszeit den vollen Unterhalt zahlen??? Fände das ziemlich unfair, da ich ja auch Kosten für Unterbringung und Essen habe.

Wäre echt super wenn mir jemand weiter helfen könnte. Bei den ganzen Schulden und ohne Rechtsschutz ist ein Anwalt echt teuer.

Im vorraus schon mal tausen Dank

Gruß Torsten 26

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2010 01:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Torsten!
Wenn ihr Eltern tatsächlich das Wechselmodel in Sachen Umgang praktiziert, dann wird im Regelfall der KU im Verhältnis der bereinigten Nettoeinkommen (=Einkomenn abzgl. max. 5% vom Netto für Berufsaufwendungen abzgl. max. 4% des Brutto für priv. Altersvorsorge) gequotelt.

Ist Dialog bei Euch möglich? Wenn ja, würde ich evtl. vorsichtig mal anklopfen und den Vorschlag Quotelung bringen.
Wenn nicht und Du nun aber mit diesem Ansinnen bei KM aufschlägst, könnte das WM einseitig von ihr gekippt werden und sie betreut das Kind zu 49,9 %. Damit wärest Du zur Zahlung des vollen KU verpflichtet. So ists in deutschen Landen, es sei denn, die Eltern finden eine einvernehmliche Lösung/Vereinbarung.

Auf der anderen Seite solltest Du Dich darum kümmern, Deine Schuldenlast zu minimieren (evtl. Umschuldung)... zur Not muss halt das Haus weg, wenn es nicht gehalten werden kann...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 10:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Torsten,

Das Kindergeld bekomme ich aber noch komplett ausgezahlt.

Ist das Kind denn noch bei dir gemeldet? Wenn ja, dann ist deine Welt an dieser Stelle in Ordnung.

Wenn das Kind allerdings bei deiner Ex gemeldet ist, dann muss auch das Kindergeld direkt an sie gehen; und bitte darauf achten, dass nicht nur die Bankverbindung geändert wird, sondern dass deine Ex auch hochoffiziell Anspruchsberechtigte für das Kindergeld wird. Sonst habt ihr später mal ziemlichen Formularkrieg mit der Familienkasse, bzw. deine Ex könnte dir ggf. böse eins reinwürgen, wenn ihr irgendwann mal danach zumute sein sollte.

Hilfsweise kannst du vorerst auch den Betrag von 450 Euro in zwei Überweisungen an sie rüberschieben: Nämlich 184 Euro mit dem Verwendungszweck "Weiterleitung Kindergeld für <Name des Kindes>, <Monat und Jahr>" und den Rest als zweite Überweisung mit dem Verwendungszweck "Unterhalt für <Name des Kindes>, <Monat und Jahr>". Dann ist wenigstens nachweisbar, was was gewesen ist. Ich würd's aber trotzdem möglichst bald auch offiziell an die tatsächliche Situation anpassen: Das Kindergeld steht nunmal demjenigen zu, bei dem das Kind gemeldet ist.

Die Betreunugszeiten unserer Tochter liegen ungefähr bei 50 Prozent meine Frau und 50 Prozent ich..muß ich trotz der vielen Betreungszeit den vollen Unterhalt zahlen???

Bitte etwas genauer, hier muss nämlich mit spitzem Bleistift gerechnet werden. Es ist so: Wenn ihr wirklich genau Halbe-Halbe macht in der Betreuung, dann entfällt der Unterhaltsanspruch, weil ihr beide ungefähr gleich viel verdient (würdet ihr deutlich unterschiedliche Einkünfte haben, müsste man die gegenseitigen Unterhaltsansprüche gewissermaßen gegeneinander verrechnen).

Leider ist es so: Betreut sie auch nur ein bisschen mehr als 50% (z.B. sie 60%, du 40%), dann steht ihr trotzdem 100% des Unterhaltes zu. Klingt komisch, ist aber so. Dies birgt logischerweise heftiges Streitpotenzial, d.h. bestehst du darauf, den Unterhalt zu streichen, weil du ja 50% betreust, kann deine Ex ganz ganz schnell auf die Idee kommen, dass du dein Kind in Zukunft einfach seltener siehst. Und in dieser Rattenrepublik wird sie als Mutter mit dieser Idee im Normalfall auch problemlos durchkommen - juristisch gesehen existiert dieses Modell der hälftige Betreuung ("Wechselmodell") nämlich gar nicht ...

Wirst dir also überlegen müssen, wie viel Risiko du hier eingehen willst.

Ich verdiene ca. 2300 netto. (inklusive kompletten Kindergeld)

Ich geb' dir mal die Berechnung für den Fall, dass du (freiwillig oder von Ex erzwungen) weniger als die Hälfte der Betreuung machst:

Kindergeld ist für die Unterhaltsberechnung schnurzegal. Für unterhaltsrechliche Zwecke hast du also gut 2.100 Euro netto - gibt's Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige jährliche Zahlungen? Die müssten nämlich noch anteilig obendrauf gelegt werden. Andererseits kannst du berufsbedingte Kosten abziehen, viele Oberlandesgerichte erlauben pauschal 5% vom Netto. Ebenfalls abziehen kannst du zusätzliche Altersvorsorge (z.B. einen Riestervertrag, aber auch den Tilgungsanteil für deine Wohnung), dies allerdings nur bis zur Obergrenze von 4% deines Bruttoeinkommens.

Bei deiner Wohnung wird so gerechnet: Durch die Wohnung hast du einen Wohnvorteil, d.h. die ersparte Miete wird dir für die Berechnun als "Einkommen" auf dein echtes Einkommen draufgelegt. Abziehen kannst du allerdings die Darlehenszinsen sowie jene Nebenkosten, die ein Mieter nicht zu zahlen hätte (das sollte in deiner Betriebskostenabrechnung aufgeschlüsselt sein). Da du verhältnismäßig hohe Darlehenskosten hast, unterstelle ich jetzt einfach mal, vom Wohnvorteil bleibt nach Abzug der Kosten nix mehr übrig, d.h. für die Unterhaltsberechnung lasse ich das jetzt erst mal außen vor. Wenn du genauere Zahlen lieferst, können wir da auch mal genauer rechnen.

In Summe denke ich: 2.100 Euro plus ggf. anteiliges Weihnachtsgeld minus berufsbedingte Kosten minus Tilgungsanteil als Altersvorsorge plus "Wohnvorteil" in Höhe von 0,- Euro dürfte bedeuten, dass du mit dem so bereinigten Nettoeinkommen in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle landest (das ist der Bereich von 1.901 Euro bis 2.300 Euro); möglicherweise auch in Zeile 2, oder schlimmstenfalls in Zeile 4. Bei den Zahlbeträgen für den Unterhalt geht's dabei aber um gerade mal 16 Euro hin oder her, ich rechne daher ab sofort mit Zeile 3 weiter.

Zahlbetrag für Zeile 3 und ein dreijähriges Kind ist 257 Euro, da du allerdings nur für ein Kind unterhaltspflichtig bist, könntest du noch um eine Zeile hochgestuft werden, und in Zeile 4 wäre es ein Zahlbetrag von 273 Euro. Diese Zahlbeträge verstehen sich aber unter der Annahme, dass das Kindergeld an Madame geht, d.h. da du im Moment das Kindergeld bekommst, wären an Madame z.B. zu zahlen: 184 Euro als Weiterleitung des Kindergeldes, plus 257 Euro Unterhalt (in Summe also 441 Euro und damit fast genau das, was du im Moment in einer Summe überweist).

Wie du jetzt mit deiner Ex verhandeln sollst, kann ich dir auch nicht sagen; du kennst sie besser als ich. Es ist halt so: Bestehst du auf Null Euro Unterhalt, da ihr das Wechselmodell praktiziert, bist du das Wechselmodell im Zweifelsfall ganz schnell los und du siehst deine Tochter nur noch am Wochenende.

Ein möglicher Kompromiss könnte z.B. lauten: Du zahlst den Mindestunterhalt (d.h. Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle), das sind 225 Euro, und damit sind die Kosten für die Betreuung im Kindergarten bereits abgegolten (die könnte sie nämlich anteilig auch noch bei dir einfordern). Allerdings würde ich ihr diesen Vorschlag erst im zweiten Schritt machen - zunächst einmal würde ich sie ganz dumm fragen, für wie fair sie es hält, Unterhalt zu kassieren, wenn ihr beide ungefähr gleich viel Zeit in die Kinderbetreuung investiert und auch jeder selbst die Kosten trägt, die das Kind in dieser Zeit verursacht (Essen muss das Kind schließlich, egal bei wem es gerade ist). Vielleicht bietest du ihr im ersten Schritt auch "nur" an, dass sie zwar das volle Kindergeld, aber keinen Unterhalt bekommt.

Yep, ich weiß: All dieses läuft unter der Rubrik "sich sein eigenes Kind kaufen", denn die einzig faire Lösung wäre in diesem Fall: Jeder die Hälfte der Betreuung, jeder die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten, kein Unterhalt, jeder bekommt die Hälfte des Kindergeldes. Die Müttermafia in Justiz und Politik macht derart saubere Lösungen leider weitgehend unmöglich ;-(

Kann mir vorgeschrieben werden, dass haus zu verkaufen und in eine kleine Wohnung zu ziehen??

Nicht direkt. Vorgeschrieben ist deine Unterhaltspflicht, mit dem Rest des Geldes kannst du ja machen, was du willst. Wenn es für das Haus reicht, reicht es; wenn nicht, dann eben nicht. Rechne nach, ob du das Haus auf Dauer halten kannst; bitte daran denken, dass der Unterhalt ab dem sechsten Geburtstag des Kindes um ca. 50 Euro steigt. Wenn du es nicht auf Dauer halten kannst, dann sieh' zu, dass du in aller Ruhe einen Verkauf vorbereitest, bevor die Bank dich irgendwann dazu zwingt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 10:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

ich halte euren Fall auch für geradezu prädestiniert für das Wechselmodell.
Gerade weil ihr beide voll arbeitet und nahezu gleichviel verdient.

Ich unterstelle mal, dass ihr an ihrem Job auch etwas gelegen ist und so wäre es am besten, wenn ihr euch beide bei der Betreuung gegenseitig so unterstützt, dass ihr beide gleich viel von eurem Kind habt und beide euren Job machen könnt.
Am besten, liebe Kinder, wir rufen jetzt alle mal ganz laut nach Wachtmeister Wolkenhimmel damit sie uns nochmal etwas über die praktische Umsetzbarkeit erzählt.

Z.B. halte ich es für sinnvoll, eine Rahmenvereinbarung über die Betreuung zu treffen, die man aber jederzeit, in gegenseitigem Einverständnis an die aktuellen Bedürfnisse anpasst.

Schmackhaft machen, kannst du ihr das Ganze, dass du ihr z.B. das ganze KG lässt oder eben doch einen kleinen KU zahlst.
So, dass ihr am Ende in etwa gleichviel übrig habt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 13:27
(@Wolkenhimmel)

:rofl2: Wachtmeister Wolkenhimmel... das werde ich mal dem Wölkchen stecken...  :phantom:

Hallo torri,

natürlich ist ein WM die beste Lösung fürs Kind, und, da Ihr beide berufstätig seid, auch die beste Lösung für Euch.

Freizeit, auch mal ohne Kind, ist ein nicht zu unterschätzendes Gut, dass man auch genau so an die/den werte(n) Ex verkaufen sollte.

Habt Ihr denn wirklich ein 50/50 Modell? Oder habt Ihr da KiTa-Zeiten schon rausgerechnet? (hatten wir hier im Forum letztens, das geht aber nicht.)

Blöderweise ist das deutsche Familienrecht (noch?) nicht auf das WM eingestellt. Sollte sich Deine Ex also querstellen, wäre das WM geplatzt.

Insofern finde ich die Variante von Beppo

Schmackhaft machen, kannst du ihr das Ganze, dass du ihr z.B. das ganze KG lässt oder eben doch einen kleinen KU zahlst.
So, dass ihr am Ende in etwa gleichviel übrig habt.

ziemlich charmant.

Ganz wichtig - aber das wirst Du seit Januar schon festgestellt haben - ist die vernünftige Kommunikation. Die hilft, in der Planung flexibel zu bleiben.

Gibt es bei einem von Euch schon einen neuen Partner?

Sorry wenn ich gerade etwas wirr durcheinander schreibe, aber ich muss "nebenher" noch arbeiten...

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 13:41
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hi Wolkenhimmel,

Habt Ihr denn wirklich ein 50/50 Modell? Oder habt Ihr da KiTa-Zeiten schon rausgerechnet? (hatten wir hier im Forum letztens, das geht aber nicht.)

Evtl. kam der Gedanke wegen der Herausrechnung von KiTa-Zeiten von mir?
Ich habe ihn erst letzte Woche gebracht - nur bekam ich auf eine Rückfrage keine Anworten mehr.
Wem werden denn die KiTa-Zeiten zugerechnen ?
Dem, der das Kind zum Kindergarten bringt? Dem, der es abholt? Dem, der den Kindergarten bezahlt?
Wie lautet das Kriterium?

Gruß
koala

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 14:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Irgendwo las ich hier, dass BGH sagt, Kindergarten zählt zu dem der das Kind hin bringt.

Ob das ein Richter auch dann so sieht, wenn das der Vater ist, ist natürlich wieder ne andere Frage.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 15:13