Hallo zusammen, es ist jetzt soweit meine Frau ist samt meiner Tochter ausgezogen.Gott sei Dank.Da sie nicht arbeitet ist sie wie in einem anderen Thread beschrieben, zur Arge gegangen,Logischerweise hat die Arge mich angeschrieben.Jetzt wollen die von mir Gehaltsnachweise haben und auch Auskünfte über mein Vermögen.Ich hab gedacht das ist nicht rechtens und innerhalb einer Trennung ist nur das Einkommen interessant ist und nicht die Vermögensverhältnisse.Muss ich darüber wahrheitsgemäß Auskünfte erteilen?
Danke schon mal im voraus.Es geht sich im Endeffekt um 2000 Euro die auf dem Girokonto rumliegen und um 3500 Euro ( war mal mehr scheiss Finanzkrise 🙂 ) in Aktien, sowie um 2000 Euro in einem Aktienfonds die allerdings über VL laufen , also leicht in der Gehaltsabrechung zu sehen sind.Nicht der Betrag sondern das irgendwo VL hingehen ^^
Danke schon mal im voraus.
Hi sunshine71
Könntest Du noch relevante Daten wie Alter des Kindes etc. einstellen? Dann hat auch jeder den Überblick ohne suchen zu müssen. Ist VL etwa VWL? Das Alter des Kindes spielt insoweit eine entscheidende Rolle, als dass die Arge Dich nicht einfach so heranzitieren kann, wenn das Kind bereits min. 3 Jahre alt ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Meine Tochter ist 5 und VWL heisst das vermögenswirksame Leistung ? Falls ja dann ja das ist das , hab gedacht das heißt VL 😉
Hi
Existiert eventuell ein Urteil oder ein Beschluss eines Gerichtes in welchem steht, dass Du zu Unterhalt verpflichtet wurdest? Was heisst Trennung? Bist Du (noch) verheiratet? Bei getrennt lebenden Ehepartnern gilt ersteinmal grundsätzlich >>§1361 BGB<<, meistens findet hier der Halbteilungssatz Anwendung. Schau es Dir an und überprüfe, ob es hier für Dich eine Anwendung dieses § gibt. Zahlst Du ggw. UH an Deine DEF oder wie ist das finanzielle Umfeld geregelt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nein es besteht kein Urteil.Meine Frau ist am 01.04.ausgezogen in eine neue Wohnung (allein mit unser Tochter).Wir sind noch verheiratet.Sie arbeitet nicht.Finanziert wird alles von der Arge, und die haben mich jetzt halt angeschrieben, weil sie halt Geld von mir wollen (verständlich).Jetzt wollen die von mir das ich ihnen mein Vermögen offen lege, sowie mein monatliches Einkommen.Bin ich dazu verpflichtet ? Ich habe immer gedacht das ich nur mein Einkommen offen legen muss.Bezahlt habe ich bisher an meine Frau 392 Euro - 164 Euro Kindergeld sowie 228 euro Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.
Mfg
Hi
Meine ganz private Auffassung:
Laut BGB, auf welches sich die Arge ja nur beziehen darf, gilt für Dich keine prinzipielle UH-Pflicht für Deine DEF. Diese kann auch aus §1361 nicht abgeleitet werden.
1. Es ist eine kann-Bestimmung
2. Wer soll denn hier die "nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten" sich ergebende UH-Leistung definieren? Die Arge?
Die Arge ist erst einmal in der Pflicht zu belegen, worauf sie ihr Auskunftsersuchen begründet. Wie hat sie dies getan? Welche §§ hat sie angeführt? Ein schlichter Verweis auf den Übergang von Ansprüchen lt. SGB II (müsste §33 dort sein) genügt dem nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi - ich nochmal
Bezahlt habe ich bisher an meine Frau 392 Euro - 164 Euro Kindergeld ...
Was heisst das? Beziehst Du KG? Steht da ein Minuszeichen zw. "UH an Frau" und "KG"?
Das KG ist ab sofort von der KM(DEF) zu beantragen, da sie einen grundsätzl. Anspruch hat, der Deinem vorgeht. Das würde ich Dir dringlichst empfehlen, um Problemen vorzubeugen.
Solange ihr verheiratet seid ist es kein echtes Problem (ist nämlich etwas schwammig im EStG formuliert), doch nach Scheidung oder vor allem Rückansprüchen (max. 6 Monate) der FamK schon. Auf jeden Fall solltest Du einen eigenen Überweisungsträger mit Bemerkung wie "Kindergeld für Monat/Jahr für "Name des Kindes" " benutzen. Das beugt Problemen mit der FamK vor und offenbart keine weiteren Zahlen bzw. Zahlungsvorgänge bei Nachweisführung. KU und Tu also auf jeweils getrennten Überweisungsträgern vornehmen. Ja, Du solltest da (ebentuell) drei separate Überweisungen durchführen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen zusammen, ich habe so gemacht das ich 392 Euro überwiesen habe.Habe drauf geschrieben 392 Kinderunterhalt und Kindergeld für .... Ich weiss dein Bemühen zu schätzen Oldie aber ich brauch eine Antwort auf die ich mich berufen kann.Wenn ich denen jetzt ihr Blatt zurück schicke und nur mein Einkommen darlege und nicht mein Vermögen (obwohl ich das dann doch muss ) kann das ja gewaltigen Ärger geben.
Mfg
hunderte Leerzeilen entfern 😉
Moin Sunshine,
Oldie hat Dir doch eine präzise Antwort gegeben:
Die Arge ist erst einmal in der Pflicht zu belegen, worauf sie ihr Auskunftsersuchen begründet. Wie hat sie dies getan? Welche §§ hat sie angeführt? Ein schlichter Verweis auf den Übergang von Ansprüchen lt. SGB II (müsste §33 dort sein) genügt dem nicht.
Bevor Deine Leistungsfähigkeit eine Rolle spielt, muss
a) erst mal die Bedürftigkeit der KM und
b) eine Rechtsgrundlage für Deine Verpflichtung
festgestellt werden. Denn nur dann kommt die Überprüfung Deiner Leistungsfähigkeit doch überhaupt zum Tragen. Und eins vorweg: 2000 Euro irgendwo auf einem Konto sind nicht das "Vermögen", nach dem gefragt ist.
LG LBM
PS: Kann mal ein Mod die Lücke da wegeditieren? Merci!
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Naja die Bedürfigkeit der Mutter steht ausser Frage, da sie halt nicht arbeitet - keine Arbeit kein Geld.Der normale Weg Weg wäre natürlich arbeiten Geld verdienen gut ist.Aber sogar wenn ich an das Gute glauben würde, wird das ja mit Sicherheit bisschen dauern bis sie einen Job bekommt mit dem sie genug Geld bekommt.Die Recdhtsgrundlage ist ja auch klar.Sie bekommt Geld bevors der Steuerzahler zahlt geht man erst mal zum Ehemann und schaut was man da holen kann, was ja auch irgendwo richtig ist.
Das Problem was ich nur sehe ist ob ich ihnen die Auskunft über mein Vermögen erteilen muss.Haben sie da einen Rechtsanspruch drauf ? Sie berufen sich da auf § 1605 BGB und § 60 Abs. 2 SGB II.Die Auskunft wäre angeblich laut § 33 Abs.1 Satz 3 SGB II auf sie übergegangen.
Danke im voraus.
Hi sunshine71
Naja die Bedürfigkeit der Mutter steht ausser Frage, da sie halt nicht arbeitet - keine Arbeit kein Geld
Genau das ist nicht Dein Problem sondern dass des Antragstellers auf Unterhalt - in diesem Fall die Arge. Diese muss beweisen, dass die KM kein EK erziehlen kann bzw. schhlüssige Gesetzesgrundlagen benennen. Was kannst Du dafür, dass die KM nicht arbeitet? Sollte sich aber aus irgendwelchen §§ eine Pflicht für Dich ergebn, so muss Dir das mitgeteilt werden bei einem Auskunftsersuchen. Und das auch noch präzise.
Du drehst gerade die Agrumentation um - zu Deinem Nachteil. Ich möchte ja gar nicht behaupten, dass Du nicht dennoch zu einer UH-leistung herangezogen wirst. Nur baut gerade die Arge auf Druck, ohne sich ihrer Darlegungspflicht bewusst zu sein. Liegt wahrscheinlich an den ungeschulten MA'n.
Zu Deiner Eingangs gestellten Frage bzgl. Auskunft über EK und Vermögen: Bei (noch) Ehepartnern dürfte ebenfalls grundsätzlich >>§1605 BGB<< Anwendung finden. Dies definiert jedoch nur die Auskunft selbst. UH selbst wird bei einer UH-Pflicht laut BGB ausschliesslich aus Einkünften bestritten. Darauf, wenn Du denn unbedingt Auskunft zu Deinem Vermögen erteilen möchtest, solltest Du unbedingt achten. VWL z.B gilt als priv. Altersvorsorge und ist mit max. 4% vom Brotto bei der Bereinigung des Netto-EK zu berücksichtigen.
Nach meiner Erfahrung sind hier die Arge'n oftmals überfordert. Anders gesagt: sie haben keinen Durchblick und kennen nur das SGB II, jedoch nicht das BGB. Daher traue ich ihnen nicht im geringsten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nach meiner Erfahrung sind hier die Arge'n oftmals überfordert. Anders gesagt: sie haben keinen Durchblick und kennen nur das SGB II, jedoch nicht das BGB. Daher traue ich ihnen nicht im geringsten.
Lieber Oldie,
ich gehe davon aus, dass diese Menschen sehr wohl geschult sind, nämlich darauf, die Zahlesel, die sie im Auge haben, abzuledern. Ich glaube auch nicht, dass die überfordert sind.
Die Sachbearbeiterin, die für meine Exe zuständig war/ist, zeigte sich damals mir gegenüber als absolut abgewi... . Vordergründig katzenfreundlich und hinterum intrigant ... . Es ging nur darum, die Kohle zu bekommen; wie, ist egal!
LG, Uli
Hi
ich gehe davon aus, dass diese Menschen sehr wohl geschult sind, nämlich darauf, die Zahlesel, die sie im Auge haben, abzuledern. Ich glaube auch nicht, dass die überfordert sind.
Die Sachbearbeiterin ... war/ist, zeigte sich damals mir gegenüber als absolut abgewi... . Vordergründig katzenfreundlich und hinterum intrigant ... . Es ging nur darum, die Kohle zu bekommen; wie, ist egal!
Genau deshalb. Sie sind auf meistens auf Abzocke aus und legen daher ihre "Möglichkeiten" sehr grosszügig aus. Aber es ist eigentlich egal, ob sie trainiert sind oder nur unerfahren sind. Auch sie haben sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, welche sie entweder mangelnder Sachkenntnis oder gar mir Absicht (also intrigant) nicht entsprechen. Dabei kommen sie oftmals mächtig ins schwimmen, da die vorgefertigten Textpassagen auf einmal nicht anwendbar sind und sie selber Gehirnschmalz investieren müssten. Daher ist es m.E. ein erprobtes Mittel diese Leute erst einmal darauf hinzuweisen, sich doch bitte eindeutig fallbezogen auszudrücken. Und nicht irgendein schwammiges Zeug, was kaugummiartig ausgelegt werden kann und anschliessend auf 'zig Möglichkeiten ausgedehnt wird. Ist die Auskunft ersteinmal erteilt, wird daraus leicht ein Anerkenntnis einer Verpflichtung, zumindest einer noch so unzutreffenden Inverzugsetzung. Und dies möchte ich aus meinem Selbstverständnis heraus weitestgehend vermeiden.
In meinen bisherigen Schreiben/Antworten an die Arge, die FamK oder das AA habe ich immer alles nicht eindeutige bzw. auf mich nicht zutreffende herausgestrichen bzw. in der Beantwotung klar abgelehnt- teilweise sehr zum Ärger der jeweiligen SB. Doch wenn keine klar definiert Bringepflicht meinerseits gegeben ist - warum solllte ich mich"freiwillig" einverstanden erklären oder gar mich ihnen verpflichten? Die Ämter sind wie jeder andere Prozessteilnehmer den Gesetzen verpflichtet (sollten sie zumindest sein :wink:). Und auf diesen Spielregeln beharre ich. Dass die Leute " Vordergründig katzenfreundlich und hinterum intrigant ... " sind ist doch nichts neues - so sind halt mal die Spielregeln.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.