Hallo zusammen,
ich war mir nicht sicher ob ich besser ins Vorstellungsforum oder gleich hier posten sollte, sei's drum ... hier in aller Kürze zum Hintergrund meiner Frage(n):
wir, Eltern von insgesamt 10 Kindern (7 gemeinsame), zahlen seit sage und schreibe inzwischen 18 Jahren Unterhalt an den Erstgeborenen meines Mannes. Der Sohn ist mittlerweile 22 Jahre alt, hat drei Lehren abgebrochen und war angeblich vorletztes Jahr im stationären Drogenentzug. Diese Informationen haben wir teilweise selbst durch "Detektivarbeit" in Erfahrung gebracht und die Aussage, er sei im Drogenentzug, kam vom Anwalt der Mutter. Mehr wissen wir von diesem jungen Mann nicht. Es existiert ein Titel, der zur Pfändung des Unterhalts verwendet wird. Dieser Titel ist jetzt ca. 12 Jahre alt, genau kann ich es gerade nicht sagen. Wir haben uns vor Jahren in der Scheidungs- und Unterhaltsschlacht müde und bankrott gekämpft. Müssen wir jetzt eigentlich ewig weiterzahlen, bzw. diese Pfändung weiter hinnehmen obwohl nicht einmal klar ist ob der angebliche Empfänger überhaupt noch lebt? Es gab seit 16 Jahren keinerlei Kontakt mehr zum Sohn, weil er mit allen Mitteln unterbunden und sabotiert wurde, auch scheint er kein Interesse an seinem Vater zu haben - wie auch immer, weiß jemand Rat was jetzt zu tun ist?
Wie können wir diese Unterhaltspfändungen endlich loswerden ohne uns dabei wieder von Anwälten mit Kostennoten ruinieren zu lassen? Die Scheidung und ihre Folgen hat uns beide bereits in die Insolvenz getrieben, die haben wir nun knapp überstanden (Restschuldbefreiung). Uns werden jeden Monat 225 Euro gepfändet, was würde es wohl in etwa kosten dagegen anzugehen? Weiß jemand Rat? Wir wohnen im Freiburger Raum und wären auch für eine Anwaltsempfehlung äußerst dankbar, denn reingefallen sind wir bereits auf etliche Herrschaften dieser Zunft und können uns das schlichtweg nicht mehr leisten.
Viele Grüße und danke im voraus
Wald-Fee
Hallo,
wenn der Anwalt der Mutter ist seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr euer Ansprechpartner.
Der junge Mann muss seinen Unterhaltsanspruch selbst darlegen.
Im Prinzip müsstet ihr der Pfändung widersprechen, da die Grundlagen fehlen. Und den Sohn - sofern eine Adresse bekannt ist - auffordern seine Bedürftigkeit darzulegen.
Sophie
Hallo Sophie,
danke für Deine Antwort! Das haben wir uns auch gedacht - nur hat dieser Anwalt uns damals (letztes Jahr) eine Vollmacht zukommen lassen die besagt, dass die Mutter den Sohn rechtlich vertritt (oder wie auch immer das richtig formuliert wird). Entweder versteckt sich der Sohn hinter seiner Mutter oder sie sorgt dafür, dass er gar nicht erst in die Verlegenheit kommt den Unterhalt selbst "einzutreiben". Wir wissen überhaupt nicht wo wir ansetzen sollen, sein Aufenthaltsort ist uns unbekannt.
Viele Grüße
Wald-Fee
Servus Wald-Fee und willkommen!
Unabhängig davon, ob KM nun in Vollmacht von Sohni oder nicht fordert, ist viel wichtiger, ob der damalige Titel zeitliche befristet (bis zum 18. Lebensjahr) oder unbefristet erstellt wurde.
In letzterem Fall könnte weiter gepfändet werden; das hiesse aber auch, dass dein Mann sich ganz schnell um eine Abänderung (wenn es sein muss gerichtlich) kümmern sollte.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
auch Dir herzlichen Dank für Deine Antwort und den Willkommensgruß! Der Titel ist unbegrenzt und es wird daher auch lustig weiter gepfändet. Unser Versuch, den Titel endlich abändern zu lassen, endete letztes Jahr mit dem Antwortschreiben des Anwalts der Mutter (bevollmächtigt durch den Sohn), dass der Ärmste dringend weiter auf die Zahlungen des Vaters angewiesen sei (da "krank"). Zugegebenermaßen haben wir dann nicht mehr weiter nachgehakt, unser ehemaliger Anwalt hat uns mit diesem Status Quo hängen lassen und sich nicht mehr gemeldet - vermutlich weil bei uns nichts mehr zu holen ist. Sorry für den Zynismus aber den habe ich mir in den letzten 19 Jahren ehrlich verdient.
Nun wollen wir uns aber wirklich nicht mehr länger fleddern lassen. Es scheint als kämen wir um einen Anwalt nicht herum, weil der Titel wohl nur gerichtlich abgeändert werden kann und man da als Normalsterblicher scheinbar nicht einfach drum ersuchen darf. :question: Unsere Hoffnung ist, dass uns jemand einen guten Anwalt empfehlen kann, der sich unseres Anliegens annimmt und uns endlich erlöst. Wir würden notfalls auch jemanden nehmen, der weiter weg ist.
Viele Grüße
Wald-Fee
Hallo,
ich würde den Anwalt anschreiben und erklären, dass der Sohn belegen muss, dass er noch unterhaltsberechtigt ist. Sollte das nicht bis zum xx.xx.xxxx passieren würdet ihr Klage auf Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels auf "0" einreichen.
Und dann gleich nachdem die Frist verstrichen ist, die Klage einreichen.
Wird eigentlich bei der Unterhaltszahlung das volle Kindergeld in Abzug gebracht? Ab 18 ist das möglich.
Sophie
Moin
Der Sohn ist 22 Jahre alt und damit nicht mehr privilegiert. Kann es sein, dass bei insgesamt 12 zu stopfenden Mäulern hier ein Mangelfall vorliegt?
Ebenso ist der gepfändete UH in Höhe von 225€ eigenartig, da er exakt dem Mindest-KU von 0-5 Jährigen entspricht. Kannst Du das erläutern?
Gruss oldie
PS: Achso. Und sage bitte ganz genau, wer den UH bestreiten muss und wieviele leibliche Kinder dieser Pflichtige hat, für dir er UH leistet (ob Betreuungs- oder Barunterhalt, das ist egal)
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Wald-Fee,
ich halte das erneute Anschreiben des Gegen-Anwalts für Zeitverschwendung.
Sucht einen Anwalt der möglichst Pfändungs- und Familienrecht abdeckt.
Ihr müsst Euch 1. gegen die Vollstreckung wehren und 2. den Titel loswerden.
Das wird absehbar nur mit einem Anwalt möglich sein.
Ferner die Frage:
Bezieht Ihr staatliche Unterstützung (Aufstockung) ? Dort wären titulierte UH-Ansprüche im Bedarf zu berücksichtigen.
Gruß
United
Hallo nochmal Sophie, oldie und United!
Wow, vielen Dank für Eure Antworten, ich bin begeistert, dass dieses Forum so aktiv ist! 🙂
Zur Kindergeldfrage
@ Sophie: nein, es wird nichts in Abzug gebracht - er erhält seit ca. 1 Jahr kein Kindergeld mehr und auch davor wurde nichts abgezogen.
@ oldie: es sind noch 7 gemeinsame Kinder unterhaltsberechtigt (minderjährig und bei uns zuhause wohnend). Insgesamt kommen wir auf 10 Kinder, davon 3 volljährig ... Die Höhe des KU: 228,50 Euro wurde seinerzeit so im Titel festgesetzt und die Mutter hat (vermutlich hochzufrieden mit den ihr gerichtlich zugesprochenen 2000 Euro) nie mehr für ihn eingeklagt. Möglicherweise auch deshalb, weil ihr klar war, dass wir ohnehin schon völlig ruiniert waren und nichts mehr aus uns herauszupressen ist. Ja, unsachlich - ich weiß. :redhead:
Unterhaltspflichtig ist mein Mann, er hat diesen 22jährigen Sohn aus erster Ehe und mit mir gemeinsam sieben minderjährige Kinder und ich bin irgendwo als Letzte wohl auch unterhaltsberechtigt oder so was in der Art.
@United: wir beziehen keinerlei staatliche Hilfen, das war zum Glück nie notwendig. Wir haben schon befürchtet, dass wir selbst mal wieder nicht weiterkommen, Du bestätigst das mit Deiner Antwort.
Danke Euch allen, wir suchen nun also verstärkt nach einem fähigen, fairen Anwalt!
Viele Grüße
Wald-Fee
Moin
Der 22-jährige ist nicht mehr privilegiert und rutscht dadurch in den 4. Rang. Die minderj. (oder später auch privil.) Kinder sind im ersten Rang, Du als Ehefrau im 2. Rang. D.h., der 22-jährige bekommt erst dann was vom Kuchen ab, wenn alle vorrangig Berechtigten versorgt wurden. Deren UH wird zuvor von des Vaters Einkommen abgezogen, um seine Leistungsfähigkeit festzustellen. Ebenso hat er jetzt einen Selbstbehalt von 1200€, genau wie die Mutter des Jungen.
Falls Dein Mann trotz seiner ggw. Situation noch UH-berechtigt verpflichtet sein sollte, würde nach Abzug aller oben genannten Posten zzgl. angemessener Bereinigung der Einkommen beider ET deren verbleibendes Einkommen zur Deckung des Bedarfs des 22-jährigen gequotelt werden, das KG kommt vollständig zum Abzug und auch die Ausbildungsvergütung würde zum Grossteil gegen gerechnet werden. Dein Mann müsste also weit über 2700€ Netto-Einkommen haben, damit er selbst theoretisch überhaupt noch zu einer Zahlung herangezogen werden würde.
Von daher beherzigt die Hinweise von @United, und lass Deinen Mann schnellstmöglich loslegen.
Gruss oldie
Edit: Korrektur
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ oldie: vielen Dank, wir sehen jetzt wieder etwas klarer und mein Mann hat vorhin schon mal per E-Mail Kontakt zu einem Anwalt geknüpft (in der Not hat er jetzt doch einfach "irgendeinen" genommen). Wir hoffen, dass dieser die Sache für uns endlich zum Abschluss bringt. Nach so vielen Jahren haben wir fast schon komplett resigniert aber jetzt wagen wir einen letzten Anlauf.
@ all: das ist ein ganz tolles Forum hier!
Viele Grüße
Wald-Fee
P.S.: falls gewünscht, erzähle ich wie die Sache ausgegangen ist. 🙂
Herzlich willkommen, Wald-Fee!
falls gewünscht, erzähle ich wie die Sache ausgegangen ist. 🙂
Ja, bitte tu das!
GlG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)