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Unterhalt an VOLLBERUFSTÄTIGE Exfrau

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin neue Frau,

Muß ich wirklich soweit ins Detail gehen? Reicht das denn nicht, wenn ich sage "es ist so"?

Die Qualität Deiner Informationen steht in ursächlichem Zusammenhang zur Qualität der möglichen Antworten. In diesem Fall geht es (unter anderem) um gerichtsverwertbare Fakten. Und dafür wird ein trotziges "es ist so" nicht ausreichen. Hast Du einen Einkommensteuerbescheid der Dame in der Hand? Falls nicht, reden wir hier nicht über belegbare Fakten, sondern nur über Deine persönlichen Vermutungen. Und auf dieser Basis kann man keine fundierten Ratschläge geben.

Ob sie einen neuen LG hat, spielt unterhaltstechnisch übrigens keine Rolle, sofern ein solcher nicht als Ausschluss- oder Minderungsgrund in diesem Vertrag vorkommt. Ganz egal, wie zugefroren seine Scheiben sind. Und was "Bauchstraffungen" und "Swingerclubs" angeht, stellen sich zwei Fragen: 1. Du scheinst Dich ja beinahe Tag und Nacht mit der Dame zu beschäftigen. 2. Was wird aus dieser Betrachtung, wenn man die (freiwillig vereinbarte!) Unterhaltszahlung für den Lebensunterhalt annimmt und den überobligatorischen Verdienst einer selbständigen Tätigkeit eben für die persönlichen Vergnügungen?

Mal abgesehen, davon, dass ich mich wundere, dass nicht Dein LG (der diesen Vertrag ja selbst unterschrieben hat) hier postet, sondern Du. Hat er selbst überhaupt ein Interesse daran, mit seiner Ex in einen juristischen Clinch mit ungewissem Ausgang zu gehen?

Fragend
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 17:27
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Also Martin, ich poste hier, weil ich heute Urlaub habe und wir uns gestern mit dem Thema beschäftigt haben. Ich hatte ja geschrieben, daß wir leider nichts in der Hand haben ausser Zahlen hat er nichts gesehen. Da uns diese Zahlen schier Utopisch vorkamen haben wir nachgerechnet. Wenn sie tatsächlich so verdient wie sie angibt, dann würden ihr ca. 240 € im Monat fehlen. Da sie aber letzten Monat neue Sparverträge für die Kinder abgeschlossen hat, kann das nicht sein. Sprich, habe ich zu wenig Geld, kann ich nicht noch extra Geld zu Seite scheffeln.

Es passt einfach nicht zusammen. Da wir der Meinung sind, daß mein LG nicht zum Anwalt rennen kann uns sagen kann ich kanns nicht beweisen, aber es ist so dachten wir, wir schauen uns im Internet um, ob es hier vielleicht den einen oder anden Trick oder sonst etwas gibt - ohne, daß gleich ein Boomerang kommt.

Daher bin ich der Meinung, daß wenn ich/wir unser Anliegen in einem Forum vorbringe mir dann vielleicht der eine oder andere Hinweis gegeben werden kann, da vielleicht schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht  hat.

Wir wissen auch nicht, ob ihre Bücher, etc,. alles sauber sind.

Daher war eigentlich meine ganz einfache Frage "sie verdient mehr als erlaubt - was kann getan werden - bzw. kann überhaupt etwas getan werden"

Und wenn ich das jetzt nochmal so nachlese, was ich soeben geschrieben habe, stellt sich mir die Frage, inwieweit man überhaupt Unterhaltspflichtig ist - wenn der andere aus eigener Kraft gleich viel verdient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 17:37
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Martin, wie immer  :ausgezeichnet:

Viele Grüße aus dem Süden nach dem Süden

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 17:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ die neue frau,

kann es sein, dass Du ein kleines Verständnisproblem hast? Du faselst von irgendwelchen "Zahlen", die Dein LG gesehen haben will. Aber die sind vollkommen irrelevant. Es könnte - theoretisch - auch sein, dass ihr LG, ihre Eltern oder ein wohlmeinender Sponsor ihr Geld zusteckt - aber das spielt auch keine Rolle. Mit Vermutungen fällt man vor Gericht auf die Nase, bevor man den Mund aufgemacht hat. Und wenn Dein LG irgendwas behaupten wollte, um den von ihm selbst unterschriebenen Vertrag auszuhebeln, wäre ausschliesslich er beweispflichtig für seine Aussagen, nicht seine Ex - die kann sich zurücklehnen und schweigen.

Sinnvollerweise baut man in einen Vertrag dieses Inhalts natürlich einen Passus ein, der festlegt, ob und in welchen Abständen die Ex-Partner sich gegenseitig ihre Einkünfte offenlegen. Man legt auch fest, ob die Bemessungsgrundlage hierfür das Brutto- oder das Netto-Einkommen sein soll. Beides ist offensichtlich unterblieben (Vertrag ohne anwaltliche Hilfe?); mit den Folgen müsst Ihr jetzt eben leben. Vermutungen reichen nicht aus - und mehr als Vermutungen habt Ihr nun mal nicht.

Ein mögliches Szenario nach einer blödsinnigen juristischen Auseinandersetzung könnte übrigens auch sein: Die Ex stellt ihre Tätigkeit wieder ein (kann sie tun; war ja nicht eheprägend; Verweis auf das Alter der Kinder tut ein Übriges) und nimmt Deinen LG auf Aufstockungsunterhalt mit dem Verweis auf den ehelichen Lebensstandard in Anspruch. Nebenbei betreut sie ein paar ehemalige Kunden schwarz - und kann auch dann gut leben. Aber glaubst Du, dass sich das für Euch finanziell auszahlt?

Schalt mal einen Gang zurück.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 17:57
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank erstmal.

Der Vertrag ist vom Gericht, bzw. der hängt an der Urteilsverkündung in der der Unterhalt festgelegt wird mit dran. Also kein Vetrag ohne Anwalt oder so. Das ist ein Teilvergleich zur Unterhaltsfestlegung. Hatte ich aber schon geschrieben.

ich habe noch keinen Gang eingelegt, was ich wollte, ist einfach eine Info ob man was tun kann, wenn ja, was man tun kann und ob dies dann einen sinn macht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 18:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Liane,

die Antwort hast Du doch nun also schon mehrfach bekommen!

Liebe Ex,

bitte teile mir mit, wie sich Deine Einkünfte aus der Tätigkeit als Kosmetikerin zusammensetzen, bitte Deinen Steuerberater dafür, Dir eine betriebswirtschafliche Auswertung zu erstellen.

Liebe Grüße, Dein Ex.

Erteilt sie euch diese Auskunft nicht, ist was faul und dann geht ihr halt zum Anwalt.

Kann doch so schwer nicht sein, mensch!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 18:14
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Liane,

ich habe noch keinen Gang eingelegt,

ach Du Schande, wie wird das bloß, wenn Du den 4. Gang einlegst..... 🙂

was ich wollte, ist einfach eine Info ob man was tun kann, wenn ja, was man tun kann und ob dies dann einen sinn macht.

Diese Infos hast Du erhalten und die sind nunmal von den individuellen Verhältnissen abhängig.

Wenn Ihr den Mehrverdienst beweisen könnt -> Verleich anfechten. Wenn Ihr den Mehrverdienst nicht beweisen könnt, zur Auskunft auffordern -> und dann ggf. den Vergleich anfechten.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 18:16
(@Aniram)

Hallo "die neue Frau" !

Du hast schon eine seltsame Art zu antworten bzw. zu reagieren.

Ein Beispiel gefällig ?

frag doch mal genau, was Du wissen möchtest.

Das kann man auch netter sagen.

Und jetzt zum Wesentlichen:

Nicht, daß ich Deinen Ärger nicht verstehen könnte. Wenn sie
wirklich so gut verdient wie Du es darstellst, dann würde ich
mich an Deiner Stelle genauso ärgern jeden Monat € 500,00
abgeben zu müssen.

Der KM allerdings ankreiden, nicht selbst den ganzen Tag mit
den Kinden zu verbringen ist Schwachsinn. Würde sie in
irgendeinem Büro sitzen wären die Kinder ja auch auswärts
untergebracht. Ich persönlich habe keine kleinen Kinder mehr,
arbeite aber auch zu Hause und das wäre unmöglich, würde
ständig ein Kind neben mir stehen und etwas wollen. Also
das Argument geht ins Leere.

Auch ob sie eine Putzfrau beschäftigt ist unerheblich.

Einen Punkt verstehe ich aber nicht. Du erwähnst immer wieder,
daß nicht festgehalten sei, was in dem Fall zu geschehen hat,
wenn die € 1.000,00 überschritten würden.

Für mich persönlich liegt auf der Hand, daß hier zumindest ein
darüber Nachdenken einsetzen sollte, die Höhe des EU zu
vermindern. Sonst hätte man sich doch auch eine bestimmte
Höhe erst gar nicht einigen brauchen.

Oder seh ich hier was falsch ?

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 18:22
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky, hallo Lausebackesmama!

ja, die Antworten habe ich schon, aber ich werde eigentlich immer wieder aufs neue gefragt, was ich eigentlich will, daher erkläre ichmich auch immer wieder aufs neue.

das ist eigentlich alles  🙂

Vielen Dank für Eue Antworten. Ich hoffe Achhja hat auch endlich kapiert...

Mir macht nach wie vor eigentlich nur noch das "nachweisen" Kopfzerbrechen. Wie gesagt, man weiß nicht, was sie schwarz so alles macht. Und das nachzuweisen ist wirklich schwer. Schließlich können man nicht jemanden vor ihrer Tür abstellen, der die Leute interviewt, was sie gerade bezahlt haben, alles aufschreiben und dann zum Anwalt rennen. Das geht auch nicht.

Sie wird es frewillig nicht offenlegen. Und wenn tatsächlich nicht alles in den Büchern erscheint, dann wird sie wohl kaum offiziell über die 1000 € kommen. Sprich, wir kommen nicht weiter.

LG Liane

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 18:24
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marina,

gut, aber man erhält doch den EU, weil man nicht arbeiten gehen kann, da man Kinder betreut 🙂

Ich hab so geantwortet, weil ich das Gefühl hatte, das man nicht versteht, auf was ich rausmöchte. Da ich ja die Antworten schon hatte und wieder gefragt wurde, was ich eigentlich will.

Sprich mir wurde geantwortet:

Mit Ex reden - Anwalt - Klage um es kurz zu fassen. Daraufhin wurde ich aber wieder gefragt, was ich will. Daher dachte ich, falls sie etwas bestimmtes wissen möchte, möge sie einfach fragen.

Nein uns geht es ja darum, daß der Unterhalt gekürzt werden sollte, aber mal ehrlich, wer läßt sich schon Geld wegnehmen?

Daher auch nochmal zu Erklärung: ich fragte eigentlich: wie gehen wir vor.

Ich habe die Antwort schon zigmal erhalten. Also bitte an alle ich weiß jetzt, wie ich vorgehen soll. Es harpert nur noch an der Beweisbarkeit und die dadurch bedingte Umsetzung.

Wir wissen es definitv - können es aber nicht belegen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 18:31




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal NEIN. Dr Unterhalt ist nicht dazu da das die KM Nicht arbeiten geht und dafür die Kinder betreut. Bei genauem Studium derentsprechenden Gesetze wirst du dasauch schnell feststellen. Z.B. wird EU auch gezahlt, wenn die Km aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 19:20
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Vereinbarung hatte er damals im Kampf um "endlich Ruhe" unterschrieben.

nur ist´s mit der ruhe wohl jetzt vorbei :rofl2:

was bin ich froh, (noch) keine LG zu haben, die mir die verfehlungen meiner ex
(die ich zwar selbst nicht gut heiße, mittlerweile aber schlichtweg akzeptiere)
ständig vor die nase hält ...

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 19:29
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hoffe Achhja hat auch endlich kapiert...

GsD läuft bei mir theDoors im Hintergrund, sonst würde meine Antwort nicht so nett und kurz ausfallen. 😉

Hallo,

wie bereits mehrfach erwähnt, schriftlich um Auskunft bitten.
Das kann dann aber nach hinten losgehen und sie kürzt ihre Arbeitszeiten.
Hast Du (evtl. Ihr?) nur den Verdacht, weil das Einnahme-Ausnahmeverhältnis nicht stimmt? Was aber, wenn sie für die Kids Geld von ihren Eltern o.ä. bekommt?Soll ja gar icht so selten sein.

lg, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 19:48
(@DERVATER)

:protestier:
@ "die neue frau" : HILFE NAHT  😉
Es ist doch einfach nicht zu fassen, dass hier eine Frau, die nicht mehr weiß was sie machen soll, bei Ihrer Frage um Hilfe und gute Ratschläge nur angegriffen wird!!  😡
Was bitte ist daran schwer zu verstehen, dass sie einfach nicht will, dass die EX, die jetzt auf eigenen Beinen steht, von dem Geld Ihres Mannes noch besser lebt?? Es ist doch esgal, wieviel eine Putzfrau kostet oder wieviel die EX jetzt genau verdient, fakt ist:
"die neue frau" sagte, dass sie wissen, dass die EX mehr verdient und da müssen keine Gegenkomentare oder dumme Fragen kommen (ich spreche NUR von den dummen Fragen) sondern wenn möglich hilfreiche Antworten!
Ich finde was die EX macht (wenn es denn so ist und davon gehe ich aus) ist schäbig und ich kann verstehen, dass man ihren Luxuxs nicht noch unterstützen will!!
"die neue frau", Laß die Ex überprüfen und häng Dich weiter so rein, Du machst es genau richtig!  :laola:

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 20:51
(@traeumerin)
Schon was gesagt Registriert

hallo dervater,

das problem ist aber, gerade wenn ich mir das alter der kinder anschaue, dass wenn es hart auf hart kommt, die ex einfach aufhören wird zu arbeiten (jedenfalls offiziell) und dann ist da echt ein problem da,

wir rennen seit jahren den einkommenseinkünften der ex hinterher, die sich ihren verdienst auch anders "auszahlen" läßt z.b. reitstunden, klamotten (bekommt die neusten markenklamoten von einer freundin geschenkt!!^^), autoleasing also in gewisserweise schwarz, wir wissen dass sie bei einer freundin arbeitet und zwar ganztags, wenn es die ex daraufanlegt, dann kommst du da nicht ran und handelst dir großen ärger: ein kinder werden gegen den ex und die "neue" aufgehetzt - unsere sind zum glück schon so alt, dass sie das differenzieren können

wir freuen uns schon auf den 1.juli, dann werden wir mit sofortiger wirkung den eu streichen (ex hat keinen titel)

sicher ärgern wir uns und wissen, dass jeden monat viel zu viel geld an die ex gezahlt wird und die sich damit ein schönes leben macht, aber wayne.

also emin rat an die neue frau wie oben schon geschrieben:

außerhalb der betreuungszeiten sich nicht von der ex einspannen lassen, ihr mann muss dass für scih selbst entscheiden

sich gut zu überlegen ob sie den harten weg gehen will, weil es ansonsten mit denkindern zu streß kommen kann (leider das beste druckmittel der exen um die männer ruhig zu halten)

und ansonsten ihr ding durchzuziehen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 21:12
(@DERVATER)

Was ist am 1. Juli, neues Unterhaltsgesetz? Auch Kindesunterhalt vieleicht???

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 21:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin DERVATER,

guckst du >hier<.

Gruß

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 21:27
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DerVater!

Vielen Dank für Deine Unterstützung! Ich komm langsam nämlich nicht mehr nach.

@Wolf: Du hattest  geschrieben er wäre froh keine LG zu haben, die ständig am Unterhalt der Ex rummacht. Dir muß ich echt sagen, daß er solche Kommentare besser unterlassen sollte. Denn so ist es nicht. Es ist unfair daß einem so etwas an den Kopf geschmissen wird von jemand der keine Ahnung hat.

Nur weil ich hier schreibe hat es noch lange nicht zu bedeuten, daß ich die treibende Kraft bin. Im Gegenteil. Aber ich unterstütze meinen LG in seinem Tun, ok?

Ich wollte nur wissen was man tun kann bevor wir uns in irgendwas verrennen.

@Pauline, sie bekommt kein Geld von Ihren Eltern!

@DerVater VIELEN LIEBEN DANK NOCHMAL DANKE DANKE DANKE!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 21:36
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

@Wolf: Du hattest  geschrieben er wäre froh keine LG zu haben, die ständig am Unterhalt der Ex rummacht.

ne, hab ich nicht!

ich schrieb, dass ich froh bin,
froh nicht ständig das fehlverhalten meiner ex vor augen geführt zu bekommen

Ich wollte nur wissen was man tun kann bevor wir uns in irgendwas verrennen.

und ich versuchte dir nahe zu legen, das verhalten der ex deines LGs zu akzeptieren

dein LG hat damals eine vereinbarung getroffen, um endlich ruhe zu bekommen (deine worte)
die dinge, mit denen du/ihr dich/euch jetzt auseinander setzt, haben damit nicht mehr viel zu tun

und ja, du/ihr verrennt euch (aber das haben dir andere user schon hinlänglich beschrieben ...)

lg

wolf,

der auch gern ´ne putzfrau hätte ... 😉

hat er aber nicht

und bevor er sich darüber nen kopp macht, auf dass ihm auch noch die letzten haare ausfallen,
akzeptiert er lieber die schmutzigen fenster und ungemachten betten
und lässt den lieben gott nen guten mann sein

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 23:33
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo neue Frau,

auch wenn ich mich wiederhole:

1. Dein LG hat diese Vereinbarung unterschrieben - um "Ruhe zu haben" oder warum auch immer. Fakt ist, die Vereinbarung gilt; diese wirkt wie ein Vertrag. Miete ich eine Wohnung, kann ich später auch nicht sagen ich zahle die Miete nicht mehr.
2. Wenn dein LG (nicht du!) der Meinung bist, dass die "Ex" gegen diesen Vertrag verstößt, bleibt ihm letztendlich nur der Klageweg. Eine gefährliche Option - plötzlich arbeitet "Ex" weniger oder gar nicht mehr. Dadurch wird die Unterhaltslast nicht geringer.
3. Das Beste, was deinem LG passieren kann, ist dass die Geschäfte der "Ex" plötzlich blühen. Warum? Sobald sein Kind 9 Jahre alt ist, kann die Vereinbarung geändert werden - dann auf Basis des aktuellen Einkommens. Dieser Zeitraum ist (hoffentlich!) überschaubar.

Ich weiß dass diese Sichtweise nüchtern, realistisch und emotionslos ist. Aber das sind nun mal die Fakten die zählen.

Ich kann auch deinen Unmut verstehen. Vieles im Familienrecht und auch sonst in unserem Staat ist ungerecht und schwer nachvollziehbar. Aber wie ein kleines Kind die Augen vor den Tatsachen zu verschließen ist auch keine Lösung.

Die Ursache eures Problems ist aber in eurem Fall nicht das Familienrecht, sondern der Vertrag mit der "Ex". Und den können wir hier auch nicht rückgängig machen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 00:02




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