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Unterhalt an VOLLBERUFSTÄTIGE Exfrau

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(@die-neue-frau)
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Hallo Achja,

das "Zimmer" kann sie nicht absetzen, wie auch immer, ich hatte bereits mehrmals geschrieben sie arbeitet im Wohnzimmer. Ein Wohnzimmer ist ein gemeinschaftlich genutzter Raum und somit nicht absetzbar, bzw. somit zahlt sie auch keine Miete - ok?

Geheizt wird also in diesem Raum sowieso bzw. Strom ist da auch an.

Du kannst mir gut und gerne glauben, daß wir da schon bei einem befreundeten Steuerberater nachgefragt haben, wie sich alles errechnet und welchen Steueranteil sie zu bezahlen hat, etc.

Glaubst Du, wir bereiten uns gar nicht vor????

Ich bin selber Kauffrau und weiß, daß Umsatz nicht gleich Gewinn bedeutet. Aber Du kannst von Branchenüblichen Umsatzwerten ausgehen und Fakt ist und bleibt, sie verdient mehr dazu als siue darf!!!!!!!!!!!

Liane

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 15:47
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiß nicht ob wir sie "zwingen" können

Ich komme jetzt langsam ans eingemachte:

also sie ist berechtigt monatlich 1000 € dazuzuverdienen, ohne daß dies ihren Unterhaltsanspruch mindert.

er ebenso

"Dieser Vergleich ist vor 2009 nur abänderbar, wenn eine Partei arbeitslos wird. Für den Fall der Arbeitslosigkeit, bzw. Ablauf des Vergleichs erfolgt eine völlige Neuberechnung.

Nun stellt sich doch die Frage, wenn sie also mehr verdient, was ist dann mit dem Vergleich???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 15:54
(@schmusepapa)
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Hallo neue Frau,

Glaubst Du, wir bereiten uns gar nicht vor????

Wir glauben hier erst mal das, was geschrieben wird. Weil mehr und bessere Informationen haben wir nicht.
Ihr habt euch schon recht gut informiert - warum kommt diese Information erst im x-ten Antwortpost?

Ich bin selber Kauffrau und weiß, daß Umsatz nicht gleich Gewinn bedeutet. Aber Du kannst von Branchenüblichen Umsatzwerten ausgehen und Fakt ist und bleibt, sie verdient mehr dazu als siue darf!!!!!!!!!!!

Dann beweist die Fakten: Fordert sie zur Auskunft über ihre Einkünfte auf; kommt sie der Aufforderung nicht nach, könnt ihr klagen. Erfolgsaussichten ungewiss.

Noch Fragen, die nicht schon irgendwo beantwortet sind?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 16:00
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin selber Kauffrau und weiß, daß Umsatz nicht gleich Gewinn bedeutet. Aber Du kannst von Branchenüblichen Umsatzwerten ausgehen und Fakt ist und bleibt, sie verdient mehr dazu als siue darf!!!!!!!!!!!

Liane

Woran erkennt man das? An der Putzfrau?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 16:04
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo noch  einmal,

das "Zimmer" kann sie nicht absetzen, wie auch immer, ich hatte bereits mehrmals geschrieben sie arbeitet im Wohnzimmer. Ein Wohnzimmer ist ein gemeinschaftlich genutzter Raum und somit nicht absetzbar, bzw. somit zahlt sie auch keine Miete - ok?
Geheizt wird also in diesem Raum sowieso bzw. Strom ist da auch an.

Okay, sie hat also sogar Mehrkosten für ihr Gewerbe, welche sie (steuerlich) noch nicht mal absetzen kann ... Das sollte aber kein Kriterium sein.

Denn seit 1.1.2007 sind auch Fahrtkosten zur Arbeit für die ersten 20 Kilometer steuerlich nicht mehr abzugsfähig - was nach Deiner Logik dazu führen würde, daß eine Menge unterhaltspflichtiger Väter plötzlich "mehr Geld" in der Tasche haben, das man dann für eine Erhöhung des KU/TU/EU heranziehen kann. Zum Glück sind diese Aufwendungen jedoch (nur in Anlehnung an das sich im Übrigen ständig ändernde Steuerrecht) in den OLG-Richtlinien verankert. Die steuerliche Anerkennung besagt nämlich noch lange nicht, daß das Geld auch tatsächlich zur Verfügung steht.

und Fakt ist und bleibt, sie verdient mehr dazu als siue darf!!!!!!!!!!!

Habt Ihr tatsächlich Fakten oder nur Vermutungen?

Macht doch dem ganzen Ärger und den ganzen Mutmaßungen ein Ende und fordert síe auf, die eigenen Einkünfte nachzuweisen. Alles andere macht doch keinen Sinn! Du verlierst Dich in Vermutungen und darauf basierendem Frust, statt die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären/aufklären zu lassen.

Was steht denn in der Vereibarung? Sind die Ex-Eheleute verpflichtet, von sich aus selbständig Mitteilung zu machen, wenn sie die 1.000 Euro-Grenze überschreiten?

Gruß Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 16:06
(@die-neue-frau)
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Hallo Martin,

ich schreibe doch die ganze Zeit, daß sie mehr verdient, als sie darf, oder? Das Zitat , hast Du aus einer Antwort von Achja, die hier z. B. auf fiktive Beispiele antwortet, das ich für Babbedeckel vorgesehen hatte.

Das war ja mein anliegen, ob man etwas machen kann. Du hast sicherlich auch gelesen, was ich bezüglich des Teilvergleiches geschrieben habe. Darin steht, nur wenn eine Partei arbeitslos wird.

Dieser Teilvergleich ist absolut undurchsichtig für Laien. Nirgends steht definitiv beschrieben, was passiert, wenn einer "mehr" dazuverdient als diese 1000 €.

Du kannst also gut und gerne glauben, daß wir nicht einfach nur "vermuten" oder "denken es könnte so sein". Ich dachte es reicht, wenn ich hier sage "es ist so".

Wir sind wegen der Kinder darauf bedacht, daß es keinen Ärger gibt. Das Verhältnis zur Exfrau war eine zeitlang angenehm neutral. Gewisse Vorfälle in letzer Zeit haben aber das neutrale aufgehoben. Sprich das verhältnis ist derzeit nicht russig. Sie lässt dann alles an den Kindern aus.

Es ist eine delikate Angelegenheit in der wir uns befinden. Ich hatte aber auch gesagt, ich möchte hier nicht zu sehr ins detail gehen.

Wir möchten einfach, daß der Unterhalt, den mein LG bezahlen muß "gerechtfertigter" Unterhalt ist und nicht abgezockter Unterhalt und wir möchten, daß die Kinder von diesen Auseinandersetzungen unberührt bleiben.

Daher dachte ich, wir bekommen hier vielleicht friedliche Tipps.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 16:11
(@die-neue-frau)
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Hallo Püppi,

wie gesagt, wir sind mit einem Steuerberater alles durchgegangen, was absetzbar ist und was nicht, welchen Anteil sie zu versteuern hat, etc. Bzw. wie hoch ihre Steuern sind.

Wir gehen hier nicht nach meiner Logik und ich habe auch nichts von Arbeitsstellen erreichen oder sonst was geschrieben. Stell mcih doch bitte nich für so blöde hin.

Würden wir uns auf "Vermutungen" stürzen, hätte das ganze gar keinen Sinn. Es hätte keinen Sinn darüber zu grübeln, ob sie nun mehr verdient oder nicht. Nein, es handelt sich leider um Tatsachen.

In der Vereinbarung steht nur drin, daß jeder bis zu 1000 € monatlich mehr Einkommen erzielen darf und dass dieser Vergleich bis 2009 unberührt bleibt, es sei denn, einer der Partien würde arbeitslos werden. Es steht aber nicht drin, was passiert, wenn einer der Parteien mehr als 1000 € zusätzliches Einkommen erzielt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 16:18
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo neue Frau,

die Vorgehensweise ist doch ganz einfach:

1. Dein LG redet mit der "Ex", ob sie mit einer Unterhaltsreduzierung einverstanden ist, weil sie ja so gut verdient.
2. Klappt das nicht, per Anwalt schriftlich zur Auskunft auffordern.
3. Kommt sie dieser Aufforderung nicht nach, klagen.

Natürlich wird es von Stufe zu Stufe weniger "friedlich" - doch was hattest du erwartet?

Nur mal so als Tipp: Wenn du die wichtigen "Details" erst nach und nach herauslässt, wirst du nie Ratschläge bekommen, die deinem LG weiterhelfen.

Bzgl. der Prüfung des Vertrages rate zu einem guten Rechtsanwalt - du willst die Details hier nicht veröffentlichen. Mit "Halbwissen" gefüttert können selbst die besten Experten keine wirklich guten Ratschläge geben!

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 16:20
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich nun zum letzten Mal:

Wir möchten einfach, daß der Unterhalt, den mein LG bezahlen muß "gerechtfertigter" Unterhalt ist und nicht abgezockter Unterhalt

Tja, und was verstehst Du unter "gerechtfertigtem" Unterhalt?

Laut Rechtssprechung muß sie selbst gar nicht (voll) arbeiten ....
Laut Vereinbarung darf sie arbeiten und 1000 Euro dazuverdienen ....
Wenn es nach Dir ginge, dürfte sie gar keinen EU bekommen, weil sie die Kinder fremdbetreuen läßt .....

Und was wäre, wenn sie Vollzeit arbeiten ginge und nur 5 Euro Stundenlohn hätte? Dann hätte sie nur 899 Euro Brutto und immer noch Anspruch (lt. Vereinbarung) auf EU. Oder würdest Du dann verlangen, sie sollte sich einen besser bezahlten Job suchen, damit Dein Mann den EU loswird?

Ich mach jetzt hier Schluß ... wie die Vereibarung auszulegen ist, kann Euch nur ein Anwalt sagen .... Und Deinen Frust wirst Du wahrscheinlich gar nicht los.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 16:25
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

wieso, ich hatte doch gesagt, sie verdient zu viel. Und darauf kommt es doch an, oder?

Babbedeckel z. B. meinte ja auch, daß man hoffen soll, daß sie nicht schwarz arbeitet, bzw. wenn ich ihm dann bestätige, daß es gut sein kann, dann braucht man doch darauf nicht noch rumreiten, oder?

Und wenn ich sage, sie verdient zu viel, dann ist es das Thema, daß ich meine und dann muß ich mir nicht vorhalten lassen, was noch alles sein kann.
Oder verstehe ich das jetzt falsch? Muß ich wirklich soweit ins Detail gehen? Reicht das denn nicht, wenn ich sage "es ist so"?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 16:26




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@die neue Frau
Ändere bitte umgehend deine E-Mail-Adresse in deinen Profilen. Du hast nach der Registrierung eine E-Mail-Adresse eingetragen, die nicht vorhanden ist. Ferner hast du die Benachrichtigung per E-Mail bei Antworten in diesem Topic aktiviert. Da die E-Mail-Adresse nicht gültig ist, bekomme ich haufenweise von deinem Provider abgelehnte E-Mails zurück.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 16:28
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Reicht das denn nicht, wenn ich sage "es ist so"?

Ja, wenn "es so ist", dann habt ihr doch offensichtlich alle nötigen Unterlagen, die Unterlagen, die auf den Cent genau belegen, wie viel sie erwirtschaftet.
Oder etwa nicht?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 16:32
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo neue Frau,

wieso, ich hatte doch gesagt, sie verdient zu viel. Und darauf kommt es doch an, oder?

es kommt nicht darauf an, dass du sagst, sie verdiene zuviel.
Es kommt darauf an, dass dein LG es gerichtsverwertbar beweisen kann.

Du / dein LG sagt: "Ex-Schnuckiputz, du verdienst zuviel".
"Ex" sagt dann, stimmt nicht, ist nicht mehr wie die vereinbarten 1000 €.

Und dann? Dann kommt der von mir in meinem letzten Post aufgezeigte "Dreisprung".

Nochmal für dich zum Mitschreiben: Kann dein LG es gerichtsverwertbar beweisen?

Gruß

Martin

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Geschrieben : 28.03.2007 16:34
(@die-neue-frau)
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Liebe Püppi,

eins noch zum Schluss. Ich habe genug Frauen im Freundeskreis, die alleinerziehend sind. Die haben eben ihren Lebenstandart umgestellt, sprich, die suchen sich eine Wohnung, die sie sich leisten können.

So wie ich die Gesetzlage verstehe soll es doch so sein, daß der Mann soviel Unterhalt bezahlt, damit der Standart, der in der Ehe bestand auch noch für die Frau gesichert ist. Ok, alles Dinge, die ich einsehe.

Aber sie verdient weitaus mehr, als sie darf und kassiert trozdem noch Unterhalt dazu.

Warum sollte jemand Unterhalt erhalten, der ihn im endeffekt nicht benötigt? Gibt es nicht Frauen oder auch Männer die keinen Cent sehen, dies aber verdient hätten?

LG und totzdem Danke

Liane

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 16:34
(@schmusepapa)
Registriert

Liebe Liane,

Warum sollte jemand Unterhalt erhalten, der ihn im endeffekt nicht benötigt?

Ob sie den Unterhalt benötigt oder nicht kann ich nicht beurteilen.

Bitte Bedenke, es gibt halt nun mal diese Vereinbarung (=Vertrag) zwischen deinem LG und seiner "Ex".

Oder anders ausgedrückt: Wenn ich mir nen Mercedes-Benz kaufe, brauche ich den auch nicht zahlen? Weil der Konzern mit dem "Stern" macht eh genug Gewinn.  :puzz:

Komm mal runter von deiner Wut. Sehe es mal positiv: Mit Glück (wenn "Ex" weiterhin so gut verdient), ist dein LG aufgrund der Ausstiegsklausel in ein paar Jahren den EU los.

Wäre ich dein LG, würde ich mich darauf freuen...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 16:44
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

nein, wir haben es nicht schriftlich. Wir sind auch nur durch einen ganz blöden Zufall an Zahlen geraten.

Du darfst das nicht falsch verstehen. Würde das Geld und das ganze hin und her den Kindern zu Gute kommen, wäre der Zirkus wirklich nicht so groß, wenn man auch sieht, die haben was davon oder sonst was.

Aber hier ist eben der Sachverhalt so, daß sie sich und die Kids wirklich selbst versorgen kann und mit den zusätzlichen 500 € ihrem  Privatvergnügen wie Wellnessfarm, Putzfrau, Swingerclub, etc. nachkommt.

Ich finde, das muß doch nicht sein, oder? Wenn sie sich diese Sachen selber erwirtschaftet, soll sie es haben, aber sie gibt soviel Geld für sich aus (Bauchstraffung, Faltenenfternung) daß wir eben denken, daß kann alles nicht wahr sein.

Verstehe es nicht falsch, wir können es uns leisten, mit den Kindern 2 mal im Jahr in den Urlaub zu fahren, wir stecken halt an uns zurück, sprich wir gehen halt nicht essen sondern kochen gemütlich abends zusammen oder so. Wir binden die Kinder in unsere gesamten Freizeitaktivitäten ein. Ich denke, Kinder danken dir das früher oder später  - und mal ehrlich, irgendwann sind sie groß und dann können wir immer noch das Leben zu zweit genießen.

Aber bei der KM ist es eben so, daß sie gut - sehr gut - lebt und dennoch 500 € Nachehelichen Unterhalt bezieht. Daß ihr Freund bei ihr lebt - ohne dort gemeldet zu sein, der wiederum keiner geregelten Arbeit nach geht....

Was ist dann so schwer zu verstehen, daß man einfach sauer wird?

LG Liane

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 16:51
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Aber bei der KM ist es eben so, daß sie gut - sehr gut - lebt und dennoch 500 € Nachehelichen Unterhalt bezieht. Daß ihr Freund bei ihr lebt - ohne dort gemeldet zu sein, der wiederum keiner geregelten Arbeit nach geht....

Also da würd ich erstmal ansetzen. Wie lange lebt er denn schon -wenn auch temporär- dort.
Die müssen nämlich nicht zusammen wohnen, um eine eheähnliche Gemeinschaft zu sein !

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 17:07
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Ach Babbedeckel, schön, nochmal mit Dir "reden" zu dürfen.

Es ist so. Der "neue" ist auch der eigentliche Scheidungsgrund. Sie hat erst offiziell überall rumgetönt, der wäre der Mann des Lebens,ihre große Liebe auf die sie so ewig warten mußte, etc. Ihr Anwältin wies sie dann daraufhin, daß sie sich so den Unterhalt verwirken könnte (ob das so ist, ist mir nicht bekannt) darauf hin stellte sie schriftlich klar, sie habe keinen neuen Partner, etc. Auch er sagte dann aus, daß er nicht der neue Partner sei. Und so weiter.

Er geht in der Wohnung ein und aus und das Auto steht auch mindestens 5 Tage die Woche früh morgens mit (im Winter) gefrorenen Scheiben vor der Tür. Sobald die Sprache auf ihn kommt, bleibt er wieder ein paar Tage der Wohnung fern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 17:14
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Liane,

jetzt sind wir schon bei Post 56 und die relevanten Informationen kommen immer noch kleckerweise.

Wie wäre es, wenn Du erstmal alle relevanten Fakten sammelst. Ist ja wie Zähne ziehen hier :heu:.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 17:14
(@die-neue-frau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky,

frag doch mal genau, was Du wissen möchtest.

Meine eigentliche Frage war einfach nur, was man tun kann, wenn die Exfrau mehr als vereinbart dazuverdient.

Aber leider verstehen das hier so viele falsch - von wegen nicht gönnen oder so. Darum geht es mir überhaupt nicht.

Es ist wirklich so, daß sie mehr dazu verdient, als sie dazuverdienen darf. Wir können es leider nicht beweisen. Aber mein LG hat zufällig ein paar Zahlen sehen können. Wir waren uns dann nicht sicher, ob es so stimmt, wie er es gesehen hat, also haben wir "nachgerechnet" und für den Lebensstandart, den sie hat, würden der Unterhalt, das Kindergeld + 1000 € zusätzlich aus eigenem Verdienst auf keinen Fall ausreichen.

Die Frage war nur kann man was tun - wenn ja was.

Zudem gibt es ja diesen Teilvergleich in dem vereinbart wurde, daß sie dazuverdienen darf. aber da steht nur drin, daß dieser aufgehoben ist, soferen einer der beiden arbeitlos ist, bzw. neu berechnet wird, wenn Timo 9 ist.

Es steht aber nicht drin, was passiert, wenn sie über diese Grenze von 1000 € zusätzliches Einkommen hinaus ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 17:22




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