Hallo zusammen,
wollte mich jetzt auch mal vorstellen, lese schon seit über einem Jahr hier diverse Themen mit und bin erstaunt wie viele
doch in der gleichen Situation stecken...haltet durch :thumbup:
So kurz zu meiner Person, bin mittlerweile 29 Jahre alt, wohne in NRW und habe eine 2 Jährige Tochter von meiner nennen wir Sie mal nett
"ehemaligen Lebensgefährtin" 😉
Habe die letzten 2 Jahre auch brav und pünktlich meinen Kindesunterhalt bezahlt, doch letzte Woche kam der schlag vor den Bug,
Kindesmutter bezieht seit der Geburt HartzIV, jetzt nach ziemlich genau 2 Jahren bekomme ich ein schreiben von der Arge in dem ich aufgefordert
werde meine Einkommensverhältnisse offen zu legen da ich seit diesem Jahr auch für die KM aufkommen soll...
Soweit verständlich, nach langem hin und her gerechne meinerseits bin ich mit allem zum Amt gegangen und habe sie Ihres Amtes walten lassen.
Heute hatte ich dann die Berechnung in der Post nach der ich stolze 553,40 an die Mutter zahlen soll... ;(
Jetzt habe ich einiges über diese Berechnungen gelesen, und vorallem das hier gefunden...:
1. " Achte darauf, dass Du zivilrechtlich berechnet wirst
und nicht nach SGBII Vorschriften. Das macht das AA gerne, wenn es für sie besser ist."
2. "Der monatlich zu überweisende Betreuungsunterhalt ist gleich dem monatlichen Hartz 4 Betrag, der der Mutter zustehen würde.
Lediglich diesen Betrag kann die ARGE fordern. "
3. Kann ich die Unterhaltszahlungen bei der nächsten Steuererklärung absetzen???
Kann mir da mal jemand ein paar konkrete Aussagen zu machen?
Danke euch im voraus
"Der Onkel"
Anm.: Betreff geändert. Hat nix mit einer Vorstellung zu tun, sondern ist konkrete Fragestellung.
Hallo Onkel,
Du bist der Mutter mindestens 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet.
Wenn du da bisher drum rum gekommen bist, hast du Glück gehabt.
Du bist ihr zum "Schadensersatz" in Höhe ihres früheren Einkommens verpflichtet, mindesten aber 770,-€.
Zumindest, wenn dir danach mindestens 1.000,- bleiben.
Genauer sagen können wir dir das, wenn du uns sagst, was du verdienst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und was ist mit dem Bedarfskontrollbetrag in diesem Falle?
Ja mir bleiben 1000€ und eben die angerechneten 4% Riester und Fahrtkosten ;o(
Aber sind wir doch mal ehrlich, wer kommt denn damit gut über die Runden in der heutigen Zeit???
Davon kann man keine Rücklagen und nichts bilden, falls mal neue Reifen anstehen oder mal ne
Reperatur am Auto auftritt, soll man sich dafür dann verschulden oder wie denken die sich das?
Hallo,
den Unterhalt für die KM kannst du steuerlich ansetzen. Im Gegensatz zum Unterhalt für das Kind... da geht steuerrechtlich nichts abzusetzen...
Zu deinem SB. Ja von 1000 Euro kann kaum einer vernümftig leben. Aber das interessiert nun mal keinen. Dir bleiben 1000 Euro und mit denen mußt du haushalten. Bin gespannt ob du nach dem 3. Jahr des Kindes noch weiterzahlen darfst, da sind die Ämter nämlich sicher sehr flexibel.... zum Beispiel wenn das Kind mehr Betreuung bedarf... oder schwierig ist... Kinder sind immer schwierig aber das interessiert das Amt nicht.
Einen Weg gäbe es wegen der 2 Jahre ohne BU für die KM-> du kannst auf Verwirkung pledieren denn bisher ist die Mutter ja auch ohne dein Geld ausgekommen und war auf ALG 2 Leistungen angewiesen. Widerspruch einlegen und das anführen. Warum sollst du nach 2 Jahren nun auf einmal BU zahlen. Berufen kannst du dich auch auf den § Treu und Glauben im BGB. Denn du hast dein Leben daruaf eingestellt nach 2 jahren KEINEN BU zu zahlen!!!!
Dann hart bleiben ggf einen RA aufsuchen. Grundsätzlich bist du aber die ersten 3 Jahre verpflichtet der KM Unterhalt zu leisten. Die sind ja nun leider nicht um...
Kann mir da mal jemand ein paar konkrete Aussagen zu machen?
Das klingt jetzt aber alles noch fair, und dass sie 2 Jahre geschlafen haben hast Du einfach Glück gehabt. Und steuerlich absetzen kannst Du's auch noch, ohne dass sie das eingepreist haben.
Also keine Frage, dass Du das bezahlen musst, Frage nur, wie Du das anstellst, dass da nach Ablauf der 3-Jahresfrist keine "Irrirtionen" entstehen.
Also vielleicht in der Korrespondenz den Gesamtbetrag ausrechnen (Rückzahlung plus für alle "Restmonate" bis zum dritten Geburtstag), für diesen Gesamtbetrag einen "Ratenplan" mitteilen mit konkreten Zahlungsterminen (einzeln aufgelistet), so dass erst nirmand auf die Idee kommt, dass sei jetzt eine Forsetzungsveranstaltung.
Hi
Einen Weg gäbe es wegen der 2 Jahre ohne BU für die KM-> du kannst auf Verwirkung pledieren denn bisher ist die Mutter ja auch ohne dein Geld ausgekommen und war auf ALG 2 Leistungen angewiesen.
Das sehe ich anders. Bei EU mag das richtig sein, da es sich hierbei um eine Ermessensfrage handelt. BU in den ersten drei Jahren nach Geburt ist hingegen ein fester gesetzl. Anspruch, ähnlich vom Charakter her wie Minderjährigen-UH. Daher kann zwar nicht für die Vergangenheit nachgefordert werden, aber eine "Verwirkung" für die Zukunft tritt jedenfalls nicht in diesen drei Jahren ein.
2. "Der monatlich zu überweisende Betreuungsunterhalt ist gleich dem monatlichen Hartz 4 Betrag, der der Mutter zustehen würde. Lediglich diesen Betrag kann die ARGE fordern. "
Das sehe ich genauso. Ansonsten hätten sie auch besagte 770€ gefordert. Allerdings kann die KM immer noch die Differenz einfordern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also die letzten 2 Jahre BU lasse ich lieber vom Tisch, sonst kommt die Arge noch auf den Gedanken dieses nachzufordern, dann zahl ich lieber dieses eine Jahr
und, entschuldigt diese Wortwahl, halte einfach die Fresse 😉
Aber wie geht es nach diesen 3 jahren weiter, wer entscheidet dann was, wieviel und wie lange weiter gezahlt werden muss, denn irgendwann möchte man sich
ja auch mal etwas aufbauen ohne ständig von KM gebeutelt zu werden...
Sind in den 770€ Mindestbedarf eigentlich Elterngeld Zahlungen enthalten oder werden diese gesondert behandelt?
KM bekommt nämlich bis März noch rund 300€ Elterngeld
Also 540€ BU + 257 KU + 300 Elterngeld Wohngeld oder sonstiges weiss ich nicht was da noch gezahlt wird, bekomme ich keine Infos zu.
Danke schonmal für die Antworten.
"Haltet durch" 😉
Sorry vergessen,
Wie sieht es denn aus wenn KM nach dem dritten Jahr halbe Tage arbeitet, muss dann der Ausgleich zu Ihrem Einkommen vor der Geburt oder Schwangerschaft
von mir auch nach den 3 Jahren noch ausgeglichen werden? Oder bin ich diese Last dann in Zukunft los?
"Haltet durch"
