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Unterhalt an meine Ex

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 LaWe
(@lawe)
Schon was gesagt Registriert

Also, verheiratet waren wir gar nicht. Gott sei dank!
@satelco: Auch für mich gäbe es keine Wohnmöglichkeit in der Kaserne, aber wie ist es denn mit dem näher an den Standort ziehen bei Dir so gelaufen?
Sie hat während unserer Beziehung eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert und ist jetzt am studieren. Arbeiten gehen kann sie nicht, weil sie argumentiert (und da hat sie leider Recht), dass sie zu Ihren Schichtzeiten keine passende Kinderbetreuung finden kann.
Der Kinderbetrag ist im Netto schon enthalten, ja. Es sind im Monat zwischen 85 - 90 Euro.

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Themenstarter Geschrieben : 11.04.2005 15:23
(@satelco)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kamerad 🙂

ich wurde für 1 Jahr auf meinen Dienstposten versetzt.

Dann kann ich immernoch mit zeitlicher Begrenzung argumentieren;-)

Wie lange zahlst du schon Unterhalt für dein Kind und wie lange für deine Ex?

Wenn ihr nicht verheiratet wart, müßte doch bald Schluß sein ?

zur Unterhaltsicherungsbehörde :
die ist nur für Wehr und Zivieldienstleistende......

cu
satelco

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Geschrieben : 11.04.2005 16:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LaWe

Das hat sich vorerst erledigt mit dem Unterhalt. Denn Dein Sohn ist ja drei Jahre alt und mit der Mutter bist Du ja nicht verheiratet.
Wenn aber das 2. Kind kommt, dann wäre sie wieder unterhaltsberechtigt.

Wenn ein Mangelfall vorliegt würde der Anspruch auf alle Berechtigten anteilig berechnet werden.

Hoffe, das stimmt so!

GLG LausebackesMama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 11.04.2005 23:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder Moment:

Bezieht sich das "Schwangersein" auf den jetzt Dreijährigen?

Dann kannst Du ruhig schlafen, dann kriegt sie nüscht mehr 😉

GLG LausebackesMama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 11.04.2005 23:50
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ein Mangelfall vorliegt würde der Anspruch auf alle Berechtigten anteilig berechnet werden.

Hoffe, das stimmt so!

Stimmt so 😉

Wenn aber das 2. Kind kommt, dann wäre sie wieder unterhaltsberechtigt.

Mit diesem "zweitem Kind" verstehe ich den Sachverhalt nicht ganz... Dieses Kind ist (nicht) von dir?

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

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Geschrieben : 11.04.2005 23:59
(@satelco)
Schon was gesagt Registriert

Also, ich hab tatsächlich KEIN zweites Kind, Lars

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Geschrieben : 12.04.2005 09:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

War missverständlich geschrieben, es klang so als hätte sie Dich mit Kind und schwanger verlassen.

Aber wenn ich es richtig verstanden habe, hat sie Dich vor vier Jahren verlassen, als sie mit diesem Kind schwanger war oder?

Na wie auch immer, da ihr ja nicht verheiratet wart, bist Du nicht mehr in der Pflicht, ihr Unterhalt zu zahlen.

LG LausebackesMama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 12.04.2005 21:55
 LaWe
(@lawe)
Schon was gesagt Registriert

Also, ihr meint, meine Ex kann gar nichts mehr von mir fordern. Das mit dem Schwangersein bezieht sich tatsächlich auf unseren jetzt drei Jahre alten Sohn.
Aber sie hat schon vor fast drei Jahren einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der sich seitdem mit meinem Anwalt herumschlägt. Ab dem Zeitpunkt bekommt sie doch bestimmt Unterhalt zuges prochen, oder?
Ich hab gestern Post bekommen. Meine Ex fordert eine Gesamtsumme von fast 6000 Euro für die letzten 2 Jahre und 9 Monate (Datum ab Aufsuchen der Rechtsberatung). So viel Geld kann ich nie im Leben aufbringen. Muss ich jetzt dafür einen Krdeit aufnehmen?

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Themenstarter Geschrieben : 13.04.2005 08:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin LaWe,

Unterhalt kann rückwirkend nur verlangt werden, wenn du in Verzug gesetzt wurdest oder Klage eingereicht wurde. Guck dir die Schreiben der Gegenseite mal diesbezüglich an.

Solltest du nachzahlen müssen, so kannst du in der Verhandlung dich vielleicht mit der Gegenseite auf Ratenzahlung einigen. Sonst den Betrag tatsächlich per Kredit zahlen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2005 09:25
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