Unterhalt an KM
 
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Unterhalt an KM

 
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebes Forum und § Kenner!

Gemäß BGB und Unterhaltsrichtlinien bin ich bis zum 3. Lebensjahr meiner Tochter unterhaltspflichtig gegenüber der KM.

Wie verhält sich die Situation, wenn sie früher wieder anfängt zu arbeiten?

Zählt hierzu auch eine Ausbildung, wo sie Bafög bekommt?

Gruß

Zauberlehrling

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 19:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,

du bist ihr sozusagen Schadensersatzpflichtig also zum Ersatz ihres Verdienstausfalles.

Wenn dieser Schaden durch eigene Einkünfte kleiner wird, musst du auch weniger ersetzen.

Bafög zählt da, meines Wissens auch mit.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 20:04
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@Beppo:

Danke!

auch weniger ersetzen

Dafür müsste man ja erstmal ein Höhe haben, die ich ihr erstzen müßte. Ohne einen genauen Betrag läßt sich die da auch weniger ersetzen.

Große Grauzone!

ZL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 20:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus ZL!

Ohne einen genauen Betrag läßt sich die da auch weniger ersetzen.

Große Grauzone!

Naja, sie muss ja auch ihre Ansprüche belegen ... nicht nur Du Deine Einkünfte!
Sprich:wenn sie die Hand aufhält, wird sie schon beziffern müssen, was sie will und Du darfst natürlich hinterfragen, ob die Höhe auch gerechtfertigt ist...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 21:36
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@82Marco:

sie muss ja auch ihre Ansprüche belegen

Das ist einfach, sie will Kohle!
Dabei frage ich mich, wenn alles vom Amt gezahlt wird, sprich Wohngeld, Bafög, Elterngeld, ect. in welcher höhe sie dann überhaupt noch was fordern kann.

Was gibt es denn alles noch für Sozielaleistungen einer zweifach alleinerziehende KM, die eine Ausbildung macht?

Danke! Gruß,

ZL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 17:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ZL,
ein Anspruch im juristischen Sinne ist nicht das was man möchte, sondern das was einem zusteht.
Das kann manchmal erheblich voneinander abweichen. Auch und gerade im Unterhaltsrecht.

Sie muss daher den (materiellen) Schaden, den du mit deiner Nudel bei ihr angerichtet hast, substantiiert belegen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 17:59
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo!

Ist klar! Nur die Unterhaltsrichtlinien sehen eine selbstbehalt von 1000€ und nicht mehr. Da fragt niemand, was KM zusteht.
Gut, daß Thema ist noch nicht aktuell, wird erst 2010 aufkommen. Wenn ich wieder mit Y-Tours auf reisen gehe!

Danke!

ZL 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 18:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zustehen tut ihr der Ersatz für ihr bisheriges Einkommen, mindestens jedoch 770,-€ falls sie vorher nicht gearbeitet hat und weiterhin begrenzt durch deinen SB.

Aber wieso denn erst 2010? Was ist denn vorher? Du hast doch wegen KU auch vorher schon eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 18:13
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@Beppo:

Bin bei der Bundeswehr. Derzeit fast 1600 netto. Mache derzeit eine schulische Ausbildung, über die Bundeswehr. Diese endet Mitte 2009, d.h. daß ich 2010 wieder in den Einsatz gehen werde! Dann ist mein Sonnenschein 2 1/2 Jahre alt!
Nächstes Jahr habe ich eine altersbedingte Anhebung und wenn ich die Ausbildung abgeschlossen habe, dann bekomme ich nochmal einbischen mehr.
D.H. ich komme verdammt nah an den Selbstbehalt.
Im Einsatz bekomme ich dann einen Auslandverwendungszuschlag. Dann spreche ich jeden selbstbehalt.

Mal kurz über ZL und seine Euros.

Gruß

ZL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 18:19
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch mal ne Frage:

Zählt man Bafög und Wohngeld als Einkommen?

Steht bei den Unterhaltsrichtlinien unter Sozialleistungen. ir ist da nicht ganz klar, ob diese zu Einkommen zählen oder nicht. Bei andere Punkte steht es dabei.

Danke!

ZL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 14:59




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm ZL,

soweit mir es bekannt ist (sofern es sich nciht in den lestzen Jahren geändert hat) gibt es während des Studiums kein Wohngeld, weil während des Studiums keien Sozialleistungen gezahlt werden. Dafür gibt es das Bafög. Wohngeld könnte sie höchstens ein wenig über einen Anspruch des Kindes bekommen.

Bafög müßte als Einkommen zählen, da es ja beim KU so sit, das bafög vorrangig zu beantragen ist und den Bedarf gegenüber den Eltern mindert. Analog müßte das eigentlich dann ja auch bezgl. BU gelten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 15:14
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  midnightwish!

Sie macht eine schulische Ausbildung an einer privaten Schule. Kostet 500€ den Monat.

Ich frag mich, wie sie das finanziert!?
Kann sie die Kosten von der Schule bei der Unterhaltsberechnung geltent machen?

Danke!

Gruß

ZL

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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 11:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ZL,

Ich denke mal nicht bei deinen.

Wie alt ist sie denn und ist es ihre 1. Ausbildung? Denn für die Ausbildung sidn ja vorrangig ihre Eltern zuständig, auch wenn ihrein gemeinsmaes Kind habt.

Bekommt sie füreine private Schule denn überhaupt Bafög? Das geht doch nur bei Schulen die eine staatlcihe Anerkennung haben und die haben nicht alle Privatschulen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 11.07.2008 11:38
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey!

KM wird im November 29!
Sie hat schon mal eine Ausbildung angefangen, diese aber wegen gesundheitlichen Problemen abgebrochen. Wird aber bestimmt erzählen, daß sie die Ausbildung wegen der Schwangerschaft abgebrochen hat.

Hab grade auf der Seite von der Schule nachgeschaut. Sie bekommt Bafög.  Aus der nachstehende Tabelle geht hervor, daß sie 412€, +Mietzuschlag, +Kinderzuschlag.

Werden wir mal sehen, wenn sie mal wieder was will.
Jetzt weiß ich wenigstens, warum sie gleich dieses Jahr anfängt: Wenn sie ab nach dem 30. Lebensjahr anfängt, bekommt sie kein Bafög mehr.

Danke!

Gruß

ZL

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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 12:58
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo midnightwish!

Denn für die Ausbildung sind ja vorrangig ihre Eltern zuständig, auch wenn ihr ein gemeinsames Kind habt.

Aber in BGB §1615I Abs. 3 steht:

(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tod des Vaters.

Und somit bin ich wieder der dumme! Oder weißt du wo es genau steht (Urteil BGH), wer für die 1. Ausbildung finanziell verantwortlich ist!?

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2008 19:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

dass man mit 29 Jahren zum ersten Mal im Leben eine Ausbildung beginnt, ist eher unwahrscheinlich. Und spätestens mit irgendeiner abgebrochenen Lehre sind die Eltern sowieso aus dem Spiel.

Du bist Deiner Ex nur zum BU für 3 Jahre verpflichtet. Ob sie in dieser Zeit eine Ausbildung macht oder in der Nase bohrt, ist ihre Entscheidung und nicht Dein Bier.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 19:44
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin brille007!

für 3 Jahre verpflichtet

Nach dem neuem Urteil BGH auch länger!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2008 12:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZL,

Nach dem neuem Urteil BGH auch länger!

man muss den Teufel ja nicht an die Wand malen; die Details dieses "Urteils" müssen sich erst einmal in praxi bewähren. Bei Eheleuten genügt ein Trauschein; den gibt es oder eben nicht. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften soll nach diesem "Urteil" in Ermangelung belastbarer Fakten jedoch die Dauer/Qualität der vorangegangenen Beziehung und die "Gemeinsamkeit" des Kinderwunsches gewichtet werden - und das wird in der Praxis mehr als schwierig.

Ich würde mir an Deiner Stelle über "BU + 3 Jahre" nicht wirklich Gedanken machen; das muss Madame dann schon schick begründen. Dass schwierige AE-Mütter nicht selten auch "schwierige" Kinder haben, ist bekannt. Ob man den Vater der Kinder dafür mit längeren BU-Zahlungen bestrafen muss? An dieser Stelle kann man sich dann ja entlastenderweise für Betreuungsaufgaben einbringen - weil Muddi erkennbar überfordert ist und so...

Greetz
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2008 16:05
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille007!

Ich rechne immer mit dem Schlimmsten und hoffe das Beste!

Danke!

Gruß

ZL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2008 17:41