Hallo,
ich brauche eine Erleuchtung in mener Situation.Meine Mutter lebt im Ausland und bedarf einer Pflege.Ich unterstüstze sie mit 130€ im Monat.Im Deutschland sind meine zwei Söhne und für sie bin ich unterhaltspflichtig.Falls ich laut Düsseldorfer Tabelle das volle Betrag an meine Kinder überweise bin ich ungefähr an der Selbstbehaltgrenze.Ich wäre damit zufrieden gewesen aber meine Mutter braucht Hilfe.Ob das JA sowas beim erstellen des Unterhaltitels berücksichtigt,weiss ich noch nicht.Finde deswegen keine Ruhe.Kann jemand was dazu sagen?
Danke
Hallo Serpantin,
Unterhalt an Kinder geht dem Unterhalt an Erwachsene stets vor.
Das heißt, solange nicht mindestens der volle Unterhalt der DT Zeile 1 gesichert ist, muss deine Mutter zurück stehen.
Lediglich, wenn du, aufgrund deines Einkommens und der Gesamtzahl der Berechtigten mehr als den Mindestunterhalt bezahlen kannst, kannst du in er DT um eine oder auch mehrere Zeilen herab gestuft werden.
Nur eben nicht niedriger als Zeile 1.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
