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Unterhalt an Exfreundin mit gemeinsamen Kind

 
 NDS
(@nds)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle!

Nach langer Suche im internet, bin ich langsam wirr und immernoch unwissend. Jetzt meldete ich mich hier an um mal nach Rat zu fragen. Also:

Ich lebe mit meiner freundin seit Juli 2009 zusammen, seit November 2009 haben wir ein Kind, was nun 17 Monate ist. Mit der Beziehung ist es seit längeren sehr schwierig und  zur Absicherung wollte ich mich mal kundig machen, was mich erwartet mit Zahlungen an Sie, abgesehen vom Kindesunterhalt. Wie gesagt, wir sind nicht verheiratet, sie hat seit Dezember 2010 wieder eine Halbtagsstelle und wäre eigentlich auch fähig eine Ganztagsstelle zu besetzen, aber das kann wohl ich am wenigsten entscheiden, bzw. beeinflussen.
Vor der Geburt des Kindes verdiente ich netto ca. 1100 Euro, ab Dezember 2009 verdiene ich ca. 1850 Euro, seit Januar 20011 nur noch ca. 1500 Euro mtl. und ich habe einen Zweitjob, der mir durchschnitllich 250 Euro netto zusätzlich im Monat bringt, womit ich dann mtl derzeit auf ca. 1750 Euro komme. Ich habe 2 Kredite (115 Euro mtl und 187 Euro mtl). Ich glaube zwar nicht, dass es eine Rolle spielt, aber ich komme bisher für alle großen Anschaffungen z.B. Miete (850 Euro), Teil der KiTa, Kinderbett, Einkäufe, sowie auch oft Hilfe für Sie auf.

Was erwartet mich nun an Unterhalt für Sie, wenn wir uns trennen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2011 01:07
 NDS
(@nds)
Schon was gesagt Registriert

Oh, habe da gerade doch schonmal was interessantes gefunden.

Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter
Kann ein betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege und Erziehung des Kindes oder eine schwangere Mutter wegen der Schwangerschaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, entstehen Unterhaltsansprüche. Dabei ist Erziehungsunterhalt mindestens bis zum dritten Lebensjahr zu leisten, später entscheidet die notwendige Einzelfallprüfung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2011 01:22
(@papi74)
Registriert

Hallo,

da hast du die Antwort ja schon selber schnell gefunden. Ob Dein Nebenjob in der derzeitgen Situation ratsam ist....zumindest würde ich den vor der Beendigung der Beziehung "verlieren".

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 10:35
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

dein Countdown füre BU läuft - noch 19 Monate - sehr überschaubar.

Bei deinem Netto von 1500 Euro (noch unbereinigt nehm ich an) kommt der Mindest-KU i.H.v. 225 Euro runter, somit 1275 Euro noch vorhanden - 1050 Euro SB gegenüber KM macht in meinen Augen einen BU i.H.v. höchstens 225 Euro für KM, allerdings solltest du asap deinen Nebenjob auf Eis legen, ansonsten jobbst du nebenbei für KM und hast dadurch auch weniger Zeit für Umgänge.

Was sind das für Kredite?
Wohnung ist zu teuer - schonmal nach ner kleineren umsehen.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 11:01
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Dass das ganze mit 3 Jahren aufhört ist so nicht richtig. Nach Billigkeit wird da entschieden, aber IN DER REGEL kann nicht davon ausgegangen werden, das ein direkter ÜBergang in eine Vollzeitbeschäftigung möglich ist. Wichtig ist, dass BU als Schadensersatz ausgelegt ist  Bedarf=alter Verdienst - neuer Verdienst (da nur der finanzielle Schaden der armen Mutter interessant ist, nicht der des Vaters) und die Arbeitspflicht auslegungsbedürftig ist (Aber einige BGH Urteile noch bei Schulkindern von erhöhtem Betreuungsaufwand sprechen) und zudem von den Betreungsalternativen abhängt, kann Dir wohl keiner sagen, wie lange es dauert. Nur der KU ist sicher = 18 Jahre mindestens. Das sie schon arbeitet ist aber schon mal gut. Hilf bei der Betreuung mit, dass es so bleibt.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 11:22
 NDS
(@nds)
Schon was gesagt Registriert

Die Kredite sind einmal mit 115 Euro bei meiner Bank und zum anderen mein Auto. Danke schonmal für die tips und Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2011 14:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi NDS

Bei Deinem Einkommen würde es auf einen Mangelfall hinauslaufen. Die Mindestansprüche von Kind und KM sind:
Kind: 225€
KM:    770€
Danach verblieben Dir weniger als 1050€ = Mangelfall

Sinnvoll wäre es also, umgekehrt zu rechnen. Der KU von 225€ bleibt bestehen (Kind 0-5 Jahre). Bei der KM muss geschaut werden. Zuerst ist Dein Duchschnittsnetto zu bestimmen.
- gesamtes Einkommen der letzten 12 Monate aufaddieren (inkl. Steuererstattung/-nachzahlung), dann durch 12 dividieren.
- Bereinigung des Durchschnitts-Nettos um berufsbedingte Aufwendungen (event. Pauschal 5%), priv. Altersvorsorge wenn geleistet in der Höhe (4% vom Brutto, beim Netto dann abgezogen), Umgangskosten
- Abzug des KU von 225€
- Ergebnis - 1050€ = Zahlbetrag für BU

BU kann steuerl. abgesetzt werden. Dafür bekommst Du eine nette Erstattung, welche widerum Dein Einkommen erhöht. Steuererstattungen sind im Jahr des tatsächlichen Geldflusses zu berücksichtigen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 15:25