Hallo,
ich schlage vor diesen Topic als "Sammelthread" f.d. nächsten bevorstehenden
EU-Prozesse zu vergewaltigen !? :yltype:
Ansonsten halb OFF-Topic 😉
Eben -telefonisches- Gespräch mit meinem RA gehabt:
Tenor: Um den EU kommen sie nicht ganz rum 😡
Eine Befristung sieht er aber als sehr wahrscheinlich.
Er hat aber erwähnt, daß er auf einem Seminar gewesen ist, indem das neue Unterhaltsrecht vorgestellt wurde.
Die Referentin war -nach seinen Aussagen- eine, die bei dem Gesetzesentwurf mitgewirkt hat.
Diese sagte auch, daß dieser Entwurf durchgehen würde.
Auf jeden Fall wird es so:
- KU vor EU...sprich Rangfolge
- erhöhte Erwerbsobliegenheit des Ehegatten
- LG wird als sozio-ökonomisch gesehen, und damit wäre dies klarer definiert und nicht mehr so schwammig
- KU wird sich nach der Reform erhöhen
Gut wußten wir ja alles schon. RA klang aber sehr positiv.
Firmenwagen
RA: wird je nach OLG berücksichtigt. OLG Bamberg berücksichtigt diesen nicht :thumbup:
Leider bin ich nicht in diesem OLG-Bezirk, ich bin FF. :thumbdown:
LG der EX
RA:Zeugen würden uns da reichen, auf jeden Fall geben wir den schoneinmal mit an, wenn es
zur Verhandlung kommt. Auch die Aussage ihrer Tochter bei der SR-Verhandlung hilft uns da ein Stück weiter.
Hintergrund: Diese Woche traf ich den Nachbarn des LG, und er erzählte mir, daß er jeden morgen meine EX sehen würde. Auf jeden Fall habe ich ihn als Zeuge deklariert 🙂
Da er denselben shice vor 4 Jahen mitgemacht hatte, erklärte er sich solidarisch mit mir.
Bzgl. Detektei riet mir der RA ab, weil das nicht unbedingt so wäre, daß die Gegenseite diese bezahlen müsse.
erhöhte Erwerbsobliegenheit bzgl. KU
da meine EX schon immer ganztags arbeitete, wird von ihr verlangt auf jeden Fall den KU zu bedienen.
Hierzu ist zu erwähnen, EX muß KU plus KK(privat) der Tochter bezahlen (ca.450Mücken insgesamt), dadurch kommt
sie unter den Selbstbehalt (ca. 750).
Dies müsse sie ausgleichen. Dadurch verringert sich dann auch der EU.
Er wird jedenfalls mal den EU ausrechnen, und der Gegenseite gegenüberstellen.
Naja ich habe hin- und hergerechnet und komme auf 200-450 Euronen :gunman: :gunman: :gunman:
Fazit:
Um den EU kommen wir alle nicht rum.
Naja wurde ja auch immer, von den alten Hasen hier, so gesehen.
Ich zieh´ den Kampfanzug schonmal an 😡
Gruß
babbedeckel, der jetzt brechen geht
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin babbedeckel, hi @ll,
Fazit:
Um den EU kommen wir alle nicht rum.
Naja wurde ja auch immer, von den alten Hasen hier, so gesehen.
Das mag ich so nicht stehenlassen (zumal ich einer derjenigen bin, die "drumrum" gekommen sind). Fakt ist: Das Modell "Ach Weibi, solange wir Kinder haben, bleibst Du fein zuhause, bügelst und fütterst die Waschmaschine" ist allerdings ein Auslaufmodell - wer es heute noch praktiziert, bringt seine Ehefrau tatsächlich in eine wirtschaftliche Abhängigkeit, die nicht einfach deshalb endet, weil eine Ehe scheitert. Und ja: Wenn man erst einmal ein paar Jahre aus dem Job draussen ist, ist es tatsächlich schwierig, wieder Fuss zu fassen. Insofern ist EU in solchen Fällen tatsächlich gerechtfertigt. [Irionie on] Ähnlich der Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamten, die durch einen Verzicht auf eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft ja auch nie gelernt haben, effektiv zu arbeiten...[/Ironie off]
Das Problem ist vielmehr, dass viele Damen und ihre Anwälte ein "Recht" auf EU sehen, in dem wohl irgendwie die "Entschädigung" für die gewesene Ehe eine Rolle spielt - Motto: "Ich hab Dir die besten Jahre meines Lebens geschenkt, und nu steh ich da..." (an dieser Stelle habe ich meiner Perle einmal lächelnd mitgeteilt, dass es ohne mich vermutlich nie die besten Jahre ihres Lebens geworden wären, aber das nur am Rande). Und gegen solche Entschädigungszahlen würde ich mich entschieden wehren. Auch gegen solche, die mit "ehelichem Lebensstandard" begründet werden - denn der wird dem Unterhaltszahler ja auch durch nichts und niemanden aufrecht erhalten.
Mein "Rezept" für eine Stärkung der Ex-Gattinnen-immanenten Eigenverantwortung wäre immer, ihr die persönliche Unabhängigkeit schmackhaft zu machen. Die Fragen lauten beispielsweise: "Willst Du wirklich den jahrelang oder gar den Rest Deines Lebens von mir abhängig sein?" - "Was ist, wenn ich in zehn Jahren nicht mehr arbeiten kann oder gar den Löffel abgebe?" - "Was würdest Du tun, wenn ich irgendwann ins Ausland gehe und meine Zahlungen einstelle? Ich könnte da in ein paar Jahren eine Bananenplantage in Südamerika übernehmen..."
Damit könnte man zumindest eine notariell festgeklopfte Befristung erreichen, die einem auch als Unterhaltszahler Planungssicherheit lässt. Motto: Du hast bislang halbtags gearbeitet; ich helfe Dir für die nächsten 2 Jahre, aber dann musst Du allein laufen können.
Man kommt also durchaus um EU rum; zumindest um den lebenslangen. In meinem Fall fing Madame mit vollkommen abseitigen Forderungen um 3 Mille pro Monat an; losgeworden bin ich sie mit einem Einmal-Preisnachlass von 25 Mille bei der Übernahme unseres ehemals gemeinschaftlichen Hauses. Das dürfte nach meiner Schätzung etwa die Höhe ihrer Anwaltsrechnung gewesen sein; sie hatte also nicht mal was davon 😉
Ansonsten bin ich diese Dame endgültig los - für den Rest meines Lebens!
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ich will kein Spielverderber sein,
Ansonsten bin ich diese Dame endgültig los - für den Rest meines Lebens!
allerdings klingen mir bei solchen Worten die Antworten meines Anwaltes in den Ohren, als wir den Ehevertrag ausgetüftelt haben ...
Die Gewährleistung, dass dieser Ehevertrag (analog gilt dies auch für andere Verträge zwischen ExEhepartnern) noch gültig ist, kann ich Ihnen nicht geben. Was heute gültig ist, sieht in 4/5/6 Jahren ganz anders aus.
Will meinen, dass sprichwörtlich alles für ungültig erklärt werden kann. Manchmal hilft einem nicht mal die salvatorische Klausel aus der Patsche.
Im übrigen habe ich einen Schreck bekommen, .... der KU soll erhöht werden? Der liegt doch jetzt schon 300% über den notwendigen Sätzen des Staates (HartzIV). Das wird die Kämpfe nicht unbedingt minimieren, selbst wenn der EU geschmälert wird und eine "Eigenverantwortung" gesehen wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Kasper,
ich will kein Spielverderber sein,allerdings klingen mir bei solchen Worten die Antworten meines Anwaltes in den Ohren, als wir den Ehevertrag ausgetüftelt haben ...
Dieses "Spiel" ist nicht zu verderben - wenn auch mein persönlicher Fall nicht verallgemeinert werden kann: Meine Ex wollte unser ehedem gemeinsames Haus unter allen Umständen übernehmen. Nicht weil sie es besonders liebt, sondern weil sie mehr als der Teufel das Weihwasser die Vorstellung fürchtet, das jeder sehen könnte, dass sie unsere Scheidung "verloren" hat - und das wäre der Fall gewesen, wenn sie aus diesem Haus hätte ausziehen müssen.
Das Haus ist gleichzeitig aber auch ein Vermögenswert, den sie - vor jeder Unterhaltsforderung - erst einmal versilbern müsste. Auch wenn noch jede Menge Schulden auf dem Haus sind, aber das sieht man dem Haus ja nicht an. Nach meiner Schätzung muss sie sich bis 70 krumm und bucklig arbeiten, um es allein abzubezahlen. Aber das ist ihr selbstgewähltes Problem, nicht meines.
Zum zweiten bin ich selbständig. Würde Madame sich also jemals darauf besinnen, unsere notarielle Vereinbarung plötzlich anfechten zu wollen, würde ich meine Einkünfte sehr kurzfristig in eine Gegend steuern, bei der unterhaltstechnisch nichts zu holen ist. Überdies könnte auch ich dann bestimmte Inhalte der Vereinbarung anfechten und anstreben, sie insgesamt rückgängig zu machen. Da sie das weiss, würde sie es wohl kaum darauf ankommen lassen. Insofern bin ich sehr sicher, sie für alle Zeiten los zu sein.
Auf eine Lösung der Sorte "Madame heiratet wieder" konnte und kann ich mich leider nicht verlassen - offensichtlich tut sich niemand die Dame auf Dauer an... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo an alle!!!
Heute ist es soweit. Um 9:15 Uhr verkündet die Richterin das Urteil.
Mein Anwalt versucht die Richterin vormittags zu erreichen um mir dann das Ergebnis mitzuteilen.
Ich denke, dass ich bis mittag mehr dazu schreiben kann.
Gruss
Fendi
Moin Fendi,
alles Gute :thumbup:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Guten morgen!
Gestern wurde ich von meinem Anwalt noch unterrichtet wie das Urteil ausgefallen ist.
Zu folgenden wurde ich Verurteilt:
EU fuer
07/06 650.- Euro
08/06 650.- Euro
09/06 525.- Euro
10/06 315.- Euro
ab 11/06 bis 10/09 einen monatlichen EU von 132.- Euro.
Sie hat also den EU auf 3 Jahre begrenzt. Was mich schon erstaunt hat, ist der hohe EU fuer die Monate 07 und 08 in Höhe von 650.- Euro.
Meine EX hat am Anfang der Klage einen Unterhalt von 500.- gefordert. Jetzt bekommt sie sogar noch mehr.
Mein Anwalt und ich warten nun das schriftliche Urteil ab und ueberlegen dann, ob eine Berufung sinnvoll ist.
Ich bin mit dem Urteil natürlich nicht zufrieden. Was würdet ihr mir raten? In Berufung zu gehen?
Der Streitwert liegt glaube ich wenn ich richtig gerechnet habe bei 3800.- Euro. Es dürften Anwalts- und Gerichtskosten
beim OLG von ca. 2000.- Euro entstehen. Wenn der Prozesskostenrechner hier richtig gerechnet hat.
Das wäre es mir Wert es noch einmal zu versuchen. Bin auf euere Meinung gespannt.
Wünsche aber trotzdem allen ein schönes Weihnachtsfest.
Gruss
Fendi
Mein Anwalt und ich warten nun das schriftliche Urteil ab und ueberlegen dann, ob eine Berufung sinnvoll ist.
Ich bin mit dem Urteil natürlich nicht zufrieden. Was würdet ihr mir raten? In Berufung zu gehen?
Lieber Fendi,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann hast Du doch wie ich auch dieses tolle OLG, wo die Frauenversteher urteilen. Überlege es Dir gut. Nach meiner Berufung vor diesem OLG zahle ich ja jetzt fast das Doppelte von dem, was erstinstanzlich ausgeurteilt wurde!
LG, Uli
Moin,
Was würdet ihr mir raten? In Berufung zu gehen?
Knifflig. Ich würde das Urteil gerne lesen. Kannst du es einscannen (anonymisiert!) und irgendwo einstellen? Sonst mach ich das für dich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Er wird wohl bis jetzt nur den Tenor haben und das Urteil/Beschluss wird noch ein paar Tage auf sich warten lassen. Auf die Begründung bin ich aber auch mehr als gespannt.
Ich würde jetzt mal so aus dem Bauch heraus sagen: wenn die Ex sich selbst unterhalten kann, würde ich es versuchen. Wenn sie auf HartzIV/Soze angewiesen ist, würde ich es lassen.
LG, Uli
Hi Uli,
meine Ex kann sich selber Unterhalten. Sie arbeitet sei 16 Jahren im selben Krankenhaus und arbeitete bis 09/06 dort Teilzeit
und verdiente 1200.- netto. Deshalb in dieser Zeit die hohen EU Summen. Jetzt arbeitet sie Vollzeit und bekommt 1600.- netto.
Aber noch nicht bereinigt. Sie wohnt ja jetzt bei ihrem LG und rechnet sich freiwillig zu ihrem Gehalt noch 400.- Euro hinzu.
Auf die Begründung bin ich auch gespannt. Werde das Urteil hier einstellen wenn ich es habe.
Das zuständige OLG wird Nürnberg sein.
Gruss
Fendi
Lieber Uli,
bei mir wurde ein monatlich bereinigtes Nettoeinkommen von 2100.- Euro angesetzt. Bei meiner Ex waren es 1300.- Euro
bereinigtes Nettogehalt. Hier wurde auch der KU schon abgezogen. Hinzu kommt dann wieder die 400.- wg ihres LG.
So das für die Berechnung bei ihr 1700.- veranschlagt wurden. Weiss aber die Zahlen nicht genau auswendig.
Gruss
Fendi
Dann würde ich - wieder aus dem Bauch heraus - sagen: buch die 132,- EURO/Monat aus. In 2 1/2 Jahren ist eh Schluss und Du hast Deine Ruhe.
Hallo an alle!
Jetzt kommt noch der Oberhammer für mich.
Ich hatte für unsere Scheidung die Gerichtskosten vorausbezahlt. Im Januar heuer hatte ich 438.- Euro gezahlt.
Ich sollte die Hälfte von meiner Ex erstattet bekommen.
Habe gerade mit der Gerichtskasse telefoniert. Die haben meinen Anteil den ich bekommen sollte auf die Rechnung meiner
Ex gutgeschrieben. Jetzt muss ich dafür sorgen das ich das Geld wieder bekomme. Mein Anwalt muss nun einen Antrag stellen.
Das kann doch nicht wahr sein. Die Scheidung war am 8.06.06 Rechtskräftig
Gruss
Fendi
Hi fendi,
da uli liebenswürdigerweise an mich gedacht hat, wollt ich auch meinen senf hinzufügen :yltype:
jetzt trau ich mich nochweniger, meine abänderungsklage im januar einzureichen, oder sollte ich bis april warten, bist die reform in kraft tritt?
deine ex ist sogar erwerbsfähig, lebt offiziell mit lg, du hast euer kind - trotzdem mußt du zahlen :knockout:
bei mir: ex erwerbsunfähig (ist noch nicht amtlich), erhält ergänzend ca. 170 alg II, den rest von mir, hat einen lg, aber wohnen net zusammen, kind (5) ist bei mir. hm, noch dazu OLG Hamm zuständig. scheidung war im oktober 2005, auch bei mir pkh, sonderbarerweise.
fendi, ich würde die 130 befristet latzen, ist ja absehbar, nur was machste, wenn deine ex sich vom lg trennt? wirst du dann nicht wieder mehr zur kasse gebeten werden.
vielleicht sollte ich doch einen eigenen thrad aufmachen, aber deine geschichte läßt mich fast resignieren diesbezüglich
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Dann würde ich - wieder aus dem Bauch heraus - sagen: buch die 132,- EURO/Monat aus. In 2 1/2 Jahren ist eh Schluss und Du hast Deine Ruhe.
ich muss mich hier selbst zitieren. Nach meiner heutigen Post kann ich nur vom OLG abraten. Ich habe heute nur die Rechnung meines Anwaltes für vier Jahre Unterhaltsverfahren und zwei Instanzen bekommen: mehr als 6.000,- EURO. Schönes Neujahrsgeschenk! Insgesamt dürfte mich diese Sache gute 10.000,- EURO gekostet haben. Bezogen auf Deinen Fall wären dies fast 76 Monate Unterhalt oder 20 Semester Studiengebühren für meine Kinder.
LG, Uli :exclam:
hi,
strecke für dieses jahr die waffen. war heute beim anwalt (OLG-hamm-bezirk). werde dieses verdammte (was eu-unterhalt angeht) jahr noch durchhalten :exclam:, was solls, wenn ich ex von der steuer absetze und uvg dazuzähle, gehts, obwohl ich es hasse, ex duchfüttern zu müssen.
nuja.
will ja auch nicht nur jammern, und den mist zu meinem lebensmittelpunkt machen.
das leben ist zu kurz dafür 😉
wie siehts bei euch aus?
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung