Unterhalt an Exfrau...
 
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Unterhalt an Exfrau obwohl Kind bei mir?

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(@7fendi)
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Hi Martin,

also KU wurde per Brief seit Juni gefordert. Sie begenetet damals das sie EU will und KU gegenrechnen möchte.

Wir haben damals erwidert, dass wir nicht verzichten und ihr einen Frist bis zum 24.07.06 setzen.
Jetzt hat ihr Anwalt geschrieben, natürlich kennen wir den KU an und würden diesen sogar Titulieren lassen.
Sie verlangt aber jetzt eben rückwirkend seit 4/06 diese 488.- Euro  EU.
Muss bis 24.07 .06 zahlen (Brief ist heute gekommen. Sehr kurze Frist nicht), sonst reicht sie Klage ein.
Bezahlt hat sie ja KU nicht, weil sie denkt wenn sie 488.- bekommt und 291.- KU zahlen muss, muss ich ihr 197.- Euro überweisen.

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2006 15:15
 Uli
(@Uli)

stell doch "spasseshalber" mal Strafantrag nach § 170 StGB.  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 15:19
(@7fendi)
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@Uli

Was ist das für ein §170.

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2006 15:22
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hi 7fendi.

§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

ciao

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 15:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fendi,

also KU wurde per Brief seit Juni gefordert. Sie begenetet damals das sie EU will und KU gegenrechnen möchte.

Nochmal: Was sie "will", ist in diesem Fall unerheblich. Wenn sie "will" kann sie sich auch ein Loch ins Knie bohren und heisse Milch reingiessen.

Fakt ist: Der KU-Anspruch Eurer Tochter ist UNSTRITTIG und von ihr zu bedienen; ihr EU-"Anspruch" dagegen ist HÖCHST STRITTIG und nur auf dem Klageweg durchzusetzen. Wie "gross" ihre Chancen dort sind, habe ich Dir bereits geschrieben. Wenn sie einen nicht ganz blöden Anwalt hat, hat der ihr dasselbe gesagt - deshalb versucht sie jetzt vermutlich, ihre Zahlungspflicht durch ihr "Verrechnungsmodell" zu unterlaufen und Dir einzureden, Du hättest dadurch sogar noch einen finanziellen Vorteil. Warum glaubst Du ihr diesen Käse?

BTW: Der Titel über den KU ist kein "nettes Entgegenkommen" und keine Verhandlungsmasse Deiner Ex, sondern ebenfalls ein Anspruch Eurer Tochter, aus dem heraus Du ggf. den KU sofort pfänden lassen kannst. Also setz jetzt Deinen Anwalt in Marsch und schlaf wieder ruhig!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 15:30
(@7fendi)
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Sorry Martin,

ich habe das Ganze schon richtig verstanden und ich glaube nicht alles.
Ich bin halt nur nervös, da es hier im Forum auch andere Fälle gibt,
die sich mit meinen Rechtsverständnis nicht in einklang bringen lassen.
Wie gesagt ich habe nur davor Angst das das Gericht anderes Entscheidet.

Was du von Ihren Anwalt schreibst:

Wenn sie einen nicht ganz blöden Anwalt hat, hat der ihr dasselbe gesagt - deshalb versucht sie jetzt vermutlich, ihre Zahlungspflicht durch ihr "Verrechnungsmodell" zu unterlaufen

Bei der Scheidung am 8.06.06 sind unsere Anwälte, meine Ex und ich zusammmen gestanden und haben über KU gesprochen. Da hat ihr Anwalt gesagt, den KU müssen sie bezahlen.
Will er als Anwalt mit ihr nur Geld verdienen?
In den Schreiben von heute ist vom Verrechnungsmodel nicht mehr die rede.  Sie erwähnten nur, dass sie nicht verstehen, das ich nicht darauf eingegangen bin.

Werde folgendermaßen Vorgehen.
1. Werde Klage wg KU einreichen.
2. Werde auf Ihre Klage auf EU warten und hoffen das es gut ausgeht.
3. Hoffe das dann endlich mal wieder normalität in mein Leben einkehrt.

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2006 15:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fendi,

ich wollte nur vermeiden, dass Du aus "vorauseilender Resignation" gar nicht erst den KU einklagst. DANN hätte Deine Ex Dich nämlich erst richtig vorgeführt - und würde sich mit ihrem Porschefahrer vermutlich auch noch ins Fäustchen lachen darüber, was für ein Weichei Du doch bist.

Daran, dass es in Deutschland manchmal hanebüchene Urteile gibt, wirst Du nichts ändern. Aber aus lauter Schiss davor "sicherheitshalber" einen unstrittigen Anspruch eines Kindes nicht einzuklagen, wäre der falsche Weg.

Was Deine Ex und ihr Anwalt "nicht verstehen", kann Dir vollkommen wurscht sein. Und natürlich will Letzterer Geld mit Ersterer verdienen - das ist sein Job: Anwälte gewinnen immer, egal, wie ein Verfahren ausgeht. Dafür, dass er Deiner Ex erklärt, dass das Einklagen von EU in diesem Fall nicht erfolgversprechend ist, gips keine Kohle.

Briefe Deinen Anwalt ordentlich und lass ihn machen - dafür ist er da. Und schlaf ruhig - Du hast weit mehr als die meisten Väter hier: Dein Kind lebt bei Dir.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 16:31
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@Fendi, mit Interesse verfolge ich Deinen Thread und kann mich nur anschließen was Brille etc sagt.
Verklag EXe auf KU. Mit dem EU wird´s natürlich interessant, besonders im Hinblick auf die Gesetzesänderung des Unterhaltsrechts. In dem u.a. steht

Zitat:
"Die Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten für den eigenen Unterhalt wird gestärkt
durch die Neufassung des Grundsatzes der Eigenverantwortung, die Ausgestaltung der
Erwerbstätigkeit als Obliegenheit und die Schaffung einer neuen, alle Unterhaltstatbestände
erfassenden Möglichkeit, Unterhaltsansprüche in Bezug auf die Höhe oder den
Unterhaltszeitraum zu beschränken. Zugleich werden die Anforderungen an die Wiederaufnahme
einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung verschärft. Bei den Änderungen
werden die Belange der Kinder, die noch der Betreuung bedürfen, berücksichtigt."

Das heißt für mich, daß EXe jetzt gefälligts mehr arbeiten soll, um IHREN Lebensstandard
zu gewährleisten.
Es kann doch nicht sein, daß EXe -so wie bei Dir- ein schönes Leben hat, und du die GANZE Verantwortung ... und noch einen 40-stunden-Job....usw.usw.

Auch die Argumentation -von Brille- mit dem Hinweis auf das Sozialgesetz müßte doch fruchten !?

Mir steht das ganze noch bevor, daher bist du mein Vorreiter  😉

Gruß
derTUbezahlendeundverrechneteKU babbedeckel  :puzz:

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 18:07
(@Aniram)

Hallo Fendi !

Ich kann mich ebenfalls nur Brille anschließen, wobei ich das
niemals so wunderbar ausführen könnte wie er.

Fakt ist jedenfalls für mich:

Sie hatte vorher mit Kind für sich:            € 149,--
Ihr blieben nach jetziger Rechnung:        € 197,--

also knapp € 50,-- mehr und Du bzw. Deine Tochter könnten
den KU betreffend durch die Finger gucken.

Woraus sie für sich jetzt einen Unterhalt in Höhe von € 488,--
errechnet ist mir ein Rätsel. Warum sollte sie jetzt um soviel
mehr an Unterhalt für sich bekommen als vorher mit Kind ?
Genauso rätselhaft ist mir die Differenz des KU des Du bezahlt
hast und den sie jetzt für sich in Abzug bringt.

Was will die Frau eigentlich ? Sie verdient € 1.400,-- und hat
die für sich alleine. Andere müssen eine Familie damit erhalten.
Selbst wenn die Beziehung mit Mr. Porsche in die Brüche gehen
sollte, kann sie damit immer noch ganz gut leben. Und das Auto
läßt sich gut verkaufen, ein Porsche verliert nicht so leicht an
Wert wie z.B. ein Renault Clio. Bis es dieser Frau schlecht geht,
fließt also viel Wasser die Donau runter. Und das läßt sich be-
heben, sie kann ja mehr arbeiten, Zeit dafür hat sie.

Lass Dich von der Frau und ihren Anwalt bloss nicht verschrecken
und hol Dir in dem Fall "was Dir bzw. deiner Tochter zusteht !"

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 19:09
(@7fendi)
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@Aniram

Warum sie mehr bekommt ist ganz einfach.

Zum einem werde ich nach Lohnsteuer 2 berechnet, obwohl ich in der einser bin.

Zum zweiten habe ich damals den KU von meinem bereinigten Netto abziehen können.
Das macht sie jetzt.

Zum dritten habe ich einen Kredit aus der Ehe nach der Scheidung zurückbezahlt. Der wurde auch in Höhe
von 250.- von meinem bereinigten Netto abgezogen. Jetzt nicht mehr.

Dieses Forum und euer Wissen hat mich in meiner Meinung bestärkt. Vor allem Du brille007.
Ich werde sie auf jedenfall auf KU verklagen.
Und sollte sie Klage einreichen werde ich alles versuchen das abzuwenden.

Ich habe nächste Woche meinen Anwaltstermin, werde mit ihr alles besprechen, vor allem natülich
euere wichtigen Tipps.
Sobald sich wieder was ergibt, werde ich natürlich berichten.

Ich bin auf jedenfall gespannt ob sie mit ihrer Geschichte durchkommt.
Zum einen, dass nach dem neuen Tarifvertrag im öffentl. Dienst das gleiche bei Neueinstellungen verdient wird,
wie jetzt wo sie einen 3/4 Stelle hat.

Zum anderen das sie keinen 400.- Eurojob annehmen kann, weil sie flexibel sein muss, dass sie in der Arbeit einspringen kann
wenn jemand krank wird. Obwohl sie einen Schichtplan hat.

Sollte das durch gehen, kann ich nur jeden Vater wünschen, der vom Gericht verurteilt wurde einen 400.- Eurojob anzunehmen,
darauf auch pochen kann, er kann auch keinen annehmen, den sollte mal einer in seinem Hauptberuf krank werden, er einspringen muss.

Gruss
Fendi

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2006 22:09




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Fendi,

die wichtigste Erkenntnis des Tages ist, dass KU und EU nichts miteinander zu tun haben - auch wenn man beides so schön miteinander verrechnen könnte. Aber man muss nicht, und das ist auch besser so.

Der Ausgang des KU-Verfahrens ist in Deinem Fall unstreitig; der eines eventuellen EU-Verfahrens dagegen höchst ungewiss. Es gibt nun mal keinen Anspruch auf eine 30-Stunden-Woche; schon gar nicht auf Kosten eines Voll-Erwerbstätigen, der zudem noch ein Kind betreut. Es gibt sogar Unterhaltsurteile, die zu Nebenjobs verpflichten, obwohl der Unterhaltszahler einen entsprechenden Ausschluss in seinem Arbeitsvertrag stehen hat. Das ist nicht unbedingt fair, aber Realität.

Wenn die Dame glaubt, ihr "stünde ein bestimmter Lebensstandard zu", soll sie ihre Arbeitszeit ausweiten, sich fortbilden oder einen solventen neuen Ehemann suchen. Oder alles miteinander. Du bist meines Erachtens aus dem Spiel.

Was Dich zudem beruhigen sollte (aber dazu können vielleicht die absoluten Cracks noch etwas sagen): Der Kredit, den Du abbezahlt hast, war eheprägend; die Kohle, die dafür monatlich aufgewendet wurde, stand also auch zu Ehezeiten nicht zum Konsum zur Verfügung. Also müsstest Du Deine Einkünfte möglicherweise so fortschreiben können wie zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung. Man kann das so oder anders sehen - aber ein guter Anwalt arbeitet das heraus.

Hinzu kommt: Steuerliche Vorteile, die nach einer Scheidung entstehen (beispielsweise durch Wiederheirat), bleiben beim EU unberücksichtigt; sie wirken sich nur auf den KU aus. Wenn Mr. Porsche Deiner Ex also einen Ring an den Finger steckt, kriegt Deine Tochter mehr Kohle. Wobei sie den KU erst dann von ihrem Netto abziehen kann, wenn sie ihn auch bezahlt! Absichtserklärungen reichen da nicht...

Also: Beide Unterhalts-Sachverhalte sauber auseinander halten - dann klappt's auch mit der Exe 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 23:00
(@7fendi)
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Hallo!
Dank eueren Zuspruchs und Hilfen hat sich die Aufregung bei mir gelegt.

Hätte nur noch eine Frage. Sie würde ja einen Titel wg KU anerkennen. Lang es, wenn mein
Anwalt dies beim Jugendamt beantragt oder muss er doch Klage einreichen?

Wegen EU muss sie mich ja verklagen. Kann also quasi darauf warten ob sie es macht oder nicht. Wird bestimmt eine schmutzige Angelegenheit. Den hier würde einiges ans Licht kommen, dass sie unsere Tochter öfter geschlagen hat (Videobeweiss) und wie ihre finanzielle Situation wirklich ist.
Sie schreibt ja, dass sie sich beworben hat und genauso viel verdienen wuerde wie mit 3/4 Stelle. Muss sie das eigentlich vor Gericht belegen? Muss sie auch eine Bestätigung vom jetzigen Arbeitgeber vorlegen, dass sie keinen 400.- Eurojob annehmen darf, damit sie im Krankheitsfall einspringen kann?

Ich denke es werden sicherlich einige Wochen wenn nicht Monate vergehen,
bis das Ganze vor Gericht entschieden wird. Oder dauern Unterhaltssachen
vor Gericht nicht so lange wie ein Scheidungstermin.

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 11:00
 Uli
(@Uli)

Hätte nur noch eine Frage. Sie würde ja einen Titel wg KU anerkennen. Lang es, wenn mein
Anwalt dies beim Jugendamt beantragt oder muss er doch Klage einreichen?

Hallo Fendi,

sie muss nur zu irgend einem Jugenamt gehen und den KU titulieren lassen. Das Jugenamt schickt Dir dann den Titel in pfändbarer Ausfertigung zu. Das wars dann schon für Deine Ex. Kostet kein Geld und nur 20 min. Zeit.

Über die EU-Klage solltest Du Dir jetzt noch keine Gedanken machen. Es kommt eh immer anders als man denkt - also vergebliche Liebesmühe. Die "Gewaltvideos" dürften Dir dabei eh nix nützen. Es ginge dann nur um Zahlen, um Erwerbsverpflichtungen und getätigte Bewerbungen.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 11:10
(@weisnich)
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Hallo 7fendi,
gefordert habt ihr, sie kommt der Forderung nicht nach. Ich würde Klage auf KU einreichen.

Eine beliebte Parallelmethode, meist gegen Väter, ist auch:

stell doch "spasseshalber" mal Strafantrag nach § 170 StGB.  🙂

Nicht gerade hohes Niveau, muss ich dazu sagen. Aber recht nachdrücklich. Rechne nur nicht mehr mit sehr viel Kompromissbereitschaft danach. Ich würde das nicht machen.

Den Titel könnt ihr nicht vorbereiten, den kann nur sie machen. Allerdings könnt ihr der Sache, wie oben beschrieben, Nachdruck verleihen.

Ja und EU Klagen sind lang, notwendig, im Ausgang ungewiss, voller Unsinn und Lügen... C'est la vie. Aber das dauert noch ein Weilchen. Bis dahin gibt es noch einen netten Briefwechsel und irgendwann eine Verhandlung.

Nur ein Paar Details, die Dich deiner Lage bewusst werden lassen sollen:
Lass das mit dem Schlagen etc raus. Anrecht auf EU hat sie, weil sie mit dir verheiratet war, nicht wegen Kinder. Finanzen kann man teilweise gebrauchen. Interessanter wären vielleicht parallel Zuwendungen seitens ihres Freundes (und da ist es einfach hilfreich, dass sie Porsche fährt, da er Porschehändler ist auch wenn sie ihn von Hausgeld bezahlt hat).
Und selbst wenn sie eine Bestärigung vom AG darüber hat, dass sie keinen Nebenjob haben darf, oder Wenn es im Vertrag explizit steht. Es ist egal, weil der Arbeitgeber nicht verlangen kann, dass sie nicht entsprechend (Kindes-)Unterhalt zahlt (das ist eine klarare Forderung). Schau dafür in der Urteilsdatenbank - ich glaube das war beim BGH.

Unterhalt dauert sicherlich nicht Wochen. Rechne besser mit einigen Quartalen. Ich bin mit 1,5 Jahren im gesunden Mittelfeld - bis jetzt, da noch keine Entscheidung getroffen.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 11:20
(@7fendi)
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Ok, das heisst ich lasse sie durch meinen Anwalt auffordern binnen 2 Wochen beim JA den Title zu besorgen. Wenn sie das nicht macht muss ich halt Klagen.

Von der finanziellen Seite kann ich nur soviel sagen.Sie hebt im Monat 300.- Euro Bargeld ab. Sonst wird noch die Miete für die Wohnung überwiesen. D.h. sie lebt in Monat von 300 Euro. Das war auch schon als unser Kind noch bei ihr lebte. Sehr wenig um alles bezahlen zu können. Sie ist im März in eine neue Wohnung gezogen. Hat die Wohnung nagelneu Möbliert. von Ihrem Konto ist kein Cent weggegangen. Der Porsche hat 30.000 gekostet. Sie hat 9000.- angezahlt. Aber sie bezahlt keine Raten. Wie erwähnt fährt sie alle 4-6 Wochen weg. auch hier wird nicht vom Konto abgebucht. Das heisst für mich. Er bezahlt alles.

Von Ihrem Gehalt (1400.-) gehen Umkosten von ca.750.- weg (Miete ect.). 300.- hebt sie ab.
Der Rest sammelt sich am Konto.

Meine Tochter bestätigte mir ja. Das ihr neuer Partner alles für sie bezahlt. Sogar eine Brustvergrößerung hat er ihr bezahlt. Hat sie im April machen lassen. Sie hat aber zu unserer Tochter gesagt, sie soll mir aber ja nichts davon sagen. Konnte es aber selber am Scheidungstermin sehen.
Fällte die Sache mit der Brustvergrößerung genauso unter Sachen von Luxusgütern wie der Porsche? 🙂

Muss sie sich vor Gericht rechtfertigen welche Geldsachen und Geschenke sie von ihm bekommt?

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 11:43
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo 7fendi,
das dauert alles noch gaaaanz lange. Mach dich nicht verrückt. Und wie Du was gebrauchst, solltest Du mit einem fähigem Rechtsanwalt besprechen.

Ich wollte Dir einfach nur die Angst nehmen, dass Du ausgenommen wirst, wie eine Weihnachtsgans, wenn Du etwas geschickt bist. Wenn auf der einen Seite nämlich reichlich vorhanden ist, nur unter Zwang KU gezahlt und reichlich EU gefordert wird, macht das einfach keinen guten Eindruck. Die einzelnen Details werden keine Hauptrolle spielen nur gegen ihre 'Bedürftigkeit' sprechen. Da müsste der Richter schon reichlich einen an der Klatsch haben, dass er Dich zu Subventionen zwingt, zumal Du die Erziehung leistest und das Geld dann ja auch dem Kind fehlt.

Passieren kann das trotzdem, aber gerade dadurch, dass offensichtliche Luxusgüter in die Betrachtung miteinbezogen werden können, sehe ich die Sache recht erfolgversprechend. Mit Bauchgefühl.

Uli hätte es wahrscheinlich auch einfacher, wenn seine Frau arbeiten würde und mit einem Lotus zum Gericht gekommen wäre. Tut/Ist sie aber nun einmal nicht.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 11:55
 Uli
(@Uli)

----editiert ---
Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 11:57
(@7fendi)
Zeigt sich öfters Registriert

@Uli

ist editiert

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 12:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

böse Zungen könnten jetzt auch sagen, dass diese Vergünstigungen eine Art von Einkommen darstellen (Geldwerter Vorteil) und entsprechend zu verwerten sind. Schließlich und endlich gibt es nach dem Steuerrecht auch nur begrenzte Freibeträge für Schenkungen, die angegeben werden müssen und schließlich versteuert werden.

Ein Porsche und eine BrustOP, plus mehrere Urlaube stellen einen nicht unerheblichen Betrag dar, die mit Sicherheit den KU mehr anheben, als schmälern.

Im umgekehrten Fall könnte man nun Madam auffordern Ihr Einkommen offenzulegen, welches auch diese Zuwendungen in Sachwerten beinhaltet, um diese für den KU zu berücksichtigen. An EU wird dann mit sicherheit nicht mehr zu denken sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 12:20
 Uli
(@Uli)

Ihr spekuliert z.Zt über ungelegte Eier !!!

Fendi soll die Ex zur Titulierung auffordern. 14 Tage Frist, ansonsten Klage auf KU.

Über die EU-Klage sollten wir diskutieren, wenn sie auf dem Tisch ist und wir die Fakten sehen. Alles andere macht keinen Sinn.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 12:43




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