Hallo Fendi,
ich weiß noch nicht, wie es ausgegangen ist. Auf meine gestrige Nachfrage hin wollte man mir nix sagen. Anfragen ausschließlich über die Kanzlei meines Anwaltes oder das schriftliche Urteil abwarten. :exclam:
Uli
Hallo an alle.
So war gestern beim Anwalt.
Der gegnerische Anwalt hat mein Netto ganz schön in die Höhe getrieben.
Meine Ex hat einen Anspruch von 192 € EU. Gegenübersteht 291 € KU.
Da aber meine Ex nur Teilzeit arbeitet (3/4 Stelle), wird sie verdonnert werden eine Ganztagsstelle anzunehmen
oder einen 400 € Nebenjob. Mein Anwalt sagt, hier in Regensburg wollen die Richter 30 schriftlich Bewerbungen
und schritliche Absagen sehen. Ansonnsten wird sie behandelt als wenn sie Vollzeit arbeiten würde.
Wenn die 400 € dazu gerechnet werden, hat sie keinen EU Anspruch mehr an mich.
Bin mit meinem Anwalt so verblieben, wenn Sie sich weigert KU zu zahlen und keinen Nebenjob oder
Vollzeitstelle annimmt, werden wir sofort Klage einreichen.
Gruss
Fendi
Hi 7fendi,
daß die RA der Gegenseite immer "komisch" rechnen ist klar.
Nach meinem RA wollen die Richter 20 Bewerbungen sehen.
Sieht doch gut aus, Deine EX bekommt imho nix 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi babbedeckel,
du schriebst:
"Als ich ihm ein Urteil vom OLG Hamm vorlegte (ähnlicher Fall wie bei uns),
meinte mein RA "Interessant ... dies werde er auf jeden Fall mal dem Richter vorlegen...".
Ich will Dir damit sagen, bereite dich ein bißchen vor. Meine Erfahrung ist, daß der RA in der Regel
einen "Standard" fährt."
hast du das aktenzeichen vorliegen? kannst du es hier einstellen?
wär klasse, weil mir gehts genau so wie euch.
drück die daumen
gruß
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
kannst du es hier einstellen?
nicht nötig, es gibt´s hier schon, deep hat´s gemacht:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-581.html
lg
wolf
dem´s auch so geht (2 bengels ohne KU der ex)
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
hi,
thx lsw 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
bitte beachten, dass seit einiger Zeit nicht mehr je nach Kindesalter das Einkommen anteilig angerechnet wird. Statt dessen wird ein sog. Betreuungsbonus gewährt, der bei irgendwas um 100-x € liegt.
Ungeachtet dessen mindern natürlich Kinderbetreuungskosten (auch nachschulische Betreuung bei Familie/Bekannten) das Einkommen. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
bitte beachten, dass seit einiger Zeit nicht mehr je nach Kindesalter das Einkommen anteilig angerechnet wird. Statt dessen wird ein sog. Betreuungsbonus gewährt, der bei irgendwas um 100-x € liegt.
Ungeachtet dessen mindern natürlich Kinderbetreuungskosten (auch nachschulische Betreuung bei Familie/Bekannten) das Einkommen. 😉
Also, wird das mit dem Betreuungsbonus immer gemacht ... die Gegenseite hatte bei mir 150 € angesetzt, als es um den TU etc. ging.
Was wird denn so für die nachschulische Betreuung, bei Fam./Bekannten angerechnet ?
Gibt es so einen Art Standard ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
So es hat sich wieder was getan.
Heute ist ein Brief von Ihrem Anwalt gekommen. Sie verlangt jetzt 488.- Euro Unterhalt von mir und wuerde das mit den 291,. Euro KU verrechnen.
Sie schreibt wenn Sie eine neue Stelle als Kinderkrankenschwestern annimmt wuerde sie genauso viel verdienen wie in ihrer jetigen Teilzeitstelle, weil im oeffentlichen Dienst, Ortszuschlag, Schichtzulage wegfällt.
Ausserdem kann sie keinen 400 Eurojob annehmen weil sie in ihrer Teilzeitstelle flexibel bleiben muss. Obwohl sie einen festen Schichtplan hat.
Habe mit meinen Anwalt telefoniert. Wir werden jetzt klage erheben.
Habe aber immer mehr das Gefuehl, dass ich verlieren werden. Siehe Geschichte von Uli.
Gruss
Fendi
Moin Fendi,
mach Dir trotzdem mal keine allzu grossen Sorgen. Nicht vergessen: EU- und KU-Ansprüche sind nicht miteinander verrechenbar. Der KU-Anspruch Eurer Tochter ist unstrittig; wer 1.400 netto hat, kann den Anspruch auch bedienen - da spielt der Porsche noch gar keine Rolle.
Auf EU müsste Deine Ex Dich dann in einem eigenen Verfahren verklagen. Hierbei könnte der Porsche ins Spiel kommen - wer ein solches Auto fährt, ist erkennbar nicht bedürftig. Auch mit der Berufung auf einen bestimmten "Lebensstandard" dürfte sie nicht weit kommen, zumal das "neue" Scheidungsrecht die Eigenverantwortung geschiedener Ehepartner stärken soll. Wenn ihr die Kohle nicht reicht, muss sie - wie jeder andere Mensch - eben den Job wechseln oder einen Nebenjob annehmen. Zeit genug hat sie ja - und ein Anrecht auf eine 30-Stunden-Woche gibt es nicht.
Mit Ulis Fall kannst Du das nicht direkt vergleichen - dessen Ex war in der Ehe nicht berufstätig.
Wie gesagt: Man hat schon Pferde vor der Apotheke k.otzen sehen und unglaubliche Urteile von Familiengerichten gelesen. Aber ein Automatismus ist das nicht. Ein guter (!) Familienrechtler sollte bei dieser Konstellation einer Klage auf EU mit sicht- und hörbarem Kopfschütteln begegnen.
Halt uns auf dem Laufenden!
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
mein Problem wird eher sein, dass sie bei dem jetzigen Krankenhaus wo sie arbeitet seit 17 Jahren ist. Sie arbeitet noch nach den alten Tarifvertrag. Beim neuen Tarifvertrag schreibt ihr Anwalt, würde sie genauso viel verdienen wie jetzt mit iher 3/4 Stelle.
Einen Nebenjob kann sie nicht annehmen weil sie flexibel sein soll.
Ich kann das alles nicht glauben.
Ausserdem berechnet mir Ihr Anwalt mein Einkommen nach Lohnsteuer 2 obwohl ich nur die 1 habe. Schreibt das es mein Problem ist.
Normaler weisse muss ich sie auf KU gar nicht verklagen. Sie müsste mich aber auf Ehegattenunterhalt verklagen. Sehe ich das richtig
Gruss
Fendi
P.S. Ich halte euch auf jedenfall auf den laufenden.
Ausserdem berechnet mir Ihr Anwalt mein Einkommen nach Lohnsteuer 2 obwohl ich nur die 1 habe. Schreibt das es mein Problem ist.
das ist normal und bei mir auch nicht anders, obwohl ich StKl. IV bin. Warum bist Du denn in StKl. I? Dir stünde mit Kind doch StKl. II zu.
LG Uli
Hallo Uli,
weil meine Freundin bei mir Wohmt und da bekommt man keine StKl. 2 mehr.
Gruss
Fendi
Hallo 7fendi,
Normaler weisse muss ich sie auf KU gar nicht verklagen. Sie müsste mich aber auf Ehegattenunterhalt verklagen. Sehe ich das richtig
Gefordert hast Du ja, oder? Also laufen die Beträge auf. Klagen kannst Du zumindest mittelfristig. Wenn Du willst aber auch jetzt.
Denn auf eine 'Verrechnung' musst Du nicht eingehen.
Und ich wäre mir nicht sicher, was beim EU rauskommt. Ich glaube eher, dass sie aufgrund des Porsche-Faktors schlechte Karten hat.
Ich habe einen Bekannten, der einen E-Mercedes hat. Dass der Firmenwagen seiner ziemlich pleiten Firma ist und dass er damit jeden Tag hunderte von km für die Firma abspult, das scheint den Richtern egal. Er halt halt nen Merser und soll zahlen. Seit geraumer Zeit wird er daher auf 0(!) Euro gepfändet. Wer nen Merser hat, der hat auch noch irgendwo Geld, obwohl er den Gegenbeweis seit einigen Aktenordnern antritt.
Gott sei Dank hat er eine super nette Freundin, die ihm hilft.
Also. Gehe da offensiv ran und lass dich nicht von irgendwelchen RA der Gegenseite ins Boxhorn jagen.
Mich als Papa würden sie gnadenlos bestrafen, wenn ich nur 30 Stunden arbeiten gehen würde. Egal unter welchen Umständen. Zumal sie ja auch mit höherem Einkommen auch mehr KU leisten könnte.
Gruss,
Michael
Das ist es ja was mir angst machst. Das die Richter meistens für die Frauen entscheiden.
Bei uns Männern sind sie gnadenlos. Wir müssen immer alles auf uns nehmen und jede Änderungen das das Gericht will hinnehmen.
Unser Kind war seit unserer Trennung bei Ihr. Dann kann sie sie nicht mehr gebrauchen und ich war froh das sie nun bei mir ist. Ich habe während der ganzen Zeit KU und EU bezahlt.
Sie weigert sich nun zu zahlen, möchte weiterhin 30 Stunden arbeiten und möchte von mir
488.- EU.
Das sie von ihrem Konto nur monatlich 300 Euro braucht, weil den Rest ihr neuer bezahlt,
dass interessiert keinen.
Sie fahren alle 4-6 Wochen zum Gardasee. Wer glaubt ihr wer das alles bezahlt.
Ich werde natürlich in die Offensive gehen, weil das Sie sich auf meine Kosten ein schönes Leben macht und sie auch noch alles von ihrem neuen LG finanziert bekommt, sehe ich gar nicht ein.
Ausserdem steht der KU meiner Tochter zu.
Gruss
Fendi
Moin Fendi,
bitte krieg ganz schnell eines aus dem Kopf: Was Ihr Neuer für sie alles bezahlt und was sie deshalb alles spart, ist zunächst vollkommen unerheblich; sie können auch jede Woche an den Gardasee fahren, wenn sie Lust dazu haben. Wenn Du sowas vor Gericht anbringst, sammelst Du Minuspunkte. Du könntest - bestenfalls - argumentieren, dass sie in der Zeit, die sie am Gardasee verbringt, auch wunderbar ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen könnte.
Was Dir in einem EU-Verfahren etwas bringen kann, ist die "Verfestigung einer Lebensgemeinschaft" - möglicherweise mit Verweis auf die Tatsache, dass im Sozialrecht bereits nach einem Jahr von einer solchen ausgegangen wird (im Gegensatz zum Familienrecht, wo üblicherweise - aber nicht zwingend - 2 bis 3 Jahre vorausgesetzt werden). Wenn Du überdies die geässerten Heiratsabsichten belegen kannst - umso besser.
Ein guter Anwalt könnte überdies vortragen, dass eine EU-Klage ein durchsichtiger Versuch sei, sich den zähneknirschend gezahlten KU durch die Hintertür wiederzuholen.
Wichtig ist allein:
1. Eure Tochter hat einen KU-Anspruch, den Muttern bedienen muss. Hierüber reichst Du jetzt eine Klage ein, die im Sinne Eurer Tochter entschieden werden wird.
2. Eine Unterhaltspflicht in Sachen EU entfällt, da Madame erkennbar nicht bedürftig ist. EU ist keine Entschädigung für eine gewesene Ehe, sondern soll dem helfen, der nicht in der Lage ist, seinen eigenen Unterhalt nachhaltig zu sichern. Das ist hier nicht der Fall - vs.de ist voll von Vätern, die von 890 EUR Selbstbehalt im Monat leben müssen.
3. Wenn Madame der Ansicht ist, Du wärest EU-pflichtig, muss sie hierfür sowieso eine eigene Klage anstrengen. Mit der KU-Geschichte hat das nichts zu tun.
4. Falls Madame "Aufstockungsunterhalt" mit Verweis auf den früheren "Lebensstandard" verlangt, sollte man argumentieren, dass ihr wirtschaftlicher Lebensstandard durch die Liason mit "Mr. Porsche" und den Wegfall des Kindes nicht nur gleich geblieben, sondern sogar nachhaltig gestiegen sei.
Jetzt klarer?
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Uli,
ich werde mir das Ganze in Ruhe durchlesen.
Ich dachte immer meine Exfrau hat nur Anspruch auf EU wenn sie auch bedürftig ist.
Vor allem da ja das Kind bei mir ist.
Ich hätte nicht gedacht, dass sie EU von mir fordert und das sie vielleicht sogar bei Gericht
mit dieser Forderung durchkommt und das mit einer 3/4 Stelle.
Gruss
Fendi
@ Martin
sorry, habe deinen Beitrag gerade gelesen. Wenn das eintrifft was du schreibst, waere es voll in Ordnung.
Was ich auch noch ein Problem mit ihr habe ist, das sie versucht unsere "Kleine" gegen mich aufzubringen. Mit Äusserunge wie, dein Vater hat dich doch nur genommen, weil er keinen Unterhalt mehr für dich bezahlen wollte, oder siehst du jetzt will er mich auf KU verklagen, obwohl ich doch nur 3/4 Stelle hab. Da sie EU von mir will sagt sie nichts zu der Kleinen.
Ich hatte gedacht, das nach der Scheidung ruhe einkehrt, aber anscheinend weit gefehlt.
Das schlimme ist, dass ich merke, das es langsam an die Substanz beí mir geht.
Gruss
Fendi
Moin Fendi,
was die "Benutzung" Eurer Tochter für solche bescheuerten Botschaften angeht, würde ich Madame einen kurzen Brief oder eine Mail schreiben, in der ich sie freundlich bitte, trennungsrelevante Sachverhalte bitte ausschliesslich mit Dir zu besprechen und kein minderjähriges Kind damit zu belasten; schon gar nicht mit nachweislich falschen Fakten. (Meine Ex hat unseren Kindern auch erzählt, dass der Inhalt des Kühlschranks von Oma und Opa finanziert würde, weil Papa nichts zahlt - bis ich den Kids einen Kontoauszug zeigte, in dem die monatliche Hypothek für das von Madame bewohnte, ehemals eheliche Haus mit 1.500 EUR beziffert war. Dann war schlagartig Ruhe).
Der KU ist ein Anspruch Eurer Tochter gegen die sie nicht betreuende Mutter; Du klagst ihn also nur "stellvertretend" für sie ein. Deshalb kannst Du rein rechtlich auch gar nicht darauf verzichten - was wäre, wenn Du morgen arbeitslos oder erwerbsunfähig würdest?
Eine 3/4-Stelle ist übrigens auch kein "Schutz" vor KU; es geht nur um die Höhe der Einkünfte, aber nicht um die Anzahl der Stunden, die man braucht, um sie zu erwirtschaften. Im übrigen ist Madame gesteigert erwerbsverpflichtet, ganz unabhängig von ihren Schichtplänen. KU-pflichtige Väter bekommen in dieser Situation im Zweifelsfall schon mal gesagt "Dann gehen Sie halt abends in Kneipen Rosen verkaufen!" Wie war das nochmal mit der grundgesetzlich garantierten Gleichberechtigung von Mann und Frau? 😉
Was eine mögliche EU-Forderung angeht: Sieh das locker. Wie Uli schon sagte, ist da einiges im Fluss. In seinem zweiten Link steht auf Seite 30 u. a.:
Ein aufgrund des Eingreifens dieser Bestimmung eventuell geminderter Lebensstandard des geschiedenen Ehegatten muss nicht Anlass dafür geben, dass ein Aufstockungsunterhaltsanspruch (§ 1573 Abs. 2 BGB) begründet wird. Vielmehr ist dem durch eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach dem neuen § 1578b Entwurf in angemessener Weise zu begegnen.
Also: Ab zum Anwalt, damit Madame in Verzug gerät und Eure Tochter ihren KU bekommt. Ich halte die EU-Forderung vor allem für ein taktisches Manöver, das Dich von der Geltendmachung von KU abhalten soll.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.