Hallo an alle!
Hätte mal eine Frage. Wir wurden am 8.06.2006 geschieden. Meine Frau wollte ab Mai 2006 unsere 14 jährige Tochter nicht mehr haben.
Sie wohnt jetzt bei mir. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich an meine Frau 316 € KU und an Sie 149 € Unterhalt bezahlt.
Zu unseren Einkommen. Ich verdiene Netto 2100 € StKl 1, meine Exfrau 1400 € StKl 1. Wir haben unser Haus verkauft so das jedem 50.000 Euro
übrig geblieben sind. Wichtig ist noch das meine Frau nur eine 3/4 Stellung als Kinderkrankenschwester hat.
Nun verlangte ich von Ihr Kindesunterhalt von 291 €. Am Samstag kam dann ein Brief von ihrem Anwalt, dass Sie Unterhalt an mich
von 405 € gelten macht und er den Vorschlag unterbreitet, dass ich keinen Kindesunterhalt nehmen soll und sie dafür keinen Unterhalt verlangt.
Er schreibt sie ist seit 15 Jahren im Krankenhaus und sie bekommt keine Vollzeitstelle. Erwähnen möchte ich noch, dass sie sich einen
Porsche für 30.000 € gekauft hat.
Kann es wirklich sein, dass ich an Sie Unterhalt zahlen muss, obwohl das Kind bei mir ist. Habe erst am Donnerstag einen Anwaltstermin.
Wäre aber für Info sehr dankbar.
Gruß
Fendi
Kann es wirklich sein, dass ich an Sie Unterhalt zahlen muss, obwohl das Kind bei mir ist. Habe erst am Donnerstag einen Anwaltstermin.
Hi,
im Unterhaltsunrecht hierzulande ist alles möglich, und daß Väter an die Ex noch Unterhalt zahlen obschon das Kind beim Vater lebt gar nicht mal so selten. Für deine Konstellation: zum einen muß die Dame NACHWEISEN dass sie keine Vollzeitstelle bekommt. Kann sie das nicht, wird fiktiv vom Gehalt einer Vollzeitstelle ausgegangen. Sowohl für KU als auch für EU. Und die Zinsen (nach Steuern) aus den 50.000 (der Porsche ist ihre Privatsache, da darf der KU keinesfalls drunter leiden, und der EU nicht steigen, IMO) werden auch als Einkommen gerechnet. Ach ja, zum Vorschlag des gegnerischen Anwalts: KU gegen EU aufrechnen geht nicht, no way. Also nur die Ruhe, warte den Anwaltstermin am Donnerstag ab.
cya,
elwu
@elwu
Danke für deine Antwort. Sie kann wahrscheinlich schon von ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung bekommen, dass sie keine
Vollzeitstelle für sie haben. Aber im Raum Regensburg gibt es einige freie Stellen als Krankenschwester. Muss sie diese
annehmen oder kann sie diese Ablehnen, mit der Begründung, dass sie ja ihren sicheren Arbeitsplatz hat, wo sie schon 15 Jahr arbeitet
und nicht aufgeben möchte.
Gruß
Fendi
Aber im Raum Regensburg gibt es einige freie Stellen als Krankenschwester. Muss sie diese annehmen oder kann sie diese Ablehnen, mit der Begründung, dass sie ja ihren sicheren Arbeitsplatz hat, wo sie schon 15 Jahr arbeitet und nicht aufgeben möchte.
Hi,
die muss sie annehmen, da sie einem minderjährigen Kind gegenüber eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat und daher alles zumutbare (bei unterhaltspflichtigen Vätern auch alles unzumutbare) unternehmen muss, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu optimieren. Demgegenüber stehen persönliche Präferenzen wie die Arbeitsplatzbindung hintenan.
cya,
elwu
Hallo Fendi,
willkommen bei VS!
Für deine Konstellation: zum einen muß die Dame NACHWEISEN dass sie keine Vollzeitstelle bekommt. Kann sie das nicht, wird fiktiv vom Gehalt einer Vollzeitstelle ausgegangen.
Dies wäre die Ideallinie, wie zumindest bei Vätern zu 100% angenommen werden muss.
Und die Zinsen (nach Steuern) aus den 50.000 (der Porsche ist ihre Privatsache, da darf der KU keinesfalls drunter leiden, und der EU nicht steigen, IMO) werden auch als Einkommen gerechnet.
Dieser Posten dürfte sich gegeneinander aufheben, da Fendi den gleichen Betrag bekommen hat und seine Zinsen sein Einkommen ebenfalls erhöhen dürften.
Vielleicht kann ich morgen mehr zu diesem Thema sagen. Da habe ich nämlich beim OLG meinen Termin zur Endentscheidung bei gleicher Fragestellung. Ich habe für mich kein gutes Gefühl: die Väter scheinen wohl offensichtlich in der Rolle des modernen Sozialsklaven verbleiben. 😡
LG Uli
Hi,
Kann es wirklich sein, dass ich an Sie Unterhalt zahlen muss, obwohl das Kind bei mir ist. Habe erst am Donnerstag einen Anwaltstermin.
Wäre aber für Info sehr dankbar.
Theoretisch JA, :gunman: . ABER, wie oben beschrieben, ist sie gesteigert erwerbspflichtig.
Es gibt auch OLG-Urteile, die den EU der EX absprechen, wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit.
Was natürlich selten ist, und hier findest du genügend die trotzdem EU bezahlen müssen.
Dir steht aber ein "Betreuungsbonus" zu, den du u.a. von deinem Netto abziehen kannst.
Auf jeden Fall nicht auf den Vorschlag eingehen !
@ Uli, VIEL GLÜCK ...und ich bin gespannt.
Wehe du vergißt es, das Ergebnis hier zu posten. 😉
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Theoretisch JA, :gunman:
Ich vermute mal auch praktisch.
Fendis Ex hat ihre Stelle seit 15 Jahren. Mithin ist sie so gut wie unkündbar. Sie muss also - gerade in der heutigen Zeit - eine schlecht bezahlte aber sicher Stelle nicht zu Gunsten einer unsicheren aber besser bezahlten aufgeben. Zudem war ihre Arbeitsleitung in dieser Form eheprägend.
Sie kann mit ihrem Einkommen den Mindestunterhalt bezahlen, der ihr anrechenbares Einkommen entsprechend mindern würde. Genauso kann Fendi sich DT1 als Betreuungsunterhalt anrechnen lassen. Die Differenz zwischen beiden Einkommen von 700,- € bleibt also. Vermutlich ist sie sogar noch größer, weil ich mal annehme, dass Fendi Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, (vieleicht noch ein Dienstwagen), etc. nicht eingerechnet hat, die sich bei höheren Einkommen eher höher auswirken. Von dieser Differenz stünde Ferdis Ex die Hälfte als Aufstockungsunterhalt zu!
Man könnte sich jetzt überlegen, womit man besser fährt. Auf KU verzichten und die Ex von den Überweisungsträgern streichen, oder Aufstockungsunterhalt zahlen. Ein reines Rechenwerk für die Anwälte. :exclam:
Uli
Danke an alle für euere Ausführungen. Will meinen Anwalt nicht vorgreifen, denke aber auch, dass mir nichts
anderes übrig bleibt als ihr Unterhalt zu bezahlen oder auf den Vorschlag ihres Anwaltes einzugehen.
Das einzige was mir widerstrebt ist, dass der KU ja meinem Kind gehoert und nicht mir.
Das wäre für mich ein Grund vor Gericht dafür zu kämpfen.
Meine Ex macht das Ganze ja sehr geschickt. Sie ist seit einem Jahr mit dem Geschäftführer hier vom Proschezentrum zusammen.
Er hat Ihr die komlette Wohnungseinrichtung bezahlt und vieles mehr.
Leben wie in einer LG zusammen. Er ist hauptsächlich bei Ihr, aber hat halt seine Wohnung behalten.
Will nicht alle Frauen über einen Kamm scheren, aber viele nutzen die Ihnen gegebene Gesetzeslage sehr gut aus.
Gruß
Fendi
Das wäre für mich ein Grund vor Gericht dafür zu kämpfen.
Auch dies sollte überlegt sein! Zahlt sie keinen Ku, so würde der Barunterhalt nach deinem Einkommen berechnet, ich vermute mal DT7 oder 8. Du könntest also einen Höheren Betrag von Deinem Einkommen in Abzug nehmen. Würde sie jedoch KU zahlen, so ginge der nach ihrem Einkommen und du könntest diesen Betrag nicht mehr bei dir in Abzug nehmen. Dir düfte es egal sein, ob ihr Geld hin und her schiebt. Wichtig ist doch nur, was unter dem Strich bleibt.
Meine Ex macht das Ganze ja sehr geschickt. Sie ist seit einem Jahr mit dem Geschäftführer hier vom Proschezentrum zusammen.
Er hat Ihr die komlette Wohnungseinrichtung bezahlt und vieles mehr.
Leben wie in einer LG zusammen. Er ist hauptsächlich bei Ihr, aber hat halt seine Wohnung behalten.
Das wäre nachzuweisen und könnte nach 2-3 jahren dann durchaus zum Verlust des Aufstockungsunterhaltes und zur Zahlungverpflichtung von KU führen.
LG Uli
Hi,
Leben wie in einer LG zusammen. Er ist hauptsächlich bei Ihr, aber hat halt seine Wohnung behalten.
Du weißt, daß der EU verwirken kann, wenn die beiden mindestens 2 Jahre zusammen sind,
auch wenn sie nicht zusammen wohnen !
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Auch dies sollte überlegt sein! Zahlt sie keinen Ku, so würde der Barunterhalt nach deinem Einkommen berechnet, ich vermute mal DT7 oder 8. Du könntest also einen Höheren Betrag von Deinem Einkommen in Abzug nehmen. Würde sie jedoch KU zahlen, so ginge der nach ihrem Einkommen und du könntest diesen Betrag nicht mehr bei dir in Abzug nehmen. Dir düfte es egal sein, ob ihr Geld hin und her schiebt. Wichtig ist doch nur, was unter dem Strich bleibt.
Wie meinst du das mit dem Barunterhalt und im Abzug von meinem Einkommen bringen?
Gruss
Fendi
Wenn Deine Ex keinen KU bezahlt, dann darfst Du Dir von Deinem Einkommen natürlich KU und BU anrechnen lassen, bevor berechnet wird, ob Deiner Ex noch Aufstockungsunterhalt zusteht. Dieser KU berechnet sich dann aber nach Deinem Einkommen. Ist bei mir auch so. Meine Ex ist ein Berufsfaultier und zahlt daher auch keinen KU. Deshalb darf ich mir von meinem Einkommen KU nach DT9 anrechnen und BU nach DT1. Ob es danach noch etwas für das Faultier gibt, wird heute um 12.00 Uhr das OLG entscheiden.
Uli
OK, danke für deine Ausführungen.
Wünsche dir für heute viel Glück und schreibe bitte wie es dir ergangen ist.
Werde am Donnerstag auch schreiben was mein Anwalt sagt.
Nur so viel. Bei einer Besprechung bei meinem Anwalt, erwähnte er, dass er genauso einen Fall vor dem OLG Nürnberg
verhandelt hat, wo eine Frau länger bei einer Firma Teilzeit war und das OLG urteilte, dass sie eine Vollzeitstelle
annehmen muss oder sie berechnet wird als wenn sie Vollzeit arbeiten würde.
Gruss
Fendi
Hallo Fendi,
ich könnte mir vorstellen, dass man sie dazu auffordert, sich für die freie Zeit einen Nebenjob zu suchen, oder über diese Argumentation ihr Einkommen fiktiv erhöht, so dass dann kein Raum mehr für Aufstockungsunterhalt bliebe.
Mein erstinstanzliches Urteil in dieser Sache findest Du >hier<.
LG Uli
Hi @7fendi.,
Bzgl. EU (Tochter lebt auch bei mir):
KM geht Vollzeit arbeiten. Ich arbeite ebenfalls Vollzeit.
Mein RA meinte zum Thema EU, ich müßte das
ganze Leben zahlen, außer .... das übliche.
Als ich ihm ein Urteil vom OLG Hamm vorlegte (ähnlicher Fall wie bei uns),
meinte mein RA "Interessant ... dies werde er auf jeden Fall mal dem Richter vorlegen...".
Ich will Dir damit sagen, bereite dich ein bißchen vor. Meine Erfahrung ist, daß der RA in der Regel
einen "Standard" fährt.
Seitdem strengt er sich mehr an 😉 ... auch dank dieser Seite hier .... :thumbup:
@Uli ich drücke Dir jeden zur Verfügung stehenden Daumen...und ich bin gespannt wie ein Flitzebogen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
hallo,
ich hoffe, du hast hier auch die beträge zur verwirkung des EU gelesen und registriert, wenn sie diesen LP schon länger hat.
nur mal so, weil du darauf mit keiner silbe eingegangen bist....
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Ich bin deshalb nicht darauf eingegangen, weil sie mit ihrem neuem Partner erst ein 3/4 Jahr zusammen ist.
Denke das kein Richter hier von einer LG ausgeht.
Obwohl er alles fuer sie bezahlt. Urlaube, Lebensmittel, alle Moebel ihrer neuen Wohnung.
Erzaehlen auch ueberall herum das sie heiraten wollen. Kann ich nur hoffen, dann haette sich das Ganze eh erledigt.
Gruss
Fendi
Moin,
Ich bin deshalb nicht darauf eingegangen, weil sie mit ihrem neuem Partner erst ein 3/4 Jahr zusammen ist.
Denke das kein Richter hier von einer LG ausgeht.
Obwohl er alles fuer sie bezahlt. Urlaube, Lebensmittel, alle Moebel ihrer neuen Wohnung.
Erzaehlen auch ueberall herum das sie heiraten wollen. Kann ich nur hoffen, dann haette sich das Ganze eh erledigt.
Das läuft doch bestens !!! Sorge dafür das es so bleibt, und das sie laange zusammen sind :phantom:
Zur Sicherheit würde ich mir noch Beweise sichern, in denen dokumentiert wird, daß sie zusammenleben.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Ja ich weiss. Dokumentiere alles schoen.
Werde ich mit Sicherheit in naher Zukunft brauchen.
Gruss
Fendi
Hallo Uli,
habe doch heute meinen Anwaltstermin. Wie ist es dir vorm OLG ergangen?
Wenn du Zeit hast bitte ich um kurze Info.
Gruss
Fendi