Unterhalt an Exfrau
 
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Unterhalt an Exfrau

 
(@suzuki-i)
Schon was gesagt Registriert

Würde gerne mal eure Meinung dazu hören und ob es überhaupt Sinn macht eine Klage einzureichen...?

Mein Anwalt möchte bei Gericht eine Abänderungsklage einreichen, weil meine Exfrau einen erheblichen Mehrverdienst von über  10% gehabt hat.

Dabei ist zu beachten das,
- Exfrau jetzt arbeitslos ist.
- von der Exfrau das Arbeitslosengeld so hoch ist, wie damals ihr angegebenes Gehalt.
- Exfrau vor und nach der Ehe arbeiten gegangen ist.
- die Kinder 8 und 10 Jahre alt sind.
-  die Kinder in einer Ganztagsbetreuung sind.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2006 17:18
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Man korrigiere mich,aber

sollte dein Anwalt nicht auf Verwirkung des Unterhaltsanspruches zielen, weil deine Ex offenbar ihre Pflicht einer Mittelung über Änderung der Einkünfte von mehr als 10% nicht nachgekommen ist?

Genauso, wie der Unterhaltszahler verpflichtet ist eine Verbesserung seines Einkommens zu melden, und den Unterhalt anzugleichen, ist es auch die Unterhaltsberechtigte!

Wurde der Unterhalt vom Gericht festgelegt? Und wenn ja, war die Einkommenssituation deiner Ex zum diesem Zeitpunkt schon besser als angegeben? Wenn ja, und vor allem Beweisbar (!), ist es Prozessbetrug (ich glaube §39ZPO) .

Ob es Sinn macht jetzt noch eine Änderungsklage anzustrengen, wage ich zu bezweifeln - was nützt dir das, wenn du jetzt sowieso den errechneten Betrag zahlen mußt?

Gruß
haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2006 20:49