Hallo,
ich versuche es kurz zufassen.
Ich und meine EX - Freundin waren fünf jahre zusammen, seit vier jahren in einer gemeinsamen wohnug und seit 2, 5 jahren eine gemeinseime tochter.
Letztes Jahr haben wir uns oft gestritten und es sind richtige fetzen geflogen, Sie ist öfters zu anderen männer abgehauen.
Ich habe sie dann immer wider aufgenommen.
letzten november ist sie dann zu ihrem vater gezogen, da hatt Sie sich bei ihm versch...., und er hat sie samt kind rausgeschmießen.
Ich habe Sie wieder aufgenommen. Da es mir dann gereicht hat das Sie immer wieder die Wohnung verwüstet hat die beleidigung usw. habe ich Sie mit der Hilfe er Polizei rausgeschmiessen. Sie ist dann ins Frauenhaus gegangen. Jetzt hat Sie wieder ne eigene Wohnung.
Und meine Frage wäre:
Ich bin unterhaltsplichtig gegenüber meine Tochter das ist klar.
Aber jetzt verlangt die ARGE das ich für die EX - Freundinn auch noch Unterhalt zahlen muss.
Und nun zum Problem:
Als ich mit meiner EX zusammen gekommen wahr, wahr Sie Arbeitslos. Als wir zusammenzogen sind hat Sie auch kein Anspruch auf Hartz 4 gehabt also habe ich seit ihrem Rausschmiss mit meinem geld mitversorgt. Dazu habe ich ihre Freiwilige Krankenkasse bezahlt. Da Sie in der Beziehung keinerlei an Geld verdient hat.
In der Beziehung sind gemeinsame Schulden enstanden (einrichtung, reparatur der wohnung etc.), die natürlich nur auf meinen namen laufen. Die ich jetzt schon nicht bedienen kann, denn der Unterhalt zählt zuerst, muss jetzt auch wahrscheinlich insolvenz beantragen.
Ich verdiene normalerweiße 1400 netto da aber 125 abgezogen werden das darlehen meiner firma bleiben ca. 1350 übrig davon wirt jetzt 200 € unterhalt für meine kleine abgezogen bleiben 1150€ und jetzt soll ich noch mal 200 € für den unterhalt meiner ex zahlen.
Ich kann mich da nicht so aus, aber da wirt man schon sauer habe Sie jahre lang versorgt muss die wohnung reparieren lassen was Sie kaputt gemacht hat und noch unterhalt für Sie zahlen.
Ist das rechtens? für meine kleine den unterhalt ist kein thema. aber für die EX?
für eure hilfe wäre ich echt dankbar
Hallo,
Du hast Deiner Tochter ggü. einen Selbstbehalt von 950,- €, Deiner Ex-Freundin ggü. aber 1.150,- €. Wahrscheinlich dürfte nach KU und Darlehnstilgung (so diese denn anerkannt wird), nichts mehr für Deine Ex über bleiben.
Mission impossible?
hy, danke für die schnelle antwort.
Und wenn es nicht anerkannt wirt? muss ich dann zahlen?
Moin Ebauer,
[...]und jetzt soll ich noch mal 200 EUR für den unterhalt meiner ex zahlen.
Haben die Herrschaften Dir denn mitgeteilt, wie sie diese 200 EUR errechnet haben ?
Besten Gruß
United
oja und das ist der witz des jahres, meine ex-freundin hat ihnen meinen lohnzettel geben vom letzten monat wo meine nachzahlung vom weihnnachtsgeld gab und damit haben sie es berechnet, darauf hin habe ich von märz 2011 bis märz 2012 alle lohnlettel übergeben dadurch wurde ein durchschnittsverdienst von 2250 brutto berechnet so sind die auf einen netto 1650(schon wärs) gekommen und nun muss ich 200€ unterhalt an sie zahlen, wollte aber keinen mietvertrag, kreditverträge usw. dennen war es auch egal das ich der frau krankenkasse bezahle usw. und das finde ich bissle ungerecht, aber ich weiß recht haben und recht kriegen sind zwei paar stiefel
Moin Ebauer,
[...]das finde ich bissle ungerecht [...]
Wie Du richtig erkannt hast, hat Familienrecht mit Gerechtigkeit - ausser dem Wortstamm - nicht viel gemein ...
von märz 2011 bis märz 2012 alle lohnlettel übergeben dadurch wurde ein durchschnittsverdienst von 2250 brutto berechnet
Wurde wirklich von März-März gerechnet oder von April-März (das wäre richtig), Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld gehören in die Berechnung mit hinein (allerdings nur einmal).
das ich der frau krankenkasse bezahle
So Du das noch nicht eingestellt hast, höre sofort damit auf, das ist nicht Dein Bier ...
Miete ist im Selbstbehalt mit abgedeckt. Kredite können im Ausnahmefall Berücksichtigung finden.
Was aber zu berücksichtigen wäre, sind berufsbedingte Aufwendungen (Fahrten zur Arbeit) und Altersorsorge (Lebensversicherung).
Besten Gruß
United
Hallo Ebauer,
wurde ein durchschnittsverdienst von 2250 brutto berechnet so sind die auf einen netto 1650(schon wärs) gekommen
Allein das ist doch schon Quatsch mit Soße! Sogar wenn die 2.250 Euro brutto stimmen würden - das ist in Steuerklasse I nur ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro! Nehmen wir mal an, für berufsbedingte Kosten greift die 5%-Pauschale, also 5% von 1.500 Euro gleich 75 Euro, dann bleibt noch ein unterhaltsrelevantes Netto von 1.425 Euro übrig. Damit ist für das Kind der Unterhalt gemäß Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle fällig, d.h. 225 Euro. Dir bleiben nach Abzug des Kindesunterhaltes noch 1.200 Euro; der Selbstbehalt gegenüber Madame beträgt 1.050 Euro (leider nicht 1.150 Euro, wie hier behauptet wurde), d.h. spätestens bei 150 Euro ist Schluss mit Unterhalt für Madame.
Wenn dein tatsächliches Bruttoeinkommen niedriger ist und/oder du den Schuldendienst bei der Berechnung der Betreuungsunterhaltes anerkannt bekommst und/oder du noch ein paar Euro für eine zusätzliche Altersvorsorge geltend machen kannst (Riester, Lebensversicherung o.ä.), dann natürlich sogar noch weniger.
Ich schätze, die ARGE versucht hier mal wieder, an Recht und Gesetz vorbei einen Zahldeppen zu finden ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit, wenn mein scanner wieder geht kann ich dir gerne den Auszug vom schreiben der ARGE gerne zeigen. Das beste an der ganzen geschichte ist das die ARGE von mir 100€ euro verlangt da Sie der "Madame" zuviel berechnet haben und ich ja im monat 400€ an ihr zahlen muss!
recht und gesetz? die gibt es beim vater nicht original zitat vom ARGE sachbearbeiter - > Herr Bauer recht haben und recht kriegen sind in Deutschland zwei paar stiefel, Sie sind der erzeuger, und mussen drauf aufkommen, da ich schuld bin das einen HARTZ 4 empfänger mehr in Deutschland gibt!
Viele Grüße
Hi ebauer,
hat die ARGE in Ihrem Anschreiben irgendwelche Paragraphen genannt? Wenn ja, schreib sie mal bitte.
LG Burzel