@ crackmoe,
das der prickelnde, romantische touch einer langjährigen Beziehung sich mit der Zeit zur Zweckgemeinschaft wandelt, hat bio-chemische Gründe. Da kannste Dich drehen wie Du willst und kommst doch nicht gegen an.
Dieser pseudo-wissenschaftliche Quatsch hört sich vor allem wie eine sehr bequeme Ausrede an, für die eigene Beziehung nichts tun zu müssen, weil sie sich sowieso von allein "biochemisch" erledigt. Dasselbe kann man aber auch von sexuellen Präferenzen und Bedürfnissen behaupten; Du solltest Dich also nicht mehr über fremdgehende Ehefrauen aufregen: Die spulen schliesslich nur ein biochemisches Programm ab.... 😉
Natürlich weiß ich, das ich nicht in der Lage bin, Dich zu desillusionieren. Das will ich auch garnicht. Jeder hat ein Recht darauf, in seiner ganz persönlichen Matrix zu leben!
Du kannst mich gar nicht desillusionieren; meine sehr glückliche Zweit-Ehe beweist mir täglich das Gegenteil.
Nochmal, wir haben verhütet! Warum reitest Du auf Kondomen herum (ungewolltes Wortspiel :rofl2:)?
Diese bieten bekannterweise auch kein 100% Schutz!
ja, von diesen "TroPi-" und "geplatztes Kondom"-Kindern lesen wir immer wieder. 100-prozentigen Schutz bietet tatsächlich nur eine Vasektomie. Been there, done that.
nicht nur die Mayas haben gesagt, das 2012 Schluß ist!
wenn's schon im TV kommt, ist es bestimmt wahr. Die gute Botschaft: Damit sind Deine Unterhaltspflichten für Kind und Ex-Freundin ja wirklich überschaubar und nichts, worüber Du Dich noch aufregen müsstest...
Ich persönlich freue mich trotzdem auf 2013 😉
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich überlege tatsächlich eine NSV durchführen zu lassen..Aber auch diese ist nicht 100%.
Der Perl-Index spricht von einem Wert, der bei 0,1 bis 0,3 liegt.
Moin
Aber auch diese ist nicht 100%.
Da bleibt dann nur noch die Möglichkeit der Enthaltsamkeit. Bis jetzt ist mir noch kein bewiesener Fall von Luftbestäubung beim Menschen untergekommen. Aber im Ernst. Schau Dir Deine Partner an, achte auf die Dinge, welche Du beeinflussen kannst und laut Statistik multiplizieren sich dann die verschiedenen Verhütungsmethoden. Dann bleibt vielleicht ein Wert von 0,0001 übrig. Die Wahrscheinlichkeit, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, liegt deutlich darüber. Und sollte dann doch was passieren, können wir uns noch mal über meine Luftbestäubungsthese unterhalten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du könntest sonst auch vorher immer mal prüfen, ob im Osten ein Stern auf geht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
also dein Anwalt der dich mit einem verheirateten gleichstellt liegt da glaube ich falsch ,die ganze berechnung BU liegt in deinem Fall ganz anders als bei verheirateten.
Rentenansprüche usw. gibt es bei dir nicht genauso bei Krankheitsunterhalt wird deine Ex Krank oder Arbeitslos gibt es keinerlei BU dies ist auch klar durch ein Urteil des BGH geregelt.........
Gruß Guru
Hi Guru
,die ganze berechnung BU liegt in deinem Fall ganz anders als bei verheirateten.
Es geht hier ausschliesslich um den Unterhalt für die KM wegen Betreuung eines gemeinsamen Kindes. Und da sind die grundsätzlichen Ansprüche der unverheirateten ggü. der verheirateten KM (dann aber Ex-Frau) praktisch gleich, in den ersten 3 Jahren ab Geburt nahezu identisch.
Siehe §1570 BGB und §1615l BGB. Ansonsten hast Du natürlich recht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie
aber die Berechnung des BU liegt doch auch in den ersten 3 jahren anders als bei verheirateten oder liege ich falsch????? sein EX kann ja max. die differenz zu ihrem Gehalt vor der Geburt geltend machen.
Währe er verheiratet könnte die Summe des zu zahlenden Betrages wesentlich höher sein oder???
Bei der länge des BU ist dies auch nicht unbedingt gleichzusetzen mit verheirateten (um so mehr die Beziehung einer Ehe vergleichbar war) heißt es doch.
Aber dies währe ja erst nach 3 Jahren der Fall
was nicht heißt das die BU Sache in 3 jahren erledigt ist für ihn!!!!
Gruß Guru(aber im Grundsatz hast du Recht OldiE :wink:9
Hi
aber die Berechnung des BU liegt doch auch in den ersten 3 jahren anders als bei verheirateten oder liege ich falsch????? sein EX kann ja max. die differenz zu ihrem Gehalt vor der Geburt geltend machen.
Richtig. Dafür können keine ehelichen Schuldenlasten anerkannt werden und sein verbleibender Rest kann bis zum SB ausgeschöpft werden. Was im einzelnen für oder gegen den Pflichtigen spricht hängt vielmehr vom vorhandenem Einkommen als von der Gesetzeslage ab. Bei letzgenannter erfährt dann eben die Beschluss-Begründung eine leichte Variation. BU hat immer die gleichen Anspruchs- und Bemessungsgrundlagen, egal ob verheiratet oder nicht. Vermische das bitte nicht mit den ehelichen Lebensverhältnissen - das ist TU, EU oder AU.
Bei der länge des BU ist dies auch nicht unbedingt gleichzusetzen mit verheirateten (um so mehr die Beziehung einer Ehe vergleichbar war) heißt es doch.
Wo bitte ist der Unterschied zw. einer (nachehelichen) Billikeitsprüfung wegen Betreuung eines Kindes nach §1570 und einer (unehelichen) Billigkeitsprüfung wegen Betreuung eines Kindes nach §1615l? In den Texten kann ich dazu nichts finden.
Wenn Deine Vermutung richtig wäre, dann würde dies ein Unterlaufen des BVerfG-Urteils bedeuten, welches (nach)eheliche und uneheliche betreuende Elternteile (nicht Ex-Ehegatten) gleichstellt und die letzte UH-Reform konterkarieren. M.E. ist Deine Auffassung ein weit verbreiteter Irrglaube, welcher all zu oft in einem bösen Erwachen endet. Bitte klar unterscheiden zw. BU und nachehelichen UH-Ansprüchen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Daneben können aber auch elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts sprechen. Beim nachehelichen Betreuungsunterhalt sieht § 1570 Abs. 2 BGB dies ausdrücklich vor und verweist dabei auf die Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie deren Dauer. Auch die gesetzliche Regelung zum Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes schließt dies nicht aus, indem es eine Verlängerung “insbesondere” aus kindbezogenen Gründen vorsieht. Daraus und aus dem Schutz der Familie in Art. 6 Abs.1 GG lässt sich entnehmen, dass sich die Möglichkeit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes aus elternbezogenen Gründen um so mehr der Verlängerungsmöglichkeit beim nachehelichen Betreuungsunterhalt annähern kann, als die Beziehung der Eltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei einem gemeinsamen Kinderwunsch.
BGH 2008 Verlängerung des BU als die Bezeihung der Eletren einer Ehe vergleichbar.......
Also, ist eigentlich einfach. Der BU bei nichtverheirateten hat Schadensersatzcharakter, d.h. das alte Einkommen der Frau soll vollständig ersetzt werden und die Sache mit + 300€ Elterngeld anrechnungsfrei + Kindergelt + Kindsunterhalt schmackhaft gemacht werden. Dein Schaden interessiert dabei niemand. Die Dauer ist beliebig und vollständig von richterlicher Willkühr abhängig. Bezüglich der Höhe gilt die einfache Formel:
Höhe bei Ehe: 3/7
Höhe sonst: min(vorheriges Einkommen, 3/7)
jo so schaut es aus ,aber ein Tendenz zur Länge des BU zeichnet sich ja schon langsam ab.
was vor jahren noch undenkbar war läuft ja langsam etwas besser!!!!
ab einem Alter von 6-7 jahren wird ja schon fast immer ein 50%-70% Stelle zugemutet.selbst das OLG Hamm mußte seine Leitlinien umschreiben so wurde der Satz die Mehrheit der Senate geht bei einem Kind unter 10 Jahren nicht von eine Vollzeitstelle aus ändern....
Ich selbst hatte sehr viel Glück muß ich auch dazu sagen .....und bin mit einem dunkelblauen Auge davon gekommen.
Eine Frage zum Selbsterhalt. Der Beträgt 1050€.
Hab ich das das richtig verstanden, was auf sozialhilfe24 zu lesen ist?
Die Tatsache das ich ein Auto brauche um meinen Job nachzugehen und das ich Kredite abzahlen muss, die vor der Beziehung abgeschlossen wurden, zur Erhöhung des Selbstbehalts führen?
Hallo crackmoe
ja dein Selbstbehalt liegt bei 1050 , dein Gehalt wird bereingt das heißt für dich Nettogehalt - KU-BU für EX-Berufsbedingte Aufwendungen(Auto fahrt zur Arbeit Autokredit)-private Altersv. wenn du eine hast und wenn alles abgezogen ist sollten 1050 verbleiben zum Leben 😉
Die Angaben zur Berufbedingeten Aufwendung sowie Altersvorsorge stehen in der für dich zustänigen Leitlinie OLG in der Regel 5%
Gruß Guru
@ crackmoe1667 :
wie ist den der aktuelle Stand der Dinge?
wann ist die Geburt deines Kindes und hast du
dir Hilfe vom Anwalt geholt?
mfg
hey crackmoe,
lustig dass sich so ein "Zufall" wohl öfter ereignet, ich stecke in genau der Selben lage wie du, bis darauf das ich wohl keinen Unterhalt an die KM zahlen, muss da sich diese noch in der Ausbildung befindet.
Aber ansonsten, exakt das selbe:
Nach 3 Wochen Beziehung die Schwangerschaft,
Weitere 6 Wochen später die Trennung ihrerseits,
Kein Wille für eine Beziehung im Sinne des Kindes zu kämpfen.
Nachdem wir uns getrennt haben und Gesprächsversuche meinerseits immer im Streit endeten, hab ich gesagt dass wir beide mal 2 Wochen den Kopf frei bekommen sollten und den Kontakt in dieser Zeit auf ein Minimum beschränken sollten, am Freitag musste ich dann bei Facebook lesen, dass sie bereits einen Namen für das Kind vergeben hat, obwohl wir uns drauf geeinigt haben, diesen gemeinsam zu wählen. Ich persönlich finde den namen schrecklich und das hat nichts damit zu tun, dass sie ihn gewählt hat.
Als ich meine Bedenken zur Vaterschaft geäußert habe, hat sie gesagt, wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, werde ich nichts weiter über das Kind erfahren.
Tja so siehts bei mir im Moment aus.
Mich würde dein Sachstand interessieren und vielleicht kann man sich mal privat austauschen.
Lieben Gruß
Xtrack
Hallo xtrack, hallo ameisenhaufen99,
zu eurer Information - der Benutzer crackmoe1667 hat sich hier schon seit Ende März nicht mehr blicken lassen (zumindest hat er sich seitdem nicht mehr am System angemeldet). Es ist daher recht unwahrscheinlich, dass ihr von ihm noch eine Antwort bekommt. Macht bei Bedarf bitte einfach ein neues Thema für euer jeweiliges Problem auf.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. seltsam, dass sich gleich zwei Neulinge für diesen doch leicht angestaubten Thread verinteressieren ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
