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Unterhalt an Ex Freundin

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(@crackmoe1667)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Meine Geschicht ist wie folgt:

Ich war bis vor kurzem 3 Monate mit einer Frau zusammen. Diese ist trotz Verhütung nach nur 3 Wochen von mir schwanger geworden.
Die Beziehung ist jetzt leider gescheitert.
Da Sie selbstständig ist und Ihren Salon keinesfalls verlieren will, will Sie nur für 1-2 Monate, um die Geburt herum pausieren. Danach dann den Kundenstamm reduzieren, sprich weniger arbeiten.
Natürlich wird Sie einen Verdiensteinbruch erleiden und braucht Unterstützung. Soweit ich weiß kann Sie bei der ARGE ALG2 als Unterstützung beantragen.

Für mich stellt sich nun die Frage, was kommt finanziell auf mich zu?
Klar Unterhalt fürs Kind ist logisch: Und unterhalt für Sie?
Ich hab jetzt gedacht die ARGE würde bei mir klopfen, sobald Sie dort ALG2 beantragt. Doch dort hat man mir gesagt, das ich nur dem Kind gegenüber Unterhaltspflicht hab und das ALG2 an meine Ex Freundin, als Unterstützung ausgezahlt wird.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 19:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin crackmoe1667
Herzlich Willkommen

Diese ist trotz Verhütung nach nur 3 Wochen von mir schwanger geworden.

Unter dem Aspekt, dass eine Frau im Rythmus von 4 Wochen (auch ohne Verhütung) empfängnisbereit ist - Zufälle gibt's, man glaubt es kaum. Glaubst Du es? Hmm.
Und Du hast nach 3 Wochen Bekanntschaft den Gummi in die Ecke geschmissen, trotz HIV-Zeitalter und sonstigen Kleintieren, Flechten oder Pilzen?

Doch dort hat man mir gesagt, das ich nur dem Kind gegenüber Unterhaltspflicht hab und das ALG2 an meine Ex Freundin, als Unterstützung ausgezahlt wird.

Hier bin ich mehr als skeptisch. Fliesst denn schon ALG2, und wenn, dann seit wann? Dies hört sich für mich äusserst unwahrscheinlich an, dass die Arge nicht einmal versucht, dieses Geld bei Dir einzutreiben. Die KM hat einen UH-Anspruch ggü. Dir bis zur Höhe des Ausfalls ihres Einkommens.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 19:17
(@crackmoe1667)
Schon was gesagt Registriert

Die Frage ist berechtigt, aber ich bin mir sehr sicher, das das Kind von mir ist. Ich mein ein Test kann nicht schaden! Weiß jemand, bis zu welcher SSW ein Test gemacht werden kann und wieviel er kostet?

Nein Sie bezieht mommentan kein ALG2 und ist wie gesagt selbstständig. ALG2 ist wohl die einzige Möglichkeit die einem Selbständigen als Staatshilfe geboten wird, soweit ich weiß...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 19:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

pränatale Tests sind in D gesetzlich verboten. Du kannst also die Vaterschaft nur dann testen, wenn das Kind auf die Welt kommt. Würde sie einem Test zustimmen?

Wenn das Kind von Dir ist, dann bist in erster Linie DU unterhaltspflichtig für die Mutter, sofern Du leistungsfähig bist. ALG2 / Hartz4 ist nur dann eine "Alternative", wenn Du nicht leistungsfähig bist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

ALG2 ist wohl die einzige Möglichkeit die einem Selbständigen als Staatshilfe geboten wird, soweit ich weiß...

Nein, wenn der Selbstständige eine Mutter ist, geht die Hilfe des Staates viel weiter.
Sie besteht aber im wesentlichen darin, den Vater auszupressen.

Du bist, neben dem Kindesunterhalt, verpflichtet, der Mutter für mindestens 3 Jahre den Verdienstausfall zu ersetzen, begrenzt durch deinen Selbstbehalt von 1.050,- gegenüber der Mutter.
Wenn sie sich statt dessen bei der Arge bedient, wird sich die Arge bei dir schadlos halten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mit Test meinst Du wahrscheinlich einen Vaterschaftstest. Der kann erst nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden, da seine Gene dafür benötigt werden. Nichtsdestotrotz - meine Vermutung geht in die Richtung, die KM hat jemanden ganz bewusst gesucht, von dem sie ein Kind haben möchte. Dafür sprechen zu viele "Zufälle". Aber so ist es eben jetzt. Dennoch würde ich Dir raten, nach der Geburt und vor der Vaterschaftsanerkennung einen einvernehmlichen Vaterschaftstest machen zu lassen. Dieser kostet irgenwo um die 200€. Weiss sie, dass nur Du als Vater in Betracht kommst, wird sie sich nicht verweigern. Unter diesen Umständen sollte auch sie sich darüber klar sein, dass Du Sicherheit haben möchtest.

Elterngeld sollte auch für Selbstständige drin sein.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:09
(@crackmoe1667)
Schon was gesagt Registriert

Also vermutlich würde Sie zustimmen. Darf Sie denn überhaupt ablehnen?

Hab grad was pasendes gefunden.
Aber ich versteh noch nicht ganz, wie man das in meinem Fall interpretieren soll:

§ 1615 l BGB
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.

Sie will ja garnicht aufhören zu arbeiten, sondern will für eine gewisse Zeit weniger arbeiten...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 20:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob und wieviel sie nach der-Geburt arbeitet, entscheidet sie ganz allein.
Und du bezahlst ganz-alleine die Differenz.

Und die Absicht, weiter zu arbeiten haben viele werdende Mütter.
Diese Absicht legt sich bei den meisten aber ganz schnell, nachdem sie in die Hände wohlmeinender Berater gefallen sind.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:16
(@crackmoe1667)
Schon was gesagt Registriert

Hi

Nichtsdestotrotz - meine Vermutung geht in die Richtung, die KM hat jemanden ganz bewusst gesucht, von dem sie ein Kind haben möchte. Dafür sprechen zu viele "Zufälle".
Gruss oldie

Ich verstehe Deine Aussage, aber alles in allem, ist es doch unwahrscheinlich...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 20:18
(@crackmoe1667)
Schon was gesagt Registriert

Ob und wieviel sie nach der-Geburt arbeitet, entscheidet sie ganz allein.
Und du bezahlst ganz-alleine die Differenz.

Und die Absicht, weiter zu arbeiten haben viele werdende Mütter.
Diese Absicht legt sich bei den meisten aber ganz schnell, nachdem sie in die Hände wohlmeinender Berater gefallen sind.

Also wäre das beste für mich, wenn Sie so schnell wie möglich einen neuen Partner findet, mit dem SIe zusammenzieht?! Dann wäre ich doch von den UT-Pflichten der KM gegnüber entbunden richtig?
Die frage ist nur, wie kriege ich das raus, wenn es soweit sein sollte?!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 20:21




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich verstehe Deine Aussage, aber alles in allem, ist es doch unwahrscheinlich...

Hmm, bei mir war es ganz ähnlich und ich war ebenso vernebelt wie Du. Nur - ich hatte bereits die Chance, aus berufenem Munde die Wahrheit zu hören.

Gruss oldie

PS: Es war der Mund der KM selbst. :rofl2:


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, die Unterhaltspflicht bleibt für die ersten drei Jahre bestehen. Verpflichtet, einem privaten Test zuzustimmen ist sie nicht. Dann dürfen aber alle Alarmglocken läuten.

Wie stellt ihr euch denn Umgang und die Sorgerechtsfrage vor?

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wäre das beste für mich, wenn Sie so schnell wie möglich einen neuen Partner findet, mit dem SIe zusammenzieht?! Dann wäre ich doch von den UT-Pflichten der KM gegnüber entbunden richtig?
Die frage ist nur, wie kriege ich das raus, wenn es soweit sein sollte?!

Nur wenn er sie heirate oder schwängert.

Wie willst du das anstellen?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Sie dürfte sogar mit 5 Männern zusammenleben. Das ändert an deiner BU-Pflicht in den ersten 3 Jahren nur dann etwas, wenn sie einen dieser Männer ehelicht oder wenn sie selbst wieder soviel verdient wie vor der Geburt. Für alles andere bsit 3 Jahre lang allein du schadensersatzpflichtig.

Zusärtzlich zum KU und BU können dann auch noch Ksoten für eine KiTa kommen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:29
(@crackmoe1667)
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Wie kann das sein, das ich gezwungen werden kann für ein Kind zu zahlen, von dem garnicht sicher ist, das es überhaupt von mir ist?

Ich will gemeinsames Sorgerecht. Ich will für das Kind ein möglichst guter Vater sein.
Soweit ich gehört habe, ist bietet es mir nur Vorteile, bis auf den "Nachteil" das ich das Kind regelmäßig aufnehmen muss.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 20:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wie kann das sein, das ich gezwungen werden kann für ein Kind zu zahlen, von dem garnicht sicher ist, das es überhaupt von mir ist?

eben warst Du noch sehr sicher...:

ich bin mir sehr sicher, das das Kind von mir ist.

Solltest Du Zweifel haben (die angesichts der vielen Zufälle sehr angebracht sind), empfiehlt sich ein postnataler Vaterschaftstest, dem Deine Ex entweder freiwillig zustimmt (dann wird es billig, ca. 200 Öre) oder den ein Gericht anordnet (ab 2 Mille aufwärts, zu bezahlen durch den "Verlierer").

Soweit ich gehört habe, ist bietet es mir nur Vorteile, bis auf den "Nachteil" das ich das Kind regelmäßig aufnehmen muss.

ich denke, Du solltest Dich etwas intensiver mit dem Thema Vaterschaft befassen. Den "Nachteil", eigene Kinder bei sich "aufzunehmen" (oder sogar 24 Stunden pro Tag bei sich wohnen zu lassen) haben übrigens die meisten Eltern. Kinder im Zoo abliefern und gelegentlich mal sonntags besichtigen ist eigentlich nicht vorgesehen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 23.03.2011 20:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

also mal nach und nach.

Wenn das Kind geboren ist und die KM dich als KV angibt wirst du durch das JA aufgefordert die Vaterschaft anzuerkennen (und nur mit dieser bsit du auch Unterhaltspflichtig). Zu diesem Zeitpunkt kannst du dann sagen, das du einen Vaterschaftstest möchtest.

Die KM kann dann einem Privaten Test zustimmen. Dann ist das Ganze relativ billig (darauf achten, das DU die Proben nimmst, eintütest, wegschickst und das Ergebnis bekommst)

Die KM stimmt dem Test nicht zu, dann gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder sie verfolgt die Sache nicht weiter und findet einen anderen Vater. Dann könntest du auf Vaterschaftsfeststellung klagen und zahlst, sollte es dein Kind sein einen teuren Test.

Sie möchte dich trotzdem als Vater, du unterschreisbt nicht, dann wird das JA im Auftrag der KM klagen. Ergebnis wie oben.

In allen Fällen darfst du dann anch erfolgter Vaterschaftsfeststellunf ab Geburt Unterhalt zahlen (auch rückwirkend, wenn sich ein Gerichtsverfahren hinzieht)

Ich will gemeinsames Sorgerecht. Ich will für das Kind ein möglichst guter Vater sein.
Soweit ich gehört habe, ist bietet es mir nur Vorteile, bis auf den "Nachteil" das ich das Kind regelmäßig aufnehmen muss.

Diesen "Nachteil" hast du auch ohne SR. Du hast das Recht und die Pflicht zum Umgang, das Kind das Recht auf Umgang. Allerdings garantiert ein GSR noch lange nicht, das du das Kind auch siehst bzw. alle Rechte aus dem SR auch ausüben kannst.
Derzeit ist es noch schwierig gegen den Willen der KM das GSR zu bekommen, das soll sich aber ändern.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 20:51
(@crackmoe1667)
Schon was gesagt Registriert

Meine Forumlierung ist ungünstig gewählt..Ich wollte nur versuchen die Fakten sachlich dazustellen.
Ich werde alles dafür tun, um dem Kind ein guter Vater zu sein und für sein Wohlergehen zu sorgen!
Das kann ich soweit ich zurzeit weis, dann am besten, wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 20:51
(@crackmoe1667)
Schon was gesagt Registriert

Hab morgen ein Termin beim Anwalt. Mal schauen, was er zu erzählen hat...

Ich danke schonmal vielmals für die Antworten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 20:58
(@crackmoe1667)
Schon was gesagt Registriert

komme grad vom anwalt.
Zusammenfassend kann man sagen verheiratete, sowie unverheiratete sind in meiner situation praktisch gleichgestellt. Für mich stellt sich nun die frage, wieviel unterhalt ich für die km zahlen muss. Mein arbeitskollege, dh. Gleicher lohn, musste für kind und km insgesamt 500eur zahlen.
Kennt sich hier jemand genauer aus?
Kann ich das irgendwie berechnen?
Frage mich zudem ob ich der arge dann anteilsmäßig etwas vom alg2 erstatten muss?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 21:40




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