Unterhalt an einen ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt an einen fast 19 Jährigen

Seite 1 / 2
 
(@anja37)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Schwager ist sehr jung Vater geworden. Bereits während der Schwangerschaft hat sich seine EX-Freundin von ihm getrennt. Der Kontakt wurde ihm von der Kindesmutter verwehrt. Der Junge erzählt im Freundeskreis, dass er den Kontakt zu meinem Schwager nie aufnehmen durfte. Sein Stiefvater hätte ihm gedroht....

Mit meiner Schwester hat mein Schwager  drei Kinder.
Er hat ein Nettoeinkommen von 1600 Euro im Monat. Er sollte jetzt einen Unterhalt von über 500 Euro an seinem fast 19 jährigen Sohn zahlen. Da er selber drei kleine Kinder hat, wußte er schon gar nicht mehr, wovon er seine Familie ernähren soll. Kinderkleidung ect. kaufen wir schon für die Familie.

Meine Schwester kann noch nicht arbeiten gehen, da mein Schwager immer sehr viele Überstunden machen muss und die Kinder noch klein sind.

Der Sohn meines Schwagers wird bald 19 Jahre alt. Er ist im Sommer aus der Schule entlassen worden, da er dreimal sitzengeblieben ist.
Da mein Schwager wissen möchte, wie lange er nun noch für den Jungen zahlen muss, hat er sich erst einmal erkundigt, was sein Sohn nun nach der Schule macht.
Der Junge schickte ihm eine Bescheinigung seiner Schule, wo  eine außerbetriebliche Ausbildung im Metallbereich bestätigt wurde..
Die Mutter des Jungen geht nicht arbeiten.

Mein Schwager hat sich einen Anwalt genommen um zu klären inwieweit er noch unterhaltspflichtig ist. Der Anwalt hat ihm Hoffnungen gemacht............

Vor einigen Tagen gab es eine gerichtliche Anhörung. Bei dieser Anhörung konnte keine Einigung erzielt werden.
Der Junge brachte zum Termin eine Bescheinigung bei, in der bestätigt wurde, dass er nun doch keine außerbetriebliche Ausbildung mehr machen würde, sondern er würde jetzt erstmal seinen Realschulabschluss nachholen.

Wieviel muss mein Schwager denn jetzt für seinen Sohn zahlen?
Kann der junge Mann denn heute HÜ und morgen HOT sagen und sich plötzlich doch dafür entscheiden, seine Ausbildung nicht mehr fortzusetzen um einen höheren Schulabschluss zu erzielen?

Gruß,
Anja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 10:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Anja37 - herzlich Willkommen

Er sollte jetzt einen Unterhalt von über 500 Euro an seinem fast 19 jährigen Sohn zahlen.

Wer sagt das? RA oder JA oder wer?

Da Dein Schwager drei minderj. Kinder hat, der Grosse jedoch vollj. ist und aller Wahrscheinlichkeit keiner schul. Ausbildung nachgeht und somit nicht privilegiert ist, sind die drei Kleinen vorrangig. D.h. zuerst werden sie bedient (jeweils wohl 202 Euro). Danach ist das unbereinigte EK Deines Schwagers unter 1100 Euro, was den SB ggü. dem vollj. Kind darstellt und somit nicht leistungsfähig.
Weitere Aspekte lasse ich mal weg, da dies schon mehr als ausreicht, der UH-Forderung zu begegnen.

Trotzdem sage mal, wer das Schreiben aufgesetzt hat.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 13:45
(@anja37)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

vielen Dank für die Antwort.

Ich habe gerade mal mit meiner Schwester gesprochen.

Der Unterhalt wurde vom Jugendamt ausgerechnet.
In der Berechnung wurde das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Überstundenauszahlungen 2 x im Jahr, mitberechnet. Trotzdem kommt mein Schwager nicht auf den angegebenen Lohn.

Für das 1. und das 2. Kind wurden 248 € Unterhalt angerechnet, für das 3. Kind 202 €.
Der Selbstbehalt wurde mit 987 € angegeben.

Was hat das mit dem unbereinigtem EK von 1100 Euro zu sagen?
Außerdem kommt man doch dann nicht auf 500 Euro Unterhaltszahlung im Monat.

Die Anwältin des nichtehelichen Jungen hat diese Berechnung dem Gericht weitergegeben und führt an, dass bei ihrer  Berechnung ein noch höherer Wert zugrunde gelegt würde, da mein Schwager eine Lohnerhöhung bekommen hätte. Die Anwätlig legt noch einen höheren Lohn zugrunde, wie das Jugendamt....
Dieses ist aber nicht der Fall. Mein Schwager hat keine Lohnerhöhung bekommen.

Laut  neuester Unterlagen, wurde der Junge im Juni aus der Hauptschule, 10. Schuljahr entlassen und absolviert jetzt ein Berufsgrundschuljahr, wobei er den Realschulabschluss bekommten soll.  Er hatte zuerst bei diesem Bildungswerk eine außerbetriebiche Ausbildung angefangen, sich jetzt aber dazu entschlossen, einen neuen Schulabschluss zu erwerben.
Angeblich bekommt er dafür 228 € im Monat.

Meine Frage: Wird das Kindergeld, welches der fast 19 Jährige bekommt, nicht  mit der Unterhaltszahlung verrechnet?
Seine Mutter ist nicht berufstätig!

2. Mein Schwager hat einen Titel, wonach er sich verpflichtet, den Kindesunterhalt bis Januar 2008 zu zahlen.
Ist der Titel danach nicht hinfällig?
Was hat das mit diesen Titel auf sich?
Der Anwalt sagte, dass dieser Titel nichts mehr zu sagen hätte.

Gruß von
Anja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2008 16:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi anja37

Ich habe hier mehrere Fragen.

Wenn Sohni die 10.Klasse an der Hauptschule absolviert hat so besitzt er doch i.d.R. bereits die mittlere Reife. Ist das so an seiner Hauptschule gewesen? In den Ländern wird dies leider ziemlich uneinheitlich gehandhabt. Der angestrebte Realschulabschluss ist somit kein höherer Schulabschluss und somit sein Privatvergnügen. Zusätzlich wäre er auch kein privilegiertes Kind mehr, welches rechtlich den minderj. Kindern gleichgestellt ist.
Handelt es sich auch um ein Berufsgrundschuljahr und nicht um ein Berufsgrundbildungsjahr? Letzteres wird wiederum anerkannt.

In der Berechnung wurde das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Überstundenauszahlungen 2 x im Jahr, mitberechnet. Trotzdem kommt mein Schwager nicht auf den angegebenen Lohn.

Das hört sich erstmal korrekt an. Um das EK festzulegen werden sämtl. Einkünfte eines Jahres aufaddiert und dann durch 12 geteilt. Dazu zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuererstattung, Überstundenauszahlungen etc. .
Dieses übers Jahr gemittelte Monats-EK (unbereinigt) wird anschliessend bereinigt. Grundlage hierfür sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien (URL) des zuständigen Oberlandesgerichtes (OLG) am Wohnort des Kindes.
Pauschal kann man sagen, dass EK ist um 5% für berufsbedingte Aufwendungen zu bereinigen, dann kann auch bei einer vorhandenen privaten Altersvorsorge bis zu 4% des Monats-EK abgezogen werden.
Also:
Jahreseinkommen/12 - berufsb. Aufw. - priv. Altersvorsorge = bereinigtes EK
Dieser Betrag (im Zusammenhang mit der Anzahl aller Anspruchsberechtigten) wird genommen, um in der DDT die Einstufung vorzunehmen.

Dann gibt es noch die Selbstbehalte (SB). Ggü. minderj. und priv. Kindern sind das 900 (alle auch gleichrangig), ggü. allen sonstigen Kindern 1100 Euro. Darum ist es wichtig genau hinzuschauen, als was der 19-Jährige geführt ist und aus welchem Grund.
Wenn er also keinen weiterführenden Schulabschluss anstrebt so ist er auch nicht privilegiert.

Für das 1. und das 2. Kind wurden 248 € Unterhalt angerechnet, für das 3. Kind 202 €.
Der Selbstbehalt wurde mit 987 € angegeben.

Was hat das mit dem unbereinigtem EK von 1100 Euro zu sagen?
Außerdem kommt man doch dann nicht auf 500 Euro Unterhaltszahlung im Monat.

Ich denke mal, hier wurde erst mal der Bedarf festgelegt. Die 500 Euro erscheinen mir so, als ob der 19-jährige ausser Haus wohnt und einen Gesamtbedarf von 640 Euro damit hat.

Wird das Kindergeld, welches der fast 19 Jährige bekommt, nicht  mit der Unterhaltszahlung verrechnet?

Wenn kein KG gezahlt wird so liegt in den meisten Fällen auch kein Anspruch auf Unterhalt vor - bringt also dieses in Erfahrung. Ansonsten - Ja. Das KG wird voll auf den Bedarf des Vollj. angerechnet.

2. Mein Schwager hat einen Titel, wonach er sich verpflichtet, den Kindesunterhalt bis Januar 2008 zu zahlen.

Wenn es da eine eindeutige Befristung mit Datumsangabe (z.B. "bis Ende/einschliesslich Januar 2008" sollte ausreichen) gibt so stimmt die Aussage des RA.

Um hier bessere Angaben zu machen müssten einige Dinge noch geklärt bzw. angegeben werden:
- vollständiges EK der letzten 12 Monate (bzw. die Angaben, welche ggü. dem JA bzw. RA gemacht wurden), macht er eine priv. Altersvorsorge
- wo wohnt der Volljährige, welcher OLG-Bezirk (Bundesland geht meist auch) gilt
- hat er bereits den Realschulabschluss, auch Mittlere Reife, Fachoberschulreife, Mittlerer Schulabschluss genannt (schau mal >>hier<<
- welcher Art Schule exakt geht er jetzt nach, was ist sein EK- bekommt er auch wirklich KG
- wie alt sind die anderen eigenen Kinder
- geht die eigene Frau arbeiten

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2008 18:03
(@anja37)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,
danke, für die Antwort.

Um hier bessere Angaben zu machen müssten einige Dinge noch geklärt bzw. angegeben werden:
- vollständiges EK der letzten 12 Monate (bzw. die Angaben, welche ggü. dem JA bzw. RA gemacht wurden), macht er eine priv. Altersvorsorge

Bereinigtes Einkommen. monatlich 1674 €
Private Altersvorsorge wurde nicht abgezogen.
Kindergeld, welches der außereheliche Sohn bekommt, wurde nicht abgerechnet.
Ob welches gezahlt wird, darüber liegen keine Angaben des Sohnes vor. Wir gehen davon aus.....

- wo wohnt der Volljährige, welcher OLG-Bezirk (Bundesland geht meist auch) gilt

In NRW.

- hat er bereits den Realschulabschluss, auch Mittlere Reife, Fachoberschulreife, Mittlerer Schulabschluss genannt (schau mal >>hier<<

Nein! Er hat einen Hauptschulabschluss! 3. Anlauf!

- welcher Art Schule exakt geht er jetzt nach, was ist sein EK- bekommt er auch wirklich KG

Berufskollege, Berufsgrundschuljahr/ 1 Jährig
1. Angabe: Fachrichtung Technik/Metall

2. Angabe: Neu!: Realschulabschluss

Wahrscheinlich hat der außereheliche Sohn kein eigenes Einkommen, es wurde zumindest nichts angegeben Er hat keine eigene Wohnung. Er lebt bei seiner Mutter.

- wie alt sind die anderen eigenen Kinder

4, 6, 12

- geht die eigene Frau arbeiten

Die eigene Frau geht nicht arbeiten.

Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß,
Anja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 12:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Anja

ich halte es für strittig, ob der Grosse noch als priv. Kind zählt, dass müsste wahrscheinlich vor Gericht geklärt werden.
a) Dafür sprechen tut, dass er unter 21J ist, unverheiratet und im Elternhaus wohnt sowie einen höheren Schulabschluss anstrebt.
b) Dagegen spricht, dass er erst mit 18/19J den Hauptschulabschluss gemacht hat (üblich wäre wohl 15J), eine Lehre angefangen - dann abgebrochen - hat und nun wieder zur Schule geht. Als Volljähriger ist er nämlich erst mal selbstverantwortlich und verpflichtet, zielstrebig und zügig seine Ausbildung (Schule, Lehre bzw. Studium) nachzugehen. Hier sehe ich Zweifel.

Die geforderte UH-Höhe von JA bzw RA sind trotzdem haltlos, egal wie man es sieht.
Insgesamt sind hier 4 Kinder (angenommen alle im 1. Rang), die Einstufung in der DDT bei 1674 Euro ist also die erste Zeile.
Kind 4J:    279 - 77 = 202 Euro
Kind 6J:    322 - 77 = 245 Euro
Kind 12J:  365 - 77 = 288 Euro
Kind 19J:  408 - 154 = 254 Euro (bei Vollj. ist das gesamte KG auf den Bedarf anzurechnen, darüber hinaus ist der KV einziger Barunterhaltsleistender)

In Summe sind das 989 Euro. Seine Leistungsfähigkeit beträgt aber nur 1674 - 900 = 774 Euro  -> also ein Mangelfall.
Die Verteilungsquote beträgt also (100% x 774) / 900 = 86% bzw 0.86
Kind 4J:    202 x 0.86 = 174
Kind 6J:    245 x 0.86 = 211
Kind 12J:  288 x 0.86 = 248
Kind 19J:  254 x 0.86 = 219
Sieh diese Werte mal als Orientierung wie vorgegangen werden muss und in welcher Grössenordnung sie liegen.

Bei der KM wirds kompliziert. Laut Gesetz ist sie, wenn er priv. Kind ist, gesteigert erwerbsobliegenheitsverpflichtet. Jetzt kommt es darauf an, warum sie nicht arbeitet. Denn auch sie ist barunterhaltspflichtig und kann sich dem nicht ohne weiteres entziehen. Habt ihr sie schonmal über den Grossen zur Auskunft über ihr Einkommen aufgefordert?

Alles in allem würde ich hier beinahe zu einem Gerichtsprozess raten, da sowohl dem jungen Mann als auch seiner Mutter vielleicht klargemacht werden muss, was Verantwortung und Eigenverantwortung heissen. Oder einen bissigen Fach-RA sich nehmen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 14:20
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde annehmen, dass der Volljährige nicht privilegiert ist, weil er sich nicht mehr in einer allgemeinen Schulausbildung befindet.

Berufskollege, Berufsgrundschuljahr/ 1 Jährig
1. Angabe: Fachrichtung Technik/Metall

2. Angabe: Neu!: Realschulabschluss

Soweit ich es bei google herausfinden konnte, kann man im Berufsgrundschuljahr lediglich den Hauptschulabschluss erreichen. Der Realschulabschluss wird in Aussicht mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gestellt. Also wenn das Jahr um ist, wird nach wie vor nur ein Hauptschulabschluss vorhanden sein. Sollte aber im Anschluss an das BGJ ein Ausbildungsvetrag entstehen und die Ausbildung absolviert werden, dann kann man sich mit Abschluss der Ausbildung den Realschulabschluss nachträglich anerkennen lassen.

Falls dies falsch sein sollte, lasse ich mich gern korrigieren.

Da ich also davon ausgehe, dass es sich nicht mehr um eine allgemeine Schulausbildung handelt, ist der Volljährige nachrangig zu den minderjährigen Kindern. Gleichzeitig ist der SB gegenüber dem Volljährigen höher (je nach Bundesland 1.000 oder 1.100 Euro) und es bleibt somit für den Volljährigen kein Unterhalt mehr übrig, da es sich meines Erachtens ohne Privilegierung auch nicht um einen Mangelfall handelt.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 14:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@eskima

Die vielfältigen Auslegungen sind mir auch aufgefallen, habe aber hier doch >>Wikipedia<< am meisten glauben geschenkt. Da wird zumindest die Möglichkeit gegeben, das er die mittlere Reife bekommt. Allerdings ist es nicht erklärtes Ziel des Grundschuljahres, diesen Abschluss zu erreichen. Insoweit stimme ich zu, dass es sich hier nicht um eine weiterführende Schule handelt und eine Privilegierung entfällt.

Und eben, es geht hier defintiv um die Einordnung in privilegiert und nicht privilegiert.

Gruss oldie

PS: Der min. SB ist ggü. den übrigen vollj. Kindern immer 1100 - die 1000 nur bei TU, BU und EU.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 15:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Oldie,

in Schleswig-Holstein ticken die Leitlinien anders:

21. Selbstbehalt
21.1 Ausgangspunkt ist das anrechenbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern gilt der sog. kleine Selbstbehalt gemäß § 1603 Abs. 2 BGB. Gegenüber Ehegatten und volljährigen Kindern ist dem Unterhaltspflichtigen der sog. große Selbstbehalt gemäß § 1603 Abs. 1, § 1581 Satz 1 BGB zu belassen. Im kleinen und großen Selbstbehalt sind bis zu 400 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.
21.2 Der kleine Selbstbehalt beträgt 900 €.
21.3 Der große Selbstbehalt beträgt 1.000 €.
21.3.1 Gegenüber Ansprüchen aus § 1615 l BGB gilt der große Selbstbehalt.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 15:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi eskima

Danke für den Hinweis.

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 15:44




(@anja37)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie, hallo Eskima,

ich danke Euch vielmals für Eure Antworten und Eure Mühen.

Ich finde die Sache ziemlich verzwickt, weil jeden Tag neue Unterlagen und Schreiben  seitens der Anwälte ins Haus kommen und meine Schwester und mein Schwager ziemlich verzweifelt sind.
Mal sind die Angaben so...und mal so....

Da meine Schwester und mein Schwager   nicht so viel Geld haben, haben sie sich erst jetzt einen Anwalt genommen. PKH ist bewilligt worden.....
Das erste Anhörungsverfahren war bereits vor Gericht. Es konnte keine Einigung erzielt werden.

Es wird ein Hauptverhandlungstermin anberaumt.
Der 19 jährige Sohn hat meinem Schwager einen Brief geschrieben, indem es heißt, dass er dieser Hauptverhandlung gelassen entgegen sehen würde.

Laut Jugendamt muss die KM nicht arbeiten gehen. Ein Einkommensnachweise wurden bereits angefordert.
Gerade ist ein Schreiben vom Anwalt gekommen, in dem bestätigt wird, dass die Kindesmutter auf 400 Euro-Basis arbeiten geht.

Der Rektor des Berufskollegs muss Stellung zur Ausbildung nehmen und der Lehrer wird vernommen.
Laut neuester Unterlagen, die ebenfalls gerade gekommen sind, absolviert der Junge sein 1 Jähriges Berufsgrundschuljahr: Fachrichtung Metall/Technik bei diesem Berufskolleg. Sofern es die Noten hergeben, kann er unter Umständen nach diesem Jahr den Realschulabschluss erwerben.

Vielen Dank euch Beiden!

Gruß, Anja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 15:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi anja37

..., weil jeden Tag neue Unterlagen und Schreiben  seitens der Anwälte ins Haus kommen und meine Schwester und mein Schwager ziemlich verzweifelt sind.
Mal sind die Angaben so...und mal so....

Klappern gehört zum Geschäft und zeigt oft (ebenso wie unterschiedliche Angaben), dass die Gegenseite sich unsicher ist.

PKH ist bewilligt worden.....

Das ist schonmal ein gutes Zeichen. Grundlage für PKH ist u.a. die Erfolgsaussicht, den Prozess zu gewinnen.

Das erste Anhörungsverfahren war bereits vor Gericht. Es konnte keine Einigung erzielt werden.

D.h., es kam zu keinem gerichtl. Vergleich und jetzt muss der Richter ein Urteil fällen.

Der 19 jährige Sohn hat meinem Schwager einen Brief geschrieben, indem es heißt, dass er dieser Hauptverhandlung gelassen entgegen sehen würde.

Soll er doch, wird er hoffentlich nach dem Urteilsspruch noch brauchen.

Laut Jugendamt muss die KM nicht arbeiten gehen.

Das JA ist weder befugt noch kompetent, sowas auch nur zu denken.

Laut neuester Unterlagen, die ebenfalls gerade gekommen sind, absolviert der Junge sein 1 Jähriges Berufsgrundschuljahr: Fachrichtung Metall/Technik bei diesem Berufskolleg. Sofern es die Noten hergeben, kann er unter Umständen nach diesem Jahr den Realschulabschluss erwerben.

Eben. Erklärtes Ziel des Berufsgrundschuljahres ist der Hauptschulabschluss (10.Klasse). Darüber hinaus kann bei befriedigender bis guter Leistung ein Realschulabschluss anerkannt werden.

Nichtsdestotrotz - die 500 Euro - Forderung ist an den Haaren herbeigezogen. Ich habe keine Ahnung, worauf sie basieren könnte, denn dann beisst es sich immer mit der Privilegierung des Grossen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 16:09
(@anja37)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

da kann man jetzt nur noch abwarten.......
Es wird wohl auch auf die Laune des Richters ankommen.

Auf der Seite des Berufskollegs steht folgendes:Bildungsgänge: Berufsgrundschuljahr

Im Rahmen des Berufsgrundschuljahres können sich Jugendliche, die mindestens den Hauptschulabschluß haben, in vollzeitschulischer Form auf eine Berufsausbildung vorbereiten und gleichzeitig einen höherwertigen allgemein bildenden Abschluss (bis hin zur Fachoberschulreife) erwerben.

Fachrichtungen:

Technik: Metall/Elektro

Grüße,
Anja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 16:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Anja,

Laut  neuester Unterlagen, wurde der Junge im Juni aus der Hauptschule, 10. Schuljahr entlassen und absolviert jetzt ein Berufsgrundschuljahr, wobei er den Realschulabschluss bekommten soll.  Er hatte zuerst bei diesem Bildungswerk eine außerbetriebiche Ausbildung angefangen, sich jetzt aber dazu entschlossen, einen neuen Schulabschluss zu erwerben.
Angeblich bekommt er dafür 228 € im Monat.

Ist es bei den 228 Euro geblieben?

Gibt es eine Internetseite von dem Berufskolleg? Falls ja, setz bitte mal den Link hier rein.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 16:36
(@anja37)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Eskima,

auf der Website des Berufskollegs steht nichts darüber, dass die Teilnehmer ein Ausbildungsgehalt oder Barfög ect. bekommen.
Ich denke wohl , dass man Barfög beantragen kann....

Der Anwalt klärt im Moment, ob der Junge Geld dafür bekommt, oder nicht. Unterlagen hat er bisher, trotz Anfrage,  nicht vorgelegt.
Ein Mitschüler sagte, dass der Junge jeden Monat 228 € bekommen würde.
Mal schaun, ob das stimmt.

Wir bemühen uns im Moment selber Antworten zu bekommen. Auf manche Dinge muss man manche Anwälte erst stoßen.....

Gruß,
Anja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 16:47
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Anja,

mein Mann hatte ähnliche Probleme bei seinem Großen... Beim Schülerbafög muss der Vater eigentlich auch etwas ausfüllen. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit darauf zu drängen, dass ein Bafög-Antrag gestellt wird und notfalls die Ablehnung vorgelegt werden muss, denn Bafög ist auf den KU anrechenbar.

Es ist schon übel, wenn man das Gefühl hat, dass das eigen Fleisch und Blut einen so über den Tisch ziehen will.

Mitfühlende Grüße

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 16:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi anja

Pflichte erstmal eskima bei, das ist mehr als traurig.

Was ich hier nicht verstehe:
Es besteht >>Auskunftspflicht<<. Wird hier nicht von seitens des RA und auch des Gerichts darauf gedrängt, diese auch zu erteilen? Wie soll denn dann im Hauptsacheverfahren irgendwas entschieden werden?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 17:11
(@anja37)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Beiden,

ich muss heute mal nachsehen, was seitens des Anwaltes gemacht wird. Am Montag haben beide einen Termin beim Anwalt.

Das eigene Fleisch und Blut! Ich finde so etwas auch traurig. Wir haben diese Situationen mehrmals im Bekanntenkreis.
Man sollte doch fair miteinander umgehen.

Mein Schwager hat seinen Sohn bisher noch nie gesehen.........Als der Sohn geboren wurde, war er mit der Mutter des Sohnes nicht mehr zusammen. Mein Schwager und seine Familie hatben das Kinderzimmer, Kinderwagen ect. alles gekauft. Danach wollte die Mutter des Jungen nichts mehr mit ihm zu tun haben.  Ihm wurde danach seitens ihrer Familie gedroht. Er durfte keinen Kontakt mehr aufnehmen. Ern hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Mein Schwager ist ein ganz ruhiger, lieber Mann.. Er hatte einfach keine Lust mehr, danach etwas zu unternehmen........Der Junge ist mit meiner Nichte- die Tochter meiner anderen Schwester - befreundet. Er sagte, dass ihm die Kontaktaufnahme  von seinem Siefvater verboten wurde.

Ich sehe das so, dass mein Schwager nur als Geldquelle gesehen wird.
Die Mutter des Jungen hat dieses Spielchen mit zwei weiteren Männern gemacht. Mit einem weiteren ist sie verheiratet und hat mit ihm keine Kinder.

Ich danke Euch!

Liebe Grüßen,
Anja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2008 10:13
(@anja37)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Beiden!,

meine Schwester und mein Schwager hatten gestern einen Termin beim Anwalt.
Sie sind etwas enttäuscht.....Es sieht nicht gut aus.....

Der Direktor des Berufskollegs soll eine Aussage machen, ob es sich bei dem Berufsgrundschuljahr um ein reines Bildungsjahr handeln würde oder um ein 1 Jähriges Schuljahr. Weil der Sohn ja einen Realschulabschluss erzielen will.

Der Rektor hat noch nicht geantwortet.
Sollte es sich um ein Bildungsjahr handeln , trotz dem Ziel den Realschulabschluss zu bekommen, ,ist er priviligiert.

Ob er Bafög bekommt hat der Junge Mann noch nicht beantwortet. Allerdings müsste er das auch nicht, sagte der Anwalt........
Die Mutter des Jungen würde auf 400 Euro Basis arbeiten gehen. Das würde auch reichen, da sie der Naturalunterhaltsverpflichtung nachkommen würde.

Meine Schwester und mein Schwager sagten dem Anwalt, dass sie nunmehr regelmäßig eine Auskunft haben möchten, wieweit der Junge mit seinem Berufsgrundschuljahr sei, Notenstand und wie er sich seine weitere berufliche und schulische Zukunft vorstellen würde. Außerdem Nachweise, ob er sich für eine Lehrstelle bereits beworben hat oder bewerben wird.
Mit fast 19 sollte er doch wissen, wie die Zeit nach dem Berufsgrundschuljahr aussehen sollte. In etwas über einem halben Jahr ist dieses Grundschuljahr um.........!

Der Anwalt sagte, dass der Junge das nicht machen müsste. Meine Schwester und mein Schwager hätten gar kein Recht auf diese Informationen. Der Junge Mann müsste sich auch nicht um eine Lehrstelle bemühen.

Ich dachte, der Junge sei fast 19 -also über 18-!

Der Rest sei Ermessenssache des Richters!

Liebe Grüße,
Anja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2008 11:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi anja

Dein Schwager sollte schleunigst den RA wechseln. Er sagt die Unwahrheit (ja - soviel Unwissenheit über die Möglichkeiten kann er gar nicht haben) und will sich wohl nur vor der Arbeit drücken.

Zum Bafög bin ich jetzt etwas unschlüssig. Allerdings glaube ich, dass auch ein priv. Kind (da volljährig) auf Bafög verwiesen werden kann.

Die Mutter des Jungen würde auf 400 Euro Basis arbeiten gehen. Das würde auch reichen, ...

Falsch. Ist das Kind privilegiert, ist auch sie gesteigert erwerbsobliegenheitsverpflichtet. Und 400 Euro für zwei erwachsene Menschen doch etwas knapp bemessen.

... , da sie der Naturalunterhaltsverpflichtung nachkommen würde.

Laut Gesetzeslage besteht erst einmal Barunterhaltspflicht. Es wird allerdings eingeräumt, dass jeder ET bestimmen kann, wie die UH-Leistung gewährt  wird und ob das dann für das Kind angemessen/akzeptabel/praktizierbar ist.

Der Anwalt sagte, dass der Junge das nicht machen müsste. Meine Schwester und mein Schwager hätten gar kein Recht auf diese Informationen

Und hier rege ich mich am meisten auf. Natürlich ist er, wenn aufgefordert, verpflichtet Auskunft an den UH-Leistenden zu erteilen. Üblich sind halbjährige Zeugnisse über seine schul. Leistungen, Schulbescheinigungen und auch steuerl. Lebensbescheinigungen.
Für mich besteht zumindest vom Ansatz her auch die Frage, inwieweit hier gebummelt bzw. ein schul. Abschluss angestrebt wird, welcher event. den Jungen überfordert. Das ein Realschulabschluss seine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt erhöht steht ausser Frage, jedoch hat er eine Ausbildung bereits geschmissen, da nicht mal angetreten.

Übrigens ist ausschliesslich Dein Schwager (nicht seine Frau) berechtigt, irgendetwas zu fordern. So sollten die beiden auch immer auftreten. ER will etwas, nicht seine Frau.

Übrigens:War Dein Schwager wirklich bei seinem RA und nicht etwa beim gegnerischen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2008 12:03




Seite 1 / 2