Unterhalt ab Januar...
 
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Unterhalt ab Januar 08

 
(@skygirl237)
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Hallo liebe Forumleser Surprised ,
ich hab mich gerade etwas belesen bezüglich der neuen Unterhaltsregelungen ab 1.1.08.
Aber erstmal zu den Eckdaten:
Ich bin unterhaltspflichtig für ein 9jähriges Kind (laut Titel mit 116,2 %) und für ein für ein 5jähriges Kind (laut Titel mit 100%).
Bisher galt die Berliner Tabelle unter Anrechnung des Kindergeldes, wobei ich eben gerade keine hierzu gefunden habe...aber dies ist wahrscheinlich hinfällig oder? Jedenfalls wohnen wir in Ostdeutschland. Oder is nun auch das unrelevant?
Somit ist einmal die erste und einmal die 2 Alterstufe vertreten.
Wie ich gelesen habe, ist es nun nicht mehr relevant, dass ich unter 1300€ brutto verdiene.
Ehrlich gesagt, hab ich nicht alles so ganz verstanden und da mir dieses Forum hier schon oft weitergeholfen hat und da auch alles seine Richtigkeit haben soll, nun hier meine Frage.
"Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für dassächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes" -> dieser Satz ist für mich etwas unverständlich... !
Kann mir jemand sagen, wie viel ich ab Januar zahlen muss und die Eckdaten der Neuerung nochmal sagen?
Ich hab das auch nicht ganz verstanden mit der hälftigen Anrechnung des Kindergeldes, da würde ich ja weniger zahlen als bisher? Wenn ich von dem Tabellenbetrag die 77€ abziehe?
Wäre echt super, wenn mir jemand sagen könnte, was ich nun eigentlich zahlen muss.....!
Habt erstmal vielen lieben Dank für Eure Hilfen...........bin leider nicht ganz so bewandert in solchen Sachen aber dafür gibts ja dementsprechende Foren  😉


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2007 21:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

der aktuelle Kinderfreibetrag beträgt (doppelt) 3648 Euro. Dieser Betrag wird gezwölftelt. Für Kind unter 6 sind es glaub ich 87% davon und für Kind unter 12 100%, davon abzüglich 77 Euro KG. So hab ich es verstanden....

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2007 21:45
(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Oh vielen Dank für die schnelle Antwort :thumbup:.
Demnach würde ich 188 € (3648€  / 12 x 87% - 77€ ) für das jüngere und 227€ (3648€ / 12 x100% - 77€) für das ältere Kind zahlen, nicht wahr?
Also das jüngere würde somit 13€ mehr bekommen (bisher 175€) und das ältere 2 € (bisher 229€) weniger bekommen.
Alles richtig so? 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2007 22:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ja so verstehe ich das im neu geregelten BGB. Mögen mich Besserversteher korrigieren.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2007 22:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schönen guten Abend,

also ich kann nur noch mal wiederholen. Die Umrechnung zum 01.01.08 erfolgt so, dass sich die Zahlbeträge selbst nicht verändern. Es erfolgt die Anpassung des Prozentsatzes an die neuen (Mindest-) Beträge. Letztendlich wird nersteinmal nur der Bezug geändert. Wer dynamischen KU zahlt, für den ändert sich nichts.Wer statischen KU zahlt, wartet auf eine neue Festsetzung, also Füsse stillhalten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2007 22:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:dumbo: Meine Güte.... geht das nun eigentlich wieder aus den Leitlinien der OLG hervor oder wo im BGB??

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2007 22:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Zur Beruhigung gleich vorweg: Es kommt durch die Übergangsregelung kein veränderter KU heraus. Dies wird erst der Fall sein, wenn der KFB in der ESt angepasst wird, was wohl frühestens in zwei Jahren passieren wird. Somit ist die nachfolgend dargestellte Mathematik erst dann maßgeblich und anzuwenden.

lest einfach folgenden BeitraG hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-11748-start-msg119663.html#msg119663

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2007 22:26