Unterhalt ab dem 3....
 
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Unterhalt ab dem 3.Geburtstag des Kindes

 
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

es wird ja seit der Gesetzes Änderung 2008 viel über die Tatsache diskutiert, dass die Ehefrau ab dem 3. Geburtstag des Kindes die Verpflichtung hat, den Unterhalt selbst zu bestreiten.

Kennt jemand von Euch einen Fall/Urteil, in dem es tatsächlich so kam?

Vielen Dank!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2009 17:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 7. Lollipop,

Kennt jemand von Euch einen Fall/Urteil, in dem es tatsächlich so kam?

Keines, wo nicht entweder sowieso nicht genug Geld zum verteilen da war oder die Mutter nicht von sich aus mit dem Geld verdienen angefangen hat.

Ein Snickers für den, der eines zeigen kann.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2009 17:59
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

mit dem 3ten geburtstag des kindes läuft auch ihr mutterschutz aus, d.h. der konzern in dem meine frau arbeitet, hat die verpflichtung ihr eine gleichwertige vollzeitstelle anzubieten.

sie will aber maximal 50% arbeiten.

da sie ab dem 3ten geburtstag des kindes ja eigentlich selbst für den unterhalt sorgen müsste, hätte sie doch auch die verpflichtung eine 100% stelle anzunehmen, oder?

es gäbe eine ganztagesbetreuung fürs kind, allerdings, will sie das kind nicht den ganzen tag in fremde hände geben.

unter dem strich bleibt, sie könnte mehr arbeiten, will aber nicht.

was denkt ihr?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2009 11:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

was denkt ihr?

Das es ihre Entscheidung ist. Auch wenn sie nach dem 3. Lebensjahr dazu angehalten ist ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten hat der Gesetzgeber trotzdem gesagt, das bis Ende der Grundschule kein Ganztagsjob angenommen werden muß, sondern von einer Halbtagstätigkeit ausgegangen werden kann.

Sie kann also nicht dazu gezwungen werden Vollzeit zu arbeiten. Ob sie trotzdem weiterhin Unterhalt von dir bekommen kann, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2009 11:35
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hat der Gesetzgeber trotzdem gesagt, das bis Ende der Grundschule kein Ganztagsjob angenommen werden muß, sondern von einer Halbtagstätigkeit ausgegangen werden kann.

Wenn "der" Gesetzgeber das "gesagt" hätte, dann hätte er es auch in ein Gesetz geschrieben, nur steht das da nicht drin.

Ich geb Dir Recht, dass der (nach der faktischen Aufhebung der Gewaltentrennung) Ersatz-Gesetzgeber, also der BGH, in die Richtung argumentiert, aber auch da wirst Du niemals "halbtags" lesen, sondern das Mass der Teilzeit richtet sich nach den faktischen Möglichkeiten, und bei nur einem Kind und verfügbarer Vollzeitbetreuung sind das eher 30 Stunden als 20.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2009 11:53