Hallo und Grüß Gott,
Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Es geht darum das ich wissen möchte, wieviel Unterhalt meiner Tochter zusteht.
Sie wird im Oktober 18 und ich habe noch 3 weitere Kinder mit meiner jetzigen Frau. Diese 3 Kinder wurden nie berücksichtigt und ich habe immer den vollen Betrag von 370 Euro bezahlt. Nun wird Sie 18, hat keinen Abschluss, hat 2 Jahre versucht den Hauptschulabschluss nachzuholen, aber keine Lust auf Schule und ihn deshalb wieder nicht geschafft. Leider habe ich von klein auf nicht das Vater-Tochter Verhältnis wie man es sich wünscht. Habe lange Zeit darum gekämpft, aber leider ohne Erfolg. Der Kontakt war immer mal da, dann wieder nicht und in den letzten 3 Jahren habe ich gar keinen Einfluss mehr darauf gehabt was sie tut. Die Mutter hat 3 weitere Kinder und hat keine Lust mehr sich mit unserer Tochter zu diskutieren und lässt sie deshalb machen was sie will. Nun hat Sie seit 2 Jahren einen Freund und ist jetzt mit 17 schon ausgezogen. Sie haben sich eine gemeinsame Wohnung gesucht 400 km entfernt von mir und Sie will keinen Kontakt mehr und möchte hier alles abschließen. Ihre Mutter weiß nicht ob sie sich dort wo sie jetzt wohnt in einer Schule angemeldet hat, oder was sie dort tut. Sie interessiert sich nicht dafür und unternimmt auch nichts. Ich habe gar keinen Einfluss darauf . Nun möchte ich wissen wie es mit dem Unterhalt aussieht wenn sie 18 wird. Ich möchte mich nicht um den Unterhalt drücken, aber ich möchte diese Faulheit nicht weiter unterstützen. Sie hat mir gesagt dass Sie nichts mehr von mir wissen will und mich nicht mehr braucht. Meine 3 Kinder müssten doch jetzt vorrangig behandelt werden und meiner Frau bin ich auch unterhaltspflichtig. Wie wird das alles berechnet? Wieviel steht meiner Tochter noch zu? Ich verdiene 2300 Euro netto . Meine Frau verdient 300 Euro und kümmert sich um unsere Kinder 11,9 und 5 Monate . Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Danke griasdi
Moin Griasdi,
existiert ein Titel (oder Beschluss) zur Unterhaltsverpflichtung gegenüber Deiner Tochter ?
So oder so:
1. Sie müsste Dir darlegen, wieso ihrer Meinung nach ein UH-Anspruch besteht. Rumchillen ist kein unterhaltsauslösender Faktor.
2. Da Töchting nicht mehr zu Hause lebt, ist sie ungeachtet einer etwaigen Ausbildung nicht mehr privilegiert und rutscht hinter Deine weiteren Kinder und Deine jetzige Frau in einen nachgelagteren Rang.
Heisst:
Erst ist der Bedarf der weiteren Kinder sowie Deiner Frau zu decken, erst danach wäre Deine Große an der Reihe.
Grobe Überschlagsrechnung:
Von einem bereinigten EK in Höhe von 2.300 EUR ausgehend wären zunächst 769 EUR an Kindesunterhalt (2 x 272 EUR + 225 EUR) in Abzug zu bringen.
Für den Bedarf Deiner Frau wären 3/7 Eurer EK-Differenz zu berücksichtigen, weshalb eine Leistungsfähigkeit gegenüber Töchting kaum gegeben sein dürfte.
Der Selbstbehalt gegenüber Deiner Großen ab Volljährigkeit liegt bei 1.200 EUR.
Hinweis zum bereinigten EK: Hier sind auch Sonderzahlungen wie Urlaubs-/Weihnachtsgeld zu berücksichtigen, ferner Wohneigentum so vorhanden; dafür können berufsbedingter Aufwand und Altersvorsorgeaufwendungen in Abzug gebracht werden.
Eine genauere Rechnung wäre dann aber Faust 2.Teil.
Gruß
United
Edit: Erster Versuch waren nicht die Zahlbeträge.
Moin Griasdi,
ergänzend zu United: So kein Titel existiert, kannst Du einfach die KU-Zahlung einstellen. Deine Tochter muss dann erstmal aktiv werden
(und nein, beschimpfen zählt nicht). Sie müsste Dich und ihre Mutter in Verzug setzen und im Gegenzug ihre Bedürftigkeit darlegen.
Solange sie keine Ausbildung beginnt, ist an dieser Front nichts zu erwarten. Und das sollte ihr ohne Hauptschulabschluss schwerfallen.
Sobald sie schwanger wird, bist Du ganz raus und der Freund ist zuständig.
Mit drei minderjährigen Kindern im Rücken und einer Ehefrau sind meiner Meinung nach nur freiwillige Zahlungen drin. Erzwingen wird Deine
Tochter nichts von Dir können. Es könnte sein, dass sich die ARGE bei Dir meldet, so Dein Tochter staatliche Leisungen in Anspruch nimmt.
LG,
Mux
Sie hat mir gesagt dass Sie nichts mehr von mir wissen will und mich nicht mehr braucht.
Gut. Dann würde ich sie damit beim Wort nehmen.
Du solltest ihr allerdings noch schreiben, dass du immer ihr Vater bleibst und du dich freuen würdest, wenn sie sich auch wieder an dich als Vater erinnert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Jetzt frage ich mich nur noch wie ich vorgehen muss um den Titel zu ändern bzw. Loszuwerden. Oder kann ich auch mit dem Titel ab der Volljährigkeit die Zahlung einstellen? Möchte ungern einen Anwalt aufsuchen, denn das sind ja auch immer enorme Kosten die da entstehen und die kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Vielen Dank im vorraus. Griasdi
Jetzt frage ich mich nur noch wie ich vorgehen muss um den Titel zu ändern bzw. Loszuwerden.
Griasdi Griasdi,
Da es einen Titel gibt, kannst du im ersten Schritt von deiner Tochter die Herausgabe des Titels verlangen.
Eine Pfändung mithilfe des Gerichtsvollziehers würde die Sache nur unnötig verkomplizieren. Da hilft nur "Augen zu und durch". Anwaltskosten für eine erfolgreiche Abänderungsklage amortisieren sich ziemlich rasch.
Falls die Tochter die Herausgabe verweigert - womit unter den gegebenen Umständen zu rechnen ist - führt an einer Abänderungsklage leider kein Weg vorbei. Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, hängt von der präzisen Berechnung deines Einkommens ab. Einerseits liegt dir eine arbeitsscheue HartzIV-Empfängerin noch bis zum 25 Lebensjahr auf der Tasche. Theoretisch und falls du leistungsfähig bist. Andererseits fällt volljähriger Nachwuchs, der weder bei einem Elternteil wohnt noch eine allgemeinbildende Schule besucht, in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ziemlich weit zurück. Nur Oppa und Omma liegen weiter noch hinten. Was deine Unterhaltspflicht praktisch auf Null drücken könnte, wenn alles korrekt berechnet ist.
Die Rechnung von United zeichnet die grobe Richtung schon ganz gut ab. Die beiden 9- und 11-jährigen Kinder, das 5 Monate junge Baby und die Mutter des Babys sind im ersten Rang. Den würden sie mit einer fleißigen 18-oder 20-jährigen Abiturientin oder einer glücklosen und bemühten Realschülerin teilen. Als "freischaffende Lebenskünstlerin" sieht das Ganze für deine Älteste etwas anders aus.
Ohne Kooperation deiner Ältesten brauchst du leider einen Anwalt.
Theoretisch müsste die Tochter im Falle einer erfolgreichen Abänderungsklage diesen auch zahlen.
Praktisch wird da nichts zu holen sein und du bleibst auf den Kosten sitzen.
Falls du deine Tochter dauerhaft an der Arbeitsaufnahme hindern willst, kannst du dir deine Anwaltskosten als zivilrechtlichen Anspruch gegen die mittellose Tochter auf 30 Jahre titulieren lassen. Das trägt erfahrungsgemäß wenig zur Wiederherstellung des Familienfriedens bei und ist auch selten erfolgreich.
Viel Erfolg 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo griasdi,
Ohne Kooperation deiner Ältesten brauchst du leider einen Anwalt.
Es sei denn der KU-Titel ist bis zum 18.Lebensjahr begrenzt. Das musst du auf der Urkunde nachschauen. In diesem Falle könntest du mit erreichen des 18. Lebensjahres den Unterhalt einstellen, weil es keinen gültigen Titel mehr gibt.
Beste Grüße,
schultze
Moin nochmal,
analog Biggi und Schultze die Frage: Was steht im Titel ?
Wie kommen denn die 370 EUR überhaupt zustande ?
Auf wessen Konto zahlst Du denn derzeit ?
Voraussetzung für eine etwaige Pfändung wäre, dass Töchting auch über die vollstreckbare Ausfertigung des Titels verfügt.
Ggf. kann man durch Nicht-Bedienung (nach vorherige Aufforderung zur Herausgabe) auch einfach das Risiko einer Pfändung eingehen.
Sie wird im Oktober 18
Eine (zugegebenermaßen etwas grenzwertige) Alternative:
So sich die vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz der KM befindet, kannst Du diese bitten, Dir schon jetzt den Titel auszuhändigen ...
... so gut scheint ja auch KM nicht auf Eure Tochter zu sprechen zu sein.
Gruß
United
Hallo,
Ich zahle seit 2001 den Unterhalt an die KM. Der unterhalt beträgt seit 2010 362,-Euro. 106,5% des Mindestunterhalts d.h. 426-92€(halbes Kindergeld).
Auf der Urkunde steht...
Urkunde über die Abänderung einer Verpflichtung zur Unterhaltsleistung. 1. Ich bin verpflichtet dem Kind ... Unterhalt zu zahlen. Ich verpflichte mich in Abänderung des oben genannten Schuldtitels dem kinde..... Ab dem ...... , ... DM zu zahlen.
Es steht dort allerdings nur aufgelistet, 1. Altersstufe, 2. Altersstufe, 3. Altersstufe. Von einer 4. Steht dort nichts geschrieben. 3. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung auf §323 ZPO bin ich hingewiesen worden. 4. Ich bewillige die Erteilung einer einfachen und einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters. Ich hoffe daraus ist ersichtlich welchen weg ich jetzt gehen muss. Vielen Dank für die hilfreichen antworten die ich schon bekommen habe. LG Griasdi
Moin Griasdi,
die Frage, an wen Du derzeit Unterhalt überweist, hast Du offen gelassen.
meine Meinung:
1. Jetzt ein Schreiben an KM, mit der Bitte Dir die vollstreckbare Ausfertigung des Titels auszuhändigen, da sich die Anspruchsvoraussetzungen mit Auszug der Tochter geändert haben (Bedarf und KG-Anrechnung).
2. Jetzt ein Schreiben an Töchting, dass Du Dich gerne mit ihr zusammensetzen würdest, um Dich mit ihr über ihre Zukunftsplanung zu unterhalten.
Besten Gruß
United
Hallo United, ich bezahle seit 2001 den Unterhalt für meine Große an meine ex.