Unterhalt ab 18! Vo...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt ab 18! Vorgehensweise....??

 
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

nach langer Zeit wollte ich mich mal wieder melden ( und hab gleich wieder Fragen  :puzz: ) :

Sohnemann wird Anfang 2018 volljährig! Tochter Anfang 2018 16 Jahre alt. Unterhaltstitel sind befristet und "enden" mit der Volljährigkeit. Beide werden weiterhin die Schule besuchen und weiterhin bei der KM wohnen.

Zur Zeit überweise ich rund 500€ pro Kind.

Wie geht's denn nun weiter, wenn Sohnemann volljährig wird?!... Kann ich zum Monatsende (im Geburtstagmonat ) die Unterhaltszahlung für Sohnemann ohne Ankündigung an die KM einstellen  und den Betrag gleich auf das Konto von Sohnemann überweisen?
Erhöht sich mein Unterhaltsbetrag?

Bin etwas ratlos ( auch vom Nachlesen )

Vielleicht haben einige von Euch eine "Strategie"!

Danke und beste Grüße .

balduin (...der nach einem Thread von sich gesucht hat, Jugendamt/Titel/Neuberechnung und ihn nicht gefunden hat. Vielleicht kann man diesen hier mit reinpacken!)

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2017 20:45
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

grundsätzlich sind ab dem 18. Geburtstag beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Und von dem Unterhaltsbetrag ist das komplette Kindergeld abzuziehen.
Und kein Elternteil muss bei der Quotelung mehr zahlen als er allein zahlen müsste.

Also hat Sohnemann die Unterlagen von dir und KM zu bekommen. Und er kann dann beim Jugendamt die Quotelung ausrechnen lassen. Du bekommst dann zur Kontrolle die Unterlagen der KM und die KM deine.

Also euer anrechenbares Einkommen (Jahresnetto+Steuererstattung/12-berufsbedingte Aufwendungen-zus. Altersvorsorge) addieren und dann schauen in welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle ihr landet. Davon zieht ihr das ganze Kindergeld ab. Und dann jedes Einkommen - Selbstbehalt = für Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen wird dann geqoutelt.

Und du überweist Sohnemann dann deinen Anteil und was Kindergeld und den Anteil der KM angeht, da muss er sich mit ihr einigen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2017 21:32
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für Deine Antwort!

Dann werde ich für mich mal rechnen 😉

Leider gibt es seit Jahren keinen guten Kontakt zur KM. Ich werde in naher Zukunft mal mit meinem Sohn reden und das Thema "Unterhalt" ansprechen.

Beste Grüße

balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2017 22:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Unterhaltstitel sind befristet und "enden" mit der Volljährigkeit.

:thumbup:  :phantom:

Genau, ich würde dem Junior das Procedere einmal in Ruhe und mit Vorlauf erläutern. Auf der einen Seite sollte er glücklich sein, denn er bekommt das Geld von Dir zukünftig direkt  😉
Dafür muss er sich aber bemühen und die Einkommensunterlagen der KM liefern. Und er soll entscheiden, ob er das Thema ggü. KM ansprechen will oder ob Du ihn unterstützen sollst.

Bei ersterem würde ich ich nur der guten Ordnunghalber ca 1,5 Monate vorher ggü. der KM ankündigen, dass Du mit Volljährigkeit die Zahlung an sie stoppen wirst.
Und bei letzterem würde die neue Sachlage mit freundlichen Worten erläutern - mit etwas mehr Vorlauf.

was Kindergeld und den Anteil der KM angeht, da muss er sich mit ihr einigen.

um das etwas zu konkretisieren:
Der Junge hat - neben dem Unterhaltsanspruch X - auch ggü. der KM einen Barunterhaltsanspruch Y (wie errechnet). Was der Junge an für das Wohnen, Essen, Putzen etc. bei Mama anteilig aus der Summe X+Y abdrücken muss und/ oder was er für sich für Klamotten, Handy und sonstiges behalten darf, muss er in Tat mit KM aushandeln. Der Einfachhalthalber kann das natürlich einfach Mamas Baranteil sein, aber auch beliebig mehr oder weniger... Evtl. kannst Du Sohnemann ja beraten, was das Mitwohnen bei Dir "kosten" würde...  :phantom:

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2017 17:49