Unterhalt ab 18 und...
 
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Unterhalt ab 18 und Erbschaft

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @sterniblaugrana,

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Puhh ist das alles komplex

Nun ja, so langsam aber sicher kommt in deinem Fall allerdings Licht ins Dunkel. Wenn ich mal deine Angaben aus dem vorigen Beitrag nehme:

  • Unbereinigtes Monatsnetto beträgt 2.298 Euro.
  • Abziehen kannst du als berufsbedingte Kosten sowohl die Fahrkarte für die Fahrten zur Arbeit als auch den jährlichen Gewerkschaftsbeitrag, das sind in Summe 68 Euro monatlich. Keine weiteren berufsbedingten Kosten, nehme ich an?
  • Somit ein bereinigtes Monatsnetto von 2.230 Euro. Rechnerisch Zeile 2, im Prinzip könntest du, weil du nur einen Unterhaltsempfänger zu versorgen hast und die Düsseldorfer Tabelle (laut Anmerkung A) von zwei Unterhaltsempfängern ausgeht, nach Zeile 3 hochgestuft werden, aber das scheitert hier am Bedarfskontrollbetrag von 1.850 Euro in dieser Zeile, und wir wissen ja, dass die Bedarfskontrollbeträge am OLG Hamm normalerweise berücksichtigt werden.
  • Unterhalt nach Zeile 2 ist 473 Euro, dir bleiben 1.757 Euro und das ist 7 Euro oberhalb des Bedarfskontrollbetrags dieser Zeile, also bleibt es dabei.

Irgendeine zusätzliche Altersvorsorge hast du nicht? Also so etwas wie Lebensversicherung, Riestervertrag, private Renten-Zusatzversicherung, o.ä.? Damit wärest du dann nämlich wohl tatsächlich unterhalb von den 1.750 Euro Bedarfskontrollbetrag, was dich in Zeile 1 bringen dürfte.

Sicherheitshalber nachgefragt, ein paar übliche Dinge, die dein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöhen und damit die obige Rechnung über den Haufen werfen würden: Weihnachtsgeld? Urlaubsgeld? Sonstige Sonderzahlungen? Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligungen für den Job? Steuererstattung durch das Finanzamt? Nebenjob? Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)? Vermietetes oder auch selbstgenutztes Immobilieneigentum?

Viele liebe Grüße,

Malachit


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 08.11.2025 19:31
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@malachit

Danke erstmal! Nein,weitere berufsbedingte Kosten habe ich nicht. Auch keine Lebensversicherung,Riester o.ä.! Bei mir kommt tatsächlich eine Jahressonderzahlung jeweils im Dezember jeden Jahres hinzu(öffentlicher Dienst). Steuerrückerstattung bislang immer um die 300€!
Ansonsten kein Vermögen,keine Immobilien etc.

Liebe Grüße 


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Themenstarter Geschrieben : 08.11.2025 19:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @sterniblaugrana,

nur eine Bemerkung am Rande: Falls es bei der obigen Rechnung bleiben sollte, hätten wir hier mal wieder eine von den allseits beliebten, völlig absurden Situationen im deutschen Unterhaltsrecht.

Würdest du acht Euro weniger verdienen, wäre der Bedarfskontrollbetrag gerissen und du müsstest fünfunddreißig Euro weniger Unterhalt zahlen - das etwas geringere Gehalt hätte also zur Folge, dass etwas mehr von deinem Einkommen bei dir selbst bliebe ...

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 08.11.2025 19:46
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@malachit Und ich finde weiterhin kurios, daß das Erbe/Vermögen der KM keinerlei Einfluss hat!


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Themenstarter Geschrieben : 08.11.2025 19:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @sterniblaugrana,

okay, damit wird der Fall insofern relativ eindeutig, dass du In Zeile 1 also wohl nicht mehr kommst. Es ist noch die Frage, ob das eventuell sogar auf Zeile 3 hinauslaufen könnte.

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Bei mir kommt tatsächlich eine Jahressonderzahlung jeweils im Dezember jeden Jahres hinzu(öffentlicher Dienst). Steuerrückerstattung bislang immer um die 300€!

Die Steuererstattung macht rechnerisch 25 Euro im Monat aus, das allein macht unterm Strich noch keinen Unterschied gegenüber meiner Rechnung von vorhin.  Mit der Jahressonderzahlung, die rechnerisch ebenfalls über die zwölf Monate des Jahres verteilt wird, könnte es aber knapp werden mit Zeile 2. Magst du mal sagen, wie hoch so eine Sonderzahlung ist?

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 08.11.2025 19:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @sterniblaugrana,

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Und ich finde weiterhin kurios, daß das Erbe/Vermögen der KM keinerlei Einfluss hat!

Ähm, Moment. Ich hatte bislang auf dem Radar, dass Madame um die 1.500 Euro netto hat, und das ist in einem Bereich, wo du für deine Unterhaltszahlungen keinen Honig saugen kannst. Das Einkommen der Mutter würde den Unterhaltsbedarf des Kindes erhöhen, dieser erhöhte Betrag würde zwischen dir und der Mutter aufteilt werden, aber ihr Einkommen ist so gering, dass dein Anteil 100 Prozent (oder knapp darunter) und ihr Anteil 0 Prozent (oder knapp darüber) liegen würde. Das heißt, laut dieser Rechnung würdest du sogar mehr zahlen müssen als nach der obigen Rechnung, also greift hier die Regelung, dass man bei so einer "gemeinschaftlichen" Unterhaltsberechnung mit verrücktem Ergebnis trotzdem nicht mehr zahlen muss, als eine Unterhaltsberechnung nur mit dem eigenen Einkommen ergeben würde - und letzteres habe ich bislang gemacht.

Was das Erbe/Vermögen der Mutter betrifft - das Vermögen als solches bleibt bei der Unterhaltsberechnung unberücksichtigt, allerdings wären Einkünfte aus dem Vermögen (Zinsen, Dividenden, Mieteinkünfte usw.) durchaus zu berücksichtigen, und im Fall eine selbst genutzten Immobilie auch der Wohnvorteil.

Hast du eine Ahnung, wie hoch derartige Einkünfte bei ihr sind? Denn wenn wir hier über Einnahmen in einer Höhe reden, die für deine Unterhaltszahlungen relevant werden könnten, dann ist es Aufgabe des erwachsenen Kindes, diese Daten von seiner Mutter zu beschaffen und sie dir zur Verfügung zu stellen (genau so, wie Junior auch deine Einkommensdaten beschaffen und seiner Mutter zur Verfügung stellen muss).

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 08.11.2025 20:13
(@sterniblaugrana)
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@malachit Die Jahressonderzahlung beträgt 95% des September Bruttogehalts! Ich hätte jetzt im Traum nicht daran gedacht, jetzt sogar noch eventuell höher zu rutschen!:(


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Themenstarter Geschrieben : 08.11.2025 20:19
(@sterniblaugrana)
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@malachit Einkommen der KM liegt in dem angegebenen Bereich,da nur Teilzeit Job!

Wohneigentum,oder anderweitige Immobilien besitzt Sie nicht. Zinsen,oder Dividenden könnten durchaus anfallen,denn soweit ich weiß,ist irgendwo investiert worden.

Diese Angaben muss Sie ja dem Jugendamt auch mitteilen?


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Themenstarter Geschrieben : 08.11.2025 20:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Wohneigentum,oder anderweitige Immobilien besitzt Sie nicht. Zinsen,oder Dividenden könnten durchaus anfallen,denn soweit ich weiß,ist irgendwo investiert worden.

Diese Angaben muss Sie ja dem Jugendamt auch mitteilen?

Richtig. Wenn also Junior angeschissert kommt mit einer Unterhaltsberechnung, in der bei Madame keine Kapitalerträge ausgewiesen sind, dann ist da eine Nachfrage fällig, weil du ja von dieser Erbschaft weißt und sie also mal fein säuberlich nachweisen soll, ob und wie viele Kapitalerträge es dazu gibt.

Ob das dann deinen Zahlbetrag senkt, steht noch auf einem anderen Blatt, denn dafür müssten es m.E. überschlägig gerechnet schon ein paar hundert Euro monatlich, also ein paar Tausend Euro jährlich sein.

 


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 08.11.2025 20:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @sterniblaugrana,

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Die Jahressonderzahlung beträgt 95% des September Bruttogehalts!

Dann rechnen wir mal. Das müsste dann eine Sonderzahlung von netto vielleicht 2.100 Euro sein? Die Steuer schlägt im Monat der Zahlung ja überproportional zu. Also rechnerisch 175 Euro pro Monat, dazu die Steuererstattung von rechnerisch 25 Euro im Monat.

Somit ist der Ausgangspunkt für die Berechnung jetzt 2.498 Euro, abzüglich der berufsbedingten Kosten von weiterhin 68 Euro Euro, ergibt ein bereinigtes Netto von 2.430 Euro. Das ist weiterhin Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, eine Hochstufung um eine Zeile nach Zeile 3 kommt wie gesagt in Betracht, das wäre ein Unterhaltszahlbetrag von 508 Euro, dir bleiben 1.922 Euro und das ist leider mehr als der zuständige Bedarfskontrollbetrag von 1.850 Euro.

Ich will hier natürlich keine Panik schüren, ich will lediglich zeigen, was passieren könnte. Also warte am besten ab, welcher Betrag bei dieser Unterhaltsberechnung vom Jugendamt tatsächlich aufgerufen wird und wie das begründet wird; danach schauen wir uns das nochmal an.

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 08.11.2025 20:59




(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@malachit Also wenn ich das jetzt alles richtig interpretiere,kann ich das jetzt erstmal alles so belassen,sonst lege ich mir eventuell noch selbst die Karten!? Klar hätte ich 35€ weniger im Monat gerne genommen,aber bevor der Schuss nach hinten losgeht..


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Themenstarter Geschrieben : 08.11.2025 21:03
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@malachit So machen wir das! Ich kann mich wirklich nur bedanken! So viele detaillierte Informationen! Großes Dankeschön 

Liebe Grüße 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2025 21:07
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