Unterhalt ab 18 und...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt ab 18 und BAföG

 
(@heiko123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe einen Sohn aus 1ter Ehe der nun 18 geworden ist.
Ich zahlte bisher jeden Monat 156 Euro Unterhalt an ihn.
Jetzt habe ich die Zahlung eingestellt da er 504 Euro BAföG erhält + 196 Euro Kindergeld + 121 Euro Halbwaisenrente.
An meinem Gehalt hat sich seitdem nichts geändert und das Jugendamt hatte die 156 Euro Unterhalt ausgerechnet da ich
auch noch Unterhalt an 2 minderjährige Kinder aus 2. Ehe zahlen muss.
Mit Volljährigkeit des 1. Sohnes wird ja das Kindergeld und die Halbwaisenrente komplett angerechnet oder?
da käme ich doch auf 156-98-60,50=-2,50 Euro Unterhalt.
Seh ich das jetzt richtig oder falsch?
Und wird das BAföG auch als Einkommen bei meinem Sohn angerechnet?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

LG Heiko

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 14:51
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Heiko 123

Als erstes kommt es darauf an was Dein Sohn zur Zeit macht, da ich Bafög Zahlungen gelesen habe, gehe ich davon aus das er auf einer Weiterführenden Schule ( Gymnasium oder Fachoberschule) zum erreichen des Abitur geht. Wohnt er noch zu Hause? Wenn nicht ist die Rechnung: Bedarf 735€ - 196 € -504 €- 121€ = 86 € Überzahlung. Wenn er noch zu Hause wohnt sieht die Rechnung so aus: Bedarf: 527 € - 196 € - 504 € - 121 € = 294 € Überzahlung. So gesehen hat er dann gegen Dich keinen Unterhaltsanspruch mehr. Was aber nicht heißen soll, das Du Ihm nicht weiterhin noch was extra zustecken kannst. Bafög wird genau wie Kindergeld voll angerechnet. Wie das mit der Halbwaisenrente ist weiß ich nicht genau, aber ich denke das wird auch voll angerechnet.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 15:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das BGH hat 2006 entschieden dass Halbwaisenrente voll auf den Unterhalt anzurechnen ist.

Kindergeld wird ab dem 18. Lebensjahr voll angerechnet.

Was macht der Sohn? Studium?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 16:23
(@psoidonuem)
Registriert

Dass ihm nichts mehr zusteht ist das Eine.

Hat er denn einen Titel (wahrscheinlich ja, wenn das JA im Boot war), wenn ja gibt er ihn freiwillig heraus oder riecht das eher nach Ärger?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 16:33
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Hallo Heiko 123

Wenn er noch zu Hause wohnt sieht die Rechnung so aus: Bedarf: 527 € - 196 € - 504 € - 121 € = 294 € Überzahlung.
LG der Frosch

@der Frosch,

wo nimmst du den die 527,-€ als Betrag her? und das Kindergeld liegt bei 192,-€

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 16:37
(@heiko123)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde ihm ja gerne noch etwas extra zustecken, aber das ist finanziell leider nicht möglich.
Er lebt bei seiner Oma ca. 50 km entfernt von mir.
Sie war schon immer diejenige die mehr und mehr Unterhalt gefordert hat. Meinem Sohn aber auch immer alles gekauft hat was er wollte.
Jetzt kam es halt so das sich meine 2. Frau von mir scheiden lassen hat und das hat mir finanziell das Genick gebrochen.
Dadurch mußte ich schon den Unterhalt kürzen und mein Sohn ist deswegen sehr sauer auf mich und kann oder will es nicht verstehen.
Ein Titel besteht nicht, es wurde nur vom Jugendamt berrechnet.
Er macht Fachoberschule zur Zeit.

LG Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 17:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Dein Sohn Bafög erhält und bei der Oma wohnt und volljährig ist, dann ist sein beträgt der Bedarf 735 Euro (<a href="https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/>" siehe hier </a>), da er nicht mehr privilegiert ist und auch nicht bei einem Elternteil wohnt.
Dann wären gequotelt nach Einkommen der Eltern  735 Euro - 192 Euro KG - 504 Euro Bafög - 121 Euro (Halbwaisenrente ist Einkommen) < 0 nichts mehr zu zahlen. Ab 2018 beträgt das KG 196 Euro.

Unterhalt für das weitere minderjährige Kind berechnet sich dann nach Deinem Einkommen, wobei Dein volljähriger Sohn (dem Prinzip nach) eine unterhaltsberechtigte Person ist, auch wenn er keinen Unterhalt bekommt.

Sollte ein Titel über den Unterhalt des Volljährigen bestehen muss dieser herausgegeben werden, ansonsten kann daraus durch den Sohn immer noch vollstreckt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 17:49
(@psoidonuem)
Registriert

Okay wenn Du sagst es gibt keinen Titel bist Du aus der Nummer raus.
Du könntest es ihm freundlicherweise noch mitteilen, warum Du nichts mehr zahlen musst.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 17:55
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

@Susi,
er macht Fachoberschule (Sekundarstufe 2) also wäre er noch privilegiert.
Es ändert sich aber nichts an der Bedarfsdeckung.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 18:43
(@heiko123)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Seine Oma hat mich heute in der Firma angerufen und gesagt das ich noch Unterhalt zahlen müßte.
Ich sagte aber nein das muss ich nicht mehr und habe ihr es sogar vorgerechnet. Sie meinte dann nur das sich mein Sohn jetzt einen Anwalt nehmen würde. Wie treisst muß man denn sein und seinen eigenen Vater zu verklagen?
Leider kann ich nicht mehr mit ihm reden. Er war im April 2016 zuletzt bei mir und da ging es ihm auch nur ums Geld. Seitdem ist Funkstille leider.
Habe schon etwas Angst vor einem Brief von seinem Anwalt.

Vielen Dank nochmal an alle!

LG Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 19:03




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@sturkopp Privilegiert ist, wer bei einem Elternteil wohnt, das ist die Oma nicht.

Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 19:07
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

@ Susi, stimmt, die Oma hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 19:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Frage: Hatte die Oma das Sorgerecht?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 19:46
(@heiko123)
Schon was gesagt Registriert

@oldie

Nein die Oma hat nicht das Sorgerecht. Nach dem Tod meiner Exfrau wurde mir das alleinige Sorgerecht übertragen. Es gab nur eine inoffizielle Pflegevereinbarung zwischen der Oma und mir weil es meiner Exfrau ihr letzter Wunsch war das der kleine bei der Oma bleibt. Sie wollte damals nicht das ich meinen Sohn sehe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 20:01
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sturkop
Ich habe einfach mal um die Berechnungsweise zu verdeutlichen die Spalte bis 1500 € der Düsseldorfer Tabelle genommen. Die 196 habe ich so aus der Frage von Heiko 123 übernommen, ebenso wie die Summe der Halbweisenrente.
LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 21:54
(@heiko123)
Schon was gesagt Registriert

Oh ja, sorry. 196 stimmt nicht. KG ist ja 192 Euro. Mein Fehler.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2017 09:22
(@psoidonuem)
Registriert

Habe schon etwas Angst vor einem Brief von seinem Anwalt.

Vor Anwaltsbriefen muss man generell keine Angst haben, denn die können nur was fordern aber nichts bestimmen.

Ganz speziell Du musst aber bei dieser Rechtslage schon überhaupt keine Angst haben. Sollte dieser Brief kommen (was ich mir nicht vorstellen kann) meldest Du Dich wieder hier.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2017 12:06
(@heiko123)
Schon was gesagt Registriert

Danke psoidonuem. Naja man hat halt irgendwie immer ein komisches Gefühl dabei.
Ich werde auf jeden fall berichten wie es ausgegangen ist, oder wie es in ein paar Wochen aussieht.

LG Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2017 13:15