Hallo, leider habe ich beim Stöbern keine Antwort auf meine Frage gefunden:
Mein Lebensgefährte (weiterführend KV genannt) hat eine Tochter 19 Jahre die im Juni Ihre Ausbildung als Staatl. anerkannte Sozialassistentin erfolgreich abgeschlossen hat.
Sie wohnt nichtmehr bei KV oder KM sondern in einer eigenen kleinen 1 Zimmerwohnung (die bislang der KV finanziert hat) in einer Mittelgroßen Stadt.
Sie wollte eigentlich nahtlos die Ausbildung zur Erzieherin anschließen, wurde aber auf dieser Schule wg. der Masse an Bewerbern nicht genommen.
Nun ist sie der Meinung das sie nicht arbeiten gehen müsste um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen obwohl einige Stellen in dieser Stadt ausgeschrieben sind.
In dieser Stadt ist u.a. ein Auffanglager die händeringend Sozialassistenten mit Englischkenntnissen suchen (Sie spricht gut und sehr gerne Englisch)
Aber sie findet immer eine Ausrede um nicht arbeiten zu gehen.
Sie hat nun Grundsicherung bei Amt beantragt. Die natürlich der Meinung sind, das der KV noch in der UH pflicht steht und fordert ihn zur Zahlung auf.
Der KV hat noch 3 Monate nach Ausbildungsende die Miete/Strom (zusammen Höhe des Unterhalts) bezahlt, da das wohl in der lt. Rechtsprechung eine sogenannte Orientierungsphase ist wo noch UH Pflicht besteht.
Nun zu meiner Frage: Muß er denn wirklich noch weiter zahlen? Wenn Tochter nur zu faul/unwillig ist sich Arbeit zu suchen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen 🙂
Moin Wiewawuschel,
die Kernfrage ist, ob es sich bei der Ausbildung zur Sozialassistentin um eine Erstausbildung handelt.
Nach Befragung des Gockels schaut es so aus, daß es hier bundesländerspezifisch Unterschiede in der Ausbildung gibt.
In welchem Bundesland hat sie die Ausbildung gemacht ?
Sie hat nun Grundsicherung bei Amt beantragt.
Hat sie einen entsprechenden Bescheid des Amtes erhalten ?
... und nein, Faulenzen begründet keinen UH-Anspruch.
Gruß
United
Die Ausbildung wurde in Hessen gemacht.
Bescheid und Geld hat sie bekommen.
KV soll nun Einkommen offen legen.
Servus!
KV soll nun Einkommen offen legen.
Zugleich sollte die junge Dame belegen, dass Ihre Ansprüche in welcher Höhe auch immer gerechtfertigt sind...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Lt. Amt wären die Eltern nach dem Sozialgesetzbuch immer gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig.
Daher ist für sie und das AMT die Bedürftigkeit bewiesen.
Die setzten ihr sogar noch mehr Flöhe ins Ohr. So wird sie jetzt (nach 3 Monaten als schwer vermittelbar bezeichnet und soll nun eine schulische Maßnahme mit Mathematik Deutsch Englisch und Bewerbungstraining belegen.
Den Sinn können wir nur in einem Bewerbungstraining erkennen.
Ihren Realschulabschuss und ihre Ausbildung hat sie jeweils mit D 3, M 4, E2 abgeschlossen.
Muss er das als KV so akzeptieren weil das ja nicht mehr zur Ausbildung gehört?
Hallo,
ihr könnt Widersprechen und erklären, dass aus eurer Sicht sie eine abgeschlossene Berufausbildung hat und der Vater deshalb nicht unterhaltspflichtig ist. Das Amt wird darauf reagieren.
Wenn es keine abgeschlossene Berufsausbildung ist, dann besteht zunächst einmal ein Unterhaltsanspruch im Falle der Bedürftigkeit. In diesem Fall ist die Massnahme eben nicht Nichtstun. Darüber ob Bedürftigkeit vorliegt kann man natürlich auch streiten.
Dass händeringend Sozialassistenten gesucht werden ist so, nur ist nicht klar ob sie dafür bezahlt werden.
VG Susi
Hallo Wuschel,
nach Familienrecht sind die Eltern normalerweise nur bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Diese hat die Tochter abgeschlossen (Sozialassistentin).
Solange also kein Studium in dem Bereich begonnen wird ist der Vater raus.
Das würde ich dem Amt so schreiben und abwarten.
Entweder sie klagen oder nicht. Aber ich vermute mal eher nicht.
Sie müssen ja auch die Bedürftigkeit der Tochter nachweisen. Solange sie nicht zur Schule geht oder studiert kann sie sich durch Nebenjobs selbst unterhalten oder im Idealfall arbeitet sie als Sozialassistentin.
Wenn ich den Beruf Sozialassistentin eingebe kommen in der Jobbörse 20 Seiten Stellenangebote bundesweit:
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e1s1&d_6827794_p=1
Damit dürfte klar sein, dass sie die Möglichkeit hat im erlernten Beruf zu arbeiten und nicht mehr von Papa alimentiert werden muss. Soll das Amt ihr doch eine Stelle vermitteln.
Sophie
Danke AnnaSophie,
Du sprichst mir aus der Seele.
Wir versorgen Sie ja auch immer schön mit Stellenangeboten die nur erstmal rund um ihren Wohnort geschaltet werden. Aber zu jeder erzählt sie uns warum sie da und dort nicht arbeiten will. Oder man hat ihr bereits 1-2 Tage 😂😅😂😂nach Bewerbung abgesagt.Beweise legt sie uns nie vor😤😤
Münchhausen läßt grüßen 😬😈😂😂
Wie geschrieben hat sie zur Zeit den Realschulabschluß und könnte somit nicht studieren, oder?
Zählt eine schulische Maßnahme vom Amt (auch wenn sie zu 80% Banane ist)und nicht weiterführend zur Ausbildung gehört, als Schule.
Wir versorgen Sie ja auch immer schön mit Stellenangeboten die nur erstmal rund um ihren Wohnort geschaltet werden.
Ach wie süß... warum macht ihr das? Als 18jähriger Teenie würde es mich auch stören, wenn meine Facebook- Chats immer von so nervigen Email-Eingängen unterbrochen würden... :rofl2:
im Ernst: ich denke, da hilft nur die harte Tour. Sammelt die Infos dass und warum ihr nicht zahlen müsst und stellt die Zahlungen ein.
Gruß, Toto
😉 :rofl2: :rofl2: Toto:
19 jähriger Teenager der nicht erwachsen und schon gar nix arbeiten wlll. :gunman:
Und nix Facebook. ...sondern WhatsApp. ..macht viel mehr Spaß :rofl2: und nervt sie mehr
:rofl2:
Hallo,
man kann heute auch mit Realschulabschluss und Ausbildung und Berufserfahrung studieren. Dazu fehlen ihr aber mind. 3 Jahre Berufserfahrung.
Ist im Moment aber nicht euer Thema.
Ich würde die Stellenanzeigen in der Region und auch deutschlandweit aufheben und im Zweifelsfall im Gerichtsverfahren vorlegen.
Ich würde ihr aber auch nicht alle zusenden. Sie ist groß, beim Amt gemeldet und die sollen versuchen sie in Arbeit zu bringen.
Und ich würde mir vorbehalten irgendwann zu fragen welche Vorteile Deutsch und Mathekurse bei einer abgeschlossenen Ausbildung haben bzw. für den Arbeitsmarkt bringen sollen. Englisch dagegen ist immer gut, das dürfte aber keine ganzen Tage/Monate in Anspruch nehmen. Hier könnte sie auch die Volkshochschule besuchen (abends) und tagsüber im Zweifelsfall im Supermarkt die Regale auffüllen.
Bekommt sie eigentlich noch Kindergeld?
Sophie
Solange sie nicht zur Schule geht oder studiert
Hier zeigt AnnaSophie den entscheidenden Punkt auf. Es ist überhaupt nicht Deine oder des Amtes Baustelle zu entscheiden, ob ihre Ausbildung abgeschlossen ist oder nicht oder ob diese Ausbildung zum Arbeiten reicht oder nur Grundlage für eine höhere Qualifizierung ist. Dadurch, dass sie derzeit nichts tut, sich also nicht weiterbildet wird sie Opfer der von ihr selbst geschaffenen Tatsache: Sie macht derzeit keine Ausbildung. Ende der Diskussion.