Guten Tag zusammen
hoffe mir kann einer Helfen . Es geht um Unterhalt ab 18 Jahre . Habe 4 Kinder im Alter von 21 , 18 , 15 , 9 Jahren . Der 21 Jährige Sohn Lebt bei mir und hat noch kein Einkommen da er ein Praktikum von 7 Monaten macht was danach kommt weiß noch keiner .Für ihn bezahlt meine EX nichts da der Junge seine Mutter Verklagen müßte .
Die anderen drei Leben bei meiner Frau . Es geht um die 18 Jährige die noch keine Lehrstelle hat und auch keine Schule besucht . Ich Zahle für die drei Kinder die bei meiner EX Frau Leben 900 € Unterhalt . Der Unterhalt ist Tituliert über Jugendamt bis 18 Jahre . Mein Einkommen ist 1500 € Plus 400 € Mieteinnahmen . Meine Ex bekommt im Monat 1800 € Plus 900 € Unterhalt Plus dem Vollem Kindergeld . Was müsste ich meiner 18 Jährigen Tochter an Unterhalt Überweisen . Bedanke mich jetzt schon ein mal für eure Hilfe .
Mfg
Fireblade
Hallo fireblade
Mit vollendung des 18 Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h.beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierten Abschluss.
Das Kind kann allerdings dem Elternteil, bei dem es lebt, auch erlauben, weiterhin seine Rechte gegenüber dem anderen Elternteil wahrzunehmen.
Euer Einkommen gemeisam (Mutter und Vater)wird nach DDT berechnet.
Gruß Wedi
Hallo Wedi
Danke für deine Antwort . Hätte gerne ein Paar Zahlen da ich da nicht Durchblicke .
Mfg
Hallo Fireblade,
erst mal eine prinzipielle Frage hierzu:
Es geht um die 18 Jährige die noch keine Lehrstelle hat und auch keine Schule besucht.
Warum ist das so? Ich meine, hat sie sich nach Kräften um eine Lehrstelle bemüht, es war aber bislang erfolglos, und versucht sie weiterhin eine Lehrstelle zu finden? Oder gehört sie da eher zu der Sorte, die sich entweder gar nicht oder zumindest nicht ernsthaft bemüht, weil "Papa zahlt ja Unterhalt"? Übrigens, zwei Selbstverständlichkeiten für die junge Dame: Erstens, niemand hat Anspruch darauf, eine Lehrstelle genau in seinem Traumberuf zu finden; und zweitens, dieses "eine Lehrstelle finden" kann durchaus bedeuten, dafür aus dem warmen Nest bei Mama auszuziehen, wenn die Lehrstelle ein paar hundert Kilometer weit weg ist!
Wenn sie zu der zweiten Sorte gehört, dann ist hier in erster Linie mal der Wink mit dem breiten Zaunpfahl angesagt: Nämlich, dass es keinen Unterhalt fürs Rumgammeln gibt. Sie ist erwachsen, und damit in erster Linie für sich selber verantwortlich. Sie kann Unterhalt verlangen, wenn sie in der Schule oder in einer ersten Berufsausbildung ist; da sie das ganz offensichtlich nicht ist, soll sie dir meines Erachtens zuallererst mindestens mal nachweisen, was sie unternimmt, um genau diesen Zustand "Berufsausbildung" herzustellen. Bis dahin ...
Was müsste ich meiner 18 Jährigen Tochter an Unterhalt Überweisen .
... würde ich diese Frage gnadenlos mit "gar nichts" beantworten. Und weil ...
Der Unterhalt ist Tituliert über Jugendamt bis 18 Jahre .
... du den Titel anscheinend auf den 18. Geburtstag hast befristen lassen (sehr gut gemacht!), kannst du das auch verhältnismäßig locker aussitzen. Schließlich will sie was von dir, nicht umgekehrt.
Am besten, ihr zwei setzt euch mal an einen Tisch und überlegt euch, was sie tun kann, um dir nicht länger als nötig auf der Tasche zu liegen, und wie du sie unterstützen kannst, damit sie möglichst bald auf eigenen Füßen steht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo
Dein Einkomme 1900,-, Ihr Einkommen 1800.-
Zusammen 3700,-
Nach der DDT währw ein Unterhalt von 588,- zu zahlen, abzüglich 164,-Kindergeld =424 ,-
Von dem Netto ist der angemessene Selbstbehalt abzuziehen, der ist in der Regel bei volljährigen Kindern 1100,-Euro , je nach Leitlinien des jeweiligen OLG`s.
Gruß Wedi
Moin,
nicht zu vergessen, dass ab dem 18. Geburtstag BEIDE Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet sind.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Es hängt auch einiges davon ab, wer denn nun überhaupt (noch) UH-berechtigt ist. Dementsprechend erfolgt eventuell eine Hoch-/Runterstufung. Ist der Grosse denn überhaupt anspruchsberechtigt? Daher folgende Fragen:
1. Seit wann besucht die 18-jährige nicht mehr die Schule?
2. Bewirbt sie sich überhaupt? Hat sie Ablehnungsbescheinigungen?
3. Ist sie als ausbildungssuchend bei der AfA registriert?
4. Was bezweckt das Praktikum des grossen Sohns?
Es kann durchaus sein, dass der Grosse gar nicht UH-berechtigt ist. Siehe hierzu den Beitrag von malachit, denn dies trifft in der Konsequenz auch auf ihn zu. Nicht falsch verstehen, es geht mir um eine nüchterne Betrachtung der Gesamtlage.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Zusammen
mein 21 Jähriger Sohn hat mit 20 seine Schulhausbildung beendet und über 200 Bewerbungen Geschrieben ohne Erfolg ,das Praktikum dient der Übernahme in ein Lehrverhältnis . Werde mich mit meiner Tochter mal Zusammensetzen . Danke für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen