Unterhalt ab 18 jäh...
 
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Unterhalt ab 18 jährige Tochter, auch ohne Nachweis eines Schulbesuches ?

 
(@mokus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe 3 Kinder aus erster Ehe ( und 3 aus zweiter ), Titel existiert ( muss ich aber abändern lassen, weil ich nicht mehr klar komme.. ).

Aber : die älteste Tochter aus erster Ehe ist jetzt 18 geworden. angeblich besucht sie eine Wirtschaftsschule, Zeugnis habe ich in letzter Zeit nie gesehen.
Ich habe sie neulich um eine Schulbescheinigung gebeten ( brauche ich auch fürs Finanzamt / Kinderfreibetrag ) : Funkstille.

1. hat sie Recht auf Unterhalt, auch wenn rauskommt, dass sie nicht mehr zur Schule geht ? Die Kindsmutter verdient angeblich leider nicht mehr als den Selbstbehalt.

2. Muss ich der 18jährigen den Unterhalt generell auf ihr eigenes Konto überweisen oder kann ich es auch zur KM schicken ? ( Habe ich für April noch so gemacht, weil am 1.April die Tochter genaugenommen noch nicht volljährig war....

Danke und Grüße !!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2016 22:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Tochter sich nicht rührt musst du ihr schreiben (Einschreiben), in dem du sie offiziell aufforderst eine Schulbescheinigung zu schicken oder zu erklären was sie macht.
Und du brauchst einen Verzicht auf den Titel, da das Kindergeld nun voll gegengerechnet wird.

1. Nein, wenn sie nichts macht Ausbildung, Schule, Studium hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt
2. Ja, auf ihr Konto, dass kannst du bei dem Schreiben gleich abfragen, es sei denn, sie erklärt schriftlich dass sie das Geld auf das Konto der KM haben will.

Die Tochter ist verantwortlich für den Unterhalt, sprich sie muss erklären was sie macht, deine Gehaltsbescheinigungen abfordern und die der KM. Dann kann sie das beim Jugendamt kostenfrei berechnen lassen. Die Berechnung plus Unterlagen der KM muss sie dir zukommen lassen, damit du die Berechnung überprüfen kannst.

Du musst aber nicht mehr zahlen als du nach deinem Einkommen allein zahlen müsstest, wobei der Zahlbetrag geringer wird, da du dann das gesamte Kindergeld abziehen kannst.

Macht sie nichts hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt. Macht sie eine Ausbildung oder ein Studium rutscht sie in den 4. Unterhaltsrang und die Kinder im 1. Unterhaltsrang stehen vor irh (alle minderjährigen). Im zweiten Rang steht deine Ehefrau. Und nur wenn etwas über ist, bekommt sie von dir noch Unterhalt.

Geht sie aufs Gymi ist sie den minderjährigen gleichgestellt.

Aber, bei der Anzahl der Unterhaltsberechtigten müsste eine Abstufung bei der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen worden sein, denn diese geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Und du hast 6-7.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2016 23:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mokus!

ich habe 3 Kinder aus erster Ehe ( und 3 aus zweiter ), Titel existiert ( muss ich aber abändern lassen, weil ich nicht mehr klar komme.. ).

Sofern dieser Titel unbefristet ist, muss Du diesen vollumfänglich bedienen, bis Du eine entsprechende Abänderung oder gar Herausgabe erwirkt hast.
Bedienst Du diesen nicht, könnte sofort gepfändet werden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2016 10:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wird die Tochter 18 ist sie Dein Ansprechpartner. Sie muss sich um ihren Unterhalt kümmern und er muss auf ein von ihr angegebenes Konto überwiesen werden.
Ein Titel muss bedient werden, aber es gibt auch keinen Anspruch auf unrechtmäßigen Unterhalt. Deshalb sollte Deine Tochter entweder den sie betreffenden Titel herausgeben oder aber (z.B. wenn der Titel nicht nur sie erfasst) einen Vollstreckungsverzicht erklären.

Ist sie nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung steht sie unterhaltsrechtlich im Rang 4. Da Du ein Mangelfall bist, sollte das bedeuten, dass für sie nichts übrig bleibt und der KU für die anderen Kinder höher wird. Deshalb solltest Du auf eine Neuberechnung drängen und damit auch auf einen neuen Titel. Gibt es keine friedliche Einigung bliebt nur die Klage auf Unterhaltsabänderung.

Als erstes solltest Du aber Deine Tochter anschreiben und erklären, dass sie jetzt für ihren Unterhalt selbst verantwortlich ist und Du deshalb von ihr Nachweise brauchst. Ist sie noch in der allgemeinen Schulausbildung (keine Lehre, kein Studium) dann wird trotzdem jetzt das volle und nicht nur das halbe Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet. Vermutlich ist aber eine genaue KU-Berechnung bei Dir kompliziert, da Mangelfall.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2016 10:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Als erstes solltest Du aber Deine sachlich Tochter anschreiben und erklären, dass sie jetzt für ihren Unterhalt selbst verantwortlich ist und Du deshalb von ihr und der KM Nachweise brauchst.

In diesem Kontext kannst Du auch darauf hinweisen, dass der Titel nun nicht mehr korrekt ist und deshalb zurückgegeben werden muss bzw. sie eine Vollstreckungsverzicht zu erklären hat (tut sie das nicht, musst Du leider darauf klagen und wirst Recht bekommen - diese Folgen würden ich aber zunächst nicht schreiben, da sie 1. martialisch juristisch klingen und 2. ein bisschen Futter für einen zweiten Brief ist auch gut).

Vielleicht kannst Du das ganze ja in nette Worte kleiden, die Dein echtes Interesse an ihrem weiteren Bildungs- und Lebensweg darstellen, sodass es nicht bloß als Kontaktaufnahme zur Kürzung des Unterhalts (aus ihrer Sicht) rüberkommt.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2016 10:48
(@mokus)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst mal für Eure informativen Antworten.

also, die Abänderung des Titels ist in Arbeit ( da er unbefristet ist ).
Meine Ex hat einen Anwalt, also ich auch, der vertritt übrigens zufällig auch die 18 jährige Tochter .....

Die spielen natürlich auf Zeit. weil ich ja erst mal immer weiter zahlen muss.

Denn dass bei mir ein Mangelfall besteht, ist auch für die Gegenseite erkennbar.

Aber der Tochter schreibe ich wegen der Schulbescheinigung einfach und frage nebenbei, wohin ich überweisen soll.

Erst mal ganz lieben Dank !!!
Mokus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2016 18:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell kann ein Anwalt nicht 2 Mandanten gegeneinander vertreten, d.h. er vertritt die Tochter oder die Mutter aber nicht beide. Deine Tochter hat nämlich einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Mutter.

Wenn das aber nicht Deine Baustelle ist, dann muss Dich das auch nicht aufregen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2016 18:39