Hallo,
ich war eine Weile nicht mehr hier.
In ein paar Monaten in 2017 ändert sich die Unterhaltungsituation da ein unterhaltspflichtiges Kind volljährig wird.
Aktuelle Situation: Monatliche Zahlung an die KM für zwei Kinder ohne RA's (Zahlbetrag etwas höher als der Mussbetrag in einem alten unbefristeten Vergleich/Titel)
Ergebnis: Seit Jahren Ruhe! Keinerlei Kontakte zu KM und den Kindern. Bis auf die monatlichen Zahlraten. Mein Ziel: So soll es eigentlich bleiben. Sie wohnen weit weg.
Ich suche nach einer angemessen Strategie ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit. Für die KM ändert sich ja aufgrund der Barunterhaltspflicht einiges.
Ich würde gerne jeglichem Streit aus dem Weg gehen und bräuchte hierfür ein paar Tipps. Ich gehe davon aus, dass die KM nicht begeistert sein wird.
Es kann sein, dass sich ihre Position nun verschlechtert. Mir ist klar, dass ich dann mit zwei Personen auseinander setzen muss.
Aktuell habe ich keinerlei Kontakt und daher auch keinerlei Infos zu schulischen Stand oder beruftlichen Plänen.
Meine Überlegungen gehen in die Richtung erstmal bei der KM Infos anzufragen. Bevor das 18. Lebensjahr nicht erreicht ist, will ich mich aber gar nicht rühren.
Oder soll man beide ansprechen? Oder nur das Kind? Ich will weder belehrend rüberkommen und sachlich gleich auf den Punkt kommen. Kontakt will ich weiterhin und zukünftig niemals.
Natürlich habe im Kalkül, dass es wenn es keine Einigkeit gibt, die Sache wieder über RA's ausgetragen wird. Darauf bin ich eingestellt.
Aber im Grunde müssten alle Parteien gelernt haben, dass man damit nur Geld verliert.
1. Zunächst geht es mir erstmal um eine Auskunft zu Einkommensitution der KM (muss ich formal über den Unterhaltspflichtigen anfragen)
2. Freundliche Aufforderung zur Rückgabe des Titels (das endet ggf. in einer Änderungsklage -> hoffentlich nicht...) ist mir nicht so arg wichtig.
(Der Titel Vergleich ist aus 2005/2006 und dem Grunde nach nicht vollstreckbar.) Brauchte die KM ja auch nie!
3. Auskunft Zeugnisse und berufliche Pläne ggf. eigene Einkünfte falls in Ausbildung. (ich kenne nicht mal die Schule)
4. Man könnte noch freundlich Fragen, welche Regelung sich die Gegenseite denn vorstellt?
Vielleicht reicht das schon um zu starten.
Vielen Dank im voraus für Kommentare und Anregungen.
Bitte nicht wieder Soeinärger...es war so schön ruhig. :gunman:
Beste Grüße
Soeinärger
Vielen Dabk vorab.
Hallo,
Du willst keinen Ärger und das kann ich verstehen. Als erstes solltest Du ausrechnen wieviel Unterhalt Du alleine zahlen müsstet unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das volle Kindergeld an das Kind weitergeleitet wird (siehe auch DDT). Egal wie hoch der Unterhaltsbedarf ist keiner muss mehr zahlen als er alleine zahlen müsste, d.h. die Summe ist eine Obergrenze für Deine Zahlungen.
Trotzdem musst Du wissen ob das Kind zu Hause wohnt oder ob es nicht mehr zu Hause wohnt. Im ersten Fall hängt der Unterhalt vom addierten Einkommen der Eltern ab, im zweiten Fall sind es z.Z. 735 Euro.
Eigenes Einkommen des Kindes ist mit Volljährigkeit zu berücksichtigen.
Wohnt es zu Hause und geht noch zur Schule (nicht verheiratet und unter 21), dann ist das Kind privilegiert und ist damit minderjährigen Kindern gleichgestellt, Dein Selbbstbehalt sind dann 1080 Euro.
Ist es nicht mehr privilegiert, dann fällt es in den 4. Unterhaltsrang und Du hast einen Selbstbehalt von 1300 Euro dem Kind gegenüber.
Siehe auch die Erläuterungen <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/privilegierte-volljaehrige/index.php>hier</a>" und <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wieviel-kindesunterhalt/index.php>hier</a>."
Prnzipiell muss Dein Kind Dir seine Bedürftigkeit nachweisen und die Einkommensnachweise der Eltern einsammeln und dem anderen Elternteil zur Verfügung stellen damit geprüft werden kann ob die Rechnung stimmt.
Wenn der Titel unbefristet ist, dann muss ihn das Kind herausgeben, da die KM nicht mehr vertretungsberechtigt ist und die KM auch aus dem Titel nicht mehr vollstrecken kann sondern nur noch das Kind. Ggf. müsste ein neuer Titel erstellt werden nachdem der alte Titel herausgegeben wurde.
Eigentlich musst Du Dich nur noch mit dem Kind auseinandersetzen.
Aus meiner Sicht solltest Du Mutter und Kind anschreiben und um eine Klärung über den Unterhalt bitten, da sich mit Volljährigkeit Rechte und Pflichten verändern. Dazu kannst Du ein paar Verweise auf Seiten im Internet hinzufügen, die erklären wer, wie, welchen Unterhalt fordern und zahlen muss.
Dabei kannst Du auch fragen wie die aktuelle Situation des Kindes ist. Freundlich und sachlich.
Was hast Du eigentlich zu befürchten? Es gibt keinen Kontakt und das einzige was Du willst ist eine ordnungsgemäße Berechnung des Unterhalts und dafür willst Du wissen wie die Situation des Kindes ist.
VG Susi
Was hast Du eigentlich zu befürchten? Es gibt keinen Kontakt und das einzige was Du willst ist eine ordnungsgemäße Berechnung des Unterhalts und dafür willst Du wissen wie die Situation des Kindes ist.
Und deshalb würde ich jetzt schon bald anfangen alles vorzubereiten, wenn es doch vermutlich in einer Abänderungsklage endet.
Also schon einige Zeit vor dem 18. Geb. auf die neue Lage zur Unterhaltspflicht hinweisen, sodass entweder pktl zum Geb. die neue Berechnung steht und der Titel zurückgegeben wird oder Du unmittelbar am Geb. die Abänderungsklage einreichst.
toto
Ich würde trotzdem den Versuch starten, dem Kind zu schreiben.
"Hallo X, demnächst wirst du volljährig. Ich würde mich gerne mit dir über deinen dir dann zustehenden Unterhalt unterhalten. Was hältst du davon, wenn wir uns mal zusammen setzen? Grüße..."
Ich würde da noch gar keine "du musst" oder "ich muss nicht mehr" ... unterbringen sondern einfach mal abklopfen, ob er gesprächsbereit ist oder sich tot stellt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich hoffe, ich darf mal einen persönlichen Kommentar zu diesen Links einflechten.
Siehe auch die Erläuterungen <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/privilegierte-volljaehrige/index.php>hier</a>" und <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wieviel-kindesunterhalt/index.php>hier</a>.
Schon immer war ich gegen solche "Online-Anwälte". Dieser hier war der erste, dessen Seiten ich gelesen habe. Ihn fand ich von Anfang an besonders schlimm. Nun schreibt er (1. Link):
Beispiel:
Der Vater verdient netto 1.500,- Euro, die Mutter verdient netto 1.000,- Euro. Sie haben ein 11-jähriges Kind sowie ein 19-jähriges Kind, das noch zur Schule geht.
Für das minderjährige Kind ist allein der Vater unterhaltspflichtig in Höhe von 289,- Euro.
Für das volljährige Kind sind grundsätzlich beide Eltern unterhaltspflichtig. Da das Einkommen der Mutter aber unter ihrem Selbstbehatssatz von 1.080,- Euro liegt, muss sie sich nicht am Unterhalt beteiligen. Der Vater müsste also den Unterhalt für das ältere Kind i.H.v. 326,- Euro allein zahlen.
Allerdings kann der Vater nicht beide Unterhaltsbeträge i.H.v. 289,- Euro + 326,- Euro = 615,- Euro zahlen, denn sonst wäre sein Sebstbehalt von 1.080,- Euro unterschritten. Er kann nur 420,- Euro zahlen. Es liegt also ein Mangelfall vor. Die 420,- Euro sind nun, da beide Kinder gleichberechtigt sind, gleichmäßig auf beide Kinder aufzuteilen, indem der Unterhalt beider Kinder um denselben Prozentsatz gekürt wird. Im Ergebnis muss der Vater an das jüngere Kind 171,- Euro und an das ältere Kind 249,- Euro zahlen.Gegenbeispiel:
Würde das 19-jährige Kind nicht mehr zur Schule gehen, sondern zur Universität, so würe es sich bei ihm nicht um einen "privilegierten" Volljährigen handeln. Im Mangefall kommt daher erst das minderjährige Kind dran, da es in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten einem "normalen" volljährigen Kind vorgeht. In diesem Fall würde das 11-jährige Kind also den vollen Unterhalt von 289,- Euro bekommen, der volljährige Student aber nur noch (420,- Euro ./. 289,- Euro = ) 131,- Euro.
Das Gegenbeispiel endet mit Unsinn. Der volljährige Student bekommt nicht 131 Euro Unterhalt sondern 0,00 , weil der SB des Vaters bei nicht privilegierten Volljährigen 1.300 Euro beträgt.
Hallo,
herzlichen Dank für Eure Antworten. Sehr hilfreich!
Susi ich befürchte nichts wirklich. Ich möchte nur von Anfang an vermeiden wieder in die alten Mühlen der unsäglichen Verfahren einzutreten und hier Zeit, viele Nerven und Geld zu investieren, weil sich eine der Parteien reich rechnen möchte. Ich hatte gehofft, dass ich dieses Kapitel abgeschlossen habe...
Allerdings vor dem Hintergrund, dass die KM ggf. eine gute Einkommensquelle verliert, ist so etwas zu befürchten. Vielleicht und das hoffe ich eigentlich, kann ich die KM und das Kind bewegen hier wieder einer gütliche Regelung zu finden. Wobei ich natürlich die Hoffnung hege, dass sich die Unterhaltssituation bzw. die höhe der Zahlungen für mich verbessert und so langsam ein Ende (spätestens in 2026...) abzusehen ist.
Ich werde nicht vor dem 18. Geburtstag loslegen. Meine Schritte sind definitiv darauf ausgerichtet erstmal eine gütliche Regelung herbeizuführen. Wenn dies nicht fruchtet geht der alte Tanz halt wieder los.
Aber früher zu starten macht keinen Sinn. Ich glaube definitiv nicht, dass der alte Titel vollstreckbar ist oder das das jemand versuchen wird so etwas zu betreiben. Ich hatte so einen Fall in der Vergangenheit. Dagegen habe ich erfolgreich geklagt und hundertprozent gewonnen. Damals beliefen sich die Kosten schon weit über 2.000,- EUR die, die KM aufbringen musste. Das wird sie nicht vergessen haben...
Also schauen wir mal.
Nochmals herzlichen Dank.
Viele Grüße
Claus
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Mod: Doppelpost gelöscht
Das Einzige, was hier sicher ist, Du hast mit der KM nichts zu schaffen und brauchst mit ihr auch nicht zu kommunizieren was zB ihre Einkünfte angeht - das ist Aufgabe des dann volljährigen Kindes
Hallo,
es wäre schön, wenn es so wäre. Ich glaube aber nicht, dass es so ist. Sie hat für Kind Nr. 2 ja noch laufende Ansprüche an mich.
Insofern macht es schon Sinn mit beiden zu sprechen. Ich glaube wenn man nur über das volljährige Kind geht ist der Ärger schon vorprogrammiert.
VG Soeinärger
Das dann-nicht-mehr-Kind muss sich um seinen Unterhalt selber kümmern. Und dazu muss das dann-nicht-mehr-Kind die Einkünfte beider Eltern einholen. Nicht Du. Die KM wechselt gewissermassen rechtlich die Seite. Das dann-nicht-mehr-Kind kann nicht mal den bisherigen Anwalt der KM und genau genommen auch nicht das Jugendamt missbrauchen.
Es wäre wirklich das beste, dem Kind einen Brief zu schreiben und zu einem netten Gespräch über die Lage einzuladen. Vllt will sie ja gar keinen Unterhalt.