Unterhalt ab 18
 
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Unterhalt ab 18

 
(@holger1968)
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Hallo!

Ich habe 2 Kinder (12 und 18). Ich bin mittlerweile geschieden. Meine Ex wohnt mit den Kids bei ihrem neuen Partner. Sie muss da auch keine Miete bezahlen. Es ist sein Eigentum. Mittlerweile haben die Beiden ein gemeinsames Kind. Ich zahle Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.  Wie sieht das aus wenn mein Sohn 18. ist. Zur Zeit arbeitet meine Ex nicht. Wenn mein Sohn 18 ist dann ist ihr Kind mit dem Neuen ca. 3. Wie ich sie einschätze wird sie nicht arbeiten wollen. Sie ist gelernte OP Schwester.  Muss ich dann für den Unterhalt alleine aufkommen?

Danke 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2017 10:14
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was macht der 18jährige dann, wenn er 18 ist?

Grundsätzlich sind ab dem 18. Lebensjahr beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Wenn er noch im Abi steckt gehört er zu den priviligiert Volljährigen und beide Elternteile sind gesteigert erwerbspflichtig.

Wenn er das nicht ist, dann entfällt die gesteigerte Erwerbspflichtigkeit.
Ab 18 muss er seine Bedürftigkeit nachweisen.

Und kein Elternteil muss bei der Quotelung nach Einkommen mehr zahlen als er allein zahlen müsste.

Ab 18 wird das Kindergeld voll in Abzug gebracht, so dass, wenn du allein zahlen musst, weil die KM nicht leistungsfähig ist, der Zahlbetrag noch mal um das halbe Kindergeld sinkt. Sohnemann  muss dir ein Konto benennen (schriftlich) auf das du den Unterhalt überweist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2017 10:20
(@holger1968)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Danke. Der Sohn macht dann noch sein Abi. Danach möchte er , Stand heute, studieren.

Wenn meine Ex sich entscheidet nicht mehr zu arbeiten dann muss sie auch nie etwas für die Kids bezahlen?

Was ist wenn sie wieder heiratet?? Dann auch nicht ?

Sie muss doch auch mal an unsere gemeinsamen Kids denken.  Ein Studium muss ja auch bezahlt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2017 10:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Holger1968!
Ergänzend zu AS:
Euer Sohn muss/sollte auch nachweisen, dass sein Anspruch gerechtfertigt ist, z.B. durch entsprechende Bescheinigung der Schule.
Weiter sollte er mögliche Einkünfte (Nachhilfe, 450 EUR-Job und dergl.) bekannt geben.

Wenn er studiert, sollte er sich als erstes um Bafög bemühen (sofern er kein eigenes Einkommen hat) und Dir den Bescheid nebst Immatrikulationsbescheinigung vorlegen, damit dann der korrekte KU-Betrag ermittelt werden kann...

Wie ist Dein Verhältnis zu Sohni?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 14.07.2017 10:35
(@holger1968)
Schon was gesagt Registriert

Danke

Das Verhältnis zum meinen beiden Kids ist spitze.
Sie kommen alle 14 Tage  und die haben Ferien zu mir.
Ich will mich auch nicht drücken. Ich zahle ja für meine Kids. Es dauert ja auch noch 2 Jahre bis er 18 ist. Ich habe nur immer etwas Angst das der Unterhalt zu hoch wird.
Ich hatte bisher immer ein super Verhältnis zu meiner Ex. Wir haben immer alles ohne Stress geregelt.

Jetzt wollte sie von mir 250 Euro für eine Klassenfahrt haben. Das habe ich aber abgelehnt. Sie hat für beide Kids 1160 Euro incl. Kindergeld. Sie wohnt Mietfrei. Das sollte doch reichen oder nicht???  Sie kann jeden Monat etwas für Klassenfahrten zur Seite legen. Die  WE mit den Kids und die Ferien kosten ja auch sehr viel Geld. Ich mache immer viel mit den Kids.

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Themenstarter Geschrieben : 14.07.2017 10:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Ergänzung zu dem bisher geschriebenen.
Ab 18 muss sich Dein Sohn selbst um den Unterhalt bemühen, er ist dann Dein Ansprechpartner und nicht mehr die KM.

Besucht er nicht mehr die Schule, dann ist er nicht mehr privilegiert und das 12jährige Kind hat unterhaltsrechtlich Vorrang. Ein Student ist verpflichtet zunächst Bafög zu beantragen, es kann auch fiktiv angerechnet werden, wenn er es nicht macht. Gegenüber dem 18jährigen steigt dann Dein Selbstbehalt auf 1300 Euro.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2017 10:54