Unterhalt ab 18
 
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Unterhalt ab 18

 
(@neo78)
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Hallo kurze Frage für einen Freund. Er hat 2 Kinder die im Mai 18 werden. Er zahlt für beide den Mindestunterhalt nach Dü Tabelle. Was muss er ab dem 18. ten überweisen wenn

1. Sie weiter Schule machen und bei Mama wohnen.
2. Sie Ausbildung anfangen und bei Mama wohnen.
3. Sie Ausbildung machen und alleine wohnen.
4. Sie nichts machen und bei Mama wohnen.
5. Sie nichts machen und alleine wohnen.

Ab 18 müssen sie den Unterhalt selbst fordern. Kann man ab 18 den Unterhalt einstellen an die Mama und auf die Forderung der Jungs warten.  Was ist wenn sie versäumen was zu fordern? Läuft der Unterhalt dann auf? Besteht ein rückwirkender Anspruch? Fragen über Fragen...Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. Er will alles richtig machen und ic5h meinte ich erkundige mich mal bei euch. Die Mutter verdient ca. 800 netto im Monat


Anm. Mod.
ein wenig geordnet

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2017 13:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM unter dem Selbstbehalt liegt muss er den Unterhalt alleine tragen. Er muss nicht mehr zahlen als er allein müsste und kann ab 18 das komplette Kindergeld abziehen.
Die Kinder müssen ab dem 18. ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Gibt es Titel?

1. bisheriger Unterhalt - das nicht angerechnete Kindergeld
2. bisheriger Unterhalt - das nicht angerechte Kindergeld - Ausbildungsvergütung (davon bleiben 90 € als Aufwendungen beim Kind)
3. evtl. Bafög, Ausbildungsbeihilfe, Wohngeld?
4. kein Unterhalt
5. kein Unterhalt

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2017 14:12
(@neo78)
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Nein es gibt keinen Titel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2017 14:13
(@neo78)
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Nicht angerechnete Kindergeld heißt die Hälfte also 96 Euro? Wenn die Ausbildung im August erst losgeht? Muss er zahlen den jetzigen Unterhalt- 96 Euro?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2017 14:17
(@neo78)
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Wie würdet ihr einen Brief für die Jungs und die Mama aufsetzen um alle über die Neuregelung ab Mai zu informieren? Jat da jemand eine Vorlage oder eine Idee? Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2017 14:26
(@neo78)
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Sicher das es der bisherige Unterhalt bleibt??? Steigt der nicht ab 18 automatisch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2017 14:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, die Düsseldorfer Tabelle sieht in der 4. Altersstufe 527 statt 460 als Tabellenbetrag vor.
Also muss er von den 527 das komplette Kindergeld abziehen.

Die KM ist nicht mehr seine Ansprechpartnerin, die Kinder sind es.
Und mit diesen sollte er sprechen bzw. einen Brief schreiben.

Wie ist denn der Kontakt zu den Jungs?

Sie müssen jetzt ja liefern. Also ihn bitten (auffordern) weiter Unterhalt zu zahlen, weil sie xx das machen  (Schulbescheinigung evtl. beifügen).
Dann müssen sie seine Einkommensnachweise einfordern und auch die der KM (ist dies neu verheiratet?, arbeitet sie Vollzeit?)
Und beiden die des anderen zur Verfügung stellen. Damit dann berechnet und kontrolliert werden kann.

Sollten sie die Schule im Sommer abschließen und ab August/September/Oktober eine Ausbildung beginnen, anfangen zu studieren ist das ein Übergangszeitraum.
Im übrigen sind die Kinder nach Beendigung der Schule nicht mehr privilegiert und sein Selbstbehalt steigt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2017 14:42
(@neo78)
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Kindsmutter ist nicht verheiratet und arbeitet Teilzeit. Kontakt ist so lala. Es gibt bessere Varianten.  Deswegen dachte ich das ein Brief nicht schlecht wäre. Kann er ab Juni die Überweisung auf das Konto der Mutter ohne Ankündigung einfach so einstellen? Reicht das wenn die Kinder ihn mündlich zum Unterhalt auffordern? Was ist wenn sie nichts machen und er den Unterhalt einstellt? Läuft dann alles auf und kann rückwirkend gefordert werden?

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Themenstarter Geschrieben : 28.02.2017 14:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Deswegen dachte ich das ein Brief nicht schlecht wäre. Kann er ab Juni die Überweisung auf das Konto der Mutter ohne Ankündigung einfach so einstellen?

Vielleicht Brief mit Einladung zu einem Gespräch bei Hamburger oder dergl.?
Als höflicher Mensch würde ich (z.B. zum Geburtstag der Jungs) die Einstellung der Zahlungen auf KM´s Konto ab dem Monat nach Geburtstag ankündigen und zugleich die Jungs um deren BV anfragen... für den Monat, in dem die beiden volljährig werden, muss meines Wissens  KU noch bezahlt werden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 28.02.2017 14:58
(@neo78)
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Ja die Idee mit der Ankündigung und eine Einladung auf nen Burger ist eine gute Idee. Er ist ein sehr netter Mensch das macht er sogar gerne. Für Mai ist klar das er den Unterhalt noch auf das Konto der Mutter überweist. Nur ab Juni will er das den Jungs aufs Konto packen. Er will den  richtigen Weg gehen. Deswegen die Nachfragen. Er denkt das seine Jungs sich nicht um eine Ausbildung bemühen. Was ist wenn sie ab August/September nichts machen also weder Schule noch Ausbildung.  Kann er dann unangekündigt die Zahlungen für die Jungs einstellen? Wie lange dauert die Übergangszeit nach der Schule?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2017 15:09




(@neo78)
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Wie hoch ist der Selbstbehalt bei unterhalt ab 18?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2017 15:20
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Selbstbehalt ab 18 richtet sich danach welchen Status die Kinder noch haben:
Sind sie priviligiert (also Minderjährigen gleichgestellt), also im 1. Rang oder rutschen sie aufgrund von Ausbildung/Studium in den 4. Rang.
Im 1. Rang sind beide Elternteile gesteigert erwerbspflichtig.
Im 4. Rang nicht.

1.080 bzw. 1.300.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2017 11:06
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein es gibt keinen Titel

Ganz sicher?

Es soll Leute geben, denen die Existenz eines Titels gar nicht bewusst ist...

Manche entsorgen auch wichtige Unterlagen (viel zu früh).  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2017 23:05