Hallo Ihr Lieben,
sollte dieses Thema schon einmal vorgestellt sein, bitte ich um Entschuldigung.
Meine Frage:
ab 01.08.2015 gilt ja die neue Düsseldorfer-Tabelle!
Sie wurde ja angepasst, da ja auch das Kindergeld erhöht wurde!
Wenn ich (wir) jetzt nach rechnen - für das 2. Kind - 12 Jahre alt.
müsste doch, nach allen neuen Zahlen ein Betrag von € 610 - statt € 612
(Dü-Tab. 704 ./. halbes Kindergeld (€ 188,--) € 94,-- = 610
Jetzt wird von der Ex wegen ZWEI Euro - sofort (in einem Ton der einen verwundert (er hat
3 Minuten Zeit, sich zu entscheiden ob er das so einsieht - ist aber in diesem Moment gerade
auf der Autobahn! - Rückfahrt vom Urlaub) mit Lohnpfändung gedroht!
Meine Fragen nun:
was stimmt? - welche Summe!
und die eine Lohnpfändung :knockout: :knockout: :knockout: wegen 2 Euro überhaupt
möglich? bzw. wird da das Jugendamt im Sinn der Kindsmutter tätig?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten ...
Clara
Moin,
davon ausgehend, das es einen Titel gibt ...... Was steht im Titel???
Wenn da eine Summe X drin steht, seit ihr auf der sicheren Seite, wenn Summe x bezahlt wird.
Da kann sich die DDT auch noch 8 mal ändern.
Ruhe bewahren!
Grüsse!
JB
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Hallo,
zu dem Chaos gibt es hier im Forum auch einen threat.
Des Rätselslösung ist, dass die Kindergelderhöhung erst ab dem 1.1.2015 gilt:
"Unter Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB ist für die Zeit bis zum 31.12.2015 weiterhin das bis 31.12.2014 gültige Kindergeld von monatlich 184 EUR für das erste und zweite Kinde, 190 EUR für das dritte Kind und 215 EUR für das vierte und jedes weitere Kind abzuziehen."
(<a href="http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/duesseldorfer-tabelle-mit-zahlbetrag.html>Quelle</a>)"
Ich habe das Gesetz nicht gemacht aber die KM hat recht, erst ab dem 1.1.2016 gilt auch für den Unterhalt das neue Kindergeld.
Ob es sich lohnt wegen 2 Euro so ein Fass aufzumachen ist eine andere Frage, aber ich würde es berücksichtigen um der KM keine Angriffsfläche zu bieten.
VG Susi
Ob es sich lohnt, ein Fass für 2 Euro aufzumachen, weiß ich auch nicht.
Muss sich die Ex aber natürlich fragen lassen.
Zumal es auch nur 2,- € für 5 Monate sind.
Das Problom ist, dass der Gesetzgeber tatsächlich ein, idiotisches Gesetz raus gebracht hat, dass man in diesen 5 Monaten bis zum 1.1.2016 nur 2 € weniger KG anrechnen dürfte.
Das wirkt sich aber nur aus, wenn keinen Titel gibt, dieer als erst erstellt oder geändert werden soll.
Wenn ihr einen Titel habt, in dem expiizit drin steht,"Zahle sosundsoviel Geld, abzüglich des hälftigen Kindergeldes, so kannst du da halbe Kindergeld abziehen und nicht nur das, was die Regierung jetzt plötzlich gerne hätte.
Das Problem ist unr, dass die Regierung und das OLG-Düsseldorf etwas anderes als die Wahrheit suggerieren.
Darauf kann man leicht rein fallen.
Ob man nun, so wie ich, Lust hat, es auf einen Streit ankommen zu lassen oder nicht, muss natürlich jeder selbst wissen.
Aber ich halte das Risiko für denkbar gering und würde mich freuen, wenn ich damit sogar vor Gericht landen würde.
Ich fürchte allerdings, soweit wird es wegen 10,-€ pro Kind nicht kommen. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Clara,
Das Problom ist, dass der Gesetzgeber tatsächlich ein, idiotisches Gesetz raus gebracht hat, dass man in diesen 5 Monaten bis zum 1.1.2016 nur 2 € weniger KG anrechnen dürfte.
Das wirkt sich aber nur aus, wenn keinen Titel gibt, dieer als erst erstellt oder geändert werden soll.
Ich möchte diesen Gedanken noch ein wenig weiterspinnen. Wie Beppo und andere schon gesagt haben: Wenn es einen Titel gibt, dann gilt das, was in dem Titel steht; und wenn dort "hälftiges Kindergeld" steht, dann sind eben doch die 610 Euro korrekt, und nicht die 612 Euro - an den Grundrechenarten kann schließlich nicht einmal unsere betrügerische "Ministerin für alle außer Männer" etwas ändern.
Allerdings, im umgekehrten Fall sehe ich es so: Wenn es keinen Titel gibt, dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt um zu überprüfen, ob eine Einstufung nach Zeile 10 (!) der Düsseldorfer Tabelle immer noch korrekt ist. Wenn ja, nun, dann sind's halt die 612 Euro (bei einem Einkommen in der Gegend von fünftausend Euro sind die zwei Euro extra sicher zu verschmerzen), aber wenn nein, dann würde ich den Unterhalt mit sofortiger Wirkung auf die zutreffende Zeile der Düsseldorfer Tabelle kürzen: Wer bei über sechshundert Euro Kindesunterhalt wegen fehlender zwei Euro eine derartige Welle macht, dem sollte man, wenn das möglich ist, aufs deutlichste klarmachen, dass der Zug auch mal in die andere Richtung fahren kann.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
