Unterhalt ab 01.07....
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt ab 01.07.2005

 
(@tigerus1)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurden mein Arbeitsvertrag so abgeändert das ich nun einen Nettoverdienst von ca.1100 Euro habe,bisher habe ich immer den Unterhalt für meinene Sohn gezahlt.
Nun stellt sich für mich die Frage ob die Unterhaltszahlungen neu berechnet werden können??

Was ändert sich ab 01.01.2006,habe Gerüchte gehört die Düsseldorfer Tabelle soll abgeschafft werden.
Bitte um Antwort.Danke
Gruss

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2005 19:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin tigerus,

Nun stellt sich für mich die Frage ob die Unterhaltszahlungen neu berechnet werden können??

Gibt es bislang einen Titel? Wenn du eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde unterschrieben hast, steht darin meist auch, wie viel KU du zahlst.

Sollte dein Einkommen nicht ausreichen, um den Regelbetrag (=100% gem. DT) zu leisten, trifft dich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Du wirst durch das Gericht aufgefordert werden, dir entweder einen höher dotierten Job zu suchen oder einer Nebentätigkeit nachzugehen. Dein somit erzielbares Einkommen wird fiktiv angesetzt; auch wenn du das Geld nicht hast.

Was ändert sich ab 01.01.2006

Sie >diese< ausführliche Diskussion.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 19:44
(@tigerus1)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
ja der Unterhalt wurde durch die Vaterschaftsurkunde zum 20.04.2005 vom Jugendamt festgelegt.Durch die wirtsch.Lage wurden unsere Arbeitsverträge abgeändert,so das ich nun ca. 1100 Euro verdiene.
Meines Wissens ist es nun so,das von den 1110 Euro noch 5 % Aufwendungen abgehen und ich dann auf ca. 1050 Euro komme.Die Frage die sich mir nun stellt,wie argumentiert das Gericht bezgl. des Selbstbehaltes von 890,00 Euro??Kann mir da jemand weiterhelfen???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2005 20:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wie argumentiert das Gericht bezgl. des Selbstbehaltes von 890,00 Euro

Das Gericht wird sehr wahrscheinlich folgende Auffassung vertreten:

1100 € - 5% = 1045 € - 204 € KU = 841 €

Die Gedanken des Gerichtes werden etwa wie folgt sein: "SB um 49 € unterschritten. Mist, macht aber nix, muss er zusehen, wie er klar kommt. Zur Not über einen Nebenjob. Wurde da nicht jüngst ein Zeitungsausträger gesucht?"

Mal andersherum gefragt: Du beabsichtigst, das SR als nicht sorgeberechtigter Vater eines nicht ehelichen Kindes zu beantragen. Hier hingegen feilscht du um den KU. Ich verstehe deine finanzielle Misere und ich weiß sehr wohl, dass Leben Geld kostet. Welche anderen ggf. zusätzlichen Möglichkeiten hast du?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 21:04
(@baba-men)
Schon was gesagt Registriert

Ich verstehe dann die Logik des Gerichts nicht, im Falle von tigerus1 muß man doch ein sehen, daß bei derzeitigen wirtschaftlichen Lage froh wein muß, daß der Vater überhaupt etwas zu zahken in der Lage ist. Anders rum wird er zum Konkurs bei vorhandene Lquidität gezwungen sein.

In was für eine Welt leben denn die Juristen?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2005 23:10