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unterhalt

 
(@drago)
Schon was gesagt Registriert

guten abend eine frage ich zahle 334 euro unterhalt, und überweisse jedesmal 25 euro mehr als taschengeld werden die 25 euro als unterhaltszahlungen gezählt  oder nicht, danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2012 23:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi drago,

ich verstehe die Frage nicht ganz,

Du zahlst deinem Einkommen nach 334 € Unterhalt für dein Kind.

zusätzlich überweist du noch 25 € Taschengeld.

Das dürfte als freiwllige Leistung gesehen werden, die du zusätzlich zum Unterhalt leistest.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2012 23:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

N'Abend.
Nein. Das ist eine freiwillige Leistung.

Wem gegenüber soll es denn zählen und wofür wäre das wichtig?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2012 23:51
(@drago)
Schon was gesagt Registriert

also ich werde nach stunden bezahlt meistens bin ich unter 1500 euro aber ab und wann komme ich etwas höher

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2012 23:56
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Unterhalt wird üblicherweise nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen der letzten 12 Monate
errechnet ( 3 Jahre bei Selbständigen). Darin sind auch Einkommensschwankungen berücksichtigt.
Wenn du mehr zahlst, als errechnet wurde, ist das eine freiwillige Leistung von dir.
Kommt vielleicht auch darauf an, ob die Berechnung überhaupt noch aktuell ist...

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 00:32