Ok,
dann nehmen wir an er bekommt BAB wegen dem BVB und kriegt das durch. Dann ist es immer noch so, dass er 216€ sich anrechnen lassen muss, damit sein Bedarf aber nicht gedeckt ist. Der Restbedarf wäre dann Angelegenheit beider Eltern gemeinsam. Somit müsste meiner Meinung nach eine Neuberechnung erfolgen, allerdings fragt man sich da halt nach Sinn und Nutzen bei 30€ die ja für den Fall das der Große die nicht mehr kriegt seine Schwester bekommt.
LG
Nadda
Ja das stimmt, aber mein Stiefvater ist dem Sohn gegenüber nicht leistungsfähig. Die KM arbeitet 4 H im Hotel und kassiert hartz 4- Da wird sie auch für den Sohn nicht leistungsfähig sein. denn eine gesteigert Unterhaltspflicht entfällt ja beim Sohn. Da die Tochter nä jahr 18 wird wird der UH eh neu berechnet. Um wegen der Tochter muss ja die Kindesmutter erst mal fordern. Rückwirkend gibt es ja nichts, außerdem will der RA dieses Mal den Titel für die Tochter bis 18 begrenzen und dann muss neu berechnet werden. danke
