Meine Mutter und der Sohn meines Stiefvaters hatten ein sehr gutes Verhältnis, mein Stiefvater war schon geschieden als er meine Mutter kennen lernte. Sie war nicht Trennungsgrund. Außerdem kann meine tote Schwester für nichts irgendwas und wenn meine Mutter Trennungsgrund gewesen wäre hat er kein Recht das über ein unschuldiges Kind zu sagen. Sollte das so weit kommen das er noch mehr Unterhalt an die Tochter zahlen muss wird meine Mutter sich eigene Wohnung suchen. dann ist der Selbstbehalt nicht mehr zu senken.
Er ist nicht mehr leistungsfähig denn er arbeitet an seiner Belastbarkeit. 172 h im Monat und jeden 2. Samstag oft auch jeden Samstag. Er arbeitet in einer Zeitarbeitsfirma un verdient 7.7 die Stunde. Es gibt ein Gutachten vom Gericht das er nicht mehr körperlich schwer arbeiten kann und das er nicht mehr als diese Std von 172 arbeiten soll. Er kann kaum noch laufen oder stehen, das künstliche Kniegelenk steht an. ob er dann überhaupt noch arbeiten gehn kann kann die Uni nicht beantworten. Der Gutachter der vom Gericht bestellt wurde hat ihm angeraten die Erwerbsunfähigkeitsrente ein zureichen. Laut Gutachter braucht und kann er allerhöchstens 40 h pro woche arbeiten.
es geht ja hier nicht um die Beziehung zwischen Vater und Sohn, die sich nicht mehr ändern wird, sondern um die Auskunftspflicht des Sohnes.
Hi Sibbi,
aber wie dir bereits mehrfach erklärt wurde ändert das klagen wegen der 30€ nichts, aber auch gar nichts an der finanziellen Situation deines Stiefvaters. Die 30€ kriegt der Sohn weniger, dafür die Tochter mehr.
Einem Sohn ewig böse zu sein, nur weil er mit 14 einen Fehler gemacht hat ist absolut unreif. Und auch eine Vater- Sohn Beziehung die aktuell total mies ist kann wieder anders werden wenn beide aufeinander zugehen. Da spreche ich aus Erfahrung, mein Vater und ich haben auch jahrelang nicht miteinander gesprochen und leben jetzt sogar im gleichen Haus.
Es gehört persönnliche Reife dazu, auch einmal eigenes Fehlverhalten einzugestehen und dem anderen seines zu verzeihen. Für mich ist das auch ein ganz wichtiger Bestandteil des erwachsen werdens. Dein Stiefvater hat meiner Meinung nach einfach als Vater die Möglichkeit dieses seinem Sohn vorzuleben.
LG
Nadda
Doch es wird sich was ändern, wenn sich meine Mutter eine eigene Wohnung sucht. es hat nichts mit Unreife zu tun wenn ein Vater seine tote Tochter in Schutz nimmt. Warst du jemals in dieser Situation, was Eltern fühlen wenn sie am Grab ihrer Tochter stehen und nichts als Häme vom Sohn ernten. es gibt Dinge im Leben, die kann man nicht verzeihen. Auch ein 15 jähriger versteht, das man so was nicht tut. es ging ihm in unserer Familie immer gut, meine Mutter hat nie Unterschiede zwischen den Kindern meines Stiefvaters und uns. das haben sie nicht verdient.
Außerdem kann er dann wie der Gutachter fest stellte nur noch 40 h arbeiten und dann sinkt sein Gehalt weiter. Dann ist nichts mehr zu holen, noch tiefer kann er nicht abgesenkt werden. außerdem trennen sie dann die Wohnungen. Meine Mutter hatte Brustkrebs war also sehr schwer krank. Sie reduzierte ihre Stelle auf 50 % also Trennungsunterhalt zahlt sie nicht.
Hi Sibbi,
mal ganz im Ernst, es lohnt nicht wenn deine Mutter sich jetzt eine eigene Wohnung nimmt. Das wäre wohl eine sehr trotzige Reaktion auf eine Unterhaltsforderung.
Nein, ich habe noch kein Kind verloren, mir ist aber durchaus klar das es schrecklich ist. Aber ich weis, das Kinder und Jugendliche aus einer Trennungsfamilie auch viel mitmachen und das sie auch erst aus ihren Erfahrungen lernen müssen. Prinzipiell tun Jugendliche Dinge die ich nicht gut finde oder akzeptieren kann, trotzdem muss ich Rücksicht darauf nehmen das sie noch nicht erwachsen sind. Jugendliche müssen erst Lebenserfahrung erwerben, diese Lebenserfahrung die dazu führt, dass sie als Erwachsene Verantwortung für ihr Tun tragen können.
Und jeder von uns, auch du, hat schlechte Entscheidungen im Alter von 14 Jahren getroffen. Unsere Fehler waren andere, vielleicht weniger grausam in dem Moment in dem sie passiert sind, vielleicht noch schlimmer. Trotzdem haben wir die Chance bekommen aus unseren Fehlern zu lernen und uns weiterzuentwickeln. Diese Chance sollte ein Vater seinem Kind immer geben. Aber das ist meine Meinung und du teilst sie offenbar nicht, das ist durchaus ok, damit kann ich leben. Allerdings weis ich, dass ich mit meinen Versuchen auf andere zuzugehen und zu verzeihen oft weiter gekommen bin als mit der Variante über den Anwalt.
LG
Nadda
Moin sibbi,
Du wiederholst Dich fortlaufend - vor allem mit Sachverhalten, die unterhaltsrechtlich vollkommen bedeutungslos sind.
Wenn Deine Mutter und Dein Stiefvater es für eine gute Idee halten, von der ohnehin knappen Kohle noch eine zweite Miete samt Nebenkosten zu bezahlen, werden sie schnell feststellen, wie wenig Geld sie anschliessend noch in der Tasche haben - selbst wenn dann der SB nicht mehr abgesenkt und überhaupt kein Unterhalt mehr bezahlt wird. Und welche Auswirkungen das auf ihre Ehe hat, werden sie ebenfalls merken. Vor allem war das dann aber ihre ureigene Entscheidung, für die sie niemand anderem mehr die Schuld geben können.
Dein Stiefvater ist mindestens ebenso stur wie sein Sohn - aber er ist der Ältere und hätte es in der Hand, auf seinen Sohn zuzugehen. Wenn er den Rest seines Lebens stattdessen lieber voller Hass und Verbitterung verbringt, ist das seine eigene Entscheidung, deren Folgen er niemand anderem anlasten kann. Unglückliche Menschen sterben früh. Und das alles wegen 30 EUR Unterhalt im Monat?
Grüssles
Martin
(der in seinem Leben schon viele dicke Striche unter das Fehlverhalten seiner Mitmenschen und Angehörigen gezogen hat - und wunderbar damit leben kann)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Finde ich nicht, denn meine Mutter zahlt ja dann im Endeffekt für Kinder mit, die sie nichts angehen. Aber ich denke an dieser Stelle kommen wir nicht weiter. Sollte der Sohn in Ausbildung gehen, dann stehen ihm die 30 Euro nicht mehr zu, denn mein Stiefvater ist nicht leistungsfähig. Die Tochter wird im Juni nä jahres 18, die hat die Schule auch nicht geschafft. Das Ende des Uh ist dann absehbar, denn die Mutter muss ja auch zahlen
@ sibbi,
es hindert Euch doch niemand daran, mit Begeisterung Rechenfehler zu machen oder so zu tun, als wären zwei Haushalte nicht teurer als einer. Ihr müsst nur die Folgen - finanzieller und menschlicher Art - aushalten. Und die werden in jeder Hinsicht teuer sein.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn die sich trennen bleibt das Gehalt meiner Mutter gleich. Meinem Stiefvater müssen dann die 900 Euro bleiben. 2 x1 Zi Wohnung kosten nicht 720 Euro, was sie jetzt bezahlen. Ich ziehe im Otober ins Studentenwohnheim. Eine 1 Zi Wohnung kostet nie 360 Euro und da Selbstbehalt ist wegen weniger Wohnkosten nicht zu senken, das hat der Ra gesagt das habe der BGH entschieden. Hier bei uns in der Stadt kostet eine 1zi Wohnung ca 300 Euro komplett. Sparen sie 120 Euro im Monat plus 56 Euro UH
Moin sibbi,
Du brauchst Dich hier nicht zu rechtfertigen; Eure Milchmädchenrechnungen sind Euch doch unbenommen; selbst wenn die Kaltmieten rechnerisch minimal geringer sind:
- - die Nebenkosten für zwei Wohnungen sind höher als für eine
- es fallen zwei Mal GEZ, Telefon etc. an
- zwei Kühlschränke zu füllen ist mehr als doppelt so teuer wie bei einem
- die bisherige Wohnung muss renoviert werden
- es müssen zwei Umzüge bezahlt werden
- fehlender Hausrat muss angeschafft werden
- auch Studentenwohnheime sind nicht umsonst
etc.
Die Schwaben nennen dieses Vorgehen "Schbare - egal, was es koschded". Das Blödeste dabei: Man kann hinterher niemand die Schuld dafür geben, dass die eigene Ehe im Eimer ist und man noch weniger Geld im Täschchen hat als zuvor - denn die Entscheidung zur "unterhaltsbedingten Trennung" haben erwachsene, geschäftsfähige Menschen ganz allein getroffen; Sohn und Tochter haben überhaupt nichts damit zu tun.
Persönliche Anmerkung: Wenn ein Ehepaar sich trennt, um 56 EUR Unterhalt zu sparen, ist auch das ein Statement über die Qualität dieser Ehe. Und über die Qualität der Einstellung zu den lebenden Kindern, die nicht beerdigt werden mussten - und trotzdem ganz weit weg sind.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Der Zustand der Ehe meiner Mutter geht hier niemanden was an. In zwei Wohnungen braucht man nur 1 Telefon GEZ zahlt meine Mutter nicht, weil sie nach Krebserkrankung schwerst behindert ist. Es gibt Wohnungen die sind beim Einzug schon renoviert. Da wir genug Leute kennen kostet der Umzug ein minimales. Wenn sich die Wohnungen trennen isst ein Mensch nicht mehr als in nicht getrennten Wohnungen. Warum sollen die Nebenkosten höher sein -duscht man dann mehr alleine als zu zweit. Für meine Wohnung im Studentenwohnheim dafür bekomme ich Bafög - Höchstsatz, denn meine Mutter arbeitet nur 50% und mein Vater leistet keinen UH er ist krank
Heute kam post vom Sohn, er macht eine beufsfördernde Massnahme. Ergibt sich daraus einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Vater. Gibt es dafür eine Finanzielle Leistung durch die Arge?
Wenn während der berufsfördernden Massnahme keine Ausbildungsvergütung o. ä. bezahlt wird, besteht der Unterhaltsanspruch fort. Ob die ARGE sich daran beteiligt, hängt vor allem davon ab, ob entsprechende Förderung beantragt wurde.
Allerdings wird Dein Stiefvater seine eigene Anwaltsrechnung jetzt wohl selbst bezahlen müssen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hier ist allerdings zu klären welche berufsfördernde Maßnahme es denn ist. Da gibt es große Unterschiede und auch durchaus, bei der ein oder anderen Maßnahme, relativ hohe finanzielle Unterstützung.
Solche Maßnahmen werden normalerweise von der ARGE oder der Agentur für Arbeit vermittelt und bezahlt. Da geht es hauptsächlich darum Jugendliche zu beschäftigen und zu verhindern, dass sie arbeitslos zu Hause sitzen. Die Maßnahmen sollen dann weiterqualifizieren und helfen in den Arbeitsmarkt / Ausbildungsmarkt einzusteigen.
Es wäre also wichtig zu wissen von welcher Maßnahme wir hier sprechen.
LG
nadda
Unser Anwalt schreibt es gäbe keinen Unterhaltsanspruch da sich der Sohn weder in der Schule noch in Ausbildung befindet. Den Anwalt muss er nicht zahlen, da er nur 900 euro verdient. Im Schreiben steht § 61 SGB 3. Außerdem meint unser Anwalt er könne Bafög beantragen-
Hi,
das mit dem Bafög ist ziemlich sicher großer Quatsch. Du hast irgendwo geschrieben das er noch keine Aubildung hat, finde es nur grade nicht. Welche Schulausbildung hat der Sohn denn?
Vom Arbeitsamt oder von der Arge geförderte Maßnahmen sind normalerweise nichts wofür man Bafög beantragen kann. Sollte es eine selbst gewählte Schule sein in der der Sohn einen höheren Schulabschluss erwirbt, dann sieht es anders aus. Aber das läuft dann normalerweise nicht unter dem Begriff "berufsvorbereitende Maßnahme".
Bei diesem Begriff tippe ich mal auf ein BVB, oder ein BVB integrativ, oder eine Bae oder ähnliches.
LG
Nadda
Ja BVB von der Arge. nee beim Bagög hast du recht, er bekommt BAB. Nämlich 216 Euro plus Kosten für Berbungen und Fahrkosten Und Kindergeld
Hi Sibbi,
und damit erfolgt zwar eine neue Unterhaltsberechnung, aber die Unterhaltspflicht besteht weiterhin.
LG
Nadda
das sieht unser Anwalt nicht so, da der sohn volljährig ist und sich nicht in Ausbildung befindet. Außerdem ist der Sohn nicht mehr priviligiert un deamit ist der selbstbehalt 1150 bei 900 euro netto bleibt da nichts. Außerdem kann er für BVB BAB beantragen.
Hi Sibbi,
Zitat Bundesagentur für Arbeit:
"Anspruch auf BAB besteht nur, wenn der Azubi außerhalb des Haushaltes
der Eltern oder eines Elternteils untergebracht ist. "
Wenn ich richtig informiert bin lebt er aber bei der Mutter?
Und auch wenn nicht, dann wird BAB nicht einfach so gezahlt an den der eine eigene Wohnung hat, sondern nur dann, wenn die Ausbildungsstelle nicht in zumutbarer Zeit erreicht werden kann.
Ganz ehrlich, BAB zu bekommen ist nicht wirklich leicht und ich kann mir in diesem Fall nicht vorstellen das das deshalb einfach klappt.
Normalerweise scheitert der Antrag daran das öffentlicher Nahverkehr besteht 😉
LG
Nadda
Nein BAB gibt es auch für über 18 jährige die noch im Elternhaus leben. Gerade wenn Jugendliche ein berufsbildende Massnahme über das Jobcenter machen. Betrag 216 Euro plus kosten für Bewerbungen und Fahrtkosten zum Praktikum. Leben sie nicht im Elterhaus ist der Bedarf höher wegen Miete nämlich 378. Haben uns beim Jobcenter erkundigt, Anwalt hat es bestätigt. Selbst wenn der sohn kein BAB bekäme, wäre mein Stiefvater ihm gegenüber nicht leistungsfähig. Trotzdem danke. Guck bei BAB bei bei SGB 3