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Unterhalt

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(@sibbi1986)
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danke für die Rückantwort Mein Stiefvater hatte seinen Sohn bis vor kurzem mehrfach aufgefordert sich zu entschuldigen, das hat er abglehnt. Die Initiative nur noch per Anwalt zu kommunizieren geht nicht von meinem Stiefvater aus, außerdem was soll er machen? Noch 4 Wochen warten bis der Sohn Auskunft gibt? Der RA sieht das anders, der Sohn müsse Diese Kosten für die Klage tragen, denn der Vater habe ihm ausreichend Zeit gegeben. Noch letztes jahr hat die Tochter meines Stiefvaters den Bruder gebeten sich doch zu entschuldigen dann wäre es ja gut, aber der Sohn will nicht, noch nicht einmal bei meiner Mutter hat er sich entschuldigt, die sich jahrelang liebevoll  um ihn gekümmert hat, bis er 2009 zur Mutter zog. In der Zeit der Totgeburt hat der Sohn bei uns gelebt, er hat also alles mitbekommen, wie fertig meine Mutter war. Das haben die nicht verdient. Nicht desto trotz ist die Situation wie sie ist, und ich kann mir nicht vorstellen das Prozesskostenhilfe davon abhängt wie der Kontakt zwischen vater und Sohn ist. Mein Stiefvater hat gute Gründe den Kontakt abzulehnen, da der Sohn auch als Volljähriger Sachen sagte die hier den Rahmen sprengen würde.

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 17:09
(@brille007)
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Moin,

Mein Stiefvater hat gute Gründe den Kontakt abzulehnen, da der Sohn auch als Volljähriger Sachen sagte die hier den Rahmen sprengen würde.

das mag ja sein - aber es löst kein Recht auf VKH aus. Böse ausgedrückt: Die anwaltliche Überwindung der eigenen Kommunikationsunwilligkeit muss man sich leisten können. Eine nicht ausgesprochene Entschuldigung gilt hier nicht als Grund, auf Kosten der Allgemeinheit einen Anwalt beauftragen zu müssen.

Grüssles
Martin
(der sich "damals" als jugendlicher Heisssporn auch nicht dann entschuldigt hat, wenn andere es verlangt haben - und auch von seinen Kindern dergleichen nie verlangt hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 29.06.2011 17:20
(@sibbi1986)
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was soll das denn? der Sohn gibt doch seinem vater keine Auskunft!! mein Stiefvater hat ihn doch zuerst ohne Anwalt aufgefordert Auskunft zu erteilen, der Sohn reagiert nicht. obwohl er genug Zeit hatte! Mein Stiefvater hat 900 Euro nicht bereinigtes Einkommen, er hat die PKH nicht provoziert, er wollte es in Gutem regeln. Der Sohn ist ja nicht kommunikativ und kann es sich ja auch nicht leisten. Es geht ja nicht darum Kosten für die Allgemeinheit zu provozieren, sondern das der Sohn nicht bereit ist mit seinem Vater zu sprechen und das ganze ohne RA und Gericht zu regeln. das hängt am Sohn!! Und da der Sohn nicht reagiert hat er laut RA die Kosten zu tragen und nicht die Allgemeinheit.

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 18:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sibbi,

wir treffen hier keine Entscheidungen, weder über Auskunftspflicht noch über Unterhalt oder VKH. Wir zeigen nur die Rechtslage und mögliche Fallstricke auf - und dass Argumente wie "Sohn hat sich schlecht benommen und nicht entschuldigt" keine Rolle spielen. Dass Unterhalt, der ggf. nicht mehr an den Sohn bezahlt werden muss, dann für den Unterhalt der minderjährigen Tochter zur Verfügung steht, haben Dir User ebenfalls aufgezeigt.

Beim Unterhalt geht es ausschliesslich um Anspruchsberechtigung und Leistungsfähigkeit; nicht um die Beurteilung oder gar Bestrafung schlechten Benehmens. Wobei Deinem Stiefvater durchaus die Frage gestellt werden kann, was er tut, um seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen - bzw. dass ihm eine Haushaltsersparnis angerechnet werden kann, um seine Leistungsfähigkeit fiktiv zu erhöhen. An diesem Punkt gibt es dann auch kein Zurück mehr nach dem Motto "ach, dann lassen wir es lieber wie es war".

Für diese Rechtslage können wir nichts; wir beschreiben sie nur. Wunschantworten helfen Dir nicht weiter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 29.06.2011 18:53
(@sibbi1986)
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Ist doch alles schon passiert mit der Haushaltsersparnis, er wurde um 20% reduziert. Es geht doch nicht um schlechtes Benehmen, nur darum das der Sohn die Auskunft verweigert. Mein Stiefvater arbeit 2 Schichten und kann auf Grund erheblicher Schäden im Knie nicht mehr arbeiten, das wurde von einem Gutachter bestätigt, den das Famgericht beauftragt hat. Er kann kaum laufen oder stehen, er arbeitet an der Belastbargrenze von 172 h pro Monat als Staplerfahrer. Er bekam auch fiktives Einkommen angerechnet, er könne ja Samstags als Gärtner arbeiten bei 3 Knorpelschäden! Außerdem muss er jeden 2. Samstags arbeiten. Das alles hat das Famgericht nicht interessiert. Darum geht es hier aber nicht. der Sohn soll nicht Auskunft wegen schlechtem Benehmen erteilen, nein weil er volljährig ist. das Berufsvorbereitungsjahr hat er zum 2. Mal aktuell nicht geschafft. Er soll nur seinem Vater seine schul. oder beruflichen Pläne anzeigen sonst nichts. das der Unterhalt dann an seine schwester geht kann passieren, dafür muss die Kindesmutter Antrag stellen. Sollte der Sohn in Ausbildung gehen zählt ja die gesteigerte unterhaltspflicht beim Sohn nicht mehr, er wäre ja dann nicht mehr priviligiert. Der Selbstbehalt würde dann auf 1150 euro steigen und damit bekäme er ja keinen unterhalt mehr. Laut aussage seiner tante würde er im IN (Internationaler Bund) einen Lehre machen

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 19:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Frage noch.

Hat er seinen Sohn beweisbar aufgefordert?

Also ein Einschreiben mit Rückschein? Wenn nicht bitte noch nachholen, damit er einen Nachweis hat das er seinen Sohn zur Auskunft aufgefordert hat.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 29.06.2011 19:45
(@sibbi1986)
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Hallo Tina,hat er vor 3 Wochen Einschreiben mit Rückschein. danke der Nachfrage

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 19:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus sibbi!
Mach doch bitte hie und da mal ´ne Leerzeile oder eine neue Zeile in Deinen Baiträgen: das erleichter das Lesen ungemein!  😉

Danke
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 29.06.2011 20:37
(@sibbi1986)
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ja werde es beachten

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 20:50
(@nadda)
Registriert

Hi,

ganz andere Frage nochmal kurz:
Ist der Unterhaltspflichtige Vater nur in der ersten Instanz gescheitert, oder lief die Sache auch beim OLG so weiter?

LG
Nadda

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Geschrieben : 29.06.2011 23:53




(@sibbi1986)
Zeigt sich öfters Registriert

Beim Amtsgericht sollte er 140 euro UH zahlen bei einem unbereinigten Einkommen von 900 Euro netto. Beim OLG im März 2011 da war der Sohn noch minderjährig wurde dann beschlossen 30euro für den Sohn und 26 für die Tochter. da der sohn jetzt volljährig ist und das BVJ zum 2. Mal nicht geschafft hat, möchte mein Stiefvater wissen was er jetzt beruflich macht

Nach einer Frist von fast 4 Wochen die mein Stiefvater seinem Sohn billigte kam nichts. So das jetzt mein stiefvater den RA einschaltete. Der jetzt meinte 4 Wochen frist seien genug und will jetzt Auskunftsklage gegen den Sohn erheben

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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 00:06
(@nadda)
Registriert

Hi,

danke für die Info, ich bin von so etwas nach der Krankengeschichte ausgegangen.

Und auch wenn das jetzt unbeliebt ist: Dir und deinem Stiefvater sollte klar sein, dass von diesen geringen Unterhaltszahlungen kein Kind /Jugendlicher versorgt werden kann. Das führt unter Umständen auch dazu, dass die KM oder auch der Sohn relativ wenig Verständnis für ihn als Vater haben. Noch einmal eine Nachfrist zu setzten wäre auch in meinen Augen klüger und würde zeigen, dass Verständnis der anderen Seite gegenüber besteht.

LG
Nadda

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Geschrieben : 30.06.2011 08:14
(@sibbi1986)
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Mein Stiefvater hat auf dem Gerüstbau gearbeitet, die Knieproblem bestanden schon während der 1. Ehe nämlich seit 2001. Auch in der 1. Ehe gabe es mehrfach Knie-Ops- Das heißt der 1. Ehefrau sind die Knieprobleme sehr wohl bekannt. 2005 wurden wegen Schmerzen die Knorbel geglättet 2008 Unstellungosteomie, das heißt die Achse wurde gedreht um die Knorpel zu entlasten. Ein Jahr später wieder Schmerzen, da hat man dann hier an der Uni weitere Knorpelschäden entdeckt.

Dann hiess es auf Seiten der Uni es helfe nur noch ein künstliches Kniegelenk, da für sei er aber mit 40 jahren noch zu jung. 2009 zog der Sohn zur Mutter und der Unterhaltsstress ging los. dann wurde ein Gutachter bestellt vom Gericht weil die Uni und mein Stiefvater sagten als Fahrzeuglackierer könne er nicht mehr arbeiten. Das hat der Gutacher bestätigt. Außerdem stellte der Gutachter fest das er körperlich nicht mehr schwer arbeiten darf.

obwohl die Kindesmutter  die Knieprobleme bekannt sind, hat sie die später vor Gericht bestriiten. er könne voll arbeiten und wäre in der Lage den Mindestunterhalt von 334 pro Kind zu zahlen. dem hat das Gericht nicht statt gegegen. ob wohl er 2007-2009 fast nur in der Uni war wegen Schmerzen hat das AG  2010 festgestellt er hätte seine Erwerbsobligenheit verletzt ihn fiktiv hochgerechnet und er soll trotz das er kein Einkommen hatte zu dieser zeit 140,92 Kindesunterhalt zahlen. Er konnte in dieser Zeit kaum laufen und hatte eine grosse Platte im Knie wegen der Umstellung der Achse

Dem hat sein Anwalt wider sprochen und eine Abänderungsklage eingereicht und Wiedereinsetzung in den alten Stand. Denn seit Ende 2010 arbeitet er als Staplerfahrer und verdient 900 euro netto und zahlt für die Tochter 26 und für den Sohn 30 Euro. Jetzt ist der Sohn volljährig, hat das BVJ zum 2. mal nicht geschafft und mein Stiefvater will lediglich über seine weiteren pläne beruflicher Art wissen,. Trotz 3 Wochen Frist kam nichts und jetzt wird es zur Klage kommen.

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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 12:20
(@sibbi1986)
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Hallo Nadda die Kinder bekommen Hartz 4. mein Stiefvater ist nicht in der Lage wie ich oben geschrieben haben mehr zu leisten. Er arbeitet im 2 schicht system und arbeitet schon 172 h pro Woche und jeden 2. samstag. Außerdem ist die Kindsmutter auch dem Sohn gegenüber auch unterhaltspflcihtig, arbeite 4 h am tag. das reicht ihr meint sie, den Rest zahlt ja die Arge. Er hat es sich nicht zu leicht gemacht. Er ist nicht gesund , sie schon

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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 12:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sibbi,

warum stellt er nicht einfach den Unterhalt ein und gut ist. Gleichzeitig fordert er den Titel ein. Wenn wirklich mal ein Gerichtsvollzieher kommt, geht es um DREISSIG Euro. Ich würde die zur Seite packen und abwarten und mich eben um die Titelherausgabe bemühen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 30.06.2011 12:30
(@nadda)
Registriert

Hallo Sibbi,

kann den Ärger an sich schon verstehen, aber es ist manchmal einfach gut sich auch die Gedanken der anderen Seite bewusst zu machen.

Bei dreißig Euro würde ich mich jetzt auch nicht verrückt machen, da wäre der Vorschlag von LBM sicherlich ganz gut praktikabel. Jetzt gleich deshalb mit Anwalt anrücken finde ich etwas übertrieben und ich fürchte einfach, das das die ganze Beziehung noch weiter belastet.

Es hilft doch nichts, sich immer weiter über Anwälte zu streiten. Vor allem wenn die "Gründe" dafür mit der Volljährigkeit langsam ausgehen wäre ja auch die Chance wieder zu einer vernünftigen Vater- Kind Beziehung zu kommen.

LG
Nadda

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Geschrieben : 30.06.2011 13:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vergessen:

Wenn man den Titel herausklagt kann man Vollstreckungsschutz beantragen. Na, das sollte der Anwalt ja genauer wissen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 30.06.2011 13:50
(@sibbi1986)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Beziehung zwischen vater und Sohn kann nicht mehr schlechter werden. mein Stiefvater kann ihm nicht verzeihen, das er sich freute das die gemeinsame Tochter meiner Mam und meinem Stiefvater gestorben ist. das kann ich nachvollziehen, mein Stiefvater sagt mit recht die verstorbene Tochter sei auch sein Kind und unschuldig, der Sohn habe das recht nicht so über seine Schwester zu reden, so mal er mit bekam wie sehr meine Mutter weinte. Mein Stiefvater sagt sein Sohn sei für ihn gestorben und er rede nie wieder ein Wort mit ihm und ich kenne ihn er macht das. Die Entäuschung ist zu gross, somal meien Mutter als für den stiefsohn gemacht macht und er hat auch sie sehr damit verletzt. Auch gutes Zureden seiner Schwester sich doch zu entschuldigen half nichts

Der RA meines Vaters hat dem Sohn heute mittgeteilt das er ihm nochmal eine Frist bekommt von 14 tagen Auskungt zu erteilen und das es jetzt am 1. Juli keinen Unterhalt gibt. und das es in seinem Interesse liege Auskunft zu erteilen, dazu sei der Sohn außerdem verpflichtet. Für meinen Stiefvater sind 30 Euro viel geld, da er ja nur 900 verdient und sich ja auch an den Haushaltskosten beteiligen muss. Sein Selbstbehalt wurde um 20% gesenkt. Er fährt jeden Tag 15 km zur Arbeit. dafür wurden ihm 45 Euro zu erkannt.

Wenn er bis 14. Juli keine Auskunft erteilt kommt es zur Klage mit Pfändungsschutzantrag. Ich denke dann ist der sohn selbst schuld.

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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 14:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sibbi,

Für meinen Stiefvater sind 30 Euro viel geld

Nur nochmal zur Erinnerung:
Solange nicht ein Richter zu einer anderen Bewertung der Leistungsfähigkeit als das OLG kommt, würden diese 30 EUR nicht Deinem Stiefvater zugute kommen, sondern vielmehr seiner minderjährigen Tochter ...

Vgl. hierzu Beppo´s anfänglichen Hinweis.

Das führt in diesem Fall aber nur dazu, dass die Tochter mehr bekommt, wenn nicht gleichzeitig seine fiktive Leistungsfähigkeit geändert wird.

Besten Gruß
United

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Geschrieben : 30.06.2011 15:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sibbi,

Die Beziehung zwischen vater und Sohn kann nicht mehr schlechter werden. mein Stiefvater kann ihm nicht verzeihen, das er sich freute das die gemeinsame Tochter meiner Mam und meinem Stiefvater gestorben ist.

niemand behauptet, dass das in Ordnung war - nur: Es löst keine Sonderrechte wie einen Wegfall der UH-Pflicht aus. Abgesehen davon: Du kennst sicher nicht die genaueren Umstände, unter denen Dein Stiefbruder seine Familie verloren hat. Möglicherweise hat er Deine Mutter als Trennungsauslöserin und Familienzerstörerin betrachtet; da sagt man mit 14 schon mal unbedachte Dinge. Dein Stiefvater als der ältere und (hoffentlich) weisere von beiden hätte gut daran getan, hier eigene Schritte zu machen. Ein stures "mit dem rede ich im Leben nicht mehr" ist jedenfalls nicht erwachsener als das Verhalten, das er seinem Sohn vorwirft.

Für meinen Stiefvater sind 30 Euro viel geld, da er ja nur 900 verdient und sich ja auch an den Haushaltskosten beteiligen muss. Sein Selbstbehalt wurde um 20% gesenkt. Er fährt jeden Tag 15 km zur Arbeit. dafür wurden ihm 45 Euro zu erkannt.

der bereits abgesenkte Selbstbehalt beträgt dann 760 EUR. Mit der Differenz zu seinem Netto ist er daher in 3-stelliger Höhe leistungsfähig und darf sich nicht wundern, wenn nach dieser Aktion die Mutter seiner minderjährigen Tochter Unterhalt in dieser Höhe fordern und vorhersehbar auch bekommen wird; da können aus den bisherigen 26 EUR ganz leicht 100 EUR mehr werden. Auch so gesehen kann das "Recht haben wollen" teuer werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 15:24




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