Guten Morgen, ich hätte eine Frage und bitte um Antwort Mein Stiefvater zahlte bisher 56 Euro UNterhalt an seine bedien Kinder. 30 Euro für den 18 jährigen Sohn und 26 Euro an die 16 jährige Tochter. Sein Verdienst ist 900 Euro netto. Er wurde zahlungsfähig gemacht vom OLG Zweibrücken, weil er mit meiner Mutter verheiratet ist. ich selbst bin Student und meine jüngere Schwester in Ausbildung. Das bedeutet beide Kinder meiner Mutter sind unterhaltsberechtigt, obwohl sie nur 1300 Euro verdient wurde der Selbstbehalt meines Stiefvaters gesenkt. Wie geht es jetzt weiter mit dem Unterhalt für den 18 jährigen Sohn? ob er weiter zur Schule geht oder in Ausbildung wissen wir nicht. Er hat in diesem Schuljahr das Berufsvorbereitungsjahr zum 2. Mal wiederholt. Vor her war er in der Förderschule. Wie weit muss sich jetzt die Kindesmutter am Barunterhalt beteiligen, er lebt in deren Hausahlt. Seine Mutter ist soweit wir wissen geringfügig beschäfigt. Werden die 26 euro für seine Schwester vom Einkommen meines Stiefvaters abgezogen, bevor sein Unterhalt neu berechnet wird? Wir glauben nicht das er weiter Schule macht, denn zum Erreichen der Beruffachschule werden wohl seine Noten nicht reichen. wir hörten er würde zum IB (Internationaler Bund) gehen und dort eine Ausbildung machen Wie verhält sich das Ganze mit dem Unterhalt jetzt? es gibt einen Titel Danke im Voraus
Moin.
Wie lange ist denn das OLG-Urteil her?
War der Sohn da schon 18?
Hat sich sonst irgendetwas geändert?
Gegen das OLG-Urteil etwas zu unternehmen dürfte schwierig sein, bzw. zu spät.
Ein neues Verfahren kann man nur anstrengen, wenn sich an den zugrunde liegenden Umständen etwas geändert hat.
Z.B. Volljährigkeit.
Wenn der Sohn nicht mehr zur Schule geht, sinkt sein Rang und er fällt aus dem Unterhalt raus.
Das führt in diesem Fall aber nur dazu, dass die Tochter mehr bekommt, wenn nicht gleichzeitig seine fiktive Leistungsfähigkeit geändert wird.
Dass aber der SB bei gemeinsamer Lebensführung um 20% gesenkt werden kann ist aber üblich und dem steht das Einkommen deiner Mutter von 1.300,- nicht im Wege.
Nach Justizlogik heißt das ja nicht, dass sie ihm diese 20% geben muss, sondern dass jeder von ihnen 20% geringere Kosten hat. Z.B. weil sie, statt 2 Betten je, 90cm nur noch ein Bett von 1,40m brauchen und dabei auch noch Heizkosten sparen.
Ich würde es dabei belassen. Ich finde 56,- € für 2 Kinder jetzt auch nicht übertrieben viel.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die Antwort, diese 1300 Euro meiner Mutter sind ja nicht bereinigt, da gehen Fahrkosten zum Arbeitsplatz ab und die Unterhaltsbeträge für meine Schwester und mich, so das meiner Mutter keine 1000 Euro im Monat hat. Mein Stiefvater hat ein schlechtes Verhältnis zu seinen Kindern und er möchte das der Unterhalt für den Sohn neu berechnet wird. Die Unterhaltsbeträge wurden im März 2011 beim OLG so berechnet. da war der Sohn noch minderjährig. Meine Mutter war schwer krank und ihr Einkommen wird sich im Herbst nochmals verringern, da sie nur noch den halben Tag arbeiten wird und kann. Die Leistungsfähigkeit meines Stiefvaters wird sich nicht erhöhen, er arbeitet in einer Zeitarbeitsfirma und verdient 7,79 Euro die Stunde. Er hat einen Knieschaden und kann in seinem Beruf nicht mehr arbeiten als Fahrzeuglackierer. Das wurde vom Gericht bei einem Gutachter anerkannt. Er arbeit im 2- schichtsystem. Mein Stiefvater möchte nicht mehr zahlen für den Sohn und möchte das der Sohn den Titel raus gibt und das sich auch die Kindesmutter beteiligen muss. Wenn der Sohn eine Ausbildung macht ab Herbst müsste er ja nur noch für die minderjährige tochter zahlen,da ja für den Sohn die Selbsthaltgrenze auf 1150 steigt.
Die haben, noch wenige Wochen vor seinem 18. noch den Minderjärigenunterhalt geregelt?
Die haben echt ein Rad ab.
War das zufällig Hamm? Das würde das erklären.
Nützt aber nichts.
Er müsste jetzt die Herausgabe fordern. Notfalls wieder per Gericht.
Dann müsste der Sohn seinen Vater und seine Mutter zur Einkommenauskunft auffordern und seine Ausbildung belegen.
Vermutlich bekäme er dann nichts mehr.
Nur, wie oben schon gesagt, ginge das dann vermutlich direkt an die Tochter.
Und zu den Kosten deiner Mutter habe ich ja oben schon was gesagt. Das hat sich seitdem nicht geändert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sicher wird sich das Einkommen meiner Mutter ändern, die wird ab Herbst weniger verdienen. Sie reduziert ihre Stelle von 75 auf 50%. Da wird sie noch 1100 Euro verdienen, wobei noch Fahrkosten abgehen. Das war nicht Hamm sondern OLG Zweibrücken. Mein Stiefvater wollte damals das man den Titel für den Sohn auf das 18. Geburtstag gegrenzt haben, darauf hat sich die Richterin nicht eingelassen. Es ist ja klar das man für seine Kinder zahlen muss, aber doch nur wenn man kann. Es kommt dazu das unser Vater sich auch nicht am Unterhalt für mich und meiner Schwester beteiligt, das hat da Gericht nicht interessiert. Die haben noch nicht mal gefragt, was meine Schwseter und ich beruflich machen. Das heißt den grössten Teil der Kosten bleiben an meiner Mutter hängen, das ging so weit, das mein Stiefvater sich eine eigene Wohnung suchen wollte, damit ihm mehr an Selbstbehalt bleibt. Denn Trennungsunterhalt müsste meine Mutter ihm laut seinem Anwalt nicht bezahlen. Die Kindesmutter trifft ja auch eine Unterhaltspflicht, falls der Sohn weiter zur Schule gehen sollte. da die Tochter im September 17 wird kann die doch Vollzeit arbeiten gehen. Ja das wird dann ja mal wieder der Steuerzahler bluten müssen für PKH, wenn es wieder zum Gerichtstermin kommen sollte.
[move]Es kommt auf das Einkommen deiner Mutter nicht an![/move]
Auch nicht, ob sie Unterhalt für euch bekommt oder sonst irgendwelche Kosten hat.
Ist das jetzt angekommen?
Das mag zwar bedauerlich und schwer verständlich sein aber es ist nun mal so.
Die Richterin hat erkannt, dass sie die 56,-€ kassieren kann, ohne Gefahr zu laufen, dass er deswegen zur Arge rennt.
Sie außerdem ein wenig kassiert, so dass man ihr in der Gerichtskantine nicht vorhalten kann, sie hätte nicht alles gegeben um einen "Unterhaltsdrückeberger" zu erwischen.
Er kann schon froh sein, dass ihm nicht noch mehr Wohltaten auferlegt wurden, wie ein Nebenjob oder ein fiktiver, besser bezahlter Job am anderen Ende der Republik.
Sowas gibt es nämlich auch alles im Anti-Väterland.
Von daher kann er eigentlich recht froh sein, so günstig davon gekommen zu sein.
Ich selbst habe schon 1.000,- mehr Unterhalt bezahlt, 2.950,- als ich Einkommen, 1.910,- hatte.
Pro Monat!
Und auch jetzt zahle ich von 1.910,- ALG1 immer noch 1.250,- Unterhalt.
Lies dich hier noch ein wenig ein und berücksichtige das auch, bevor du selbst in die Falle namens "Familienrecht" trittst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es wurde ihm ein Nebenjob aufgebrummt von 64 euro im Monat. Er könnte ja Samstags als Gärtner arbeiten, er hat drei Knorperlschäden im Knie. Als er das sagte meinte die Richterin das sei sein Problem. Außerdem muss er Samstags auch arbeiten, hat die Richterin auch nicht interessiert. Das mit dem Ende der Republik mag so sein, aber wer stellt ein Arbeiter (über 50)ein, der sich nicht bücken darf, nicht lange stehen, kaum laufen kann,(hat Gutachter bestätigt, der vom Gericht bestellt wurde) Er hat als Stapelfahrer über einen Freund in der Zeitarbeitsfirma einen Job bekommen. Ohne diese Beziehungen wäre er kaum vermittelbar gewesen. Das hat das Arbeitsamt auch so bestätigt, hat das Gericht auch nicht interessiert. die Richterin hat nicht berücksichtigt wenn mein Steifvater sich eine Wohnung nimmt bekommen die Kinder gar nichts, da kann sie Einkommensfiktionen vornehmen wie sie will, von Fiktionen kann man nicht zahlen, wenn man alleine nicht den Selbsthalt erreicht. Er verdient bei 2 schichten und auch Samstagsarbeit 900 euro miuns 5% Fahrtkosten.
Ja, Sibbi. Das ist genau das Familien"recht" wie wir es kennen und lieben.
Da das aber schon das OLG war und die Einspruchsfrist, sofern überhaupt dieser überhaupt zulässig war, ist bereits verstrichen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Und auch wenn du uns davon überzeugst, dass das schreiendes Unrecht ist, hilft euch das nicht.
Und unsere Möglichkeiten, hier noch einen tollen, hilfreichen Tipp zu geben, sind auch begrenzt.
Das einzige was mir dazu noch einfällt, ist den oben schon beschriebenen Weg zu gehen:
Titel des Sohnes wg. Volljährigkeit zurück fordern.
Mit etwas Glück kommt der Sohn mit ner neuen U-Forderung nicht durch und wenn, erfährt er zumindest etwas über seine Lebensverhältnisse und die seiner Mutter.
Und mit noch mehr Glück kommt dann nicht gleich die nächste Unterhaltsklage um den gesparten Betrag für die Tochter zu kassieren.
Mehr fällt mir nicht ein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja ich weiß das Famrecht ist nicht gerecht. Das weiß ich erst seit dem März. danke dir für deine Geduld mit mir. Werde es meinem Stievater so ausrichten.
Das weiß ich erst seit dem März.
Und damit schon mal deutlich früher, als die meisten hier, inklusive mir und deinem Stiefvater.
Pass auf dich auf!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So ich bin es nochmal gestern lief die Frist ab, in der mein Steifvater seinen Sohn aufgefordert hat ihm sein Zeugnis vor zulegen und ihm nach zuweisen ob er in Ausbildung geht oder weiter zur Schule! getan hat sich nichts!!! Mein Stiefvater geht davon aus davon aus das da auch nichts mehr kommt. Ist das richtig, das der RA der die ganzen Jahre den Sohn während der Minderjährigkeit ihn vertreten hat(Durch die Kindesmutter) jetzt nach der Volljährigkeit das Mandat des volljährigen Sohnes nicht mehr vertreten kann Interesssenkollosion? Jetzt wird mein Stiefvater wohl doch zum RA gehen müssen und Klage erheben müssen das der Sohn den Titel raus gibt und seine berufliche Zukunft nachweist- Außerdem hatte er die Kindesmutter gebeten Zeugnisse der minderjährigen Tochter vor zu legen! Ist er als nicht sorgeberechtigter dazu befugt, muss die Kindesmutter dem nach kommen. Bis jetzt liegt ihm nichts vor weder von Sohn noch von Tochter
Moin
Auf welche Art hat Dein Stiefvater Auskunft verlangt? Per Einschreiben oder so? Eventuell noch mal eine Nachfrist von 1-2 Wochen geben. Ohne Sorgerecht können Zeugnisse nicht verlangt werden, aber Schulteilnahmebescheinigung, Studiumzulassung oder Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb. Fruchtet alles nichts, bleibt ihm nur der Klageweg. Zumal es interessant wäre, was seine Tochter macht. Ein taktisch kluger Schachzug wäre es, erst im/ab August Nachweise zu verlangen, da Ende Juli das laufende Schuljahr endet und im August das Ausbildungsjahr beginnt. So werden gleich aktuelle Änderungen erfasst.
Beim gegenwärtigen Anwalt ist es problematisch. Erdarf nicht gleichzeitig für den Sohn und die KM aktiv werden. Hat er zuvor das Mandat für die KM niedergelegt, so ist das erst einmal ok. Allerdings wird es allgemein nicht gerne gesehen, wenn ein RA die Seiten "wechselt". Auf jeden Fall sollte er darauf schriftlich angesprochen werden und schriftlich darauf antworten. Ignoriert er die Frage, so ist vermutlich was faul.
Wenn Dein Stiefvater sich einen Anwalt wegen Auskunftsklageerhebung/Titelherausgabe/Stundung sucht, sollte er zusehen, sich zuvor einen Beratungsschein und dann VKH bewilligen zu lassen. So kann er den einen oder anderen Euro sparen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die Rückmeldung Ja das Schreiben ging per Einschreiben direkt und persönlich an den Sohn und er hatte eine Frist von 3 wochen. Ohne das irgendwann passierte verging die Frist. Auch das mein Stiefvater ihm mittteilt das am 1. Juli kein Unterhalt fliesse, blieb das Schreiben ohne Reaktion. Er war heute beim Anwalt und hat Klage gegen seinen Sohn eingereicht und ihn auffordern lassen den Titel raus zu geben und nachzuwesien, welchen beruflichen Weg er im Herbst einschlägt. Der Anwalt meinte die Kosten habe nun der Sohn zu tragen, da der Sohn grundsätzlich zur Auskunft verpflichet sei und nicht reagiert habe. Auch die Kindesmutter sei verpflichtet dem Kindesvater eine Kopie des aktuellen Zeugnisses der minderjährigen Tochter vor zu legen, da der vater ein Recht habe auf Einblick in die schulischen Leistungen seiner Tochter. Auch vom Anwalt der Kindesmutter bei dem nachgefragt wurde ob sie noch den Sohn vertrete blieb ohne Reaktion, so dass der Anwalt meines Stiefvaters davon ausgeht das die RAin nur noch die Tochter vertritt. Das würde jetzt bedeuten er Sohn müsste sich einen eigenen Anwalt suchen! ist das so korrekt?
Moin,
Auch vom Anwalt der Kindesmutter bei dem nachgefragt wurde ob sie noch den Sohn vertrete blieb ohne Reaktion, so dass der Anwalt meines Stiefvaters davon ausgeht das die RAin nur noch die Tochter vertritt. Das würde jetzt bedeuten er Sohn müsste sich einen eigenen Anwalt suchen! ist das so korrekt?
nein, das ist es - zunächst - nicht; Tochter und Sohn dürfen durchaus den gleichen Anwalt haben - und im Moment geht es ja nur um Auskünfte "nicht finanzieller Art". Problematisch wird das Ganze erst bei einer Unterhaltsklage: Dann muss der volljährige Sohn nämlich Vater UND Mutter in Anspruch nehmen - und das geht nicht mit einem Anwalt, der die Mutter zuvor vertreten hat.
Aber das kann man erst mal für sich behalten und später ins Verfahren einbringen. Dann muss der Herr Sohn sich nämlich einen neuen Anwalt suchen und mit dem noch mal von vorn beginnen. Das mindert - manchmal - die Lust aufs Prozessieren ungemein, zumal es extra Geld kostet.
Grüssles
Martin
(der Anwälte für 18-Jährige in der Kommunikation mit ihren Eltern für respektlos und lächerlich hält)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke, da die Frist ja abgelaufen ist bedeutet es dass der Sohn nun sich einen Anwalt suchen muss. Ist es richtig das er die Kosten zu tragen hat, weil er keine Auskunft erteilt hat gegenüber seinem Vater? hat mein Steifvater nun Anspruch auf Auskunft über die Leistungen seiner Tochter? ist es richtig das bei nicht priviligierten Kindern (Falls der Sohn nicht mehr zur Schule gehen sollte) der Selbstbehalt des vaters nicht mehr gesenkt werden kann, oder wie verhält sich das? Wei du sagtest das könne man noch später erwähnen, das die RAIN die die Kindesmutter vertreten hat den Sohn nicht vertreten kann das der Sohn die Klagekosten tragen muss, bekommt der Sohn nicht PKH?
Moin sibbi,
ob der Sohn überhaupt VKH bekommt, ist zumindest dann fraglich, wenn sein Vater zuvor versucht hat, diese Informationen direkt von ihm zu bekommen.
VKH ist nicht zur Kompensation spätpubertäter Bockigkeiten gedacht - wer Unterhalt will, ist auch verpflichtet, seine Anspruchsgrundlage nachzuweisen. Einen Anwalt braucht man dazu nicht - ein 4-Augen-Gespräch oder ein Telefonat genügt da durchaus. Die Einstellung "Ich will nicht mit dem reden und schicke deshalb meinen Anwalt" muss man sich im Zweifelsfall genauso leisten können wie eine Putzfrau, wenn man keinen Bock hat, selbst zu putzen.
In jedem Fall bekommt der Vater die Gelegenheit zur Stellungnahme zum VKH-Antrag - und könnte dort vortragen, dass die Einschaltung eines Anwalts und ein Gerichtsverfahren überflüssig und damit mutwillig ist, weil er nachweislich eine aussergerichtliche Lösung versucht und der Sohn sich dieser verweigert hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, Mein Stiefvater hat keinerlei Kontakt zum Sohn und möchte auch keinen. Meine Mama hatte vor vor 4 Jahren einen Totgeburt, da meinte der Sohn darüber wäre er froh etc. Seitdem reden die beiden nicht mehr miteinander. Das wird also das Gericht regeln müssen. Ein 4 Augen Gespräch wird es nicht geben. Mein Stiefvater hat ihm 3 Wo zeit gelassen zu reagieren und Auskunft zu erteilen. Die Frist verstrich, keine Reaktion. dann muss der Sohn eben die Komsequenzen tragen.
Moin
Ich bleibe dabei, eine Nachfrist zu setzen. Nur weil der "Gegner" erbärmlich ist heisst das nicht, dass man selber anders reagieren sollte wie sonst bei allen anderen Menschen - auch wenn es schwer fällt. Ich halte das für Selbstachtung (des eigenen Verhaltens). Wenn der Sohn nicht reagiert, gleich Stufenklage einreichen (erst Auskunft, dann UH-Festlegung bzw. Titelherausgabe) und eine EA gegen die Vollstreckung aus dem Titel beantragen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo danke für die Antwort, aber der RA ist schon eingeschaltet. Mein Stiefvater will keine Rücksicht auf den Sohn nehmen, er kann ihm die Aussagen über die verstorbene Tochter die er mit meiner Mutter hat nicht verzeihen. Du kannst dir vorstellen was meine Mam und er durch gemacht haben. Der RA hat schon gleich gesagt da reichen wir mal Klage bei Gericht ein, die Kosten habe der Sohn zu tragen, da er es ja war der sich bewegen müsse und Zeit hätte er genug gehabt und der Sohn sei zur Auskunft verpflcihtet. Und es sei ja im Interesse des Sohnes Unterhalt zu bekommen. Solange er seine breruflichen Pläne nicht nachweist gibt es keinen Unterhalt. da der Sohn mit Schwester und Mutter Hartz 4 kassiert fehlt ihm das Geld am 1. Juli da es die Arge abzieht oder? was wäre dabei gewesen dem vater in der Frist mit zuteilen, was er nach der Schule macht.
Moin sibbi,
ein alter Mann bist Du ja auch noch nicht - und kannst Dich insofern vielleicht ein paar Jahre zurückerinnern. Würdest Du heute selbst an dem Blödsinn gemessen werden wollen, den Du mit 14 sicher ebenfalls gemacht hast? Wie lange dürfte man Dir solche Dinge nachtragen?
Was Dein Stiefbruder mit 14 gesagt oder getan hat, war mit einiger Wahrscheinlichkeit keine persönliche Meinung, sondern vor allem ein pubertär-unbedachtes Nachplappern mütterlicher Ansichten. Das tun Kinder und Jugendliche in Loyalitätskonflikten nun mal. Würde ich denken wie Du und Dein Stiefvater, hätte ich meinen eigenen Kindern schon vor Jahren die Tür zuschmeissen müssen und sie nie wieder öffnen dürfen.
Insofern: Wenn die Initiative, nur noch per Anwalt zu kommunizieren, von Deinem Stiefvater ausgeht, wird dem Sohn vermutlich durchaus VKH zugesprochen werden, denn dann war die Einschaltung nicht mutwillig - möglicherweise aber die anwaltliche Beauftragung durch Deinen Stiefvater. In dessen Antrag auf VKH wird jedenfalls keine Rolle spielen, dass er mit seinem Sohn nichts mehr zu tun haben möchte, weil der als Jugendlicher vor Jahren mal was Falsches gesagt hat.
Grüssles
Martin
(der sich immer wieder darüber wundert, wie gerne und oft Menschen in diesem einen Leben, das sie haben, sich mit den unerfreulichen Aspekten der eigenen Vergangenheit beschäftigen - anstatt einfach mal einen dicken Strich zu machen und "vergessen" zu sagen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.