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Unterhalt

 
(@chamisso)
Schon was gesagt Registriert

Würde mich mal intressieren warum es keine unterstützung für den Zahler vom Staat kommt? Wieso nur der Zahler ausgebeutet wird und das unter dem decknamen Kindes wohl?

Was ist dazu eure Meinung und was kann man dagegen unternehmen?

Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom / Never say never again.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2004 23:39
(@teuker)
Rege dabei Registriert

Chamisso,

wenn "der Staat" den Unterhaltszahler unterstützen würde, dann würde der Unterhalt indirekt wieder durch den Steuerzahler bezahlt. DARUM gibt es keine Unterstützung. Und mal ganz ehrlich: warum sollte denn die Allgemeinheit für Kinder zahlen müssen, die ICH in die Welt gesetzt habe?

Klar, der Selbstbehalt reicht höchstens für ein äußerst bescheidenes Leben aus und das ist mehr als frustrierend. Dennoch: so lange ich es vermeiden kann, werde ich dafür sorgen, dass meine Kinder nicht der Allgemeinheit der Steuerzahler auf der Tasche liegen.

Gaby

Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.

(Ernst Ferstl, Österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2004 00:57
(@chamisso)
Schon was gesagt Registriert

Gaby.

das ist so richtig, ich meine auch etwas die andere seite. Wie z.b. besserstellung bei der rente auch bei uneheliche kinder. Anrechnung der Fahrtkosten bei besuchsrechten wenn das kind weit weg wohnt. Ich meine nicht zurückzahlungen sondern mehr oder weniger hilfen die eine normale familie ja auch bekommt, wie Kindergeld, übergangs geld usw. Eben als Nicht ehelicher Vater die rechte wie Ehelicher Vater. Eben nur eine gleichstellung.
Bei Ehelichen Eltern wird ja auch vom Staat unterstütz wieso dann nicht auch bei nicht ehelichen Eltern. Eltern sind doch Eltern egal ob da dann Ehe davor steht oder nicht???

Ich denke der Frust wäre auch bei vielen Menschen geringer wenn die Rechte gleich sind. Oder??

Andreas

Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom / Never say never again.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2004 01:21
(@teuker)
Rege dabei Registriert

Ok, in dem Fall habe ich dich wohl missverstanden - sorry.

Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.

(Ernst Ferstl, Österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2004 02:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Kosten des Umgangs sind vom KGAnteil zu bestreiten. Zahlt der Unterhaltsverpflichtete KU von weniger als 135 % des Regelsatzes der DT, so ist der Selbstbehalt angemessen zu erhöhen oder das unterhaltsrelevante Netto angemessen zu verringern (siehe Urteil des BVerfG.

Die Rentendiskussion ist angebracht und es wird heftigen Widerstand geben, wenn der Rentenvorteil nur für zusammenlebende oder Alleinerziehende gewährt wird. Noch ist das Thema nicht durch so weit ich es weiß.

In Bezug auf die Rente zeigt sich ohnehin, dass der Staat vollkommen pfleite ist und nun den altgedienten an die Tasche gehen muss.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2004 18:41
(@chamisso)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought

danke für die Info. Nach angaben des JA soll das bei mir 100% sein, was das auch immer heißt. Selbsterhalt erhöhen ?? Wovon wäre das abhängig. Ich bin da total unwissend.
(KAAnteil = ??? :knockout: )

Ja unsere Rentenversicherung ist duch unseren Staatsdiener leider Pleite. Fände es aber ungerecht wenn mir später nichts auf der Rente angerechnet würde. Mal abwarten was uns unsere Staatsdiener da wieder als eingenverantwortung verkaufen ;)

Jedenfalls Danke für die Info.

Andreas

Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom / Never say never again.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2004 19:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die DT ist prozentmäßig aufgebaut. Es gibt den sog. Mindestunterhalt, der 100% entspricht. Hierin ist weitestgehend kein KG-Anteil enthalten. Das BVerfG ist der Auffassung, dass wenn kein oder nur anteiliger hälftiger KG-Anteil greift in der KU-Zahlung, so ist wie oben beschrieben zu verfahren.

Lade dir mal die DT hierherunter, dann siehst du was ich meine.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2004 19:10
(@chamisso)
Schon was gesagt Registriert

danke

Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom / Never say never again.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2004 19:18