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Unterhalt

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(@ada1980)
Schon was gesagt Registriert

Ich bekomme in ca 7 Wochen ein Kind. Lebe mit dem Vater net zusammen. Wie komme ich an den Unterhalt? Was muss ich tun? Er lebt in einer Beziehung dort gibt es ein Kind und er hat noch eins aus erster Ehe.

Danke für jede Auskunft!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2005 16:56
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Begrüße dich erstmal hier bei Vater sein!

Nun zu deiner Frage:

Wie komme ich an den Unterhalt?

Da gibt es einige Wege..

Ersteinmal wäre es doch angebracht mit ihm zu sprechen..u ihn zu fragen wie er sich das vorstellt..
Und ihn um Auskunft zu beten über sein Einkommen..

Sinnvoll wäre es hier vielleicht zum JA zu gehen..da ja auch noch vermutlich die Vaterschaft von ihm anerkannt werden muß..ohne wird kein Unterhalt erstmal wirklich von ihm zu holen sein.
Du könntest dort im JA auch eine Beistandschaft z.B. einrichten lassen, dann kümmert sich das JA um die Dinge was den Unterhalt anbetrifft..

Oder du beauftragst notfalls einen Rechtsanwalt..

Wichtig wäre aber erstmal auch die Vaterschaftanerkenntnis des Vaters..

Und dann müßte er eben aufgefordert werden KU zu leisten..

Allerdings stellt sich dann hier schon die Frage ob da noch genügend bei ihm an Einkommen ist um alle 3 Kinder mit Unterhalt zu versorgen...denn alle 3 müssen da ja nun berücksichtigt werden.

Ein Gang zum JA wäre vielleicht hier schon mal ratsam.

Gruß
Jens

[Editiert am 1/12/2005 von JensB2001]

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 17:29
(@Simon II)

Wichtig wäre aber erstmal auch die Vaterschaftanerkenntnis des Vaters.

Wenn er klug ist, wird er diese schön bleiben lassen!

@Ada180:

Du kannst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen. Der wird Dir (wenn ich mich nicht irre) 12 Jahre lang gezahlt.

Danach dürfte das Kind aus dem gröbsten raus sein und Du kannst vollzeit arbeiten.

Außerdem solltest Du dafür sorgen, daß das Kind sooft wie möglich bei seinem Vater ist. Ideal wäre eine hälftige Teilung der Zeit. Das wird zwar vermutlich nicht ganz gehen - aber Du solltest Dich dem annähern.

Da der Vater dann auch Ausgaben für das Kind hat (z.B. könnte er Kleidung u.ä. für das Kind kaufen - es gibt sicherlich noch andere Möglichkeiten) , ist eine Unterhaltszahlung für das Kind und Dich nicht von Nöten.

Simon II

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 17:39
(@taccina)
Registriert

[
Du kannst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen. Der wird Dir (wenn ich mich nicht irre) 12 Jahre lang gezahlt.

Hi SimonII,

Ich glaube das mit den 12Jahren Unterhaltsvorschuss das stimmt nicht ganz.
Ich glaube der wird "nur" 72 Monate gezahlt und das auch nur, wenn das Kind das 12.Lebensjahr nioch nicht überschritten hat.
Sollte sie also von Anfang an Unterhaltsvrschuß bekommen, bekäme sie es nur bis zu 6 Jahren.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 17:45
(@Simon II)

[
Ich glaube das mit den 12Jahren Unterhaltsvorschuss das stimmt nicht ganz.
Ich glaube der wird "nur" 72 Monate gezahlt und das auch nur, wenn das Kind das 12.Lebensjahr nioch nicht überschritten hat.

Ja, Du könntest es recht haben.

Naja: Irgendetwas mit 12 war es ja 🙂 .

Simon II

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 17:46
(@bengel)
Registriert

grübel....

ähm....3 kinder mit 3 frauen. hab mal irgendwo über so etwas exotisches wie verhütung gelesen? da war doch was?

kopfschüttel

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 17:52
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Simon II

Sorry..aber was soll das denn???

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Wichtig wäre aber erstmal auch die Vaterschaftanerkenntnis des Vaters.
--------------------------------------------------------------------------------

Wenn er klug ist, wird er diese schön bleiben lassen!

Was hat das denn damit zu tun das er klug wäre wenn er das läßt????????????

Wenn es da keine Frage erstmal gibt das er der KV ist dann ist er das auch..da wäre es wohl kaum klug die Vaterschaft nicht anzuerkennen..

Außerdem war das hier wahrlich nicht die Frage..

Und von Klugheit kann hier wohl keine Rede sein..


Du kannst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen. Der wird Dir (wenn ich mich nicht irre) 12 Jahre lang gezahlt.

Äh, ja..schön wäre es wenn UVG 12 Jahre gezahlt werden würde...

UVG wird aber nur für max. 72 Monate gezahlt und das sind nunmal nur 6 Jahre ...

Oder eben nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres .. was eben zuerst eintritt..

Weiterhin wird UVG geleistet wenn der Unterhaltspflichtige nicht Leistungsfähig ist..

Hier ist wohl vermutlich erstmal ein Vater .. der zumindest leisten könnte..und sofern er kann das auch muß!!

Weiterhin wird da auch nach dem Vater gefragt, u das wiederum setzt eine Vaterschaftsanerkenntnis voraus irgenwie...


Danach dürfte das Kind aus dem gröbsten raus sein und Du kannst vollzeit arbeiten.

Ja ja ..is klar..


Außerdem solltest Du dafür sorgen, daß das Kind sooft wie möglich bei seinem Vater ist. Ideal wäre eine hälftige Teilung der Zeit.

Irgenwie ging es hier grad erstmal gar nicht um Umgang...

Sondern um Unterhalt für das KIND !!!!!

Da der Vater dann auch Ausgaben für das Kind hat (z.B. könnte er Kleidung u.ä. für das Kind kaufen - es gibt sicherlich noch andere Möglichkeiten) , ist eine Unterhaltszahlung für das Kind und Dich nicht von Nöten.

Äh ja..

Is klar..

Wir bedenken aber das der Herr noch zwei weitere Kinder hat..eins aus erster Ehe und eins mit seiner derzeitigen Partnerin..mit der er zusammenlebt..
Und da hat er dann soviel Umgang (min hälftig) mit dem dritten Kind u kauft für selbiges Bekleidung und damit ist es dann gut..Hauptsache der KU muß nicht gezahlt werden..

All deine Antworten zielen nun wahrlich nicht auf die Frage von @Ada1980 ab, sondern wohl eher auf etwas ganz anderes..

es gibt sicherlich noch andere Möglichkeiten

Und die anderen Möglichkeiten sind nunmal einfach und klar : KU zu leisten für sein Kind...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 17:55
(@taccina)
Registriert

Tja Bengel....manche lieben nun mal die Abwechslung. Und wer weiß, vielleicht fand er alle 3 Frauen so toll das er meinte jedesmal ne Mischung von ihm und der Frau in die Welt setzen zu müßen.

Was mich mal interessieren würde:
Weiß seine jetztige Frau überhaupt das Du ein Kind mit ihm bzw von ihm bekommst????
Was sagt er zu der Schwangerschaft?
Weiß er davon? Wie steht er dazu?

Sind alles so Punkte die es zu berücksichtigen gilt!

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 17:56
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vielleicht wußte sie auch vorher gar nicht von den anderen Kids..
Und wer weiß was wirklich zwischen den zweien war..

Vielleicht waren sie ja auch zusammen u wolten sich was aufbauen..usw..

Wer weiß mit was auch für Karten er gespielt hat...

Alerdings hätte grade ihm bewußt sein müssen, das da schon 2 Kinder sind..denn er ist der einzigste der das sicher wußte..u wies geht 😉

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 18:01
(@Simon II)

Hey!

quote:
Wenn er klug ist, wird er diese schön bleiben lassen!

Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, muß sie gerichtlich festgestellt werden. Dazu muß eine DNA-Analyse gemacht werden. Zu dieser kann er aber nicht gezwungen werden.

Angesichts der heutigen Möglichkeiten für Frauen zum Abzocken rate ich jedem (!) unehelichen Vater, die Vaterschaft nicht anzuerkennen!

Ich würde es heute auch nicht mehr machen.

Es geht nämlich mitnichten um den KU, sondern um den Unterhalt für die Mutter!

Wir bedenken aber das der Herr noch zwei weitere Kinder hat..eins aus erster Ehe und eins mit seiner derzeitigen Partnerin..mit der er zusammenlebt..

Eben: Der Unterhalt für die Mutter wäre der finanzielle Ruin!

Und da hat er dann soviel Umgang (min hälftig) mit dem dritten Kind u kauft für selbiges Bekleidung und damit ist es dann gut..Hauptsache der KU muß nicht gezahlt werden.

Ah ja: Geld für das Kind auszugeben ist also nur dann gut, wenn es als KU über die Mutter läuft.

Wenn der Vater dagegen das Geld direkt für das Kind ausgibt, ist das nicht akzeptabel!

Die Frauen können stolz auf Dich sein: Solche Männer brauchen sie!

Wenn Ada wirklich nicht am Abzocken interessiert ist, wird sie eine Regelung mit dem Vater direkt treffen - ohne Jugendamt!

Simon II

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 18:25




(@Simon II)

Noch ein Nachtrag für Ada1980:

Du solltest versuchen, eine Regelung ohne Jugendamt mit dem Vater zu finden.

Wenn das nicht geht, solltest Du Dir Hilfe suchen. Im Zweifelsfall sogar bei einer Väterselbsthilfegruppe. Vielleicht gelingt es denen, zu vermitteln und eine für alle drei Beteiligten (also Dich, das Kind und den Vater) akzeptablen Lösungen zu finden.

Wenn Du aber nur am Abzocken interessiert bist, dann hat Dir Jens die nötigen Schritte beschrieben.

Simon II

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 18:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@SimonII:

Problematisch wird, wenn Sie staatl. Hilfe in Anspruch nehmen muss, was unweigerlich kommt! Denn von Luft und Liebe bzw. den Früchten aus dieser (*scherz aus*) lässt sich bekanntermaßen nicht leben.

Da der KU für das Kind verwendet wird, steht er diesem auch zu! Es darf sogar gar nicht darauf verzichtet werden.
Über die Höhe lässt sich, wie immer streiten. Der der sie bekommt, meint es reicht hinten und vorne nicht und der, der die Zahlpflicht hat, ist der festen Überzeugung, dass es viel zu viel ist!
Ich glaube, beide haben ein bischen Recht ... aber das ist wohl ein anderes Thema.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 18:32
(@Simon II)

Da der KU für das Kind verwendet wird, steht er diesem auch zu! Es darf sogar gar nicht darauf verzichtet werden.

Es ist nicht (!) zwingend vorgeschrieben, daß der KU an die Mutter ausgezahlt wird. Man kann sich auch auch auf andere Formen des Unterhaltes einigen.

Außerdem, um das nochmal zu betonen:

Es geht nicht darum, daß der Vater sich vor Ausgaben für das Kind drückt! Das habe ich, glaube ich, deutlichst ausgedrückt!

Es geht darum, daß ich schlicht nicht einsehe, daß uneheliche Mütter nach Belieben abzocken können.

Simon II

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 18:39
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Wie wärs mit arbeiten?

Das immer als erstes nach Unterhalt gefragt wird zeugt doch schon von der Abzocker-Geisteshaltung. Die ersten 12-24 Monate sehe ich das ja auch noch ein, aber schon nicht mehr in der Höhe die Willkürlich in der DT festgelegt ist. Was hindert eine Mutter daran für sich selber zu sorgen? Wenn du nicht für das Kind selber sorgen willst gib es dem Vater, er wird arbeiten und für das Kind sorgen!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 18:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... dafür gibt es ja noch diese lustigen Gummimützchen ... wie hießen die denn noch gleich ...?
:hilfe:

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 19:02
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Simon II

Deine Aussagen sind hier mehr als fehlt am Platz..eindeutig !!!

Und "uneheliche Mütter" die es wohl kaum gibt..ausser uneheliche Kinder..u du meinst das deren Mütter alle nur aufs Abzocken aus sind..?!

Ich denk mal das du da wohl einiges fehl verstanden hast..

Und Hasstiraden gegen Mütter mit unehelichen Kindern sind wohl völlig daneben..

Dann könnte man auch es gleich alles pauschalisieren, dann sind nämlich Väter unehelicher Kinder gleichzeitig Unterhaltspreller..oder was?! :knockout:

Man man...

Der Weg ist der normale... u hat wohl kaum was mit Abzocke zu tun..

Von deinen Hinweisen wollte man sich allerdings nicht grad allzuviel annehmen!

Und die Frage von @Ada1980 war nun mal endeutig gestellt..und eine einfache Frage..(in die man natürlich alles mögliche interpretatieren kann wenn man das meint tun zu müssen)

Deine Einstellung kann wahrlich nicht ganz die richtige sein..

Und schon gar nicht die über Mütter mit nichtehelichen Kindern!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 19:08
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn du nicht für das Kind selber sorgen willst gib es dem Vater, er wird arbeiten und für das Kind sorgen!

Und ebenfalls auf den KU für das Kind bestehen...

Davon mal abgesehen das es hier nicht darum ging das sie NICHT für ihr Kind sorgen will...

Frag micnh warum ihr hier auf @Ada1980 so rumhämmert ohne wirklich erstmal zu wissen was u wie ihre Geschichte ausschaut..
Nur weil sie eine Frage nach Unterhalt gestellt hat..

Wobei wir bei gleichem Thema ja schon den Hinweis hatten das er die Vaterschaft ja nicht anerkennen soll, weil wäre ja nur ne Abzocke..aber dann wiederum sol sie das Kind zum Vater geben...äh ja..

Würd mich langsam nicht mehr wundern wenn @Ada1980 sich hier nicht mehr äußert..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 19:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, muß sie gerichtlich festgestellt werden. Dazu muß eine DNA-Analyse gemacht werden. Zu dieser kann er aber nicht gezwungen werden.

Tja da irrst du Simon,

sollte eine Vaterschaftfeststellung durch einen gerichtlichen Entscheid herbeigeführt werden müssen und kann die mutter dabei glaubhaft machen, das der Beklagte der Vater ist, muß er zum Blutabnehmen. Notfalls kann er dazu auch von der Polizei vorgeführt werden.

Wie wärs mit arbeiten?

Das immer als erstes nach Unterhalt gefragt wird zeugt doch schon von der Abzocker-Geisteshaltung. Die ersten 12-24 Monate sehe ich das ja auch noch ein, aber schon nicht mehr in der Höhe die Willkürlich in der DT festgelegt ist. Was hindert eine Mutter daran für sich selber zu sorgen? Wenn du nicht für das Kind selber sorgen willst gib es dem Vater, er wird arbeiten und für das Kind sorgen!

Has, wie wärs mit lesen? Das Kind ist noch nicht auf der Welt und du schreist, sie solle arbeiten und schreibst ne Zeile später das du es ja in den ein bis zwei jahren sogar einsiehst, wenn die geldgierige uneheliche Mutter nicht arbeitet.

Kann mir mal einer erklären warum Männer hinterher immer stöhnen, abr nicht in der Lage isnd für Verhütung zu sorgen... was ja übringens nicht nur vor ungewollten Kidnern schützen soll, sondern gerüchteweise auch vor Krankheiten 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 19:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wobei, ....

genau betrachtet, sollten wir die Diskussion mit dem Arbeiten noch einmal aufnehmen ... bei der Gelegenheit überdenken wir den Mutterschutz vor und nach der Geburt, schließlich dauert die Geburt ja nicht ewig ... also ein, zwei Tage ok, aber doch keine 14 Wochen. Meine Damen, mann soll es mit der Gütmütigkeit nicht übertreiben ... :knockout:

*ironie off*

Ich glaube, ich weiss worauf HaS hinaus will ...
... und ich habe das auch schon einmal angedeutet!

Es gibt Väter die nicht zahlen und ebendso Mütter, die sich ein Kind andrehen lassen um nicht zu arbeiten. Es gibt Väter die sich einen Dreck um Ihren Nachwuchs kümmern, und Mütter die die besten Väter dieser Welt nicht zu Ihrem Nachwuchs lässt.
Es lässt sich ALLES von zwei Seiten betrachten!
... wie war noch mal mein Grundsatz, ... ach ja: "Väter sind manchmal die besseren Mütter!"

@Ada1980:
Ich glaube, wenn Dein KV bereits zwei Kinder mit zwei verschiedenen Frauen hat, und Du dann noch als dritte im Bunde mit zu kommst, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1) er ist unverschähmt vermögen, so dass Du auf Unterhalt hoffen kannst, oder
2) er ist ein Magelfall und Du kannst froh sein, wenn Du überhaupt etwas von Ihm bekommst.

Ich würde Dir den Rat geben, Dich an Dein zuständiges Jugenamt zu wenden. Die werden Dir helfen und können Dir auf gute Tips geben, wie Du die entsprechenden Hilfen beantragen kannst. Auch KU wirst Du für die ersten 6 Jahre erhalten, sollte der KV nicht leistungsfähig sein.

Interessieren würde mich, wie alt die anderen zwei Kinder denn schon sind und ob die jeweiligen KM von ihrer "dritten" Konkurrenz wissen?

Und lass Dich von dieser angeschobenen Diskussion nicht verschrecken ... eigentlich sind alles ganz nette Kerle ... haben nur einen schlechten Tag!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 19:32
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Also Ada

erstmal herzlichen Glückwunsch, viel Kraft für die letzten Wochen und alles gute für die Geburt!

Ohne zu wissen, wie das jetzt mit dem Vater genauer lief/läuft, kann man hier natürlich nicht viel sagen. Sicher ist folgendes: Er sollte jetzt seine Vaterschaft anerkennen, sonst kann er zum Vaterschaftstest verdonnert werden und das wird für ihn (so er es ist) teuer. Vielleicht kannst du ihn mit diesem Argument überzeugen, sonst wird es natürlich stressig für dich (Gerenne zum Jugendamt, Klage etc) und das sollte dir so kurz vor und nach der Geburt schon erspart bleiben.

Unterhalt kannst du erst einfordern, wenn die Vaterschaft feststeht (also nicht nur für euch, sondern fürs Amt, mit Urkunde und pipapo). Wenn er allerdings zuwenig verdient, um sein Kind unterhalten zu können, kriegst du von ihm auch nichts. Da gibt es dann vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß, der aber geringer ist als der eigentliche Barunterhalt.

Wenn du mit dem Vater nicht reden kannst, ruf das Jugendamt einfach mal an, die helfen dir dann schon weiter.

Das ist einfach die Rechtslage, wie einige dazu stehen hast du gelesen. Dahinter stecken natürlich leidvolle Erfahrungen. Ich finde es aber äußerst unschön, eine Frau kurz vor der ersten Entbindung damit zu bombardieren. Noch zockt hier keiner irgendwen ab, sondern eine Frau wurde schwanger sitzengelassen, mehr ist hier erstmal nicht passiert!

Und wenn sie 7 Wochen vor der Geburt noch nicht mal weiß, wie das mit dem Unterhalt ist, und sich an ein Väterforum wendet (!) sieht mir das nicht nach Abzocke aus, ganz im Gegenteil.

Ich hoffe mal nicht, daß du dem Vater, so er denn willens ist, den Fratz vorenthältst.

Viel Freude wünsch ich euch noch!

[Editiert am 1/12/2005 von Skorpion]

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 19:43




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