Unterhalt 2 Kinder,...
 
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Unterhalt 2 Kinder, eines davon (fast) im Wechselmodell

 
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
zur Situation: iIch zahle für 2 Kinder Unterhalt nach DDT (100%), Titel besteht nicht. Umgang habe ich recht viel, dieser ist aber für beide Kinder unterschiedlich. Zu meiner Freude sucht das Große den Kontakt und bleibt nun seit ca einem halben Jahr eine weitere Nacht bei mir. Die KM toleriert es zähneknirschend. Damit besteht rechnerisch Wechselmodell (2 Werktage bei mir, jedes 2. WE (Fr aus Schule bis Mo in Schule und hälftige Ferien - ist nicht das Modell mit wöchentlichen Wechsel, aber 50:50). Der aktuelle Ist-Zustand im Umgang ist noch nicht schriftlich fixiert, dass will ich in einer Beratung erreichen. Die KM weigert sich, die nun gelebte Praxis niederzuschreiben, gönnt dem Kind quasi seinen Wunsch nicht.

Was mich stört, ist der Umstand, dass ich den gleichen Unterhalt wie ein Vater zahle, der mit seinen Kindern nichts zu tun haben will. Obendrauf kommt noch der Musikunterricht, den ich für beide Kinder bestelle und auch zahle. Kann ich in meiner Situation daran etwas ändern? Wenn die Sache mit dem Umgang auf dem Papier steht, kann ich den Unterhalt für beide Kinder unterschiedlich behandeln lassen?

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2018 20:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die Sache mit dem Umgang auf dem Papier steht, kann ich den Unterhalt für beide Kinder unterschiedlich behandeln lassen?

Unter Umständen ja. Dazu muss das betreffende Kind genau 50/50 betreut werden. Dann wären beide ET Barunterhaltspflichtig. Wenn die KM nicht leistungsfähig ist, zahlst du trotzdem weiterhi nden vollen Untehalt, ist sie (teilweise) leistungsfähig kann sich der KU reduzieren, bis zu "jeder zahlt die Hälfte und jeder bekommt das hälftige KG ausgezahlt"

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2018 22:09
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Wenn die Kindesmutter jetzt schon mit den Zähnen knirscht, würde ich im Moment noch die Füsse stillhalten. Und zwar um sicher zu gehen, dass vor einem Gericht die Papazeiten des grossen Kindes als gefestigt gelten ( nach einem Jahr).

Beim "Wechselmodell" kommt es auf eine haargenaue 50/50 -Betreuung an. Und auch hier wird dann nach Einkommen gequotelt. Bei einer "richtigen" "Co-Elternschaft" stellt sich auch die Frage, wer vor Gericht das Kind vertritt, wenn es um den Unterhalt geht...

Es gibt übrigens auch ein Urteil zu "erhöhtem"Umgang (BGH Urteil vom 12. März 2014 AZ : XII ZB 234/13.)

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2018 23:30
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Danke zunächst für die schnellen Antworten.

Das Urteil habe ich mal überflogen. Ich könnte danach also in der DDT runtergestuft werden -- nach Ermessen des Gerichtes. Die Krux an der Sache ist, dass ich "nur" 100% zahle, tiefer kann man also nicht sinken (im doppeldeutigen Sinne). Oder doch?

Weitere Frage, könnte ich der KM mit einem guten Argument die Kosten des Musikunterrichtes ans Bein binden? Ich habe danach gegoogelt und alle Seiten gehen von dem Umstand aus, dass die betreuende KM dem KV die Kosten im Rahmen des Mehrbedarf aufdrücken möchte. Bei mir ist es nun anders herum. Sie sagt, dass das Kosten des Umgangs seien. Mit einem guten Argument in der Hinterhand würde ich den Unterhalt gern um diese Kosten (ggf. anteilig) kürzen. Wir reden  immerhin um ca. 100 EUR pro Monat für beide Kinder zusammen.

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Themenstarter Geschrieben : 15.01.2018 01:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip wäre der Muskiunterricht Mehrbedarf und damit gequotelt nach dem Einkommen der Eltern zu bezahlen.
Ist eine Quotelung aufgrund zu geringen Einkommens nicht möglich, dann wären die Kosten aus dem Unterhalt zu tragen.

Andererseits gilt natürlich auch, wer bestellt zahlt und da Du bisher alleine bezahlt hast, ist es nicht ganz so einfach die Kostenlage zu ändern. Aber wie gesagt Du kannst es mit Mehrbedarf versuchen. Ich vermute, dass Dein bereinigtes Einkommen nach Abzug des KU unter 1300 Euro liegt und dann wäre die Frage ob die KM (ohne Unterhalt) mehr als 1300 Euro hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2018 11:23
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Hallo,

im Prinzip wäre der Muskiunterricht Mehrbedarf und damit gequotelt nach dem Einkommen der Eltern zu bezahlen.

Andererseits gilt natürlich auch, wer bestellt zahlt und da Du bisher alleine bezahlt hast, ist es nicht ganz so einfach die Kostenlage zu ändern.
VG Susi

Sollte der Musikunterricht mit Einverständis und Wunsch der Mutter bestellt worden sein könnte man die Mehrbedarfsregelung anwenden.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2018 11:37
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich weiss nicht, wie gut oder schlecht Eure Elternebene ist. In einer Beziehung würde man sich im Vorfeld absprechen und klären , ob Ihr Euch als Eltern den Musikunterricht für Eure Kinder leisten könnt und wollt. Grundsätzlich ist es für mich immer zum Vorteil in die Kinder zu investieren, wenn es die Finanzen erlauben. Sehr oft ist es so, dass bei einer Trennung/Scheidung beide Elternteile weniger Geld zur Verfügung haben. Das muss beiden klar sein.

Was hättet Ihr gemacht, wenn die Beziehung noch bestehen würde ?

Haben die Kinder Spass am Musikunterricht ?

Musikunterricht kann für die Kinder förderlich sein.

Das gilt auch für viele andere Dinge... Die Eltern müssen mit dem notwendigen Menschenverstand an die Sache rangehen und nicht gleich auf die Barrikaden, wenn es für die Kinder vielleicht auch mal ein wenig mehr kostet. Das solltet Du mit der Mutter gemeinsam überlegen, vor allem wenn Du eine Mediation anstrebst.

Es gibt Urteile, da wird der Musikunterricht als Sonderbedarf betrachtet, es sei denn ein Kind wäre besonder talentiert etc. Vor Gericht kann es die bizarrsten Beschlüsse geben. Sich gemeinsam zu einigen, ist immer besser.

VG,
Tsubame

P.S. Verzeihung, wenn sich das jetzt etwas schulmeisterlich anhört, aber ich versuche die Dinge aus einer anderen Perspektive zu beleuchten.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2018 12:29
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke für die Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2018 23:22